Erkenntnisse der Bundesregierung über die „Prizrak-Brigade“
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Beginn des Kriegs im Donbas im April 2014 kämpfen unterschiedliche separatistische Gruppierungen einen bewaffneten Kampf gegen ukrainische Streitkräfte (Der Donbas-Konflikt – Stiftung Wissenschaft und Politik [swp-berlin.org]). Seit dem 16. Februar 2015 stehen einige dieser Gruppierungen aufgrund des Vorwurfs der Unterstützung aktiver Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union. Zu den sanktionierten Gruppierungen gehört auch die sog. Prizrak-Brigade (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2015/240 des Rates vom 9. Februar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen). Die Brigade ist Teil des sog. 2. Armeekorps der sog. Volksrepublik Luhansk (LNR) und somit auch Teil der sog. Volksmiliz – sie wird auch „14. Motorisiertes Schützenbataillon“ genannt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D1470&from=EN). Amnesty International warf Mitgliedern der Brigade im Jahr 2015 unter anderem die Folter von Kriegsgefangenen vor (Ukraine: Breaking Bodies: Torture and Summary Killings in Eastern Ukraine [amnesty.org]). Seit Bestehen der Separatistengruppen schlossen sich auch immer wieder Personen aus unterschiedlichen europäischen Ländern diesen an. Im Sommer 2020 leiteten ukrainische Ermittlungsbehörden ein Verfahren gegen 100 dieser ausländischen Kämpfer ein. Darunter sollen sich nach Angaben der ukrainischen Ermittler auch fünf deutsche Staatsbürger befunden haben (Ukraine launches criminal cases against 100 foreign militants in Donbas – KyivPost – Ukraine's Global Voice).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die „Prizrak-Brigade“ vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Aktivitäten der Brigade in der Ukraine seit 2014 vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, unter welcher Bezeichnung und mit welcher Aufgabe die Brigade derzeit innerhalb der sog. Volksmilizen der sog. Luhansker Volksrepublik firmiert?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich deutsche Staatsbürger seit 2014 der Brigade angeschlossen haben oder geäußert haben, sich der Brigade anschließen zu wollen (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich Mitglieder der Brigade seit 2014 in Deutschland oder in der Europäischen Union aufgehalten haben?
Haben Sicherheitsbehörden des Bundes mutmaßliche Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Brigade seit 2014 an der Einreise in Deutschland gehindert (bitte nach Jahr und Grund der Einreiseverhinderung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden seit 2014 Verfolgungsermächtigungen im Sinne des § 89a Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB), wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit einer Beteiligung an Aktivitäten der Brigade, durch das Bundesministerium der Justiz erteilt?
In wie vielen der in Frage 1f erfragten Fälle kam es im Anschluss zu einer Verurteilung aufgrund von § 89a StGB?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verbindungen der Brigade zu deutschen rechtsextremistischen Parteien, Gruppierungen oder Organisationen vor (bitte nach Partei, Gruppierungen und Organisationen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich deutsche Rechtsextremisten seit 2014 der Brigade in der Ukraine angeschlossen haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Rechtsextremisten seit 2014 die Bestrebung erkennen lassen haben, sich der Brigade anzuschließen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Rechtsextremisten seit 2014 ihre Sympathie zur Brigade bekundet haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Verbindung der „Prizrak-Brigade“ mit der „Kalmius-Brigade“ und dem „Sparta-Bataillon“ vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Verbindung der „Prizrak-Brigade“ mit dem Think-Tank „Katehon“ vor?
Stuft die Bundesregierung die „Prizrak-Brigade“ als terroristische Vereinigung ein?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die „Prizrak-Brigade“ seit 2014 an der Begehung von Kriegsverbrechen beteiligt war?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die deutschen Staatsbürger vor, gegen die ukrainische Ermittlungsbehörden im Sommer 2020 ein Verfahren wegen der Beteiligung an Kampfhandlungen in der Ostukraine eingeleitet haben sollen?
Hat es zu den in Frage 6 genannten Fällen einen Informationsaustausch zwischen ukrainischen und deutschen Ermittlungsbehörden des Bundes gegeben?
In wie vielen Fällen insgesamt liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ukrainische Ermittlungsbehörden gegen deutsche Staatsangehörige seit 2014 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in der Ostukraine eingeleitet haben?