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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Fragen zu kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in (Ost-)Deutschland und zu gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngster Waldbrände in Brandenburg
(insgesamt 29 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
16.09.2022
Aktualisiert
27.09.2022
BT20/289026.07.2022
Fragen zu kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in (Ost-)Deutschland und zu gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngster Waldbrände in Brandenburg
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen Janich, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
Fragen zu kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in (Ost-)Deutschland
und zu gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund
jüngster Waldbrände in Brandenburg
Mitte Juni 2022 brachen in der Nähe der brandenburgischen Städte Beelitz und
Treuenbrietzen große Waldbrände aus, die erhebliche Waldschäden
verursachten und auch zu zeitweiligen Evakuierungen von Anwohnern führten sowie erst
durch die Aufbietung eines großen Aufgebots vereinter Kräfte von
Feuerwehren, Bundeswehr und Technischem Hilfswerk (THW) wie auch dank
einsetzenden Regens eingedämmt werden konnten (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berl
in/weiter-brandwachen-noetig-feuerwehr-reduziert-einsatzkraefte-nach-waldbra
nd-in-treuenbrietzen/28435536.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022;
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/brandenburg-waldbraende-be
elitz-lage-mittwoch-treuenbrietzen-lieberose.html, zuletzt abgerufen am 23.
Juni 2022; https://www.spiegel.de/panorama/wald-braende-in-brandenburg-einsat
zkraefte-in-treuenbrietzen-und-beelitz-hoffen-auf-regen-und-gewitter-a-676bc6
eb-02ef-4582-9bef-79d47bf28515, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://
www.tagesspiegel.de/berlin/weiter-brandwachen-noetig-feuerwehr-reduziert-ei
nsatzkraefte-nach-waldbrand-in-treuenbrietzen/28435536.html, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Luftauf
nahmen-offenbaren-schwere-Brandfolgen-bei-Beelitz-article23409611.html,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.fr.de/panorama/waldbraende-
brandenburg-feuer-kampf-feuerwehr-starker-regen-entspannung-zr-9161947
9.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Bereits in den besonders trockenen Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019
war es an vielen Stellen in Deutschland, auch bei Beelitz und Treuenbrietzen,
zu großen Waldbränden gekommen (https://www.t-online.de/nachrichten/panor
ama/katastrophen/id_85969706/waldbraende-in-deutschland-zahl-hat-sich-201
8-mehr-als-vervierfacht.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Sowohl 2018 und 2019 als auch im Juni 2022 wurde im Zusammenhang mit
den schweren Waldbränden in Brandenburg wieder einer größeren
Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland – und dies vermehrt u. a. auf dem Gebiet von ehemals von sowjetischen
Streitkräften benutzten Militäranlagen und Truppenübungsplätzen –
Munitionsaltlasten befinden, die nicht allein nur zur dauerhaften Unzugänglichkeit der
Flächen, sondern auch zu Waldbränden führen, diese befördern und
Löscharbeiten empfindlich behindern können (https://www.rnd.de/panorama/brandenb
urg-riesiger-waldbrand-bei-treuenbrietzen-mit-munition-belastetes-gebiet-DISZ
MNDQYXAQPOKJEUEKVOAJVA.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022;
https://www.wetter.de/cms/waldbraende-suedwestlich-von-berlin-hitze-wind-u
nd-munition-erschweren-loescharbeiten-4989800.html, zuletzt abgerufen am
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2890
20. Wahlperiode 26.07.2022
27. Juni 2022; https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-
waldbraende-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Der in der Folge des Zwei-plus-Vier-Vertrages bereits im Oktober 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen UdSSR
ausgehandelte, ratifizierte und im Mai 1991 dann in Kraft getretene ,,Vertrag über die
Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen
Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland“ (vgl. zum Vertragstext: Bulletin der Bundesregierung 1990,
