Entwurf einer Verordnung zur Gewährung einer außerordentlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 17. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seinen Entwurf zur „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Die Krisenbeihilfe umfasst 180 Mio. Euro und soll die betroffenen Betriebe von den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine finanziell entlasten. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung. Zunächst sollen die Betriebe eine Anpassungsbeihilfe erhalten, die die EU-Greeningaspekte nachweisen können, wie beispielsweise Obst- und Gemüsebaubetriebe im Freiland. Wohingegen Gemüse- und Obstbaubetriebe im Unterglasanbau nur Kleinbeihilfen erhalten sollen, obwohl der gesamte Agrarsektor von den enormen Preisentwicklungen, vor allem für Energie, stark betroffen ist. Das vom BMEL beauftragte Thünen-Institut (TI) bestätigt dies und verweist auf die besonders große Betroffenheit des Unterglas-Gartenbaus, wozu neben Gemüsebau auch der Zierpflanzenbau, die Pilz- und Jungpflanzenproduktion gehören (stellungnahme-thuenen-preisanstieg.pdf (bmel.de)). Diese Bereiche werden in der vorgelegten Agrarerzeugeranpassungsverordnung nicht eingeschlossen, wodurch nach Auffassung der Fragesteller große Marktungleichgewichte entstehen. Auch im Bereich der Legehennenhaltung gibt es nach Ansicht der Fragesteller weiteren Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wieso plant die Bundesregierung, entgegen den Ergebnissen des Thünen-Instituts, den energieintensiven Unterglas-Gartenbau nicht vollständig in der außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe abzubilden?
Warum werden ausschließlich nahrungsmittelproduzierende Sektoren in dem Entwurf zur Anpassungsbeihilfe bedacht, obwohl der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir betonte, dass in Deutschland keine Nahrungsmittelknappheit bestehe (https://www.tagesschau.de/inland/oezdemir-tagesthemen-101.html)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass durch die Ausnahme des Gemüse-, Zierpflanzenbaus sowie der Pilz- und Jungpflanzenproduktion im Unterglasanbau in der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ ein Marktungleichgewicht entsteht, das schwerwiegende Folgen für diese Sektoren hat?
Wenn ja, wie plant sie, dieses abzufedern bzw. zu verhindern?
Wenn nein, warum nicht?
Warum sollen Gemüse-, Obstbaubetriebe im Unterglasanbau und im geschützten Anbau lediglich Kleinbeihilfen erhalten und damit weniger finanzielle Mittel als in der außergewöhnlichen Anpassungshilfe möglich?
Welche beobachteten Zahlen wurden für Tabelle 1 der Stellungnahme des Thünen-Instituts für das BMEL zugrunde gelegt (Tabelle 1, S. 6)?
Wird die Bundesregierung die Abweichungen zwischen der in der TI-Stellungnahme angenommenen ökonomischen Situation verschiedener Sektoren und der im Rahmen der Verbändeanhörung gemeldeten tatsächlichen ökonomischen Situation, beispielsweise in der Legehennenhaltung (Stellungnahme Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vom 15. Juni 2022), zum Anlass nehmen, um die außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für die entsprechenden Sektoren zu öffnen, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung beziehungsweise das TI eine aktualisierte Stellungnahme zu den Auswirkungen des Preisanstiegs infolge des Ukraine-Kriegs auf die verschiedenen Agrarsektoren vorlegen, beziehungsweise hat die Bundesregierung eine Aktualisierung bereits angefragt, und wenn ja, wann? Wenn nicht, warum?
Plant die Bundesregierung entsprechende Regelungen für Landwirtinnen und Landwirte, die keine Greeningprämie erhalten haben und daher Kleinbeihilfe beantragen müssen, und wenn ja, wann wird sie diese vorlegen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Landwirte, die einen Antrag auf Kleinbeihilfe stellen können, mit keiner oder einer reduzierten Beihilfe rechnen müssen, da durch andere Maßnahmen bereits Deminimis-Beihilfen gezahlt wurden oder werden?
Plant die Bundesregierung, Landwirtinnen und Landwirten, die keine Greeningprämie erhalten haben und daher Kleinbeihilfe beantragen müssen, diese aber aufgrund der bereits ausgeschöpften De-minimis-Beihilfe nicht in Anspruch nehmen können zu unterstützen, und wenn ja, wie?