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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktuelle Konzepte der Bundesregierung zur Steuervereinfachung

Aktueller Stand der Steuerkomplexität und Ansätze zur Vereinfachung des Steuerrechts, insbes. zur Einkommensteuer: Maßnahmen in der 16. und 17. WP, Vorlage der Prüfergebnisse des Regierungskonzepts, Anzahl von Rechtsnormen, Verwaltungsanweisungen etc., Auswirkungen einzelner Vereinfachungsmaßnahmen auf die Steuereinnahmen, geplante vorausgefüllte Steuererklärungen<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/277218. 08. 2010

Aktuelle Konzepte der Bundesregierung zur Steuervereinfachung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat die Bundesregierung mittlerweile breit angelegten Steuersenkungsvorhaben eine Absage erteilt. In den Vordergrund der steuerpolitischen Debatte rückt nun vermehrt die Vereinfachung des Steuerrechts. So haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP laut Presseberichten aktuell eine Liste mit insgesamt 90 Steuervereinfachungsvorschlägen zusammengestellt und das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen. Andere Medienberichte zitieren einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums, wonach das Bundesfinanzministerium an einem Konzept zur „spürbaren Steuervereinfachung“ arbeite.

Viele Bürger empfinden das aktuelle Steuerrecht als zu kompliziert und für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar. Ursache hierfür sind komplexe Einzelfallregelungen, unüberschaubare Verweisketten in Gesetzesnormen, ein Konglomerat an Sondertarifvorschriften und diverse Ausnahmeregelungen. Als Folge der gestiegenen Komplexität sehen sich viele Steuerpflichtige nicht mehr in der Lage, ihre Steuererklärung ohne fremde Hilfe anzufertigen. Darüber hinaus kann ein komplexes, von den einzelnen Bürgern nicht mehr verstandenes Steuersystem auf Ablehnung stoßen und so die Steuermoral erodieren.

Eine Vereinfachung des Steuerrechts wurde annähernd in jeder Legislaturperiode von den jeweiligen Koalitionsfraktionen gefordert und versprochen. Bis auf vereinzelte Maßnahmen erfolgte jedoch bisher keine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts. Vielmehr belegt die Fülle an unterschiedlichen Einzelsteuergesetzen, Verwaltungsanweisungen und Steuerformularen, dass die Komplexität des Steuerrechts in der Vergangenheit eher zu- als abgenommen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand der Steuerkomplexität und welche Ansätze existieren, um eine Vereinfachung des Steuerrechts herbeizuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 16. und 17. Legislaturperiode unternommen, um das Steuerrecht zu vereinfachen (bitte mit Nennung der Einzelmaßnahmen)?

2

Wann wird die Bundesregierung die Prüfergebnisse des Konzeptes des Bundesfinanzministeriums zur „spürbaren Steuervereinfachung“ vorlegen?

3

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Möglichkeit zur Vereinfachung des Steuerrechts zumeist im Zielkonflikt mit der Einzelfallgerechtigkeit der Besteuerung steht (bitte mit Begründung)?

4

Schließt die Bundesregierung eine Vereinfachung des Steuerrechts dann aus, wenn diese zu Einnahmeausfällen führt (bitte mit Begründung)?

5

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die Einführung einer Abgeltungsteuer ein Großteil der Steuererhebungskosten auf die Kreditinstitute überwälzt wurde, so dass eine Steuervereinfachung nur in sehr geringem Maße eingetreten und letztere infolge des einheitlichen gesenkten Tarifs mit einer massiven Verschlechterung der Steuergerechtigkeit verbunden ist (bitte mit Begründung)?

6

Führen die Vorschläge und Wünsche der Bundesländer zur Vereinfachung des Steuerrechts, wie in den Medien berichtet (Handelsblatt, 16. August 2010), zu Einnahmeausfällen von 500 Mio. Euro?

7

Wie viele allgemeine oder spezielle Einzelsteuergesetze finden derzeit Anwendung, und wie oft wurden diese jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 durch Änderungsgesetze verändert bzw. neu erlassen (bitte mit Nennung der Einzelgesetze sowie entsprechender Auflistung der Änderungsgesetze zu den Einzelsteuergesetzen mit Ziel der Änderung)?

8

Welcher Betrag an einmaligen und periodischen Bürokratiekosten entsteht durch die in den Jahren 2004 bis 2009 verabschiedeten steuerlichen Änderungsgesetze (bitte untergliedert nach Jahren und differenziert nach Bürger, Unternehmen und Verwaltung sowie Periodizität)?

9

Welcher Betrag an jährlichen Bürokratiekosten der Steuerbefolgung (laufend) entsteht derzeit für Verwaltung, Unternehmen und Bürger, und wie bewertet die Bundesregierung die Komplexität des deutschen Steuerrechts gegenüber ausländischen europäischen Steuersystemen (bitte mit Begründung)?

10

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine steigende Anzahl an jährlichen Verwaltungsanweisungen gegenüber nachgelagerten Finanzbehörden Rückschlüsse auf eine gestiegene Komplexität des Steuerrechts bestätigt (bitte mit Begründung)?

11

Wie viele Rechtsverordnungen zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen finden derzeit Anwendung, und wann wurden diese jeweils letztmalig geändert (bitte aufgegliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?

12

Wie viele Richtlinien zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen finden derzeit Anwendung, und wann wurden diese jeweils letztmalig geändert (bitte aufgegliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?

13

Wie viele Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums (BMF- Schreiben) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen finden jeweils zu dem Stichtag 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 Anwendung (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?