Nummer 123, S. 1284 bis 1300), abgekürzt TAV oder AVV) hatte eine
Verpflichtung für die sowjetischen Truppen festgehalten, die deutschen
Gesetze ,,zu respektieren und zu befolgen“ (ebd., Artikel 2 Absatz 5) und explizit
bestimmt, dass den sowjetischen Truppen die ihnen zugewiesenen
Liegenschaften ,,unter Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere auf den
Gebieten der öffentlichen Gesundheit […] sowie des Umweltschutzes“
(Artikel 8 Absatz 1) bis zum vereinbarten Abzug zur Verfügung stünden. Die
sowjetischen Truppen hatten dies in eigener Verantwortlichkeit zu tun (Artikel 2
Absatz 5), eine Kontrolle der vertragsgemäßen Umsetzung dieser Bestimmungen
seitens deutscher Behörden war somit nicht vorgesehen. Zusätzlich zum TAV
bzw. AVV wurde in einem weiteren, ebenfalls im Oktober 1990 ratifizierten,
gemeinsamen ,,Abkommen […] über einige weitere überleitende Maßnahmen“
(vgl. zum Vertragstext: Bulletin der Bundesregierung 1990, Nummer 123,
S. 1281 bis 1283) seitens Bonn und Moskau die Schaffung einer
deutschsowjetischen Kommission vereinbart. Diese sollte u. a. den Wert der in der Zeit
der Besatzung mit sowjetischen Mitteln gebauten Liegenschaften
(unbewegliche Vermögenswerte) bestimmen. Ferner sollte die Kommission ,,auch über
mögliche [deutsche] Schadensersatzansprüche und andere mögliche [von der
deutschen Seite geltend zu machende] Ansprüche im Zusammenhang mit der
Nutzung der übergebenden Liegenschaften“ entscheiden. Diese Sachverhalte
betreffend einigte man sich 1990 auf das folgende, künftige Vorgehen: ,,Soweit
der Betrag der […] ermittelten Restwerte den Betrag der […] Schäden
übersteigt, erhält die sowjetische Seite den überschießenden Betrag. Soweit die
Schäden die Restwerte übersteigen, ist die Differenz der deutschen Seite zu
erstatten“ (vgl. Artikel 7 des Abkommens über einige überleitende Maßnahmen).
Derartige Ansprüche hätten von deutscher Seite nach den 1991 und 1992
erfolgten politischen Umbrüchen gegen Russland als Rechtsnachfolgerin der
UdSSR geltend gemacht werden können.
Nur wenige Monate später allerdings einigten sich im Dezember 1992
anlässlich des Staatsbesuchs des damaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in
Russland beide Staaten darauf, auf die sich aus Artikel 7 des Abkommens über
einige überleitende Maßnahmen resultierenden jeweiligen Ansprüche zu
verzichten (vgl. Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und des Präsidenten
der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992, Bulletin der
Bundesregierung Nummer 139 vom 22. Dezember 1992, S. 1266, Nummer 3).
Dabei hatte der insbesondere auf die Themengebiete Rüstungskontrolle und
internationales Umweltrecht spezialisierte Rechtswissenschaftler Michael Bothe
(Frankfurt am Main) wenige Monate zuvor noch festgehalten und
präzisiert: ,,Das bedeutet, daß die Russische Föderation für alle Altlasten haftet,
nicht nur für die nach Inkrafttreten des TAV verursachten“ (vgl. Management
zur Sanierung von Rüstungsaltlasten, hrsg. von Karl J. Thomé-Kozmiensky,
Berlin 1992, S. 148).
Über den desolaten Zustand, in dem sich ein Großteil der entsprechenden
Liegenschaften unmittelbar nach dem Abzug der sowjetischen bzw.
russischen ,,Westgruppe der Truppen“ (WGT) – so die seit 1988 offizielle
Bezeichnung der in Deutschland dienenden Streitkräfte der Sowjetarmee bzw. der
Armee der Russischen Föderation – befand, ist vielfach und detailliert berichtet
worden (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über
Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226; Ingo Pfeiffer, Do
swidanija Germanija, Stationierung –Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe
der Truppen, Berlin 2021, S. 134 ff.). Der ehemalige Bevollmächtigte der
Bundesregierung für den planmäßigen Abzug der russischen Streitkräfte,
Generalmajor Foertsch, hielt im erwähnten Zusammenhang über den tatsächlichen
Wert der sich auf den sowjetisch genutzten Liegenschaften befindlichen,
unbeweglichen Vermögenswerte die Großzügigkeit und den guten Willen der
deutschen Seite fest und konstatierte, dass ,,in den meisten Fällen“ diejenigen ,,
Gebäude, deren Bausubstanz noch brauchbar ist, sowieso entkernt und von Grund
auf saniert“ würden (vgl. Hartmut Foertsch, Beginn einer Partnerschaft?
