Migrationspolitik der Bundesregierung – Fragen zu Maßnahmen und Plänen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ziel der Bundesregierung ist es laut Koalitionsvertrag, „mit einer aktiven und ordnenden Politik“ Migration „vorausschauend und realistisch“ zu gestalten.
Irreguläre Migration soll reduziert und reguläre Migration ermöglicht werden (vgl. hierzu S. 138 des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1).
Tatsächlich sind sowohl die illegale Migration aus Drittländern als auch die Sekundärmigration aus anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem Jahr massiv angestiegen. Ausweislich der Monatszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zahl der Asylerstanträge im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43,5 Prozent zugenommen. Bis Ende Juni 2022 wurden 84 583 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen.
Allein in den Monaten April, Mai und Juni 2022 wurden jeweils rund 13 000 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-mai-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Aus anderen europäischen Ländern, insbesondere aus Griechenland und Italien, finden zudem verstärkt Weiterreisen von bereits registrierten und auch bereits dort anerkannten Schutzberechtigten statt. Allein aus Griechenland befinden sich inzwischen weit mehr als 43 000 anerkannte Schutzberechtigte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in neuen Verfahren (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1221).
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht im Bereich der Migration umfangreiche Maßnahmen und Gesetzesänderungen zur Liberalisierung geltender Regelungen vor. Veränderungen sollen im Bereich der Verteilung innerhalb der Europäischen Union, beim Familiennachzug, bei den Bleiberechten abgewiesener Asylbewerber, der Integration aller Asylbewerber und in vielen weiteren Bereichen stattfinden (vgl. hierzu S. 138 ff. des Koalitionsvertrages, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Welche neuen Schritte hat die Bundesregierung für eine grundlegende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bereits unternommen, und welche weiteren Schritte beabsichtigt sie zu unternehmen, um ihr Ziel einer fairen Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit bei der Aufnahme zwischen den EU-Staaten zu erreichen?
Für den Fall, dass solche Schritte unternommen wurden: Wie hoch ist der geplante jeweilige Anteil der deutschen Beteiligung an möglichen Verteilungen (bitte je Maßnahme aufschlüsseln, beziffern und prozentual zu den EU-Mitgliedstaaten ins Verhältnis setzen)?
Welche Aufnahmezusagen („Pledges“) in welcher Höhe hat die Bundesregierung in den ersten beiden Videokonferenzen zum sog. freiwilligen Solidaritätsmechanismus am 4. und 18. Juli 2022 getätigt?
Welchen Anteil an den in diesen Konferenzen insgesamt von den Aufnahmestaaten getätigten Zusagen hält Deutschland damit inne (bitte mit Prozentangabe nennen)?
Ist der freiwillige Solidaritätsmechanismus zeitlich und/oder numerisch befristet bzw. begrenzt, und wenn ja, wie genau sieht diese Begrenzung insgesamt und für Deutschland im Einzelnen aus?
Mit welchem operativen Prozedere und unter Mitwirkung welcher Akteure wird die Auswahl der zu verteilenden Menschen vor Ort und sodann deren tatsächliche Verteilung nach Deutschland und innerhalb Deutschlands erfolgen?
Ist durch die Bundesregierung bereits die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung erfolgt, ob im Rahmen von Migrationsabkommen die Feststellung des Schutzstatus in Drittstaaten möglich ist, und wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits unternommen, um – wie angekündigt – die Sekundärmigration in der EU zu reduzieren und den Missbrauch der visafreien Reise zu verhindern, und mit welchem Erfolg?
Wie viele Verfahren anerkannter Schutzberechtigter aus anderen europäischen Mitgliedstaaten sind derzeit beim BAMF registriert (bitte für das bisherige Jahr 2022 nach Anerkennungs- und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren der in Frage 9 genannten Art wurden in diesem Jahr bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?
Welches im Koalitionsvertrag genannte „geordnete Relocation-Programm“, in welcher genauen Größenordnung und aus welchen Ländern plant die Bundesregierung?
