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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität
(insgesamt 52 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
08.09.2022
Aktualisiert
22.09.2022
BT20/297803.08.2022
Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität
Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt ein drängendes Problem dar. Laut
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2020 des
Bundeskriminalamtes (BKA) ist die Anzahl der OK-Gruppierungen im Vergleich zum Jahr
2019 gestiegen. Die Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel/-schmuggel,
Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben und
Eigentumskriminalität umfassen dabei mehr als zwei Drittel aller im Jahr 2020 geführten OK-
Verfahren. Die kriminell erwirtschafteten Erträge in Höhe von rund 1 Mrd.
Euro zeigen die enormen Gewinnmöglichkeiten und zugleich den wesentlichen
Anreiz der OK-Gruppierungen für ihre Taten auf. Laut Bundeslagebild
erfordert die hohe Anzahl der OK-Verfahren mit Bezügen ins Ausland eine enge
Kooperation mit den ausländischen Polizeibehörden weltweit. Daher ist bei der
transnationalen Bekämpfung der OK eine noch engere polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit, z. B. durch Einbindung der weltweit eingesetzten
Verbindungsbeamten und Verbindungsbeamtinnen des BKA, mit Europol und
Interpol sowie auf Grundlage von geeigneten bi- und multilateralen
Vereinbarungen, erforderlich.
Zur Bekämpfung der OK ist es unerlässlich, alle wichtigen Daten zu erheben.
Im jüngsten Europol-Bericht zur Lage der OK in der EU fehlen allerdings
Daten zu den in der EU aktiven OK-Gruppierungen. Im Jahr 2017 wurde deren
Zahl noch mit 5 000 angegeben, im Jahr 2013 waren es 3 600.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden beim Bundeskriminalamt (BKA) regelmäßig Trends zur
Organisierten Kriminalität erhoben, und wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand
werden diese Trendanalysen durchgeführt?
a) Welche Funktionseinheiten wirken an diesen Trendanalysen mit?
b) In welcher Organisationsform erfolgen diese Trendanalysen?
2. Wie und in welcher Organisationsform erfolgt der Informationsaustausch
zu neuen OK-Trends zwischen den Bundesländern und zwischen den
Bundesländern und dem BKA?
3. Welche Maßnahmen hat das BKA getroffen, um einen proaktiven Ansatz
zur Verfolgung der OK einzuführen (vgl. S. 80 der BKA COD-Literatur-
Reihe, abrufbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Publikationen/Publikationsreihen/CodLiteraturreihe/8_26_Organisierte-
Kriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2978
20. Wahlperiode 03.08.2022
4. Werden regelmäßig, und wenn ja, in welchen Abständen, oder
unregelmäßig Bedrohungsanalysen und Szenarien zur Zukunft der Organisierten
Kriminalität durchgeführt?
5. Welche zukünftigen OK-Bedrohungspotenziale sieht die Bundesregierung
in den kommenden fünf Jahren?
6. Gibt es einen regelmäßigen oder unregelmäßigen Informations- und
Erkenntnisaustausch beim BKA zwischen den Abteilungen zur Verfolgung
von OK, Staatsschutz, Cybercrime, Wirtschaftskriminalität?
7. Wie viele Polizeikräfte werden für die Ermittlungen im Rahmen der im
OK-Lagebild des Bundeskriminalamtes berücksichtigten OK-Komplexe
durchschnittlich eingesetzt (nach Bundespolizei, Landespolizeien und Zoll
aufschlüsseln), und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt
(bitte Zahlen jährlich angeben)?
8. Sind die Polizeiabteilungen und Polizeikräfte der Landespolizeien, die mit
der Bekämpfung von OK beauftragt sind, nach Kenntnis und aus Sicht der
Bundesregierung personell ausreichend ausgestattet, um allen
ernstzunehmenden Hinweisen auf möglicherweise vorliegende OK-Fälle und OK-
Strukturen nachzugehen, und falls nein, welche Mittel wären nötig, um
eine umfassende OK-Bekämpfung zu gewährleisten?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bundesländerübergreifende
polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von OK?