Deutsches Verbindungskommando zur WGT, in: Information für die Truppe (IFDT).
Zeitschrift für Innere Führung 1994, Heft 8, S. 24).
Es ist somit davon auszugehen, dass die im Dezember 1992 vereinbarte
sogenannte Nullvariante wesentlich zu Lasten Deutschlands ausfiel, zumal die von
der sowjetischen Seite zuvor in Anschlag gebrachten Wertberechnungen ihrer
Liegenschaften von Kennern als ,,völlig überzogen“ (vgl. Ingo Pfeiffer, Do
swidanija Germanija, Stationierung – Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe
der Truppen, Berlin 2021, S. 135) oder ,,vollkommen aus der Luft gegriffen“
(vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über Deutschland.
Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226) bezeichnet werden.
Darüber hinaus soll nach Ansicht der Fragesteller nicht unerwähnt bleiben, dass
es bei Experten als umstritten galt und gilt, ob bzw. inwieweit die in das
Abkommen über einige überleitende Maßnahmen festgeschriebene Formulierung
und die dann während der Verhandlungen der 90er-Jahre von der sowjetischen
Seite immer wieder vorgebrachte Sicht, nach der die von den sowjetischen
Truppen in Deutschland zurückgelassenen unbeweglichen Vermögenswerte in
den Jahrzehnten ihrer Besatzung ,,mit Mitteln der sowjetischen Seite
gebaut[en]“ (vgl. Artikel 7 des Abkommens über einige überleitende Maßnahmen
vom 12. Oktober 1990) worden seien, überhaupt den realen Gegebenheiten
entsprach.
Dies muss angesichts der Tatsache, dass die DDR jahrzehntelang eben zum
Zweck des Unterhalts für die in der DDR stationierten sowjetischen Truppen
und hier u. a. auch explizit für den Bau bzw. Neubau und den Erhalt der von
sowjetischen Truppen benutzten Liegenschaften jährlich den eigenen
Staatshaushalt schwer belastende, bis in Milliardenhöhe reichende Beträge
investierte, nicht nur forschungsseitig erheblich angezweifelt werden (vgl. hierzu Silke
Satjukow, Besatzer. „Die Russen“ in Deutschland 1945–1994, Göttingen 2008,
S. 103 ff.; Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung – Abzug –
Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 58 ff.).
Insgesamt hat die deutsche Seite, unabhängig von den zwischenzeitlich
erfolgten Verhandlungen der deutsch-sowjetischen Kommission, für den
sowjetischen bzw. russischen Truppenabzug 12,5 Mrd. DM zur Verfügung gestellt
und diese Summe im Rahmen des im Dezember 1992 erfolgten Staatsbesuches
von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in Russland noch einmal um 550 Mio.
DM zwecks Wiedereingliederung der nach Russland zurückkehrenden Truppen
erhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 12/6854, S. 36 und https://kups.ub.uni-koel
n.de/4329/1/Heinecke.pdf, S. 62, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022. Die
Autoren Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung – Abzug –
Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 122, und Thilo
Gehrke, Das Erbe der Sowjetarmee in Deutschland. Eine Bild- und
Textdokumentation, Berlin 2008, S. 29, geben jeweils 15 Mrd. DM an).
