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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erforschung, Prävention und Bekämpfung des gewaltbereiten islamistischen Extremismus und des politischen Islamismus

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.08.2022

Aktualisiert

19.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/271912.07.2022

Erforschung, Prävention und Bekämpfung des gewaltbereiten islamistischen Extremismus und des politischen Islamismus

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der islamistische Extremismus stellt weiterhin eine erhebliche Gefahr für unsere demokratische Grundordnung dar. Dies gilt sowohl für den gewaltbereiten islamistischen Extremismus als auch für den sogenannten legalistischen bzw. politischen Islamismus, dessen Protagonisten ohne Anwendung von Gewalt langfristig eine islamische Herrschaftsordnung anstreben, in der Frauenrechte stark eingeschränkt sind und in der es keine Gleichberechtigung von Muslimen und Nichtmuslimen, keine Meinungs- und Religionsfreiheit, keinen Schutz von Minderheiten und keine Trennung von Religion und Staat gibt (vgl. Ausführungen zu legalistischen Strömungen unter https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html#doc714104bodyText4). Eine solche Herrschaftsordnung steht in eklatantem Widerspruch zu unserem Grundgesetz.

Den seit Jahren bestehenden Gefahren des islamistischen Extremismus gilt es zum einen seitens der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu begegnen. Zum andern bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, die von Prävention und Sensibilisierung von Personen, die Islamismus frühzeitig erkennen sollen (z. B. Lehrer oder JVA-Beschäftigte), über Deradikalisierung und Aussteigerprogramme bis hin zu Studien und einer Finanzierung von Forschungsvorhaben und Lehrstühlen zur intensiven Ausleuchtung des Phänomenbereichs reichen.

Die Bundesregierung legt derzeit ihren politischen Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie auf Themen wie die Bekämpfung von Muslim- bzw. Islamfeindlichkeit. Dies zeigt sich darin, dass es zwar einen Aktionsplan Rechtsextremismus gibt, dessen Maßnahmen durchaus geeignet wären auch andere Extremismusformen zu bekämpfen, die aber ausschließlich auf den Rechtsextremismus beschränkt bleiben (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf;jsessionid=8BDAF6057AEF20FD60D6D8BC31492759.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2). Auch das Diskussionspapier zum geplanten Demokratiefördergesetz erwähnt lediglich den Rechtsextremismus und die Islamfeindlichkeit, lässt den politischen Islamismus jedoch außen vor (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2022/diskussionspapier-demokratiefoerdergesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Auch der Schwerpunkt der nächsten Islamkonferenz wird das Thema Muslimfeindlichkeit sein. So richtig dies sein mag, eine Verringerung der Fördermittel für Extremismusprävention, Sensibilisierung und Deradikalisierung sowie der Mittel für Lehrstühle und Forschungsvorhaben im Bereich des gewaltbereiten islamistischen Extremismus und politischen Islamismus wäre nach Auffassung der Fragesteller ein schwerer Fehler. Gerade Ansätze für Prävention müssen langfristig gefördert werden, weil die Forschung zu Motiven und Formen des politischen Islamismus die Praxis befruchten und erhebliche Wissenslücken schließen kann.

Das Agieren der Bundesregierung bietet nach Ansicht der Fragesteller in dieser Hinsicht Anlass zur Besorgnis: Sowohl bei der kommenden Islamkonferenz als auch im Eckpunktepapier zum Demokratiefördergesetz wird das Thema Islamismusbekämpfung nicht gesondert aufgeführt und stattdessen das Thema Muslim- bzw. Islamfeindlichkeit in den Mittelpunkt gerückt. Ein Bekenntnis der Bundesregierung zur Weiterführung des Expertenkreises Politischer Islamismus beim Bundesministerium des Innern und für Heimat fehlt mehr als sechs Monate seit Amtsantritt der Regierung ebenso wie die Bereitschaft, dieses Gremium mit einer angemessenen Finanzierung für die Vergabe von Forschungsaufträgen auszustatten.

Angesichts des Umstandes, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts 2021 von einem hohen islamistischen Gefährdungspotenzial sprach, erscheint die aus Sicht der Fragesteller einseitige Schwerpunktsetzung bei der Extremismusbekämpfung widersprüchlich und wirft Fragen auf.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Projekte, Beratungsangebote und sonstigen Vorhaben, die ausschließlich oder vorwiegend die Präventions-, Ausstiegs-, Sensibilisierungs- oder Beratungsarbeit gegen religiös motivierten Extremismus, insbesondere gewaltbereiten islamistischen Extremismus bzw. politischen Islamismus zum Ziel haben, wurden oder werden aus dem Programm „Demokratie Leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert (bitte jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

2

Welche Projekte wurden aus diesem Programm im gleichen Zeitraum in den Bereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus gefördert (bitte jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

3

Welche Projekte, Angebote und Vorhaben im Bereich der Bekämpfung sowohl des gewaltbereiten islamistischen Extremismus als auch des politischen Islamismus bzw. des legalistischen Islamismus wurden oder werden aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gefördert, und welche davon aus dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (bitte Projekte unter Nennung des jeweiligen Förderprogramms jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 sowie die staatlichen sowie zivilgesellschaftlichen Akteure, an die die Projekte vergeben wurden, auflisten)?

