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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.08.2022

Aktualisiert

16.09.2022

BT20/279919.07.2022

Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Dr. Gregor Gysi, Andrej Hunko, Ina Latendorf und der Fraktion DIE LINKE. Die deutsch-namibischen Beziehungen und das sogenannte Versöhnungsabkommen Am 15. Mai 2021 paraphierten die Sonderbeauftragten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Namibia, Ruprecht Polenz und Dr. Zedekia Ngavirue, die gemeinsame Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“. In Namibia hat das „Versöhnungsabkommen“ nicht nur bei Nachfahren der Opfer große Empörung verursacht. Auch im Parlament in Windhoek gab es heftige Kritik fast der ganzen Opposition, aber auch in Teilen der SWAPO- Regierung (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-v erjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004). Etwas über ein Jahr, nachdem die damalige Bundesregierung ein Aussöhnungsabkommen mit Namibia vorgelegt hat, ist die Vereinbarung nach hitzigen Debatten im namibischen Parlament immer noch nicht in Kraft. Die Regierung hat der Nationalversammlung Namibias – dem namibischen Parlament – aufgrund des Widerstands das Versöhnungsabkommen bislang nicht zur Ratifizierung vorgelegt (https://www.spiegel.de/ausland/namibia-herero-und-nama-fordern-neues-verso ehnungsabkommen-mit-deutschland-a-2c53257a-74b8-48c1-87fc-e841dfe4 d f3e). Stattdessen kündigte diese am Ende der parlamentarischen Debatte Nachverhandlungen mit der deutschen Seite an (https://neweralive.na/posts/gov t-poised-to-conclude-genocide-issue-kapofi). Der Historiker und Leiter der Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales Erbe, Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, kritisiert unter anderem an der Höhe der zugesagten Gelder, dass diese, auf 30 Jahre verteilt, 36 Mio. Euro pro Jahr ergeben. Das entspräche ziemlich genau dem, was Namibia in den letzten drei Jahrzehnten an sogenannter Entwicklungshilfe bekommen habe. Er kritisiert darüber hinaus, dass die versprochenen Gelder lediglich als Hilfen kommen sollen: „Hilfe ist etwas, was den Geber moralisch erhöht, während Wiedergutmachung eine Pflicht ist, die ich habe, weil ich etwas falsch gemacht habe“ (KNA vom 29. Mai 2021). Nach Ansicht des früheren Forschungsdirektors des schwedischen Nordischen Afrikainstituts in Uppsala, Prof. Dr. Henning Melber, kommt dies einer Beleidigung gleich: „Die vorgesehene deutsche Zahlung von 1,1 Mrd. Euro über 30 Jahre ist schäbig“. Der Bau des Berliner Flughafens habe 7 Mrd. Euro gekostet, der Umbau des Bahnhofs in Stuttgart sei derzeit mit 8 Mrd. Euro veranschlagt. „Setzen Sie das mal in Relation zu den 1,1 Mrd. Euro für den eingestandenen Völkermord an den Ovaherero und Nama!“ (EPD vom 13. Juni Deutscher Bundestag Drucksache 20/2799 20. Wahlperiode 19.07.2022 2021). Der ausgehandelte Betrag entspricht etwa dem 1,5-Fachen der Kosten des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses der Hohenzollern, also der Dynastie, die auch den letzten deutschen Kaiser stellte, in dessen Namen der Völkermord verübt wurde (https://mission-lifeline.de/juergen-zimmerer/). Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP heißt es vor dem Hintergrund der Debatten um das „Versöhnungsabkommen“: „Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.“ (S. 100). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzung von Experten, dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte, sondern Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich Ovaherero und Nama an eingezäunten Farmen in „weißem“ Besitz (oftmals „Deutschstämmiger“) vorbeikommen, die bis zur Enteignung ihrer Vorfahren durch die deutsche Kolonialmacht ihren Gemeinschaften gehörten (https://www.deut schlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-verjaehrt-verantwor tung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob rechtliche Hindernisse bestehen, freiwillige Leistungen an Opfer eines aus heutiger Perspektive verübten Völkermords bzw. aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren auszuzahlen, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer zwischenstaatlichen Rechtspflicht, sondern als moralischer Ausgleich der erlittenen materiellen und immateriellen Schäden einzuordnen sind (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/32617 – nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller Nichtbeantwortung der Frage)?  3. Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Paraphierung der gemeinsamen Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“ durch die Sonderbeauftragten der Regierungen der Bundesrepublik Deutschlands und der Republik Namibia der vertraglich zu regelnde Versöhnungsprozess abgeschlossen?  4. Gibt es nach wie vor das Amt des Sonderbeauftragten? Wenn ja, ist Ruprecht Polenz weiterhin der deutsche Sonderbeauftragte, oder wer ist die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger? Wenn ja, mit welcher Tätigkeitsbeschreibung und welchem Auftrag wurde er ernannt? Wenn nicht, seit wann gibt es dieses Amt nicht mehr?  5. Sind weitere Konsultationen im Kontext mit der gemeinsamen Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ geplant? Wenn ja, bitte auflisten, wann, an welchem Ort und mit welchen Gesprächspartnern, zu welchem Zweck?  6. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien in 2021 und 2022 im Zusammenhang mit dem „Versöhnungsabkommen“ (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Stand der ursprünglich für den 21. September 2021 auf der Tagesordnung der Nationalversammlung Namibias stehenden Ratifizierung des umstrittenen Aussöhnungsabkommens mit Deutschland (https://www.deutschlandfunk.de/versoehnungsabk ommen-mit-namibia-deutschland-erkennt-100.html), und wenn ja, welche?  8. Trifft es zu, dass das Versöhnungsabkommen kein völkerrechtlicher Vertrag ist, der keiner Ratifizierung im Deutschen Bundestag bedarf (https://w ww.deutschlandfunk.de/namibia-abkommen-polenz-cdu-betroffene-sollen- bei-100.html)?  9. Welche rechtliche Stellung haben das sogenannte Versöhnungsabkommen sowie die im Vertrag begründeten Pflichten nach Kenntnis der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es von der Nationalversammlung Namibias noch nicht ratifiziert wurde? 10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung Namibias durch Ratifikation zu erfolgen, oder bedarf es nach Kenntnis der Bundesregierung für das Vorliegen der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen keiner Zustimmung durch die Nationalversammlung Namibias durch eine Ratifikation bzw. nach Ratifikationsersatzverfahren? 11. Trifft es zu, dass ein Schreiben der Ovaherero Traditional Authority (OTA), Nama Traditional Leaders Association (NTLA) an das Auswärtige Amt mit der Bitte um Gespräche mit der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, und/oder eine ihrer Staatsministerinnen bzw. einer ihrer Staatsminister bezüglich der Forderung nach Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den Völkermord an den Herero und Nama gegangen ist (https://www.nd-aktuel l.de/artikel/1160791.aussoehnungsabkommen-nama-und-herero-hoffen-au f-die-gruenen.html), und wenn ja, wann ist das Schreiben oder sind ggf. mehrere Schreiben eingegangen, und wann wurden sie durch wen beantwortet? 12. Trifft es zu, dass die Bitte um Gespräche von Vertreterinnen und Vertretern von OTA und NTLA mit Außenministerin Annalena Baerbock bezüglich der Forderung nach Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung durch die deutsche Regierung für den Völkermord an den Herero und Nama verweigert worden ist (https://www.spiegel.de/kultur/genozid-a n-den-herero-und-nama-die-deutsche-grausamkeit-beginnt-nicht-mit- demholocaust-sie-gipfelt-darin-a-0fc80e0d-44f5-4a59-b99c-1cae8feb1715)? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, wann gab bzw. wird es Gespräche geben? 13. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 05 02 (Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen) Titel 687 92 (Versöhnungsleistungen Namibia) im Kontext mit der noch nicht durch das Parlament Namibias ratifizierten gemeinsamen Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ 4 Mio. Euro eingestellt? 14. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) Kapitel 23 10 (Sonstige Bewilligungen) Titel 896 01 (Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia) im Kontext mit der noch nicht durch das Parlament Namibias ratifizierten gemeinsamen Erklärung „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ 35 Mio. Euro eingestellt? 15. Werden bei der Auswahl der Projekte die namibische Regierung oder Organisationen wie OTA und NTLA einbezogen, und wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? 16. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenen Haushaltstitels für eine etwaige Rückführung von Kulturgut aus kolonialem Kontext (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 20), und wenn nein, warum nicht? 17. Trifft es zu, dass die 23 Artefakte, die jüngst an Namibia als Dauerleihgabe übergeben wurden, nicht als Rückgabe erfolgten, weil es erst einer Ermächtigung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Hermann Parzinger, bedurfte, „mit den zuständigen Stellen in Namibia zu gegebener Zeit eine Vereinbarung über den Verbleib“ einzelner oder auch aller Objekte zu schließen (https://www.preussischer-kulturbesitz.de/schw erpunkte/provenienzforschung-und-eigentumsfragen/umgang-mit-aussereu ropaeischen-objekten/alle-news-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekte n/news-detail-umgang-mit-aussereuropaeischen-objekten/artikel/2022/06/ 27/rueckgaben-nach-namibia-und-tansania-stiftungsrat-macht-weg-fre i.html), und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bedarf es einer Ermächtigung durch die Kulturstaatsministerin eine Vereinbarung, über den Verbleib der Objekte zu schließen? 18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei der Dauerleihgabe der 23 an Namibia übergegebenen Artefakte der Verleiher zum Zeitpunkt der Überlassung lediglich den Zeitpunkt der Rückgabe offenlässt und weiterhin Eigentümer bleibt, sodass die Artefakte vom Entleiher zurückverlangt werden können (KNA vom 27. Mai 2022), und wenn ja, welche? 19. Trifft es zu, dass die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, auf die sich die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien (BKM), die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände 2019 verständigt haben, zwar den Willen und die Aufforderung zu Aufklärung und nach Möglichkeit Restitution enthalten, es sich hierbei aber nur um ein rechtlich unverbindliches politisches Statement handelt (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 9)? 20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es nach wie vor keine Anspruchsgrundlage für die Rückforderung von Kulturgut und menschlichen Überresten gibt, die aus kolonialem Kontext stammen und nachweislich zu Unrecht in Besitz von Privatleuten oder öffentlichen Sammlungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt sind (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 20)? 21. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer solchen Anspruchsgrundlage beispielsweise durch die Einführung von speziellen Vorschriften für Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext, die die Beweislast umkehren und das anwendbare Recht bestimmen bei gleichzeitig zu schaffenden Ausnahmen bezüglich der regelmäßigen Verjährungsfristen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 10), und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine Rückgabe von Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialem Kontext derzeit nur auf dem Wohlwollen und der moralisch-ethischen Verantwortung der jetzigen Besitzer beruht (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 10 – 3000 – 005/21, S. 20), und wenn ja, plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Machtbereich eines Kolonialregimes im Allgemeinen und im Machtbereich des deutschen Kolonialregimes im Besonderen ein ethisch unproblematisches „Sammeln“ gegeben hat (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-Ko lonialismus.pdf, S. 29), und wenn ja, welche? 24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob im kolonialen Kontext agierende Militärs, Beamte, Missionare, Forscher und Händler ihre Machtpositionen nicht nutzten, um sich anzueignen, was von Wert und Interesse schien (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/03/Dossier-Kolonialis mus.pdf, S. 30), und wenn ja, welche? 25. Trifft die Schlussfolgerung, die die Fragestellerinnen und Fragesteller aus der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksage 20/1827 ziehen, zu, dass die Bundesregierung den deutschen Kolonialismus nicht als Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, anerkennt? 