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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Todesumstände des deutschen Staatsangehörigen Konstantin Gedig in der türkischen Militäroperation "Friedensquelle" (2019)

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.08.2022

Aktualisiert

23.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/246624.06.2022

Todesumstände des deutschen Staatsangehörigen Konstantin Gedig in der türkischen Militäroperation „Friedensquelle“ (2019)

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Gökay Akbulut, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die türkische Militäroperation „Friedensquelle“ im Nordsyrien folgte 2019 auf die Operationen „Euphrat-Schild“ (2017) und „Olivenzweig“ (2018). Die drei völkerrechtswidrigen Militäroffensiven rechtfertigt die Türkei als vermeintliche Selbstverteidigung (https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-10/nordsyrien-offensive-tuerkei-konflikt-krieg-voelkerrechtswidrig). In einer Ausarbeitung kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages allerdings zu der Schlussfolgerung, dass sich die Türkei zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht beruft und die Operation „Friedensquelle“ aufgrund mangelhafter Rechtfertigung einen Verstoß gegen das Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen (VN-Charta) darstellt (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12). Das türkische Militär arbeitet in Nordsyrien außerdem mit syrischen Milizen zusammen und ist für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen verantwortlich (https://www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-amnesty-internati-onal-wirft-tuerkei-kriegsverbrechen-vor-a-1292215.html). Auch im Februar und März 2022 bombardierte die Türkei weiterhin zivile und militärische Ziele in Nordsyrien bzw. Rojava (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162285.kurdista-n-tuerkei-bereitet-militaeroffensiven-vor.html). Im April 2022 folgte darauf eine Militäroperation im Nordirak (https://www.swp-berlin.org/en/publication/t-urkeys-military-operations-in-syria-and-iraq). Ende Mai und Anfang Juni 2022 wird deutlich, dass der türkische Staatspräsident außerdem eine weitere Militäroperation im Norden Syriens plant (https://www.berliner-zeitung.de/politik-ges-ellschaft/medico-referentin-es-ist-an-der-zeit-erdogans-krieg-streng-zu-verurtei-len-li.229912 und https://taz.de/Moegliche-tuerkische-Offensive-in-Syrien/!585-8888/).

Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie die Türkei, Mitglied in der sogenannten Anti-IS-Koalition. Im Oktober 2019 beteiligte sich die Bundeswehr unter anderem mit Tornados zur luft- und raumgestützten Aufklärung sowie an AWACS (Airborne Warning and Control System)-Flügen zur See- und Luftraumüberwachung (Bundestagsdrucksache 19/4719). Innerhalb der Operation „Inherent Resolve“ wird durch die Gruppe von Staaten, die an Luftoperationen teilnehmen (u. a. auch die Türkei) ein gemeinsamer Informationsraum betrieben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7265). Ein sogenannter Red-Card-Holder der Bundeswehr im Hauptquartier in al-Udeid, Katar soll dabei die Mandatskonformität der Tornado-Einsätze sicherstellen (Plenarprotokoll 18/151).

Ebenfalls im Oktober 2019 wurde der deutsche Staatsangehörige Konstantin Gedig aus Kiel in der nordsyrischen Stadt Serêkaniyê (Ras al-Ain) bei einer völkerrechtswidrigen Militäroperation der Türkei – offenbar während er die Evakuierung eines Krankenhauses gegen vorrückende islamistische Milizen sicherte – getötet. Er hatte sich vor Ort der kurdischen Verteidigungseinheit YPG angeschlossen (https://www.zdf.de/funk/strgf-11384/funk-freiwillig-krieg-warum-zog-konstantin-los---strg-f-110.html). Seither versuchen die Eltern von Konstantin Gedig erfolglos, in mehreren Briefen herauszufinden, welche Anstrengungen die Bundesregierung konkret bezüglich der Aufklärung der Geschehnisse am 16. Oktober 2019 in Serêkaniyê (Ras al-Ain) und des Wunsches nach einer würdigen Grabstätte für ihren Sohn unternommen hat. Auch die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/32556 der Abgeordneten Ulla Jelpke blieb aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller durch die Bundesregierung in der Sache unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die türkische Militäroperation in Rojava bzw. Nordsyrien in der Region Serêkaniyê (Ras al-Ain) im Oktober 2019?

a) Welche Einheiten der türkischen Streitkräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Militäroperation beteiligt?

b) Welche paramilitärischen oder sonstigen bewaffneten Gruppierungen beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Seite der Türkei an der Militäroperation?

c) Kam es bei der Militäroperation nach Kenntnis der Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, und wenn ja, bitte erläutern, und falls bekannt, verantwortliche Einheiten oder Gruppierungen benennen?

2

Welche Rüstungsgüter, die aus Deutschland exportiert wurden oder für die eine Lizenzproduktion in der Türkei genehmigt wurde, kamen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den türkischen Militäroperationen „Euphrat-Schild“ (2017), „Olivenzweig“ (2018) und „Friedensquelle“ (2019) zum Einsatz (bitte nach Militäroperation aufschlüsseln)?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Türkei unterstützte bewaffnete Gruppierungen mit Rüstungsgütern aus Deutschland oder auf Grundlage einer Lizenz in der Türkei gefertigte Rüstungsgüter ausgestattet, und wenn ja, mit welchen Rüstungsgütern wurden diese bewaffneten Gruppierungen ausgestattet?

