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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen
(insgesamt 48 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.08.2022
Aktualisiert
16.09.2022
BT20/279919.07.2022
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Dr. Gregor Gysi, Andrej
Hunko, Ina Latendorf und der Fraktion DIE LINKE.
Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte
Versöhnungsabkommen
Am 15. Mai 2021 paraphierten die Sonderbeauftragten der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Namibia, Ruprecht
Polenz und Dr. Zedekia Ngavirue, die gemeinsame Erklärung „Vereint im
Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung,
vereint in unserer Vision für die Zukunft“.
In Namibia hat das „Versöhnungsabkommen“ nicht nur bei Nachfahren der
Opfer große Empörung verursacht. Auch im Parlament in Windhoek gab es
heftige Kritik fast der ganzen Opposition, aber auch in Teilen der SWAPO-
Regierung (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-v
erjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004). Etwas
über ein Jahr, nachdem die damalige Bundesregierung ein
Aussöhnungsabkommen mit Namibia vorgelegt hat, ist die Vereinbarung nach hitzigen Debatten im
namibischen Parlament immer noch nicht in Kraft. Die Regierung hat der
Nationalversammlung Namibias – dem namibischen Parlament – aufgrund des
Widerstands das Versöhnungsabkommen bislang nicht zur Ratifizierung vorgelegt
(https://www.spiegel.de/ausland/namibia-herero-und-nama-fordern-neues-verso
ehnungsabkommen-mit-deutschland-a-2c53257a-74b8-48c1-87fc-e841dfe4
d f3e). Stattdessen kündigte diese am Ende der parlamentarischen Debatte
Nachverhandlungen mit der deutschen Seite an (https://neweralive.na/posts/gov
t-poised-to-conclude-genocide-issue-kapofi).
Der Historiker und Leiter der Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales
Erbe, Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, kritisiert unter anderem an der Höhe der
zugesagten Gelder, dass diese, auf 30 Jahre verteilt, 36 Mio. Euro pro Jahr ergeben.
Das entspräche ziemlich genau dem, was Namibia in den letzten drei
Jahrzehnten an sogenannter Entwicklungshilfe bekommen habe. Er kritisiert darüber
hinaus, dass die versprochenen Gelder lediglich als Hilfen kommen sollen: „Hilfe
ist etwas, was den Geber moralisch erhöht, während Wiedergutmachung eine
Pflicht ist, die ich habe, weil ich etwas falsch gemacht habe“ (KNA vom
29. Mai 2021).
Nach Ansicht des früheren Forschungsdirektors des schwedischen Nordischen
Afrikainstituts in Uppsala, Prof. Dr. Henning Melber, kommt dies einer
Beleidigung gleich: „Die vorgesehene deutsche Zahlung von 1,1 Mrd. Euro über
30 Jahre ist schäbig“. Der Bau des Berliner Flughafens habe 7 Mrd. Euro
gekostet, der Umbau des Bahnhofs in Stuttgart sei derzeit mit 8 Mrd. Euro
veranschlagt. „Setzen Sie das mal in Relation zu den 1,1 Mrd. Euro für den
eingestandenen Völkermord an den Ovaherero und Nama!“ (EPD vom 13. Juni
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2799
20. Wahlperiode 19.07.2022
2021). Der ausgehandelte Betrag entspricht etwa dem 1,5-Fachen der Kosten
des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses der Hohenzollern, also der
Dynastie, die auch den letzten deutschen Kaiser stellte, in dessen Namen der
Völkermord verübt wurde (https://mission-lifeline.de/juergen-zimmerer/).
Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP heißt es vor dem Hintergrund der Debatten um das
„Versöhnungsabkommen“: „Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine
unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen
Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu
einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.“ (S. 100).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzung von
Experten, dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte,
sondern Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich Ovaherero und Nama
an eingezäunten Farmen in „weißem“ Besitz (oftmals
„Deutschstämmiger“) vorbeikommen, die bis zur Enteignung ihrer Vorfahren durch die
deutsche Kolonialmacht ihren Gemeinschaften gehörten (https://www.deut
schlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-verjaehrt-verantwor
tung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob rechtliche Hindernisse bestehen,
freiwillige Leistungen an Opfer eines aus heutiger Perspektive verübten
Völkermords bzw. aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren
auszuzahlen, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer
zwischenstaatlichen Rechtspflicht, sondern als moralischer Ausgleich der erlittenen
materiellen und immateriellen Schäden einzuordnen sind (vgl. Antwort zu
Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/32617 – nach Meinung der
Fragestellerinnen und Fragesteller Nichtbeantwortung der Frage)?
3. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Paraphierung der gemeinsamen
Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit,
vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“
durch die Sonderbeauftragten der Regierungen der Bundesrepublik
Deutschlands und der Republik Namibia der vertraglich zu regelnde
Versöhnungsprozess abgeschlossen?
4. Gibt es nach wie vor das Amt des Sonderbeauftragten?
Wenn ja, ist Ruprecht Polenz weiterhin der deutsche Sonderbeauftragte,
oder wer ist die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger?
Wenn ja, mit welcher Tätigkeitsbeschreibung und welchem Auftrag wurde
er ernannt?
Wenn nicht, seit wann gibt es dieses Amt nicht mehr?
5. Sind weitere Konsultationen im Kontext mit der gemeinsamen Erklärung
„Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam
in unserer Vision der Zukunft“ geplant?
Wenn ja, bitte auflisten, wann, an welchem Ort und mit welchen
Gesprächspartnern, zu welchem Zweck?
6. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2021 und 2022 im Zusammenhang mit dem
„Versöhnungsabkommen“ (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Stand der ursprünglich für
den 21. September 2021 auf der Tagesordnung der Nationalversammlung
Namibias stehenden Ratifizierung des umstrittenen
Aussöhnungsabkommens mit Deutschland (https://www.deutschlandfunk.de/versoehnungsabk
ommen-mit-namibia-deutschland-erkennt-100.html), und wenn ja, welche?
8. Trifft es zu, dass das Versöhnungsabkommen kein völkerrechtlicher
Vertrag ist, der keiner Ratifizierung im Deutschen Bundestag bedarf (https://w
ww.deutschlandfunk.de/namibia-abkommen-polenz-cdu-betroffene-sollen-
bei-100.html)?
9. Welche rechtliche Stellung haben das sogenannte Versöhnungsabkommen
sowie die im Vertrag begründeten Pflichten nach Kenntnis der
Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es von der Nationalversammlung
Namibias noch nicht ratifiziert wurde?
10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung Namibias durch
Ratifikation zu erfolgen, oder bedarf es nach Kenntnis der
Bundesregierung für das Vorliegen der für das Inkrafttreten erforderlichen
innerstaatlichen Voraussetzungen keiner Zustimmung durch die
Nationalversammlung Namibias durch eine Ratifikation bzw. nach
Ratifikationsersatzverfahren?
11. Trifft es zu, dass ein Schreiben der Ovaherero Traditional Authority
(OTA), Nama Traditional Leaders Association (NTLA) an das Auswärtige
Amt mit der Bitte um Gespräche mit der Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, und/oder eine ihrer Staatsministerinnen bzw.
einer ihrer Staatsminister bezüglich der Forderung nach Anerkennung,
Entschuldigung und Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den
Völkermord an den Herero und Nama gegangen ist (https://www.nd-aktuel
l.de/artikel/1160791.aussoehnungsabkommen-nama-und-herero-hoffen-au
f-die-gruenen.html), und wenn ja, wann ist das Schreiben oder sind ggf.
mehrere Schreiben eingegangen, und wann wurden sie durch wen
beantwortet?
12. Trifft es zu, dass die Bitte um Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern
von OTA und NTLA mit Außenministerin Annalena Baerbock bezüglich
der Forderung nach Anerkennung, Entschuldigung und
Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den Völkermord an den Herero
und Nama verweigert worden ist (https://www.spiegel.de/kultur/genozid-a
n-den-herero-und-nama-die-deutsche-grausamkeit-beginnt-nicht-mit-
demholocaust-sie-gipfelt-darin-a-0fc80e0d-44f5-4a59-b99c-1cae8feb1715)?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, wann gab bzw. wird es Gespräche geben?
13. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 05 02 (Bilaterale Zusammenarbeit und
Pflege der Auslandsbeziehungen) Titel 687 92 (Versöhnungsleistungen
Namibia) im Kontext mit der noch nicht durch das Parlament Namibias
ratifizierten gemeinsamen Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an unsere
koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“
4 Mio. Euro eingestellt?
14. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 23 10 (Sonstige Bewilligungen) Titel 896
01 (Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia) im Kontext mit der noch
nicht durch das Parlament Namibias ratifizierten gemeinsamen Erklärung
„Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam
in unserer Vision der Zukunft“ 35 Mio. Euro eingestellt?
15. Werden bei der Auswahl der Projekte die namibische Regierung oder
Organisationen wie OTA und NTLA einbezogen, und wenn ja, wie, wenn
nein, warum nicht?
16. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Haushaltstitels
für eine etwaige Rückführung von Kulturgut aus kolonialem Kontext
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10
– 3000 – 005/21, S. 20), und wenn nein, warum nicht?
17. Trifft es zu, dass die 23 Artefakte, die jüngst an Namibia als Dauerleihgabe
übergeben wurden, nicht als Rückgabe erfolgten, weil es erst einer
Ermächtigung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK),
Hermann Parzinger, bedurfte, „mit den zuständigen Stellen in Namibia zu
gegebener Zeit eine Vereinbarung über den Verbleib“ einzelner oder auch
aller Objekte zu schließen (https://www.preussischer-kulturbesitz.de/schw
erpunkte/provenienzforschung-und-eigentumsfragen/umgang-mit-aussereu
ropaeischen-objekten/alle-news-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekte
n/news-detail-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekten/artikel/2022/06/
27/rueckgaben-nach-namibia-und-tansania-stiftungsrat-macht-weg-fre
i.html), und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bedarf es einer
Ermächtigung durch die Kulturstaatsministerin eine Vereinbarung, über den
Verbleib der Objekte zu schließen?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei der Dauerleihgabe der 23 an
Namibia übergegebenen Artefakte der Verleiher zum Zeitpunkt der
Überlassung lediglich den Zeitpunkt der Rückgabe offenlässt und weiterhin
Eigentümer bleibt, sodass die Artefakte vom Entleiher zurückverlangt
werden können (KNA vom 27. Mai 2022), und wenn ja, welche?
19. Trifft es zu, dass die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut
aus kolonialen Kontexten“, auf die sich die Staatsministerin des Bundes
für Kultur und Medien (BKM), die Staatsministerin im Auswärtigen Amt
für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und
Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände 2019 verständigt
haben, zwar den Willen und die Aufforderung zu Aufklärung und nach
Möglichkeit Restitution enthalten, es sich hierbei aber nur um ein rechtlich
unverbindliches politisches Statement handelt (Wissenschaftliche Dienste des
Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 9)?
20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es nach wie vor
keine Anspruchsgrundlage für die Rückforderung von Kulturgut und
menschlichen Überresten gibt, die aus kolonialem Kontext stammen und
nachweislich zu Unrecht in Besitz von Privatleuten oder öffentlichen
Sammlungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt sind
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000
– 005/21, S. 20)?
21. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer solchen
Anspruchsgrundlage beispielsweise durch die Einführung von speziellen Vorschriften für
Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext, die die
Beweislast umkehren und das anwendbare Recht bestimmen bei
gleichzeitig zu schaffenden Ausnahmen bezüglich der regelmäßigen
Verjährungsfristen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand
WD 10 – 3000 – 005/21, S. 10), und wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht?
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine Rückgabe von
Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext derzeit
nur auf dem Wohlwollen und der moralisch-ethischen Verantwortung der
jetzigen Besitzer beruht (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 20), und wenn ja, plant
die Bundesregierung eine entsprechende Änderung?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Machtbereich eines
Kolonialregimes im Allgemeinen und im Machtbereich des deutschen
Kolonialregimes im Besonderen ein ethisch unproblematisches „Sammeln“
gegeben hat (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-Ko
lonialismus.pdf, S. 29), und wenn ja, welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob im kolonialen Kontext agierende
Militärs, Beamte, Missionare, Forscher und Händler ihre Machtpositionen
nicht nutzten, um sich anzueignen, was von Wert und Interesse schien
(https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-Kolonialis
mus.pdf, S. 30), und wenn ja, welche?
