Onlinezugangsgesetz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem im Jahre 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesregierung arbeitet Berichten zufolge (https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2022/01_vorsitzwechsel-it-planungsrat.html) gemeinsam mit den Ländern und Kommunen an einem Nachfolgegesetz (OZG 2.0).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen54
Ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) an der Ausgestaltung des OZG 2.0 beteiligt?
Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf für ein Nachfolgegesetz des Onlinezugangsgesetzes vorlegen, und soll es dazu auch eine Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen geben?
Gab es bereits Gespräche des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mit weiteren Bundesministerien zu einem OZG 2.0, und falls ja, welche Bundesministerien und welche Bundesbehörden waren daran beteiligt?
Schließt die Bundesregierung aus, dass in einer Formulierungshilfe oder einem Gesetzentwurf zu einem OZG 2.0 bisherige Umsetzungsfristen des OZG verlängert oder gestrichen werden?
Wurde von der Bundesregierung ein „OZG-2.0-Budget“ mit Mitteln zur Umsetzung in dem eigenen Entwurf für das Haushaltsgesetz 2023 berücksichtigt?
Falls ja, wie hoch wird das Budget nach Einschätzung der Bundesregierung sein müssen, um die Umsetzung der Ziele des OZG 2.0 zu gewährleisten?
Auf welcher föderalen Ebene soll die Finanzierung der vorerst nicht zu priorisierenden Verwaltungsleistungen nach 2022 gewährleistet werden?
Welche Rolle spielt das Corona-Konjunkturprogramm des Bundes für die Finanzierung des OZG-Boosters im Jahr 2023?
Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss aus dem „Konjunkturpaket für das OZG 1.0“ (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Gibt es Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern für ein gemeinsames Budget für das OZG ab 2023, und falls ja, wie soll die OZG-Finanzierung ab 2023 ausgestaltet sein?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Umsetzung der ersten OZG-2.0-Leistungen?
Plant die Bundesregierung, für die Ausarbeitung und/oder Umsetzung des OZG 2.0 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen?
Falls ja, bitte nach Bundesministerium, nachgeordnetem Bereich und Besoldungsgruppe aufschlüsseln.
Falls ja, wie viele Stellen sind für IT-Fachkräfte zur Umsetzung des OZG 2.0 dabei in den Jahren 2023, 2024 und 2025 vorgesehen (bitte nach Bundesministerien und nachgeordneten Bereichen aufschlüsseln)?
Falls ja, wie viele Stellen hat die Föderale IT-Kooperation (FITKO) als zusätzlichen Bedarf für die Jahre 2023, 2024 und 2025 angemeldet, und wurde dieser Bedarf in dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 seitens des Bundes berücksichtigt (bitte nach Anzahl der Stellen, Besoldungsgruppen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, zusätzliche externe Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Ausarbeitung und/oder Umsetzung des OZG 2.0 in Anspruch zu nehmen, und wenn ja, von wem und in welchem finanziellen Umfang (bitte nach Beratungsunternehmen, Dienstleistungen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?
Inwiefern ist der IT-Planungsrat am Prozess des OZG 2.0 beteiligt?
Inwiefern bezieht die Bundesregierung die Bundesländer und Kommunen in den OZG-2.0-Prozess ein?
Gab es bereits bilaterale Gespräche mit den jeweiligen Chief Information Officer's (CIOs) der Länder?
Falls ja, mit welchen Bundesländern wurde sich bereits bilateral ausgetauscht, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zu den bereits im Februar 2022 veröffentlichten Positionierungen der neun Bundesländer zum OZG 2.0 (https://www.stmd.bayern.de/wp-content/uploads/2022/02/G9_2022-02-18_Fuenf-Punkte-OZG-2.0_fin.pdf) erarbeitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie soll das OZG 2.0 mit der Registermodernisierung verschränkt werden?
Wie soll die Registerdatennavigation die Registermodernisierung unterstützen?