4

Welche Projekte wurden aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat im gleichen Zeitraum in den Bereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus gefördert (bitte jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

5

Welche Projekte, Angebote und Vorhaben im Bereich der Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus – sowohl des gewaltbereiten islamistischen Extremismus als auch des politischen Islamismus – werden aus anderen Programmen bzw. aus weiteren Bundesministerien finanziert (bitte Projekte unter Nennung des jeweiligen Förderprogramms jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

6

Welche Projekte wurden aus anderen Bundesministerien im gleichen Zeitraum in den Bereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus gefördert (bitte jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

7

Welche Projekte, Angebote und Vorhaben im Bereich der Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus – sowohl des gewaltbereiten islamistischen Extremismus als auch des politischen Islamismus – wurden bisher aus dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus finanziert, der im vergangenen Jahr ausgelaufen ist (bitte einzeln jeweils mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

8

Gibt es Projekte, Beratungsangebote oder sonstige Vorhaben im Bereich des religiös motivierten Extremismus, insbesondere des politischen Islamismus oder des gewaltbereiten islamistischen Extremismus, die die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Akteuren (Länder, Kommunen, Europäische Union [EU], Stiftungen, Unternehmen etc.) fördert (bitte einzeln jeweils mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

9

Welche Projekte, Angebote und Vorhaben der EU, der Bundesländer, der Kommunen, von Stiftungen sowie von sonstigen Trägern sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, die in diesen Bereichen gefördert werden (bitte einzeln jeweils mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?

10

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den Austausch der Projekte z. B. im Sinne der Best Practice und der Erstellung von Qualitätsstandards zu begleiten?

11

Welche Art von Evaluation ist geplant, und in welchen zeitlichen Abständen soll die Evaluation erfolgen?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus weiterzuführen oder ein vergleichbares Förderinstrument einzurichten, und wenn ja, mit welcher Zielstellung und in welchem Umfang, falls nein, warum nicht?

13

Wird die Bundesregierung die Arbeit des Expertenkreises Politischer Islamismus beim Bundesministerium des Innern und für Heimat verlängern und diesen dauerhaft einrichten, und wenn nein, warum nicht?

14

Plant die Bundesregierung, dem Expertenkreis Mittel zur Beauftragung von Studien bereitzustellen, und wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung einer Dokumentationsstelle religiös motivierter politischer Extremismus, wie es sie bereits in Österreich gibt, und wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung in dieser Hinsicht, wenn nein, warum nicht?

16

Welche Lehrstühle und Forschungsstellen fördert die Bundesregierung ganz oder teilweise, die einen Schwerpunkt im Bereich des religiös motivierten Extremismus, insbesondere im Bereich des gewaltbereiten islamistischen Extremismus bzw. des politischen Islamismus haben, und wie stellt sich dies dar im Vergleich zu entsprechender Förderung in den Bereichen a) Rechtsextremismus, b) Linksextremismus, c) Muslimfeindlichkeit, d) Antisemitismus (bitte jeweils die Stellen und die Fördersummen für die Jahre 2019 bis 2022 einzeln auflisten)?

17

Welche Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen unterstützt die Bundesregierung maßgeblich (mindestens 50 Prozent), die sich hauptsächlich mit dem Bereich des religiös motivierten Extremismus, insbesondere des gewaltbereiten islamistischen Extremismus oder des politischen Islamismus, befassen, und wie stellt sich dies dar im Vergleich zu entsprechender Förderung in den Bereichen a) Rechtsextremismus, b) Linksextremismus, c) Muslimfeindlichkeit, d) Antisemitismus (bitte einzeln unter Angabe der Fördersumme seit 2019 ausweisen)?

18

Werden der gewaltbereite islamistische Extremismus und/oder der politische Islamismus angesichts von rund 550 islamistischen Gefährdern und zahlreichen Organisationen, die von den Verfassungsschutzämtern aus Bund und Ländern beobachtet werden, im Demokratiefördergesetz explizit auch als demokratiegefährdende Form des Extremismus benannt werden, wie es u. a. die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus fordert (siehe https://www.bag-relex.de/wp-content/uploads/2022/03/Demokratiefoerdergesetz-Stellungnahme-BAG-RelEx-220321.pdf)? Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, gegen die Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland zu ergreifen?

20

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland durch andere Staaten, insbesondere die Türkei, Katar, Iran und Saudi-Arabien, vor?

21

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland durch Botschaften und Generalkonsulate anderer Staaten vor? Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle sogenannter Religionsattachés ein?

22

Inwiefern sollen dabei auch die rechtlichen Befugnisse der Sicherheitsbehörden gestärkt und deren Handlungsmöglichkeiten erweitert werden?

23

Wie wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat sicherstellen, dass die Vielfalt der Muslime in der Deutschen Islamkonferenz (DIK) repräsentiert wird?

24

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um insbesondere nichtorganisierte, liberale und säkulare Muslime in die DIK einzubinden?

25

Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in dieser Legislaturperiode bereits Gespräche mit der „Initiative Säkularer Islam“ geführt, bzw. ist dies geplant, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, bzw. wenn nein, warum nicht?

26

Wie wurde bisher und wie wird zukünftig sichergestellt, dass die Empfänger von Mitteln aus Präventionsprogrammen des Bundes, der Länder und der Kommunen bzw. die Kooperationspartner oder Subunternehmer der Empfänger keine Verbindungen zu Extremisten oder extremistischen Organisationen haben?

Berlin, den 1. Juli 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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