Welche Schwierigkeiten treten nach Kenntnis und aus Sicht der
Bundesregierung dabei ggf. auf?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Kompetenzen der Bundespolizei im Bereich der OK-Bekämpfung erweitert
werden sollten, um länderübergreifenden Erscheinungsformen von OK
effektiv begegnen zu können?
11. Sind die Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnis und aus Sicht der
Bundesregierung technisch und personell hinreichend ausgestattet, um mit
der zunehmenden Digitalisierung des Täterhandelns im Bereich der OK
(Stichworte: kryptierte Kommunikation, verstärkte Nutzung des Tatmittels
Internet) mithalten zu können?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen,
dass die für OK zuständigen Strafverfolgungsbehörden dem technischen
Fortschritt gewachsen sind?
13. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Überschneidung von
OK-Strukturen und Cyberkriminalität für ihr eigenes Handeln?
14. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich des rechtlichen Instrumentariums
zur Bewältigung von Cyberkriminalität Änderungsbedarf, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Anzahl von OK-Gruppierungen
in der EU derzeit aktiv sind?
a) Falls ja, um wie viele Gruppierungen handelt es sich?
b) Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Gruppierungen im European Union Serious and Organised Crime
Threat Assessment (SOCTA) nicht angegeben?
16. Hält die Bundesregierung die OK-Definition der Gemeinsamen
Arbeitsgruppe (GAG) Justiz/Polizei aus dem Jahr 1990 noch für zeitgemäß, und
falls nein, inwieweit wird ein eventueller definitorischer
Anpassungsbedarf gesehen?
17. Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Phänomenbereichen OK,
Wirtschaftskriminalität, Clan-Kriminalität und Politisch motivierter
Kriminalität?
18. Hält die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf
Verfolgungszuständigkeiten, eine Abgrenzung zwischen den vier genannten
Kriminalitätsphänomenen weiterhin für erforderlich und sinnvoll (mit Begründung)?
19. Stellen aus Sicht der Bundesregierung große und strukturierte
Kinderpornographie-Netzwerke einen Teil der OK dar, und falls ja, wie
lässt sich dies mit der OK-Definition von 1990 vereinbaren?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Relevanz der
Gesetzesänderung des § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB; Einfügung einer
Legaldefinition) aus dem Jahr 2017?
Wurde die Zielsetzung einer verstärkten Anwendung der Norm auf OK-
Fälle aus Sicht der Bundesregierung erreicht?
a) Sieht die Bundesregierung bei § 129 StGB weiteren Änderungsbedarf
im Hinblick auf die OK-Bekämpfung, falls nein, warum nicht, und falls
ja, wie sieht dieser konkret aus?
b) Wird angestrebt, die OK-Lage in Deutschland nicht mehr über die alte
Definition, sondern auf der Grundlage des neuen § 129 StGB zu
erheben (mit Begründung)?
21. Warum werden im OK-Lagebild zur OK für das Jahr 2020 zwar 594 OK-
Verfahren angegeben, aber nur 18 zur kriminellen Vereinigung?
22. Wie viele Verfahren, die in dem OK-Lagebild seit 2010 als Fälle einer
kriminellen Vereinigung erfasst wurden, wurden auch wegen einer
kriminellen Vereinigung angeklagt (Zahlen bitte jährlich angeben)?