26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in einigen Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern die Lehrpläne einen Bezug zum deutschen Kolonialismus herstellen (taz vom 4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur in Sachsen-Anhalt die Herero und Nama explizit im Lehrplan genannt werden, wobei dieser die Niederschlagung des Widerstandskampfes nicht als Genozid, sondern nach Pressemeldungen fälschlicherweise als Krieg bezeichnet (taz vom 4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche? 28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass nur die neueren Geschichtsschulbücher seit Kurzem Gewalt, Unterdrückung und Verbrechen als Teil kolonialer Machtausübung behandeln, in denen auch die Genozide an den Nama und Herero in Deutsch-Südwestafrika dargestellt werden, und es noch Jahre dauern wird, den Unterricht anzupassen, da die finanziellen Mittel der Schulen für neue Lehrbücher begrenzt seien und in einigen Bundesländern die Eltern die Kosten für Schul- und Übungsbücher selbst tragen müssten, sodass häufig ältere Schulbücher im Einsatz sind (taz vom 4. Mai 2022: Genozid, keine Kriege, S. 7), und wenn ja, welche? 29. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe des Wasserstoffprojektes bei Lüderitzbucht durch die namibische Regierung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)? 30. Für welchen Zeitraum sind die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft zwischen Deutschland und Namibia unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung (Joint Communiqué of Intent, „JCoI“) bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket eingeplant (https://www.bmbf.de/SharedD ocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=pu blicationFile&v=2, Punkt 6.2.)? 31. In welcher Höhe finden sich die bis zu 40 Mio. Euro Fördermittel aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket im aktuellen Bundeshaushalt (bitte mit Haushaltstitel angeben)? 32. Was ist unter der „privilegierten Rolle“, die den „deutschen Partnern aus Wissenschaft und Industrie“ mit den bis zu 40 Mio. Euro eingeräumt werden soll, zu verstehen (https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/en/J OINT-COMMUNIQUE-OF-INTENT.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Punkt 6.2.)? 33. Inwieweit richten sich die Fördermittel von bis zu 40 Mio. Euro insbesondere bzw. ausschließlich an „deutsche Partner aus Wissenschaft und Industrie“, um diesen eine „privilegierte Rolle“ einzuräumen (https://www.b mbf.de/SharedDocs/Downloads/en/JOINT-COMMUNIQUE-OF-INTEN T.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Punkt 6.2.)? 34. Für welche Projekte bzw. Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Mittel im Rahmen der Wasserstoff-Partnerschaft aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket vorgesehen (bitte nach Empfänger der Förderung, Zweck der Förderung sowie Zusagen bzw. Inaussichtstellungen der Höhe der Fördersumme auflisten)? 35. Plant die Bundesregierung mit weiteren Ländern wie zum Beispiel mit Südafrika eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung im Rahmen einer Wasserstoff-Partnerschaft? 36. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die im August 2021 von der Bundesregierung mit Namibia geschlossene Wasserstoff-Partnerschaft unter Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 40 Mio. Euro (https://ww w.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Nami bia-Wasserstoff.html) bei der Erteilung des Zuschlags durch die namibische Regierung im November 2021 für die Projektgesellschaft Hyphen Hydrogen Energy (Joint-Venture bestehend aus dem deutschen Unternehmen Enertrag und dem auf den British Virgin Islands ansässigen Infrastrukturinvestor Nicholas Holdings) für den Bau eines Wasserstoffwerks bei Lüderitzbucht in Namibia mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 9,4 Mrd. Euro eine Rolle gespielt (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-178951 71.html), und wenn ja, welche? 37. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass Namibia aus dem internationalen Großprojekt bei Lüderitzbucht wenn überhaupt nur indirekten Nutzen ziehen wird und es besser und wirtschaftlich nachhaltiger für Namibia wäre, statt eines „Investitionstsunamis“, eine Wasserstoffbranche langsamer und stetig im Land aufzubauen, eng verknüpft mit den schon jetzt existierenden heimischen Wirtschaftszweigen, eine eigene Position erarbeitet (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wass erstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruener-energie-1789517 1.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum, nicht? 38. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, dass das Wasserstoffprojekt bei Lüderitzbucht „eine Enklave wie bei anderen internationalen Großprojekten in Afrika werden könnte“ (https://www.faz.net/a ktuell/wirtschaft/wasserstoff-aus-der-wueste-namibia-traeumt-von-gruene r-energie-17895171.html) eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 39. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung in Medienberichten, dass mit dem Bau des Wasserstoffwerks bei Lüderitzbucht in Namibia auf Kosten der namibischen Umwelt die Energiewende in Deutschland gerettet wird, eine eigene Position erarbeitet (https://www.n-tv.de/mediathek/maga zine/auslandsreport/Megaprojekt-in-Namibia-soll-deutschen-Okostrom-lie fern-article23138639.html), und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit die örtlichen Regionalverwaltungen, wie auch Bevölkerung der betroffenen südlichen Regionen der Republik Namibia umfassend über die Planungen und projektierten Chancen und Risiken für die Volkswirtschaft Namibias, wie auch direkt für die Bevölkerung, schon aufgeklärt wurden oder noch aufgeklärt werden sollen, und wenn nein, warum nicht, bzw. für wann sind solche Konsultationen geplant? 41. Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die am 23. Juni 2022 für Deutschland in Kraft getretene ILO (International Labor Organization)- Konvention 169 zum besseren Schutz für indigene Völker in vollem Umfang bei der Ausgestaltung, Planung und Implementierung des projektierten Wasserstoffprojekts in den südlichen Regionen der Republik Namibia berücksichtigt und entsprechend alle hierfür notwendigen Beteiligungsprozesse durchgeführt? 42. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Republik Namibia und ihre Bevölkerung dabei unterstützen, den größtmöglichen Nutzen aus dem geplanten Wasserstoffprojekt zu ziehen sowohl für die eigene Energieversorgung, staatliche Steuereinnahmen, breite Infrastrukturentwicklung (inklusive Gesundheitssysteme, soziale Sicherungssysteme, Schulen, etc.) zum Wohle der Bevölkerung insbesondere in den südlichen Regionen Namibias, wie auch direkt für die Bevölkerung durch Ausbildung, Trainings und Arbeitsplätze, um zu verhindern, dass Namibia erneuerbare Energie nicht zu eigenen Lasten exportiert und bei Energieprojekten, die mit deutschem Geld finanziert werden, nicht vordergründig deutsche Interessen Priorität haben (https://wirtschaftinafrika.de/gruener-wasserstoff-au s-afrika/)? 43. Sind seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder anderer Bundesministerien Maßnahmen geplant, um die Erreichung der in der vorherigen Frage genannten Ziele abzusichern? Wenn ja, welche, und über welche Kanäle, und aus welchen Haushaltstiteln? Wenn nein, warum nicht? 44. Spielen nach Auffassung der Bundesregierung angesichts geopolitischer und weltwirtschaftlicher Entwicklungen der Zugang zu Bodenschätzen sowie die Absicherung bilateraler politischer Interessen für die Präsenz Deutschlands sowie der Europäischen Union (EU) in Afrika eine maßgebliche Rolle (vgl. in diesem Kontext die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/32617), und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 45. Teilt die Bundesregierung, im Kontext der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/32617 die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Präsenz Deutschlands sowie der EU in Afrika ebenfalls in vielen afrikanischen Staaten nicht unumstritten ist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? 46. Ist sich die Bundesregierung der Einschätzung von Experten bewusst, dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte, sondern Gegenwart ist, indem beispielsweise täglich die Menschen an eingezäunten Farmen in weißem Besitz (oftmals noch Deutschstämmiger) vorbeikommen (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-v erjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? 47. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution der Generalversammlung ES-11/1. „Aggression gegen die Ukraine“, verabschiedet am 2. März 2022 (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)? 48. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es ggf. im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien in 2022 im Zusammenhang mit der Resolution der Generalversammlung ES-11/2. „Humanitäre Folgen der Aggression gegen die Ukraine“, verabschiedet am 24. März 2022 (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)? Berlin, den 7. Juli 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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