Hatte der damalige Oberkommandierende der noch bis 1994 in den neuen
Bundesländern stationierten WGT, General Matwej Burlakow, gegenüber dem
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1994 noch
versichert, dass gemäß der deutsch-sowjetischen Vereinbarungen ,,sämtliche
Munition der WGT aus Deutschland abgezogen“ (vgl. Bundestagsdrucksache
12/8372, S. 9) werde und die Bundesregierung ihrerseits noch im Sommer 1994
verkündet, dass ihr weder Anhaltspunkte für eine Nicht-Erfüllung dieser
Vereinbarungen noch gar Hinweise für gezieltes Verstecken von Waffen und
Munition durch die WGT vorlägen (vgl. Bundestagsdrucksache 12/8372, S. 9),
stellten Anwohner der betroffenen Gebiete und dortige Kommunalpolitiker
während des mehrere Jahre währenden Abzugs längst Gegenteiliges fest (vgl. etwa
Thilo Gehrke, Das Erbe der Sowjetarmee in Deutschland. Eine Bild- und
Textdokumentation, Berlin 2008, S. 30 f.; vgl. auch Ingo Pfeiffer, Do swidanija
Germanija, Stationierung – Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe der
Truppen, Berlin 2021, S. 203 ff.). Die Boden- und Umweltverschmutzung in
und um die sowjetischen Truppenübungsplätze und Kasernen war nach dem
Abzug der Streitkräfte, wie vielfach bereits vermutet und spätestens nach
Übergabe der Anlagen an deutsche Behörden dann auch festgestellt, „extrem hoch“
(vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über Deutschland.
Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226, vgl. auch die
Arbeitsergebnisse der im Auftrag des Umweltbundesamtes durch die Industrieanlagen-
Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn, erstellte und 1995 herausgegebene ,,
Inventarisierung von Bodenkontaminationen auf Liegenschaften der Westgruppe
der ehemals sowjetischen Truppen“, Berlin 1995).
Den Fragestellern nicht zugängliche, im Bundesarchiv lagernde Dokumente aus
der Zeit der 90er Jahre weisen mit Titeln wie ,,Protest des Leiters
DtVKdoWGT [Deutsches Verbindungskommando zur Westgruppe der
Truppen] gegenüber der WGT hinsichtlich Munitionshinterlassenschaften auf
Liegenschaften der WGT“ (https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3ICR
AVA4EXJXIIELE2YCFAG5ZXUNXY6R, zuletzt abgerufen am 27. Juni
2022), ,,Anträge der WGT auf Vernichtung und Entsorgung von Munition und
Problematik im Zusammenhang mit Fundmunition nach Abzug und Übergabe
der von der WGT genutzten Objekte“ (https://www.deutsche-digitale-bibliothe
k.de/item/I5OYPZF45Z3URNLVIGHCTQ2OYLSBRLO4, zuletzt abgerufen
am 27. Juni 2022) darauf hin, dass verschiedenen deutschen Stellen die
gebietsweise enorme Kampfmittelbelastung der sowjetisch genutzten Militäranlagen
durchaus klar gewesen sein muss.
Die von den sowjetischen Truppen benutzten Liegenschaften hatten 1990 eine
Gesamtfläche von mindestens 240 000 Hektar, von denen der größte Teil nach
offiziellem Recht Vermögen der DDR gewesen ist (Ingo Pfeiffer, Do swidanija
Germanija, Stationierung – Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe der
Truppen, Berlin 2021, S. 15, S. 32 f. und S. 37 bis 39 zeigt auf, dass die genaue
Größe bis einschließlich 1990 selbst den DDR-Behörden trotz erheblicher
Forschungs- bzw. Identifizierungsbemühungen nicht bekannt gewesen ist).
Diese Flächen wurden nach Artikel 21 des Einigungsvertrages im Jahr 1990
Eigentum des Bundes (https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/einigungsvertra
g/44107/oeffentliches-vermoegen-und-schulden/, zuletzt abgerufen am 27. Juni
2022).
Die mit dem Ende des Kalten Krieges veränderte weltpolitische Lage führte im
wiedervereinigten Deutschland u. a. dazu, die Truppenstärke der Deutschen
Bundeswehr massiv zu reduzieren. Somit wurden auch viele Liegenschaften,
die zuvor von der WGT benutzt worden waren, nicht mehr für den
Militärbetrieb benötigt. Sie verloren damit ihren verteidigungspolitischen Zweck. In der
Folge wollte der Bund diese nahezu sämtlich an die Bundesländer abtreten und
damit die Verantwortung für die Kampfmittelbeseitigung auf die Länder ,,
abwälz[en]“, wie der damalige Sachverständigenrat für Umweltfragen 1995
formulierte (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 190).