14

Wie viele Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums (BMF- Schreiben) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils komplett aufgehoben oder neu erlassen (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?

15

Wie viele Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums (BMF- Schreiben) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils überarbeitet bzw. revidiert (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?

16

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es zur Vereinfachung des Steuerrechts sinnvoll ist, jährlich eine aktualisierte Positivliste mit zur Anwendung bestimmter BMF-Schreiben zu veröffentlichen (bitte mit Begründung)?

17

Sieht die Bundesregierung für die in der 17. Legislaturperiode veröffentlichten Verwaltungsanweisungen weiterhin die Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP als erfüllt an, dass sich diese nur auf die Auslegung von Gesetzen beschränken (bitte mit Begründung)?

18

Wie viele Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben) werden in der Positivliste vom 23. April 2010 aufgeführt, die in der Positivliste vom 7. Juni 2005 nicht enthalten sind (bitte mit Angabe des BMF-Schreibens und dem Grund der Wiederaufnahme)?

19

Wie viele Verfügungen von Oberfinanzdirektionen (OFD-Verfügungen) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen finden jeweils zu dem Stichtag 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 Anwendung (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen und der Oberfinanzdirektion)?

20

Wie viele Verfügungen von Oberfinanzdirektionen (OFD-Verfügungen) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils komplett aufgehoben oder neu erlassen (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen und der Oberfinanzdirektion)?

21

Wie viele Verfügungen von Oberfinanzdirektionen (OFD-Verfügungen) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils überarbeitet bzw. revidiert (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen und der Oberfinanzdirektion)?

22

Wie viele Schreiben der Landesfinanzministerien sowie koordinierte Ländererlasse zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen finden jeweils zu dem Stichtag 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 Anwendung (bitte untergliedert nach den Landesfinanzministerien)?

23

Wie viele Schreiben der Landesfinanzministerien sowie koordinierte Ländererlasse zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils komplett aufgehoben oder neu erlassen (bitte untergliedert nach den Landesfinanzministerien)?

24

Wie viele Schreiben der Landesfinanzministerien sowie koordinierte Ländererlasse zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils überarbeitet bzw. revidiert (bitte untergliedert nach den Landesfinanzministerien)?

25

Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass durch Wegfall des Abzuges für private Steuerberatungskosten die Gefahr von unvollständig oder fehlerhaft eingereichten Steuererklärungen steigt (bitte mit Begründung)?

26

Wie viele Planstellen in den jeweiligen Finanzämtern der Bundesländer wurden in den Jahren 2004 bis 2010 veranschlagt (bitte aufgegliedert nach Bundesländern)?

27

Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist insgesamt bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn der Zuschlag für die Benutzung von Firmenwagen für Wege zur Arbeitsstätte nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfällt, gleichzeitig ein Ansatz der Entfernungspauschale auch ausgeschlossen wird, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?

28

Mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen ist insgesamt bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig auf einen Höchstbetrag von jährlich 4 500 Euro begrenzt wird, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?

29

Mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen ist insgesamt bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn bei der Entfernungspauschale eine tagesweise Günstigerprüfung hinsichtlich der Pauschale oder der tatsächlichen Kosten entfällt, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?

30

Mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen ist insgesamt bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn entgegen § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG für die Ermittlung des Eigenanteils bei außergewöhnlichen Belastungen und die Ermittlung des Spendenhöchstbetrages die privaten der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr berücksichtigt werden, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?

31

Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen insgesamt bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag ist zu rechnen, wenn das Kindergeld unabhängig von der Höhe der eigenen Bezüge der Kinder gewährt wird, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?

32

Welche Schritte hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode, auch in Kooperation mit den Ländern, unternommen, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel zu erreichen, den Bürgern vorausgefüllte Steuererklärungen bereitzustellen (bitte mit Begründung)?

33

Welche einzelnen Merkmale sind bei den Finanzbehörden gespeichert, die im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung dann den Steuerpflichtigen bereitgestellt werden können, und welchen Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung einer vorausgefüllten Steuererklärung bei (bitte mit Begründung)?

34

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die Anwendung einer Sondertarifvorschrift (hier der Progressionsvorbehalt) auf Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) das Steuerrecht weiter verkompliziert wurde, so dass entsprechende Steuerpflichtige zwangsweise zu einer Veranlagung verpflichtet sind (bitte mit Begründung)?

35

Wie viele unterschiedliche Steuerformulare (Vordrucke inklusive Anlagen und Ähnlichem) zur Befolgung der Steuerpflichten existieren für den Veranlagungszeitraum 2009 (bitte aufgegliedert nach Einzelsteuergesetzen und Bezeichnung des Formulars), und zu welchen existieren Anmerkungen bzw. Erläuterungen (bitte mit Angabe des Umfangs der Steuerformulare)?

36

Aus welchem Grund wurde der ehemalige Steuererklärungsvordruck GSE (Anlage GSE) für den Veranlagungszeitraum 2007 auf zwei unterschiedliche und deutlich umfangreichere Vordrucke G und S aufgeteilt, und sieht die Bundesregierung hierin die im Koalitionsvertrag angesprochene Vereinfachung des Steuerrechts und der Steuererklärungsvordrucke (bitte mit Begründung)?

37

In welchen Fällen besteht derzeit die Möglichkeit, ohne Medienbruch mit den Finanzämtern digital zu kommunizieren und ohne Papierbelege Steuererklärungen einzureichen?

Berlin, den 17. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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