Wie viele zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plant die Bundesregierung, für die FITKO als zuständige Stelle für die Registerdatennavigation (https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2022-26) einzustellen (bitte nach Anzahl Stellen, Besoldungsgruppen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?
Nach welchem Maßstab hat der IT-Planungsrat die 18 „wichtigsten“ Register als prioritär für die Umsetzung ausgewählt (https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-05_Registermodernisierung.pdf)?
Wird der Registerbeirat eingebunden und die Priorisierung überarbeiten bzw. ergänzen?
Mit welcher technischen Infrastruktur soll im Rahmen der Registermodernisierung der Datenaustausch unter den Behörden gewährleistet werden, und bis wann ist mit dem Aufbau der technischen Infrastruktur zu rechnen?
Wann ist von der Bundesregierung mit einer Entscheidung zu einer möglichen „Once-Only-Generalklausel“ zu rechnen?
Wie sollen die digitalen Verwaltungsleistungen zusammen mit der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie/deutsche_verwaltungscloud_strategie_node.html) verknüpft werden?
Nach welchen Bewertungskriterien erfolgte vom BMI und vom IT-Planungsrat die Priorisierung der 35 OZG-Leistungen bis Ende 2022?
Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass die 35 priorisierten OZG-Leistungen bis Ende des Jahres 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass annähernd alle OZG-Leistungen EfA-fähig gestaltet werden, um die Finanzierung teurer Insellösungen zu vermeiden?
Welche Überlegungen bestehen zu handhabbaren Kosten- und Nachnutzungsmodellen von EfA-Leistungen?
Wie werden die Themenfeldführer die EfA-Leistungen mit Terminen und „Preisschildern“ versehen?
Wie sollen die EfA-Eignungsschecks durch den Bund, die Länder und die Kommunen gewährleistet werden?
Wie können durch die stärkere Zusammenarbeit von dem Marktplatz FIT-Store und Govdigital (https://www.it-planungsrat.de/news-detail/erste-beta-version-ist-online-marktplatz-fuer-efa-leistungen-soll-verwaltungen-deneinkauf-von-online-services-vereinfachen-schaufenster-zeigt-erste-verfuegbare-leistungen-1) Synergien für den unkomplizierten Einkauf von Leistungen entstehen?
Erfolgt für die erste Beta-Version (Hamburg) des Marktplatzes für EfA-Leistungen eine Evaluierung?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Anpassung der Priorisierung bei der Ressourcenzuteilung der Themenfeldfederführenden Länder, der umsetzenden Länder, der Bundesressorts sowie bei den IT-Dienstleistern funktioniert?
Wie lange soll die Zurückstellung der nichtpriorisierten EfA-Leistungen andauern?
Wie stellt sich die Bundesregierung ein umfassendes Roll-out der digitalen Verwaltungsleistungen in die breite Fläche vor?
Welche Einheit soll dafür verantwortlich sein?
Soll dafür weiter die FITKO zuständig sein oder eine neue Einheit geschaffen werden?
Wie stellt sich die Bundesregierung die weitere Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung der FITKO vor?
Wird im Rahmen des OZG 2.0 eine modifizierte Software-Architektur mit einem flexiblen Datenmodell (FDO-Technologie) angewendet, um Anpassungsarbeiten an den heterogenen Strukturen zu reduzieren?
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, beim OZG 2.0 vermehrt mit flexiblen Rahmenrechtssetzungen zu arbeiten, um den föderalen Gegebenheiten entgegenzukommen?
Plant die Bundesregierung, in einem OZG 2.0 eine dem bisherigen § 3 OZG entsprechende Regelung zu verankern, wonach Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barrierefreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten sollen, und wenn ja, wie will die Bundesregierung nach geltender Rechtslage und in einem möglichen OZG 2.0 sicherstellen, dass bei der Umsetzung einer solchen Regelung auf Bundes- und Länderebene einheitliche und standardisierte Vorgaben zur Barrierefreiheit Anwendung finden?
