Befugnisse des Zollfahndungsdienstes
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der 19. Wahlperiode hatte die Bundesregierung das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes vorgelegt. Der Zollfahndungsdienst sollte teils neu strukturiert sowie beim Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt (ZKA) neue Befugnisse zur verdeckten Erhebung personenbezogener Informationen durch V-Leute, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung im Gefahrenvorfeld und neue Befugnisse zur Datenübermittlung innerhalb der Zollverwaltung und zu anderen Behörden geschaffen werden. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde das Gesetz vom 30. März 2021 zuletzt durch das so bezeichnete „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ vom 5. Juli 2021 geändert. Nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist wenig darüber bekannt, in welchem Umfang der Zoll bzw. der Zollfahndungsdienst und das Zollkriminalamt von ihren zahlreichen Befugnissen zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten und zum Austausch und Abruf von Daten mit bzw. bei anderen Behörden Gebrauch macht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welchem Umfang wurden seit 2019 beim Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt jährlich verdeckte Ermittler zur Straftatenverhütung und zur Strafverfolgung eingesetzt (soweit wie möglich nach Jahren und getrennt für die Zollfahndung und das Zollkriminalamt angeben)?
Wie hoch ist der Finanzaufwand durchschnittlich pro Fall der bislang durchgeführten Einsätze verdeckter Ermittler?
In welchem Umfang wurden seit 2019 beim Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt jährlich die Befugnisse zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses in der Gefahrenabwehr (§§ 72 bis 78 des Zollfahnungsdienstgesetzes (ZFdG) bzw. § 23 a Absatz 1 ZFdG-alt) genutzt (soweit wie möglich nach Jahren, jeweils Beschränkungen der unterschiedlichen Verkehrswege und getrennt für die Zollfahndung und das Zollkriminalamt angeben)?
In welchem Umfang wurden seit 2021 beim Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt jährlich die Befugnis zum Einsatz von WLAN- und IMSI International Mobile Subscriber Identify)-Catchern (§ 78 ZFdG) genutzt?
In welchem Umfang wurden seit 2019 beim Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt jährlich die Befugnis zur längerfristigen Observation (§ 47 Absatz 2 Nummer 1 ZFdG bzw. § 18 ZFdG-alt) genutzt?
In welchem Umfang wurden seit 2019 beim Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt jährlich die Befugnis zum verdeckten Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen (§ 47 Absatz 2 Nummer 2 ZFdG bzw. §§ 19, 20 ZFdG-alt) genutzt (soweit wie möglich nach Jahren, jeweils für Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes und getrennt für die Zollfahndung und das Zollkriminalamt angeben)?
Wie viele Datensätze enthält nach aktuellem Stand das Zollinformationssystem, und wie viele Personen sind darin erfasst?
Wie viele Datensätze enthalten nach aktuellem Stand die Zentraldateien des ZKA, und wie viele Personen oder personenbezogene Datensätze sind in ihnen jeweils erfasst?
In welchem Umfang haben die Behörden des Zollfahndungsdienstes bzw. das Zollkriminalamt in den Jahren 2020 und 2021 auf Daten
a) im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z,
b) in der Anti-Terror-Datei,
c) im Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV),
d) im Zentralen Verkehrs- und Informationssystem,
e) im Schengener Informationssystem bzw.
f) weiterer von mehr als einer Behörde gemeinsam genutzter Dateisysteme zugegriffen?
Wie viele Daten wurden in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen der Beteiligungsverfahren (bitte einzeln angeben) nach § 73 Absatz 1a, 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) an das Zollkriminalamt übermittelt?
a) In wie vielen dieser Konsultationsverfahren wurden Treffer in den Dateisystemen der Zollverwaltung erzielt (bitte nach Jahren auflisten)?
b) In wie vielen Fällen ergaben sich aus Sicht des Zollkriminalamtes sicherheitserhebliche Erkenntnisse durch den Datenabgleich (bitte nach Jahren auflisten)?
c) In wie vielen Fällen wurden im Konsultationsverfahren übermittelte personenbezogene Daten beim ZKA gespeichert und genutzt (bitte nach Jahr der Speicherung auflisten)?
Werden mittlerweile Datenübermittlungen des Zolls an die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder protokolliert und die Protokolldaten so vorgehalten, dass hierüber auch eine statistische Auswertung möglich ist?
War das Zollkriminalamt oder waren Behörden des Zollfahndungsdienstes in den Jahren 2020 und 2021 Empfänger von Daten oder Erkenntnissen aus der Strategischen Fernmeldeaufklärung oder Individuellen Beschränkungsmaßnahmen der Telekommunikation des Bundesnachrichtendienstes, und wenn ja, welche Phänomenbereiche waren davon berührt?
Hat das Zollkriminalamt von seiner Befugnis nach § 21 Absatz 5 ZFdG Gebrauch gemacht, ein Verfahren zur automatisierten Übermittlung von personenbezogenen Daten einzurichten, und wenn ja, für welche Behörden, und ab welchem Zeitpunkt jeweils?
In welchem Umfang haben das Zollkriminalamt und Behörden des Zollfahndungsdienstes im Jahr 2021 von seiner bzw. ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, personenbezogene Daten an nichtöffentliche Stellen zu übermitteln, und an welche Stellen?