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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "'Einfach Digital' - Funktionierender, bürgernaher Staat"

(insgesamt 3 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.07.2022

Aktualisiert

22.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/248228.06.2022

Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Vorhaben im Bereich „‚Einfach Digital‘ – Funktionierender, bürgernaher Staat“

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 6. April 2022 erfolgte die Vorstellung der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (ASFSFJ bzw. Familienausschuss). Dies ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ungewöhnlich spät. Ebenfalls außergewöhnlich ist es, dass die Vorhabenplanung gemeinsam mit der Vorstellung des Bundeshaushaltes Einzelplan 17 2022 verbunden wurde. Für diese umfangreichen Informationen hat sich der Familienausschuss insgesamt 90 Minuten Zeit genommen. 30 Minuten waren für ein Eingangsstatement bzw. für Erläuterungen durch die mittlerweile zurückgetretene Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel so wie eine Stunde für Nachfragen vorgesehen.

Die Fraktion DIE LINKE. scheiterte im Ausschuss mit ihrem Anliegen, bezüglich Nachfragen an die Praxis der vergangenen Wahlperioden anzuknüpfen. Seinerzeit gab es keine zeitlichen Beschränkungen nach Fraktionsgrößen. Mit Mehrheit aus den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU wurde im ASFSFJ beschlossen, dass die Vorstellung von Bundeshaushalt und Vorhabenplanung durch Bundesfamilienministerin Anne Spiegel als Anhörung stattfinden soll. Aus diesem Format wurde wiederum das Zeitreglement für die Fragen und deren Beantwortung abgeleitet.

Der Familienausschuss hat sich bezüglich Anhörungen im Ausschuss mit Mehrheit aus den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU/CSU auf das Format einer sogenannten Berliner Stunde verständigt.

Die Berliner Stunde „bezeichnet einen Schlüssel, nach dem die für einen bestimmten Tagesordnungspunkt beschlossene Debattendauer auf die Fraktionen aufgeteilt wird. Wer wie lange in den Plenarsitzungen reden darf, richtet sich nach den Stärken der Fraktionen.“ (zitiert nach: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/berliner-stunde-854942). Üblicherweise werden bei der Verteilung der Zeitkontingente weitere Faktoren berücksichtigt: „Neben dem Stärkeverhältnis der Fraktionen werden in der Regel auch andere Faktoren berücksichtigt, darunter beispielsweise ein Bonus für kleinere Fraktionen oder ein Zeitzuschlag für die Fraktionen der Opposition.“ (ebd.). Nicht so im ASFSFJ, für die Fraktion DIE LINKE. verbleiben drei Minuten für Fragen inklusive deren Beantwortung. Da das Ziel einer Anhörung der Erkenntnisgewinn des Ausschusses sein sollte und ein Erkenntnisgewinn nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. auch ein offeneres Fragerecht voraussetzt, hat die Fraktion DIE LINKE. innerhalb des Ausschusses erfolglos auf ein anderes Format für Anhörungen gedrängt.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind hierbei insbesondere vom Verhalten der Bundesregierung überrascht, weil dieses auch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP steht. Dort heißt es: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ (Koalitionsvertrag, S. 10) Und weiter: „Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll reformiert, die Fragestunde und die Befragung der Bundesregierung dynamischer und interaktiver gestaltet, das Parlament bei internationalen Angelegenheiten insbesondere durch Regierungserklärungen gestärkt und für bestimmte Ausschüsse sollen öffentliche Sitzungen, die in Echtzeit übertragen werden, zur Regel werden. Ausschussdrucksachen und Protokolle, die nicht als Verschlusssache mit Geheimhaltungsgrad eingestuft sind, sollen veröffentlicht (…) werden.“ (ebd., S. 174).

Für die Vorstellungen des Haushaltes und der Vorhabenplanung blieben der Fraktion DIE LINKE. insofern nur drei Minuten Zeit für ihren umfangreichen Fragenkatalog inklusive Antwort der Bundesregierung. Da ebenfalls der Öffentlichkeit widersprochen wurde, wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage Transparenz herstellen. Darüber hinaus wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller erfahren, ob infolge des Wechsels an der Bundesministeriumsspitze und der Berufung von Lisa Paus zur Bundesfamilienministerin Änderungen in der Vorhabenplanung vorgenommen wurden bzw. vorgesehen sind. Der Aufbau der Kleinen Anfrage orientiert sich an der im ASFSFJ vorgestellten Vorhabenplanung. Diese Kleine Anfrage konzentriert sich auf den Themenschwerpunkt „IV. ‚Einfach Digital‘ – Funktionierender, bürgernaher Staat“ der Vorhabenplanung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wurden im Bereich „‚Einfach digital‘ – Funktionierender, bürgernaher Staat“ der Vorhabenplanung Änderungen vorgenommen gegenüber der Vorstellung der Vorhabenplanung im ASFSFJ am 6. April 2022 z. B. aufgrund des Wechsels an der Hausspitze, und wenn ja, welche?

2

Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Digitale Familienleistung“ konkret erfolgen?

a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?

b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwendig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungspflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden?

c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?

d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommunen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?

e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelagerte Behörden oder das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [BAFzA] aufschlüsseln)?

f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstigen aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?

g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstigen aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?

h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant? Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?

i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben? Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?

j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt? Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?

k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?

l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?

m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?

3

Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Digitaltaugliche Kindergrundsicherung“ konkret erfolgen?

a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte ausführen, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. von Gesetzentwürfen oder entsprechenden Projektvorlagen erfolgen)?

b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwendig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungspflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden?

c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. den Ländern oder Kommunen?

d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommunen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet?

e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)?

f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstigen aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?

g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstigen aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte detailliert ausführen)?

h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant? Wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)?

i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben? Wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?

j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt? Wenn ja, warum waren externe Beraterinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)?

k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?

l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?

m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Bundesministeriumsspitze eine Neubewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen?

Berlin, den 24. Juni 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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