Wie stellt die Bundesregierung eine effiziente und konstruktive Arbeitsweise zum Themenfeld Digitale Identitäten sicher (das BMDV verantwortet die Mitwirkung am europäischen eIDAS-Prozess, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] ist für das Forschungsprojekt „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ verantwortlich, das BMI hat die Federführung für das Gesamtprojekt und das Bundeskanzleramt begleitet das Thema im Rahmen seiner Aufgaben, siehe auch Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/1173)?
Wann plant die Bundesregierung, eine Digitale Identität zur Beantragung von OZG-Leistungen zu nutzen?
Welche Leistungen des OZG sind nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung geeignet, den elektronischen Personalausweis (ePA) möglichst rasch zur breiten Nutzung zu bringen?
Plant die Bundesregierung, eine Marketingkampagne für eine verstärkte Nutzung des ePA zu gestalten?
Wie soll die Organisation und Zusammenstellung des mittelfristigen „interministeriellen Laborformates“ zu den digitalen Identitäten aussehen?
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem Anschluss an das „Potential-Konsortium“ (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitale-identitaeten-eidas-nimmt-fahrt-auf)?
Welche privaten Unternehmen wird die Bundesregierung in das Konsortium hinzuziehen?
Welche Anwendungsfälle in Deutschland wird die Bundesregierung hierfür hinzuziehen?
Welche jährlichen Mittelausgaben sind für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 geplant?
Sind diese jährlichen Mittel für das ZenDiS aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?
Wie viele zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plant die Bundesregierung für das ZenDiS einzustellen (bitte nach Anzahl Stellen, Besoldungsgruppen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?
Wie viele Dienstposten für IT-Fachkräfte sind beim ZenDiS in den Jahren 2023, 2024 und 2025 vorgesehen (bitte nach Anzahl Stellen, Besoldungsgruppen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, externe Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Ausarbeitung einer strategischen Roadmap zur priorisierten Entwicklung und Implementierung von Open Source Software (OSS)-Alternativlösungen in der öffentlichen Verwaltung zu beauftragen (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Strategische-Themen/organisationskonzeptzendis.pdf?blob=publicationFile)), und wenn ja, von wem und in welchem finanziellen Umfang (bitte auflisten)?
Mit welchen Bundesministerien wird das ZenDiS bei der Erarbeitung einer strategischen Roadmap zur priorisierten Entwicklung und Implementierung von OSS-Alternativlösungen in der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten?
Plant die Bundesregierung, bei Ausschreibungen für Software zukünftig noch mehr als bisher den Fokus auf offene technische Standards zu legen, die barrierefreie Interoperabilität ermöglichen?
Plant die Bundesregierung hierfür verbindliche Regelungen, und wenn ja, welche?
Soll der Sovereign Tech Fund noch in diesem Jahr Open-Source-Projekte mit finanziellen Mitteln unterstützen?
Aus welchem Einzelplan und welcher Titelgruppe soll die Finanzierung des Sovereign Tech Fund erfolgen?
Welche jährlichen Mittelausgaben sind für den Sovereign Tech Fund in den Jahren 2023, 2024 und 2025 geplant?
Wie hoch werden die jährlichen notwendigen finanziellen Mittel des Sovereign Tech Fund kalkuliert (Ausgaben aufschlüsseln)?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung langfristig eine stabile Finanzierung des Sovereign Tech Fund gewährleistet werden?
Wie viele zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plant die Bundesregierung, für den Sovereign Tech Fund einzustellen (bitte nach Anzahl Stellen, Besoldungsgruppen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?
Wie viele Dienstposten für IT-Fachkräfte zur Umsetzung des Sovereign Tech Fund sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 vorgesehen (bitte nach Anzahl Stellen, Besoldungsgruppen, Jahr, Mitteln aufschlüsseln)?