Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2022
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 11 982 Personen aus Deutschland abgeschoben (2020: 10 800). Die wichtigsten Zielstaaten waren Georgien (1 116), Albanien (904), Serbien (612), Pakistan (513) und Moldau (505). Im Unterschied zu den vorherigen Jahren war kein EU-Staat unter den wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen. Frankreich stand mit 490 Abschiebungen an sechster Stelle (siehe dazu und im Folgenden die regelmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 20/890 und 19/27007).
5 462 Menschen wurden 2021 im Rahmen von Sammelabschiebungen unter Beteiligung der Bundespolizei mit eigens dafür gecharterten Flugzeugen abgeschoben. Das entspricht 46 Prozent aller Abschiebungen 2021. Wie schon im Vorjahr ist damit der relative Anteil der Sammelabschiebungen an allen Abschiebungen gestiegen. 2020 lag dieser Anteil bei 37 Prozent, 2019 noch bei 27 Prozent. 5 394 bzw. 98,8 Prozent der 2021 durchgeführten Sammelabschiebungen wurden durch Frontex finanziert. 23 Abschiebungen wurden 2021 mit sogenannten Mini-Chartern für bis zu vier Personen vollzogen. Am 25. August 2021 wurde eine einzige Person mit einem Mini-Charterflug von Frankfurt nach Simbabwe abgeschoben, begleitet von vier Bundespolizisten. Die Kosten für diese Abschiebung lagen bei knapp 200 000 Euro. Weitere Zielstaaten von Abschiebungen mit Mini-Charterflügen waren die Türkei, Italien, Aserbaidschan, Mali und der Sudan.
In 716 Fällen setzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte 2021 während Abschiebungen sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ein. Darunter werden Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln und sogenannte Bodycuffs verstanden. Es fällt auf, dass polizeiliche Gewaltmittel bei Abschiebungen in bestimmte Länder verstärkt oder sogar regelmäßig angewendet werden. So erfolgten 26 von 30 Abschiebungen in den Senegal unter Anwendung polizeilicher Gewaltmittel (87 Prozent), beim Zielstaat Algerien waren es 74 von 80 Abschiebungen (93 Prozent), bei Äthiopien 17 von 26 (65 Prozent), während im Allgemeinen Hilfsmittel der körperlichen Gewalt „nur“ in 6 Prozent aller Abschiebungen angewandt wurden. Ein hoher Wert ergibt sich auch für die Zielstaaten Nigeria, Afghanistan und Ghana. Diese erhöhten Werte lassen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auf eine besonders große Verzweiflung bzw. (vermutete) Gegenwehr der Betroffenen schließen oder aber auf eine mögliche rassistische Polizeipraxis, die in einem besonders harten Vorgehen gegenüber Schwarzen Menschen und People of Color zum Ausdruck kommt.
Die Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP weigert sich ebenso wie die Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD, die Frage nach den wichtigsten Fluggesellschaften, mit denen Abschiebungen vollzogen wurden, offen zu beantworten. Es bestehe die Gefahr öffentlicher Kritik und einer dadurch zurückgehenden Bereitschaft der Unternehmen, an Abschiebungen mitzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. hat die mit der Einstufung dieser Angaben aus ihrer Sicht verbundenen Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts mehrfach kritisiert (Bundestagsdrucksache 19/29954 sowie https://www.ulla-jelpke.de/2021/05/stoppt-den-profit-mit-abschiebungen/). Bis 2019 hatte die Bundesregierung noch Angaben zu den Fluggesellschaften gemacht. In den Jahren 2017 bis 2019 lag jeweils die Lufthansa auf Platz 1 der Abschiebetransporteure (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/18201).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2022?
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2022, differenziert nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2022, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2022, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?
Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2022 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2022 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr 2022, differenziert nach Abflughäfen und Fluggesellschaften?
Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Halbjahr 2022 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2022 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2022 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Asylsuchende wurden 2021 und im ersten Halbjahr 2022 bei der Einreise ohne Visum an den deutschen Grenzen festgestellt, wie viele Verfahren wegen „illegaler Einreise“ oder „illegalen Aufenthalts“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt bzw. zur Anklage gebracht (bitte nach Grenzen sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?
Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im ersten Halbjahr 2022 von Zurückschiebungen und Zurückweisungen betroffen?
Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den deutschen Grenzen festgestellt (bitte nach Grenzen sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2022 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/117 darstellen)?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2022 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2022 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt?
Wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxi usw. differenzieren)?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2022 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2022 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national – und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten – differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2022 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2022 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten)?
a) Seit wann werden solche Mini-Charterflüge eingesetzt, um Menschen in ihr Herkunftsland oder in andere EU-Mitgliedstaaten abzuschieben, und was ist der Grund dafür?
b) Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2020 mit Mini-Charterflügen direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte die Jahresgesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten)?
c) Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2020 mit Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Jahresgesamtzahlen nennen und so differenzieren wie zu Frage 13b)?
d) In welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-Charter-Abschiebungen in den Jahren 2015 bis 2020 und im ersten Halbjahr 2022 übernommen?
