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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wohnkostenlücke 2021

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.08.2022

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/269107.07.2022

Wohnkostenlücke 2021

der Abgeordneten Jessica Tatti, Caren Lay, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in tatsächlicher Höhe bis zu einer „angemessenen“ Obergrenze soll das Existenzminimum im Bereich Wohnen sichern. Die Verfahren zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen sind seit vielen Jahren Gegenstand intensiver politischer und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dies bringt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und die Gefahr der Unterschreitung des Existenzminimums für die Bezieherinnen und Bezieher der Leistungen mit sich.

Einige Kommunen verzichten von vornherein auf eigenständige Konzepte zu den Angemessenheitsgrenzen und greifen auf erhöhte Wohngeldwerte zurück (Institut Wohnen und Umwelt 2017, Forschungsbericht 478, S. 47 f.). Jedoch sind auch dadurch keine existenzsichernden Kostenübernahmen garantiert, da die Wohngeldwerte weder am Existenzminimum ausgerichtet sind noch häufig genug angepasst werden (ebd., S. 173). Im Ergebnis bestehen zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) tatsächlich zahlen müssen, und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung regional teilweise erhebliche Differenzen. Regelmäßig muss diese „Wohnkostenlücke“ von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern aus dem Regelbedarf bestritten werden – oft nicht als Ausdruck individueller Prioritätensetzung, sondern schlicht, weil es keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten – das Geld fehlt also für Nahrungsmittel, Kleidung usw.

Oftmals ist dies rechtswidrig. In zahlreichen Klagen von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern stellten Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig – also zu niedrig bemessen – waren (ebd., S. 66–68). Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zeigt, dass dies allein im Jahr 2020 in mindestens 24 Sozialgerichtsverfahren geschah (Sozialgerichtliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit ‚schlüssiger Konzepte‘ im Jahr 2020, https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/Harald_2021/WD%202021%20-%20Sozialgerichtliche%20Entscheidungen%20zu%20KdUH.pdf, abgerufen am 15. Juni 2022). Von diesen zu niedrigen Richtwerten waren Zehntausende Hartz-IV-Bezieherinnen und Hartz-IV-Bezieher betroffen, die zum jeweiligen Zeitraum in einer der betroffenen acht Städte bzw. Kreise lebten (Rechtswidrige Miet-Richtwerte bei Hartz IV, https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/Harald_2021/2021%20-%20Rechtswidrige%20Miet-Richtwerte%20bei%20Hartz%20IV.pdf, abgerufen am 15. Juni 2022). Bis zu einem Drittel dieser SGB-II-Haushalte bekam nicht die vollen Wohnkosten, sondern musste einen Teil ihrer Miete – durchschnittlich zwischen 51 und 76 Euro – aus dem Regelsatz oder den letzten Ersparnissen bezahlen. Diese Fälle sind nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller nur ein kleiner Ausschnitt von rechtswidrigen Richtwerten, denn sie basieren nur auf den Urteilen aus dem Jahr 2020, die in der Datenbank juris veröffentlicht wurden.

Mit dem Ziel konkreter gesetzlicher Vorgaben für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen tagten bzw. tagen seit 2014 u. a. eine Bund-Länder-Kommunal-Arbeitsgruppe und ab 2017 eine Arbeitsgruppe der Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (ASMK) unter Beteiligung des Deutschen Landkreistages.

Während der Corona-Pandemie wurden die gesetzlichen Vorgaben vorübergehend geändert, sodass ein Teil der Haushalte in den Grundsicherungen vorübergehend ihre Wohnkosten in voller Höhe erhält. Diese Regelungen bedeuten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine erhebliche Verbesserung. Sie gelten aber nicht für alle Haushalte und nicht dauerhaft, sodass aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weiterhin gesetzlicher Änderungsbedarf besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Jahr 2020 in mindestens 24 Fällen für mindestens acht Städte und Kreise für unterschiedliche Zeiträume ab 2014 die Richtwerte für Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II für rechtswidrig befunden wurden?

2

Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, dass in den betroffenen Städten und Kreisen mehrere Zehntausend SGB-II-Berechtigte lebten, von denen zwischen 11 und 33 Prozent eine Wohnkostenlücke aufwiesen, weil sie nicht ihre vollen Wohnkosten erhielten, sodass diese Haushalte durchschnittlich zwischen 51 und 76 Euro ihrer Wohnkosten aus ihrem Regelbedarf finanzieren mussten?

3

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts dieser Korrelation von Wohnkostenlücken und rechtswidrigen Konzepten gemäß § 22 SGB II, und wie will sie ggf. reagieren?

4

Wann hat die Bundesregierung zum letzten Mal an einer Sitzung der Unterarbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft und Heizung teilgenommen, und welche Positionen hat sie dabei zu welchen Fragen vertreten?

5

Wann wird die Bundesregierung das nächste Mal an einer Sitzung dieser Unterarbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft und Heizung teilnehmen, zu welchen Fragen wird sie sich dabei äußern, und welche Positionen wird sie vertreten?

6

In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2021 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

7

Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

8

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

9

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

10

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

11

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

12

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

13

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

14

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

15

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

16

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

17

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

18

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

19

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

20

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

21

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

22

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

23

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

24

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2021 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

25

Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

26

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

27

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

28

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

29

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

30

In welcher Höhe wurden für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2021 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

31

Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

32

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

33

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2021 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

34

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

35

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

Berlin, den 1. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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