In welchem gemeinsamen europäischen Kontext und in welcher Abstimmung bzw. Koordinierung mit welchen anderen EU-Mitgliedstaaten soll ein solches Programm stattfinden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch ein zusätzliches Relocation-Programm die von ihr explizit angestrebten Zwecke der Eindämmung der Sekundärmigration sowie der Verbesserung der Bedingungen für Geflüchtete durch die Außengrenzstaaten erreicht werden?
Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten ergriffen, um die ausbeuterischen Verhältnisse auf den Fluchtwegen und Schleuserkriminalität zu bekämpfen?
In welcher Form und in welcher Größenordnung beabsichtigt die Bundesregierung die Verfahren des Resettlements zu verstärken, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist?
In welchem europäischen Kontext soll diese Verstärkung stehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2022 zum Start ihrer geplanten Rückführungsoffensive bereits eingeleitet, und welche weiteren Maßnahmen plant sie?
Wie viele Rückführungen wurden im ersten Halbjahr 2022 bereits durchgeführt (bitte nach Herkunftsland, Rückführungsland und Monat aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen handelte es sich hierbei um Straftäter und Gefährder?
Wie viele freiwillige Ausreisen in demselben Zeitraum sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Herkunftsland, Zielland und Monat aufschlüsseln)?
Wie genau sah die angekündigte stärkere Unterstützung der Länder durch den Bund bei Abschiebungen im Einzelnen aus (bitte Veränderung des Vorgehens im Vergleich zu den vergangenen Jahren angeben)?
Welche Maßgaben hat die Bundesregierung erlassen, um Asylanträge aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten zur Verfahrensbeschleunigung zu priorisieren?
Um welche Länder genau handelt es sich gegebenenfalls bei dieser Priorisierung, und in welchem Verhältnis steht diese Priorisierung zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne der Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 29a des Asylgesetzes (AsylG)?
Wann erfolgte die Einsetzung eines bzw. einer Sonderbevollmächtigten zur Gestaltung der im Koalitionsvertrag angekündigten Migrationsabkommen, um wen handelt es sich, und in welchem Ressort ist die Funktion angesiedelt?
Für den Fall, dass die Antwort zu Frage 23 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage weiterhin offen sein sollte: Wann soll die Einsetzung eines bzw. einer Sonderbevollmächtigten zur Gestaltung der im Koalitionsvertrag angekündigten Migrationsabkommen erfolgen, und in welchem Ressort wird diese Funktion angesiedelt sein?
Wie vielen Anträgen auf Familiennachzüge zu GFK (Genfer Flüchtlingskommission)-Flüchtlingen und zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im ersten Halbjahr 2022 stattgegeben, und wie viele Anträge befinden sich derzeit darüber hinaus in Bearbeitung?
Mit wie vielen zusätzlichen Nachzügen rechnet die Bundesregierung nach der laut Koalitionsvertrag geplanten Gleichstellung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen?
Welche genauen Maßnahmen zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Neuordnung des Systems der Duldungstatbestände“ sind geplant, und in welchem Ausführungsstadium befinden sich die jeweiligen Maßnahmen?
Wie viele Menschen werden von der in Frage 27 genannten Neuordnung betroffen sein?
Wie viele jugendliche und heranwachsende Personen kommen nach Einschätzung der Bundesregierung für ein Aufenthaltsrecht nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nach den mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts geplanten Änderungen derzeit in Betracht?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Personenkreis, der nach den mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts geplanten Änderungen für ein sodann bereits nach sechs bzw. vier Jahren zu erhaltendes Aufenthaltsrecht nach § 25b des Aufenthaltsgesetzes in Betracht kommt?
Wie viele der von der Bundesregierung geschätzten rund 136 000 für das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht in Betracht kommenden Geduldeten haben keinen Pass, und bei wie vielen von diesen ist die Passlosigkeit und die aufgrund dessen nicht mögliche Abschiebung der Duldungsgrund?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die zum 1. Januar 2020 eingeführte Beschäftigungsduldung evaluiert?