4

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Rüstungsgüter aus Deutschland oder auf Grundlage einer Lizenz in der Türkei gefertigte Rüstungsgüter in die Hände des IS gelangt, und wenn ja, welche, wann, und unter welchen Umständen?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die in den Fragen 2 bis 4 erfragten Rüstungsgüter sogenannte Endverbleibsvereinbarungen abgeschlossen?

a) Wenn ja, was sehen die Endverbleibsvereinbarungen bezüglich einer Weitergabe dieser Rüstungsgüter vor?

b) Wenn ja, was sehen die Endverbleibsvereinbarungen bezüglich der Verwendung dieser Rüstungsgüter vor?

c) Wenn ja, wurde in allen Endverbleibserklärungen eine völkerrechtswidrige Verwendung der Rüstungsgüter explizit ausgeschlossen?

6

Hat sich die Bundesregierung angesichts von Kriegsverbrechen durch die Türkei im Zuge der völkerrechtswidrigen Militärinvasion in Syrien für ein EU-weites Waffenembargo gegen die Türkei stark gemacht, und wenn nein, warum nicht?

7

Welche Sanktionen hat die Bundesregierung als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Einmarsch türkischer Truppen in Syrien erlassen?

a) Für welche Sanktionen hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene eingesetzt?

b) Falls die Bundesregierung keine Anstrengungen für Sanktionen unternommen hat, aus welchen Gründen?

8

Aus welchen Vorgängergruppierungen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Türkei unterstützte Syrische Nationale Armee zusammen?

9

Hat die Bundesregierung mit der Türkei deren Militäroperation in Serêkaniyê (Ras al-Ain) 2019 erörtert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Vereinbarungen bzw. Verträge zwischen deutschen Unternehmen und der Türkei über die Herstellung, Wartung, Instandhaltung, Modernisierung von sowie Ausbildung an Waffensystemen, und wenn ja, welche?

11

Welche Informationen stehen im gemeinsamen Informationsraum der Operation „Inherent Resolve“ zur Verfügung?

a) Welche weiteren Mitglieder der sogenannten internationalen Anti-IS-Koalition haben Zugang zum gemeinsamen Informationsraum der Operation „Inherent Resolve“?

b) Welche weiteren Mitglieder der sogenannten internationalen Anti-IS-Koalition hatten in der Vergangenheit Zugang zum gemeinsamen Informationsraum der Operation „Inherent Resolve“ (bitte inklusive Zeitraum angeben)?

c) Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen aus dem gemeinsamen Informationsraum der Operation „Inherent Resolve“ kopiert oder gespeichert werden?

12

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Veränderungen der Zugangsregeln für den gemeinsamen Informationsraum der Operation „Inherent Resolve“ innerhalb der sogenannten Anti-IS-Koalition oder zu einzelnen Informationen, und wenn ja, wann, welche, und warum?

13

Wie oft hat der sogenannte Red-Card-Holder von seinem Vetorecht bei der Beauftragung deutscher Tornados Gebrauch gemacht (bitte nach Datum sortiert mit Nennung konkreter Ablehnungsgründe angeben)?

14

Wie oft wurde vom sogenannten Red-Card-Holder bzw. Releasing Officer der Freigabe von Aufklärungsergebnissen an die sogenannte Anti-IS-Koalition oder einzelne Staaten widersprochen (bitte nach Datum sortiert mit Nennung konkreter Ablehnungsgründe angeben)?

15

Mit welchen spezifischen Fähigkeiten beteiligte sich die Bundeswehr 2019 an der Bekämpfung des IS-Terrorismus, um die Aufgaben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4719) Aufklärung und Lagebilderstellung sowie See- und Luftraumüberwachung zu erfüllen?

16

Welche spezifischen Fähigkeiten der Aufklärung und des Militärischen Nachrichtenwesens stellte die Bundeswehr 2019 für die Bekämpfung des IS-Terrorismus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4719)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob von den deutschen Tornados im Rahmen der Einsatzflüge vor dem 16. Oktober 2019 von der Region um Serêkaniyê (Ras al-Ain) Aufklärungsdaten gesammelt oder Luftaufnahmen angefertigt wurden?

a) Wenn ja, wann, und welche Aufklärungsdaten wurden gesammelt bzw. Luftaufnahmen angefertigt?

b) Wenn ja, waren die Aufklärungsdaten und Luftaufnahmen der Türkei zugänglich?

c) Wenn ja, welche weiteren Mitglieder der internationalen Anti-IS-Koalition hatten Zugang zu diesen Aufklärungsdaten und Luftaufnahmen?

18

Welche Informationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge erhoben?

19

Welche sonstigen Informationen können nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Einsatz von AWACS-Flugzeugen erhoben werden?