Dies führte allerdings zu Spannungen zwischen Bund und Ländern. Im
Frühjahr 1993, also noch ein Jahr vor dem Abzug der letzten WGT-Truppen aus
Deutschland, mahnte der Bundesrat an: ,,Der Zustand der WGT-Liegenschaften
erfordert einen Sanierungsaufwand, der von den Ländern allein nicht geleistet
werden kann. […] Allein die Sicherung der Liegenschaften erfordert derzeit
jährliche Kosten von über 100 Mio. DM. Ursache hierfür sind vorrangig die
von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren“ (vgl. Bundesratsdrucksache 360/93,
Beschluss, S. 103).
Dennoch konnte der Bund 1993 (Sachsen) und 1994 (Thüringen und
Brandenburg) mit drei Ländern entsprechende Abkommen erzielen. Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen-Anhalt entschieden sich ,,wegen der auf das Land
zukommenden erheblichen Belastungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380,
S. 190) gegen eine Übernahme der angebotenen Liegenschaften. Die sich dort
befindlichen Liegenschaften wurden in der Folgezeit von der
Bundesvermögensverwaltung zumeist veräußert.
Der die Bundesregierung beratende Sachverständigenrat für Umweltfragen
hielt 1995 in diesem Zusammenhang fest, dass ,,die Weitergabe der
Altlastenrisiken auf Altstandorten des Militärbetriebs vom Bund an das jeweilige
Bundesland […] im Hinblick auf das Verursacherprinzip […] bedenklich“ sei, ,,weil
für die gesamtstaatliche Aufgabe der Verteidigung der Bund auch insoweit
Verantwortung trägt, als sie im Rahmen eines Bündnisses von ausländischen
Streitkräften wahrgenommen worden ist. Damit verbunden ist die Verantwortung für
die Folgen der Aufgabenwahrnehmung, auch wenn diese unter
Umweltaspekten als mangelhaft oder gar verantwortungslos anzusehen war. In einem Lande,
das über vier Jahrzehnte vom Ost-West-Gegensatz geprägt wurde, versteht es
sich eben nicht von selbst, diesen Grundsatz unterschiedslos auf die
Hinterlassenschaften aller abziehenden Stationierungsstreitkräfte und damit auch auf
jene der WGT anzuwenden. Wenn man die von den ehemaligen sowjetischen
Truppen hinterlassenen Schäden nicht als verteidigungsbedingte Altlasten
anzusehen vermag, so ergibt sich dennoch […] eine Verantwortung des Bundes
aus seiner in Artikel 34 des Einigungsvertrages übernommenen Verpflichtung,
in den neuen Bundesländern gleichwertige ökologische Bedingungen zu
gewährleisten. Den dort bestehenden Entwicklungsbedarf sollte der Bund nicht
zur Umwälzung von Verpflichtungen ausnutzen, die Folgelasten des
militärischen Betriebes sind, der notwendigerweise gesamtstaatlich zu verantworten
ist“ (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 190).
Die unterschiedliche regionale Kampfmittelbelastung in Deutschland rückte im
Jahr 2001 ein weiteres Mal in den Fokus der Öffentlichkeit. In einem Antrag
forderte die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung dazu auf, ,,zu prüfen,
ob aus dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können,
um private Haushalte, Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern, die
von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg betroffen sind,
in angemessener Weise zu unterstützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5092,
S. 2). Der Antrag wurde im Plenum des Deutschen Bundestages zwar debattiert
und schließlich durch die Fraktion der SPD und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN im Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages im Juli 2002
vertagt (vgl. Bundestagsdrucksache 14/9716, S. 2), allerdings ohne in der
Folgezeit wieder aufgenommen zu werden.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder festgehalten, dass
es sich bei der Beseitigung von Kampfmitteln grundsätzlich um die Aufgabe
der Länder handelt (vgl. nur Bundestagsdrucksache 19/14955, S. 2). Die
bestehende Staatspraxis sieht weiter vor, dass die Kosten für die Räumung von
Munitionsaltlasten auf nicht bundeseigenen Gebieten grundsätzlich die Länder
tragen, sofern es sich um nicht um ehemals reichseigene Munition handelt (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 2). Dennoch hat der Haushaltausschuss des
Deutschen Bundestages am 12. November 2015 beschlossen, dass der Bund
den Ländern einmalig und freiwillig vorübergehend 50 Prozent der für die
Beseitigung von Munitionsaltlasten alliierter Herkunft entstandenen Kosten
erstattet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 2). Zuletzt wurde öffentlich, dass
die Länder noch bis zum Jahr 2023 entsprechende Erstattungen beantragen
können (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardart
ikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Vermoegensrecht_und_Entschaedigungen/
2019-10-10-beseitigung-von-kriegsfolgen.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni
2022).