25. Trifft die Schlussfolgerung, die die Fragestellerinnen und Fragesteller aus
der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksage 20/1827 ziehen, zu, dass
die Bundesregierung den deutschen Kolonialismus nicht als
Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen
Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat,
anerkennt?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in einigen Bundesländern
wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern die
Lehrpläne einen Bezug zum deutschen Kolonialismus herstellen (taz vom
4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in Sachsen-Anhalt die
Herero und Nama explizit im Lehrplan genannt werden, wobei dieser die
Niederschlagung des Widerstandskampfes nicht als Genozid, sondern nach
Pressemeldungen fälschlicherweise als Krieg bezeichnet (taz vom 4. Mai
2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur die neueren
Geschichtsschulbücher seit Kurzem Gewalt, Unterdrückung und Verbrechen als Teil
kolonialer Machtausübung behandeln, in denen auch die Genozide an den
Nama und Herero in Deutsch-Südwestafrika dargestellt werden, und es
noch Jahre dauern wird, den Unterricht anzupassen, da die finanziellen
Mittel der Schulen für neue Lehrbücher begrenzt seien und in einigen
Bundesländern die Eltern die Kosten für Schul- und Übungsbücher selbst
tragen müssten, sodass häufig ältere Schulbücher im Einsatz sind (taz vom
4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche?
29. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe
des Wasserstoffprojektes bei Lüderitzbucht durch die namibische
Regierung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und
konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
30. Für welchen Zeitraum sind die vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft zwischen
Deutschland und Namibia unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung (Joint
Communiqué of Intent, „JCoI“) bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus dem
Konjunktur- und Zukunftspaket eingeplant (https://www.bmbf.de/SharedD
ocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=2, Punkt 6.2.)?
31. In welcher Höhe finden sich die bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus dem
Konjunktur- und Zukunftspaket im aktuellen Bundeshaushalt (bitte mit
Haushaltstitel angeben)?
32. Was ist unter der „privilegierten Rolle“, die den „deutschen Partnern aus
Wissenschaft und Industrie“ mit den bis zu 40 Mio. Euro eingeräumt
werden soll, zu verstehen (https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/en/J
OINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=publicationFile&v=2,
Punkt 6.2.)?
33. Inwieweit richten sich die Fördermittel von bis zu 40 Mio. Euro
insbesondere bzw. ausschließlich an „deutsche Partner aus Wissenschaft und
Industrie“, um diesen eine „privilegierte Rolle“ einzuräumen (https://www.b
mbf.de/SharedDocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTEN
T.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Punkt 6.2.)?
34. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Mittel im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft aus dem
Konjunktur- und Zukunftspaket vorgesehen (bitte nach Empfänger der
Förderung, Zweck der Förderung sowie Zusagen bzw. Inaussichtstellungen
der Höhe der Fördersumme auflisten)?
35. Plant die Bundesregierung mit weiteren Ländern wie zum Beispiel mit
Südafrika eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen
einer Wasserstoff-Partnerschaft?
36. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die im August 2021 von der
Bundesregierung mit Namibia geschlossene Wasserstoff-Partnerschaft
unter Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 40 Mio. Euro (https://ww
w.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Nami
bia-Wasserstoff.html) bei der Erteilung des Zuschlags durch die
namibische Regierung im November 2021 für die Projektgesellschaft Hyphen
Hydrogen Energy (Joint-Venture bestehend aus dem deutschen
Unternehmen Enertrag und dem auf den British Virgin Islands ansässigen
Infrastrukturinvestor Nicholas Holdings) für den Bau eines Wasserstoffwerks
bei Lüderitzbucht in Namibia mit einem Investitionsvolumen in Höhe von
9,4 Mrd. Euro eine Rolle gespielt (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-178951
71.html), und wenn ja, welche?
37. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass
Namibia aus dem internationalen Großprojekt bei Lüderitzbucht wenn
überhaupt nur indirekten Nutzen ziehen wird und es besser und wirtschaftlich
nachhaltiger für Namibia wäre, statt eines „Investitionstsunamis“, eine
Wasserstoffbranche langsamer und stetig im Land aufzubauen, eng
verknüpft mit den schon jetzt existierenden heimischen Wirtschaftszweigen,
eine eigene Position erarbeitet (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wass
erstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-1789517
1.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum, nicht?
38. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass das
Wasserstoffprojekt bei Lüderitzbucht „eine Enklave wie bei anderen
internationalen Großprojekten in Afrika werden könnte“ (https://www.faz.net/a
ktuell/wirtschaft/wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruene
r-energie-17895171.html) eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja,
welche? Wenn nein, warum nicht?
39. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung in Medienberichten, dass
mit dem Bau des Wasserstoffwerks bei Lüderitzbucht in Namibia auf
Kosten der namibischen Umwelt die Energiewende in Deutschland gerettet
wird, eine eigene Position erarbeitet (https://www.n-tv.de/mediathek/maga
zine/auslandsreport/Megaprojekt-in-Namibia-soll-deutschen-Okostrom-lie
fern-article23138639.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit die örtlichen
Regionalverwaltungen, wie auch Bevölkerung der betroffenen südlichen
Regionen der Republik Namibia umfassend über die Planungen und
projektierten Chancen und Risiken für die Volkswirtschaft Namibias, wie auch
direkt für die Bevölkerung, schon aufgeklärt wurden oder noch aufgeklärt
werden sollen, und wenn nein, warum nicht, bzw. für wann sind solche
Konsultationen geplant?
41. Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die am 23. Juni 2022 für
Deutschland in Kraft getretene ILO (International Labor Organization)-
Konvention 169 zum besseren Schutz für indigene Völker in vollem
Umfang bei der Ausgestaltung, Planung und Implementierung des
projektierten Wasserstoffprojekts in den südlichen Regionen der Republik Namibia
berücksichtigt und entsprechend alle hierfür notwendigen
Beteiligungsprozesse durchgeführt?
42. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Republik Namibia
und ihre Bevölkerung dabei unterstützen, den größtmöglichen Nutzen aus
dem geplanten Wasserstoffprojekt zu ziehen sowohl für die eigene
Energieversorgung, staatliche Steuereinnahmen, breite
Infrastrukturentwicklung (inklusive Gesundheitssysteme, soziale Sicherungssysteme, Schulen,
etc.) zum Wohle der Bevölkerung insbesondere in den südlichen Regionen
Namibias, wie auch direkt für die Bevölkerung durch Ausbildung,
Trainings und Arbeitsplätze, um zu verhindern, dass Namibia erneuerbare
Energie nicht zu eigenen Lasten exportiert und bei Energieprojekten, die
mit deutschem Geld finanziert werden, nicht vordergründig deutsche
Interessen Priorität haben (https://wirtschaftinafrika.de/gruener-wasserstoff-au
s-afrika/)?
43. Sind seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) oder anderer Bundesministerien Maßnahmen
geplant, um die Erreichung der in der vorherigen Frage genannten Ziele
abzusichern?
Wenn ja, welche, und über welche Kanäle, und aus welchen
Haushaltstiteln?
Wenn nein, warum nicht?
44. Spielen nach Auffassung der Bundesregierung angesichts geopolitischer
und weltwirtschaftlicher Entwicklungen der Zugang zu Bodenschätzen
sowie die Absicherung bilateraler politischer Interessen für die Präsenz
Deutschlands sowie der Europäischen Union (EU) in Afrika eine
maßgebliche Rolle (vgl. in diesem Kontext die Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32617), und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum
nicht?
45. Teilt die Bundesregierung, im Kontext der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/32617 die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Präsenz Deutschlands sowie der EU in Afrika ebenfalls in
vielen afrikanischen Staaten nicht unumstritten ist, und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
46. Ist sich die Bundesregierung der Einschätzung von Experten bewusst, dass
in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte, sondern
Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich die Menschen an eingezäunten
Farmen in weißem Besitz (oftmals noch Deutschstämmiger) vorbeikommen
(https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-v
erjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004), und
wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
47. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution der
Generalversammlung ES-11/1. „Aggression gegen die Ukraine“,
verabschiedet am 2. März 2022 (bitte tabellarisch mit Datum, Ort,
teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
48. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt)
und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der
namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution der
Generalversammlung ES-11/2. „Humanitäre Folgen der Aggression gegen
die Ukraine“, verabschiedet am 24. März 2022 (bitte tabellarisch mit
Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand
aufführen)?
Berlin, den 7. Juli 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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