Falls eine Evaluierung im Sinne der Frage 33 bislang nicht erfolgt ist: Beabsichtigt die Bundesregierung eine solche Evaluierung vor der laut Koalitionsvertrag geplanten Entfristung der Regelung?
Was versteht die Bundesregierung unter realistischen und praxistauglichen Anforderungen an eine Beschäftigungsduldung (vgl. hierzu S. 138 des Koalitionsvertrages), und welche Rolle soll die Identitätsklärung im Rahmen dieser Anforderungen spielen?
Welche Maßnahmen zur Förderung der Identitätsklärung sowie zur Sanktionierung der Verweigerung der Identitätsklärung beabsichtigt die Bundesregierung nach der von ihr laut Koalitionsvertrag geplanten Abschaffung der „Duldung light“ durchzuführen und/oder gegebenenfalls neu einzuführen?
Welche konkreten Anforderungen sind an die Angaben des Ausländers und/oder an die Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse zum Zwecke seiner Identitätsklärung gemäß den §§ 25a Absatz 6 S. 2 bzw. 25b Absatz 8 S. 2 AufenthG neu nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettfassung/chancen-aufenthaltsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1) zu stellen, wenn dem Ausländer ein Nachweis anhand zuverlässiger Ersatzdokumente nicht möglich ist (bitte unter Angabe von entsprechenden Regelbeispielen darstellen und begründen)?
Wie viele „bereits in Deutschland Lebende“ im Sinne des Koalitionsvertrages sind derzeit mit einem Arbeitsverbot belegt, und bei wie vielen von diesen handelt es sich um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, und bei wie vielen um sonstige Migranteninnen und Migranten (bitte aufschlüsseln)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die laut Koalitionsvertrag geplante Einräumung der Möglichkeit eines Wechsels zwischen Asylverfahren und anderen Aufenthaltsrechten umzusetzen, und mit wie vielen derartigen „Wechselfällen“ wird gerechnet?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der Ausgestaltung der in Frage 38 genannten Öffnung einer bewussten Umgehung des eigentlich notwendigen aufwendigeren Visumverfahrens durch Einreise als Asylbewerberin und Asylbewerber entgegenzutreten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen und personellen Mehraufwand ein, wenn – wie laut Koalitionsvertrag geplant – allen Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an passgenaue und erreichbare Integrationskurse angeboten werden?
Wie viele „Menschen ohne Papiere“ halten sich nach Schätzung der Bundesregierung in Deutschland auf, und welche Meldepflichten im Einzelnen sollen überarbeitet werden?
In welchem Ausmaß geht die Bundesregierung von qualitativ minderwertigen, die Verwaltungsgerichte belastenden Entscheidungen des BAMF aus, und wie will sie dafür sorgen, „dass Verwaltungsgerichte durch qualitativ hochwertige Entscheidungen des BAMF entlastet werden“ (vgl. hierzu S. 139 f. des Koalitionsvertrages, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)?
Wann ist mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzentwurf für schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu rechnen?
Welche Maßnahmen zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Beschleunigung der Visavergabe und Verstärkung der Digitalisierung bei der Visavergabe wurden seit Beginn der Regierungszeit im Einzelnen fortgeführt und/oder neu veranlasst, und in welchem Stadium der Umsetzung befinden sich diese zum jetzigen Zeitpunkt (bitte nach Art der Maßnahme, Beginn der Maßnahme, Stand der Maßnahme und voraussichtlicher vollständiger Umsetzung aufschlüsseln)?
Wie viele Visavergabeverfahren für Fachkräfte, Studenten und Auszubildende sind derzeit weltweit in den deutschen Konsulaten anhängig, und welchen Anteil tragen die beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in diesem Bereich bearbeiteten Visaverfahren an der Gesamtzahl dieser Verfahren?
Was genau versteht die Bundesregierung unter „transnationaler Arbeitsmigration“, welche Gesetzesänderungen sind hier bereits veranlasst bzw. konkret geplant, und wie viele transnationale Arbeitsmigranten werden von diesen Änderungen voraussichtlich betroffen sein?