23. Werden beim OK-Lagebild hinsichtlich des OK-Potenzials, das sich aus
der Anzahl und der Gewichtung bestimmter Indikatoren zur Erkennung
OK-relevanter Sachverhalte errechnet, neben den Indikatoren aus der Liste
der „Generellen Indikatoren zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte“
aus der Anlage der „Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren
und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit
von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten
Kriminalität“ noch weitere Indikatoren oder Merkmale herangezogen?
a) Wie genau erfolgt die Gewichtung der einzelnen Indikatoren bei der
Berechnung des OK-Potenzials?
b) Wie genau erfolgt die Punktebewertung von OK-Verfahren im
sogenannten additiven Verfahren?
c) Wird das OK-Potenzial in allen 16 Bundesländern gleich und nach
einem einheitlichen Verfahren bestimmt, und falls nein, wie erfolgt in
diesem Falle die Aufbereitung für das Bundeslagebild?
d) Welche Bedeutung hat das errechnete OK-Potenzial im Bereich der
Prävention und Repression?
e) Für den Fall, dass die Berechnungsgrundlage (Anzahl und Gewichtung
der Indikatoren) des OK-Potenzials als VS-Sache eingestuft ist, warum
liegt eine solche Einstufung vor?
Weshalb wäre die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen des OK-
Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland nachteilig?
24. Wie viele OK-Verfahren wurden im Jahr 2021 geführt, und wie viele
davon betrafen auch die kriminelle Vereinigung?
25. Erfolgt eine schwerpunktmäßige Verteilung der Ressourcen im Bereich der
OK-Bekämpfung auf Bundesebene ähnlich wie in Bayern, wo laut dem
bayerischen OK-Lagebild von 2018 durch die Schwerpunktsetzungen, z. B.
in den Bereichen Callcenterbetrug und Schleusungsdelikte, die Zahl
bestimmter Tätergruppierungen abgenommen hat?
a) Wenn ja, wie, und nach welchen Kriterien erfolgt diese
Schwerpunktsetzung im Detail?
b) Falls bundesweit eine Schwerpunktsetzung im Bereich OK erfolgt, auf
welchen Gruppierungen und Kriminalitätsfeldern liegt derzeit der
Fokus der OK-Bekämpfung, und wieso bilden ausgerechnet diese und
nicht andere Gruppierungen und Kriminalitätsfelder den Schwerpunkt
in der bundesweiten OK-Bekämpfung?
26. In wie vielen OK-Verfahren wurden zwischen 2010 und 2020 gemeinsame
Ermittlungsgruppen gebildet?
27. Wie viele OK-Verfahren betrafen in den Jahren 2010 bis 2020 die
bandenmäßige Begehung von Straftaten (bitte die Verfahren jährlich angeben)?
28. Hält es die Bundesregierung für angemessen, die OK rechtlich über die
Mitgliedschaft in einer Bande zu erfassen, obwohl das Bandendelikt
keinen Organisationsgrad erfordert?
29. Sieht die Bundesregierung neben der Bande und der kriminellen
Vereinigung einen Bedarf nach Schaffung eines neuen Straftatbestandes der
Beteiligung an einer OK-Gruppierung (mit Begründung)?
30. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung in der Zunahme von
Crime-as-a-Service-Modellen für die definitorische Erfassung und
strafprozessuale Verfolgung von OK (vgl. S. 16 ff. des EUROPOL Internet
Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2021, abrufbar unter: https://w
ww.europol.europa.eu/cms/sites/default/files/documents/internet_organise
d_crime_threat_assessment_iocta_2021.pdf)?
31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den verdeckten
Ermittlungsmaßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
(Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung im OK-Bereich zu?
32. Welche Rolle spielen nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung
derzeit personale verdeckte Ermittlungen im OK-Bereich?
33. Welche Rolle spielt die sogenannte Schleierfahndung
(verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Grenzgebieten und bei
Verkehrsknotenpunkten) nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung bei der OK-
Verfolgung, und in wie vielen der im OK-Lagebild aufgeführten Fälle
haben sich durch verdachtsunabhängige Kontrollen ggf. relevante
polizeiliche Erkenntnisse ergeben?
34. Welcher OK-Begriff wird bei der Berichtspflicht gemäß § 101b Absatz 4
Nummer 3 der Strafprozessordnung (StPO) zugrunde gelegt?