Was ist der Bundesregierung über Abschiebungen, Sammelabschiebungen oder Mini-Charter-Abschiebungen vom Flughafen BER bekannt
a) am 12. März 2021 in die Türkei (https://www.bz-berlin.de/berlin/berlin-schiebt-gefaehrder-und-clan-verbrecher-ab),
b) am 19. März 2021 in den Libanon (https://www.bz-berlin.de/berlin/knallhart-geisel-schiebt-den-naechsten-clan-verbrecher-ab),
c) am 23. April 2021 in den Libanon (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Drucksache des Sächsischen Landtags 7/7026, https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7026&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined),
d) am 19. Mai 2021 in den Libanon,
e) am 4. Juni 2021 in die Türkei,
f) am 16. Juni 2021 in den Libanon,
g) am 25. August 2021 in die Türkei,
h) am 8. September 2021 in die Türkei,
i) am 15. September 2021 in den Libanon,
j) am 29. Oktober 2021 in den Libanon,
k) am 16. November 2021 in die Türkei,
l) am 25. November 2021 in die Türkei,
m) am 9. Dezember 2021 in den Libanon,
n) am 14. Dezember 2021 nach Kasachstan
bekannt, welche Bundesländer waren nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Abschiebungen verantwortlich, mit welchen Fluggesellschaften wurden sie vollzogen, wie viele Personen wurden jeweils abgeschoben, und wurden die Flüge von Frontex finanziert?
Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2022
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),
g) in Begleitung von medizinischem Personal,
und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden im ersten Halbjahr 2022 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2022 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden?
Was ist der Bundesregierung über Abschiebungen schwerkranker Personen mit Ambulanzflugzeugen seit 2015 bekannt (https://www.migazin.de/2021/02/17/ambulanzfluege-hamburg-will-weiter-schwerkranke-abschieben/; bitte nach Möglichkeit die Abschiebungen mit Datum auflisten und auch Angaben zu Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten machen)?
Welche Bundesländer haben diese Abschiebungen jeweils veranlasst?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen scheiterten im ersten Halbjahr 2022 nach Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie zwischen Linien- und Charterflügen differenzieren, auch in den Unterfragen, und so darstellen wie in der Tabelle zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/21100)?
a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen (versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
f) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
g) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
h) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an den Flug betreffenden Gründen (technische oder wetterbedingte Ursachen, Streiks usw.)?
i) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an fehlenden oder ungültigen Heimreisedokumenten (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
j) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an fehlendem Begleitpersonal (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
k) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten wegen einer Flucht bzw. eines Fluchtversuchs (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
l) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an einer Übernahmeverweigerung des staatlichen oder privaten Begleitpersonals (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
m) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an sonstigen Gründen?
Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche (bitte differenzieren) scheiterten im ersten Halbjahr 2022 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)?
Gab es im ersten Halbjahr 2022 Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens?
Falls ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen, in welches Land wurden sie abgeschoben, und wurden sie bereits nach Deutschland zurückgeholt?
Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Halbjahr 2022 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2022 mit einer finanziellen Förderung des Bundes (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany [REAG] bzw. Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany [GARP]) verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
Welche Angaben oder ungefähren Schätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen im ersten Halbjahr 2022 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?
a) Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?
b) Wann ist damit zu rechnen, dass die im Mai 2020 infolge des Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes geschaffenen Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister zur einheitlichen Erfassung der durch die Bundesländer geförderten Ausreisen genutzt werden können, sodass die Bundesregierung über eine valide Datengrundlage verfügt?
Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2022 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Juni 2022 in Deutschland auf, und was waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?
Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass Abschiebungen in den Irak momentan „planbar und auch durchführbar“ sind (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/1402), und falls nein, welche diesbezüglichen Einschränkungen gibt es nach ihrer Kenntnis, bzw. welche Personengruppen können unter welchen Voraussetzungen (Straftatbestände, Passpapiere) in den Irak abgeschoben werden (bitte zwischen Nordirak und Zentralirak differenzieren)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die irakischen Behörden im ersten Halbjahr 2022 eine Reihe von Abschiebungen von Personen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt worden waren, storniert hätten, wie dies den Fragestellerinnen und Fragestellern aus der anwaltlichen Praxis berichtet wurde, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Sehen die irakischen Behörden unbegleitete Abschiebungen, bei denen die betroffenen Personen von der Polizei zu Hause abgeholt und zum Flughafen gebracht, dann aber mit ihrem von den Behörden gekauften Ticket allein zum Flugzeug geschickt werden, nach Kenntnis der Bundesregierung als Abschiebungen oder als sog. freiwillige Ausreisen an?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren Abschiebeflüge die Grenzagentur Frontex vorbereitet, nachdem sie Ende Januar 2022 erstmals einen Abschiebeflug nach Albanien mit mehreren Zwischenstopps in EU-Staaten organisiert und durchgeführt hatte („First Frontex-led return operation“, Pressemitteilung vom 29. Januar 2022), und inwiefern plant die Bundesregierung eine Beteiligung an solchen von Frontex organisierten Abschiebungen?