Auch 28 Jahre nach der Übertragung der Aufgabe der Beseitigung von
Kampfmitteln auf von der früheren WGT genutzten Flächen vom Bund auf die Länder
können, wie vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bereits 1995
befürchtet (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 180), munitionsbelastete Flächen in
Ostdeutschland nicht für zivile Zwecke, wie etwa dem Naturschutz, der Land-
und Forstwirtschaft oder der Naherholung, genutzt werden. Darüber hinaus
stellen die genannten Gebiete im erwähnten Zusammenhang der Waldbrände
eine Gefahr für Leib und Leben dar.
Das Problemfeld der kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in
Ostdeutschland und dessen skizzierte Genese ruft vor dem Hintergrund der
jüngsten Waldbrandvorkommnisse in Brandenburg nach Auffassung der Fragesteller
neue Fragen nach der bleibenden Verantwortung des Bundes für die
Kampfmittelbeseitigung in Ostdeutschland hervor.
Im Folgenden werden darüber hinaus Fragen zu möglichen gegenwärtigen wie
künftigen Problemlösungsmaßnahmen bei der Bekämpfung von Großbränden
in Deutschland gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung die Ergebnisse und die Folgen der in den 90er-
Jahren mit der Regierung der ehemaligen Sowjetunion bzw. der
Russischen Föderation getroffenen Vereinbarungen über die Beseitigung von
Altlasten auf den von den sowjetischen Truppen in Deutschland benutzen
Truppenübungsplätzen und weiteren Liegenschaften jemals evaluiert, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Welche Beweggründe kann die Bundesregierung für die von deutscher
Seite erfolgte Zustimmung zu der in der Gemeinsamen Erklärung vom
16. Dezember 1992 getroffenen Vereinbarung, beidseitig auf gegenseitige
Ansprüche, die durch die gemäß den Vereinbarungen nach Artikel 7 des
Abkommens vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen gebildete
deutschsowjetische Kommission zu prüfen gewesen wären, zu verzichten,
angeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, nach der
die als ein Ergebnis der Gemeinsamen Erklärung vom 16. Dezember 1992
getroffene Vereinbarung, beidseitig auf gegenseitige Ansprüche, die durch
die gemäß den Vereinbarungen nach Artikel 7 des Abkommens vom
9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
einige überleitende Maßnahmen gebildete deutsch-sowjetische
Kommission zu prüfen gewesen wären, zu verzichten, zu Lasten Deutschlands
ausfiel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Auffassung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
4. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass sie auf Anfrage noch
im Sommer 1994 keine Kenntnisse über bzw. keine Anhaltspunkte für eine
Nicht-Erfüllung der deutsch-sowjetischen Vereinbarungen durch die WGT
hatte bzw. sah und ihr auch keine Hinweise für gezieltes Verstecken von
Waffen und Munition durch die WGT vorlagen (vgl.
Bundestagsdrucksache 12/8372, S. 9), obwohl neben Privaten auch deutsche Behörden und
Organe davon wussten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der 1990 ff. in
Bundesverantwortung mit der sowjetischen bzw. russischen Seite getroffenen
Vereinbarungen eine bleibende Verantwortung des Bundes für die Beseitigung
der 1945 bis 1994 von sowjetischen bzw. russischen Streitkräften
verursachten Kampfmittel auf dem Gebiet der früheren DDR, und wenn ja,
inwieweit?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Munitionsbelastung
in den bundeseigenen Liegenschaften Ostdeutschlands, und wie groß sind
die entsprechenden Flächen?