20

Welche Informationen fließen nach Kenntnis der Bundesregierung in das Luftlagebild für die Anti-IS-Koalition bzw. die Operation „Inherent Resolve“ ein?

21

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 16. Oktober 2019 AWACS-Flugzeuge im Zusammenhang mit der sogenannten Anti-IS-Koalition bzw. der Operation „Inherent Resolve“ im Einsatz?

22

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 16. Oktober 2019 Luftlagebilder erstellt, die auch die Region um Serêkaniyê (Ras al-Ain) abdecken?

23

Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr Zugang zu den im Rahmen der Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge, die auch mit Beteiligung der Bundeswehr durchgeführt wurden, angefallenen Informationen?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bzw. Bundeswehr zum Beispiel auf Grundlage der Luftraumüberwachung bzw. Luftlagebilder der Anti-IS-Koalition bzw. der Operation „Inherent Resolve“ über Luftfahrzeuge der türkischen Streitkräfte, die sich am 16. Oktober 2019 am Angriff auf Serêkaniyê (Ras al-Ain) beteiligten (bitte ggf. Flugzeugtyp, Flughöhe, Fluggeschwindigkeit, Callsign, Luftfahrzeugkennzeichen etc. angeben)?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ort und Zeit von Luftangriffen der türkischen Streitkräfte auf Serêkaniyê (Ras al-Ain) am 16. Oktober 2019?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib und die Weiterverwendung der Informationen, welche die Bundeswehr innerhalb des gemeinsamen Informationsraums der Operation „Inherent Resolve“ zur Verfügung stellte oder mit Beteiligung der Bundeswehr zur Verfügung gestellt wurden?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Türkei Informationen der Anti-IS-Koalition bzw. der Operation „Inherent Resolve“ (gemeinsamer Informationsraum) für militärische Operationen gegen die kurdische Selbstverwaltung in Rojava (Nordsyrien) nutzt bzw. in der Vergangenheit nutzte?

28

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Informationen der Anti-IS-Koalition bzw. der Operation „Inherent Resolve“ (gemeinsamer Informationsraum) für entsprechende militärische Operationen gegen die kurdische Selbstverwaltung in der Rojava (Nordsyrien) genutzt wurden?

29

Unterhalten die Bundesregierung und ihre Bundesministerien informelle Kontakte zur kurdischen Selbstverwaltung in Rojava (Nordost-Syrien) oder deren Vertretung in Berlin?

a) Wenn ja, welche Bundesministerien unterhalten aktuell oder unterhielten in der Vergangenheit Kontakte?

b) Wenn ja, wann wurde der Fall Konstantin Gedig im Rahmen von Gesprächen mit Vertretern der kurdischen Selbstverwaltung thematisiert (bitte konkrete Daten und Ergebnisse nennen)?

30

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesministerien in Rojava bzw. Nordost-Syrien vor Ort?

a) Wenn ja, aus welchen Bundesministerien kamen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

b) Wenn ja, wann waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort?

c) Wenn ja, gab es zur Vorbereitung, vor Ort oder für sonstige Abtimmungen Kontakte zur kurdischen Selbstverwaltung in Nordost-Syrien (Rojava)?

31

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation des deutschen Staatsangehörigen Konstantin Gedig am 16. Oktober 2019 in Serêkaniyê (Ras al-Ain)?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der deutsche Staatsangehörige Konstantin Gedig durch Luftangriffe der türkischen Streitkräfte getötet wurde?

33

Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Todesumstände des deutschen Staatsangehörigen Konstantin Gedig?

34

Handelt es sich bei der Tötung des deutschen Staatsangehörigen Konstantin Gedig nach Einschätzung der Bundesregierung um ein Kriegsverbrechen?

35

Ist der Bundesregierung der Verbleib des Leichnams des deutschen Staatsangehöriges Konstantin Gedig bekannt?

a) Wenn ja, wo befindet sich die Grabstätte?

b) Wenn nein, welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen den Ort zu ermitteln (bitte unter Nennung des jeweiligen Datums angeben)?

36

Hat die Bundesregierung den Fall Konstantin Gedig gegenüber der Türkei thematisiert?

a) Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

37

Hat die Bundesregierung die Türkei um Unterstützung für die Lokalisierung des Bestattungsortes und die Klärung der Todesumstände von Konstantin Gedig gebeten?

a) Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

38

Hat die Bundesregierung die syrische Botschaft in Berlin um Unterstützung für die Lokalisierung des Bestattungsortes und die Klärung der Todesumstände von Konstantin Gedig gebeten?

a) Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

39

Welche weiteren konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Todesumstände und den Ort der Grabstätte von Konstantin Gedig in Erfahrung zu bringen?

a) Welche staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen wurden hierzu kontaktiert?

b) Wann wurden diese Anstrengungen unternommen?

c) Welche Ergebnisse lieferten diese weiteren Anstrengungen?

40

Inwieweit und auf welche Weise ist die Bundesregierung bereit, den Wunsch der Eltern von Konstantin Gedig nach einer würdigen Grabstätte für ihren Sohn zu unterstützen?

Berlin, den 21. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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