35. Sieht die Bundesregierung noch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit
mit der Justiz und weiteren Stellen im Sinne des Ganzheitlichen Ansatzes
(„Administrative Approach“ – vgl. Bundestagsdrucksache19/18202), um
OK bestmöglich zu bekämpfen, und wenn ja, inwieweit?
36. Welche Definition des administrativen Ansatzes legt die Bundesregierung
zur Verfolgung von OK zugrunde?
37. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ansatzes hat es auf
nationaler Ebene bereits gegeben?
38. Wenn die Frage 35 mit Ja beantwortet wurde, für die Bewältigung welcher
Deliktsbereiche Organisierter Kriminalität wird der administrative Ansatz
für besonders geeignet gehalten?
39. Sieht die Bundesregierung in der in Nordrhein-Westfalen (NRW)
verfolgten Null-Toleranz-Strategie eine Umsetzung des administrativen Ansatzes
nach europäischem Vorbild, und wenn ja, inwiefern?
40. Teilt die Bundesregierung die Auffassung in der von der Freien Universität
Berlin in Auftrag gegebenen Studie zum Stand der Forschung zur
Organisierten Kriminalität in Deutschland (vgl. Forschungsforum Öffentliche
Sicherheit, Schriftenreihe Sicherheit, Nummer 24, Februar 2018, Print: 978-
3-96110-061-3, Online: 978-3-96110-062-0), dass die deutsche Forschung
zur Organisierten Kriminalität „stark insulär“ (S. 73) und „nur begrenzt zu
einem kumulativen Bestand an Wissen beitragen“ (S. 72) kann?
41. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung durch die in bestimmten
Intervallen erstellten Lageanalysen, vergleichbar etwa dem „Monitor
georganiseerde criminaliteit“ in den Niederlanden, die Lage zur Organisierten
Kriminalität besser erhellt werden?
42. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sebastian Zinke,
Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags, dass das BKA im Bereich der
Forschung die Stellung eines länderübergreifenden Forschungs- und
Beratungszentrums einnimmt (vgl. Niedersächsischer Landtag – 18.
Wahlperiode – 96. Plenarsitzung am 27. Januar 2021, Protokoll, S. 9237)?
43. Wie viele Forschungsprojekte führt das BKA seit 2020 zur Organisierten
Kriminalität selbst durch?
44. Wie viele Wissenschaftler waren an diesen Projekten beteiligt?
45. An wie vielen Forschungsprojekten zur Organisierten Kriminalität war das
BKA als Partner seit 2017 beteiligt?
46. Wie viele Wissenschaftler waren an diesen Projekten beteiligt?
47. Welche Forschungsprojekte zur Organisierten Kriminalität plant das BKA
gegenwärtig?
48. Wie viele Wissenschaftler sind hauptberuflich beim BKA mit der
Forschung zur Organisierten Kriminalität betraut (bitte dabei auch den
Stellenplan angeben)?
49. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Forschung in
Deutschland durch ein Forschungszentrum gestärkt werden, das sich
schwerpunktmäßig mit der Organisierten Kriminalität beschäftigt?
50. Rechnet die Bundesregierung aufgrund der im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten Legalisierung
von Cannabis mit Auswirkungen auf die deutsche OK-Lage, und falls ja,
mit welchen?
a) Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieses
Vorhabens, und falls ja, wie sieht dieser Zeitplan aus?
b) Erwägt die Bundesregierung in Zukunft auch die kontrollierte Abgabe
weiterer Betäubungsmittel an Erwachsene zur „Austrocknung des
Schwarzmarktes“, und falls ja, welche Betäubungsmittel würde dies
betreffen?
51. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung zur
angekündigten Bekämpfung der Clan-Kriminalität ergreifen?
52. Liegen der Bundesregierung Hinweise zu OK-Beteiligungen beim
Missbrauch von Abrechnungen von Testleistungen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie vor, und falls ja, werden auch Maßnahmen geprüft und
ergriffen, diesen Missbrauch zu bekämpfen?
Berlin, den 26. Juli 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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