7. Plant die Bundesregierung, künftig speziell den ostdeutschen
Bundesländern weitere Mittel zwecks Räumung munitionsbelasteter Gebiete zur
Verfügung zu stellen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
8. Sind nach 1994 vereinzelte oder alle ostdeutschen Bundesländer an die
Bundesregierung mit der Bitte um personelle, materielle oder finanzielle
Unterstützung für die Räumung munitionsbelasteten Gebiets
herangetreten, und hat es hierüber Gespräche gegeben?
a) Wenn ja, wann genau, mit welchen Bundesländern, und was waren die
Ergebnisse dieser Gespräche?
b) Wenn ja, ist die Bundesregierung diesbezüglich aus eigener Motivation
heraus an die ostdeutschen Bundesländer herangetreten?
9. Sieht die Bundesregierung gegenwärtig Bedarf an einem auf Bundesebene
koordinierten systematischen Vorgehen in Bezug auf die Entschärfung von
Kampfmitteln auf kampfmittelbelasteten Flächen, und welche Ergebnisse
haben die ab dem Jahr 2019 diesbezüglich im Fachbereich Bau geführten
Gespräche zwischen Bundesländern und Bund erbracht (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 7)?
10. Ist die von mehreren Bundes- und Landesministern nach den verheerenden
Waldbränden auf dem früheren Truppenübungsplatz Lübtheen (vgl. https://
www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/waldbrand-von-luebtheen-
wohl-durch-munition-verursacht-0736352408.html, zuletzt abgerufen am
27. Juni 2022) in Mecklenburg im Jahr 2019 geforderte und angekündigte
nationale ,,Task Force“ zur Bekämpfung von Waldbränden in
munitionsbelastetem Gebiet (www.wirliebenfeuerwehr.de/bundesweite-task-force-
zurbrandbekaempfung-von-munitionsbelasteten-flaechen-erforderlich/,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.tagesspiegel.de/politik/wald
braende-seehofer-kuendigt-bildung-einer-task-force-an/24581026.html,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022) inzwischen eingerichtet worden?
a) Wenn ja, wann hat diese ihren Dienst aufgenommen, über welche
Arbeitsmittel und Personalstärke verfügt sie, wo kam sie bislang zum
Einsatz, und hat sie sich hier bewährt?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und ist es dennoch weiter geplant, eine
solche ,,Task Force“ einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
11. Plant die Bundesregierung, in den besonders von munitionsbelasteten
Flächen betroffenen Regionen die örtlichen Kräfte der freiwilligen
Feuerwehren (gegebenenfalls im Rahmen der Doppelnutzung von Ausrüstung des
Zivilschutzes), des THW und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) besser
auszurüsten bzw. zu verstärken?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Welche Empfehlungen hat die länderoffene Arbeitsgruppe ,,Nationaler
Waldbrandschutz“ im Herbst 2019 abgegeben, und wie wurden diese dann
von der Innenministerkonferenz aufgenommen bzw. umgesetzt (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/13844, S. 12)?
13. Liegt der Bundesregierung inzwischen ein nationales Kataster von
kampfmittelbelasteten Gebieten in Deutschland vor (vgl. Bundestagsdrucksache
19/10512)?
a) Wenn nein, weshalb nicht?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein solches nationales Kataster
erstellen zu lassen, und wenn nein, weshalb nicht?
14. Wie viele Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen ,,Erstattungen
an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter
Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 5) wurden während der gesamten 19.
Legislaturperiode durch die einzelnen Länder abgerufen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
15. Wie viele Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen ,,Erstattungen
an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter
Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 5) wurden während der laufenden 20.
Legislaturperiode durch die einzelnen Länder bereits abgerufen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu Personenschäden vor, die seit dem
Jahr 1995 durch den Kontakt mit Altmunition aus der sowjetischen
Besatzungszeit entstanden sind (bitte ausführen)?
17. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu Wildschäden vor, die seit dem Jahr
1995 durch den Kontakt mit Altmunition aus der sowjetischen
Besatzungszeit entstanden sind?
18. Konnten die von der Bundesregierung geförderten Forschungen zu
Einsatzmöglichkeiten von autonomen bzw. teilautonomen Robotern zur
Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln (vgl. Bundestagsdrucksache
19/10512, S. 8) bereits handfeste Ergebnisse erzielen, und ist der
Bundesregierung bekannt, ob solche autonomen bzw. teilautonomen Systeme
bereits in Deutschland zum Zweck der Kampfmittelräumung zum Einsatz
gekommen sind bzw. wann diese zum Einsatz gebracht werden können (bitte
ausführen)?
19. Ist der Bundesregierung die 2018 im Interview mit dem „SPIEGEL“
getätigte Aussage des damaligen Leiters des Fachbereichs Einsatz, Löschmittel
und Umweltschutz beim Deutschen Feuerwehrverband, Michael Axinger,
nach der eine flächendeckende Räumung munitionsbelasteter Gebiete, die
auf dem Gebiet der Bundesrepublik liegen, ,,viel zu aufwendig und zu
teuer wäre“, bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung gebildet,
und wie lautet diese ggf. (https://www.spiegel.de/panorama/brandenburg-f
euerwehrchef-ueber-munitionsreste-im-wald-a-1224807.html, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022)?
20. Wägt die Bundesregierung gegenwärtig ab, ob eine bald in Angriff
genommene großflächige Räumung der mit Altmunition belasteten Flächen in
Deutschland die möglicherweise durch zukünftige Brände in eben diesen
Gebieten entstehenden Kosten aufwiegen könnte (vgl. https://www.rbb2
4.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-waldbraende-ursachen-bran
dstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html, zuletzt abgerufen am
27. Juni 2022), und wenn ja, inwieweit?
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine flächendeckende Räumung
von munitionsbelasteten Gebieten in Deutschland innerhalb der nächsten
Jahre und Jahrzehnte nicht möglich sein wird, und wenn ja, aus welchen
Gründen?
22. Unterstützt die Bundesregierung inzwischen die Langzeitüberwachung
von munitionsbelasteten Gebieten, hat sie diese bereits in Auftrag gegeben
oder plant sie dies künftig zu tun (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14955,
S. 13)?
23. Erwägt die Bundesregierung gegenwärtig, die Kampfmittelabwehrkräfte
der Deutschen Bundeswehr für die Räumung von munitionsbelasteten
Gebieten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
24. Ist der Bundesregierung bereits bekannt, wie groß der während der Brände
bei Treuenbrietzen angefallene Sachschaden für das von ihr geförderte und
von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
durchgeführte Forschungsprojekt ,,Pyrophob“ im Brandgebiet von Treuenbrietzen ist
(https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-waldbrae
nde-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022)?
a) Wenn ja, wie hoch ist er?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
25. Fördert der Bund gegenwärtig Unternehmen, die die in
munitionsbelasteten Gebieten einsetzbaren Löschpanzer besitzen und welche in den
entsprechenden Waldbrandgebieten im Einsatz waren bzw. künftig sein
können, und wenn ja, in welcher Weise (vgl. https://www.az-online.de/altmar
k/seehausen/laenderuebergreifende-regel-gefordert-12812726.html, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022)?
26. Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte, die zu effizienteren
Methoden zur Behandlung von kampfmittelbelasteten Flächen führen
könnten, oder plant die Bundesregierung, in Zukunft weitere
Forschungsprojekte gezielt zu fördern, und wenn ja, welche?
27. Erwägt die Bundesregierung, das THW, die Bundespolizei und die
Bundeswehr für mögliche kommende Einsätze in munitionsbelasteten
Gebieten Ostdeutschlands mit neuen Löschpanzern auszustatten, und finden in
puncto künftiger Verwendung von Löschpanzern gegenwärtig Gespräche
zwischen Bund und Ländern statt bzw. sind solche Gespräche in naher
Zukunft geplant?
28. Wie hoch sind nach der Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
im Juni 2022 bei Treuenbrietzen und Beelitz erfolgten
Brandbekämpfungseinsätze von Bundeswehr, Bundespolizei und THW gewesen?
29. Wie viele Einsatzkräfte von Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem
Hilfswerk haben im Juni 2022 an der Brandbekämpfung bei
Treuenbrietzen und Beelitz mitgewirkt (bitte aufschlüsseln)?
Berlin, den 12. Juli 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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