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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung energetischer Gebäudesanierung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

24.08.2022

Aktualisiert

08.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/297603.08.2022

Förderung energetischer Gebäudesanierung

der Abgeordneten Caren Lay, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Gebäudebestand ist für etwa ein Drittel des Endenergieverbrauchs und 30 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] 2021: Energieeffizienz in Zahlen). Für das Erreichen der Klimaziele sind ordnungsrechtliche Vorgaben und Anreize über Förderprogramme vorgesehen. Das 2020 eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) führte jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller lediglich alte und unzureichende Effizienzanforderungen fort. Es wurde eine „Innovationsklausel“ eingeführt, die unter bestimmten Anforderungen eine Bilanzierung nach Treibhausgasemissionen ermöglicht und Effizienzanforderungen abschwächt. Um weiteren Stillstand zu vermeiden sollten gleichzeitig die Anreize in der Förderung verbessert werden. So wurden die Förderprogramme für den Klimaschutz im Gebäudesektor im Jahr 2021 unter der neu eingeführten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit teilweise deutlich höheren Fördersätzen zusammengeführt. Auch die bereitgestellten Fördermittel wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dabei floss jedoch ein Großteil der Förderung in den Neubau und zwar zum nicht zielkonformen Standard Effizienzhaus (EH) 55, anstatt in den Gebäudebestand. Der massive Ansturm auf die Fördermittel im Neubau führte schließlich dazu, dass die Förderung für den Neubau im Januar 2022 gestoppt und mit strengeren Kriterien im April 2022 wieder aufgenommen wurde (vgl. BMWK 21. Januar 2022: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu).

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es entscheidend, für die Klimaziele deutliche Fortschritte im Gebäudebestand zu erzielen – hier liegen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die klimapolitisch größten Herausforderungen. Die Sanierungsrate stagniert seit Jahren bei nur 1 Prozent – sie müsste bei etwa 3 Prozent liegen (dena-GEBÄUDEREPORT 2021: Fokusthemen für den Klimaschutz). Diese mangelnde Investition in den Bestand macht sich auch in der aktuellen Krise bemerkbar. Etwa 30 Prozent des Erdgasverbrauchs in Deutschland entfallen auf private Haushalte, im Jahr 2021 wurden noch über 600 000 neue Gasheizungen installiert (https://www.bdh-industrie.de/fileadmin/user_upload/Pressemeldungen/Marktentwicklung_Waermemarkt_Deutschland_2021.pdf). In der Konsequenz leiden die Bewohnerinnen und Bewohner verstärkt unter steigenden Energiepreisen. Bisher beschränken sich die Maßnahmen im Gebäudesektor vor allem auf Appelle an Verhaltensänderungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Strukturelle Maßnahmen, die den Energieverbrauch im Gebäudesektor durch energetische Verbesserungen fokussieren, werden bislang allenfalls diskutiert, wertvolle Zeit verstreicht nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller. Darüber hinaus werden im Förderprogramm Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), welches über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird, noch immer fossile Heizungstechnologien (wie z. B. Gashybrid oder „Renewable Ready“-Heizungen) gefördert – während die Bundesregierung gleichzeitig versucht, die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren.

Es ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend notwendig, die Förderung auf den Gebäudebestand auszurichten, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Die Kleine Anfrage will Daten über die Wirkung der Innovationsklausel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Förderprogramme der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Klimaziele im Gebäudesektor erreichen (bitte ebenfalls das veranschlagte CO2-Einsparpotenzial pro Maßnahme angeben)?

2

Mit welcher Fördereffizienz (Einsparungen pro eingesetztem Euro) rechnet die Bundesregierung (bitte pro Maßnahme aufschlüsseln und die Einsparungen pro eingesetztem Euro angeben)?

3

Welche der genannten Maßnahmen sollen bis wann umgesetzt werden?

4

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie laut Sofortprogramm gemäß § 8 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für den Sektor Gebäude vom 13. Juli 2022 noch bis ins Jahr 2026 die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlen wird?

5

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass energetische Sanierungen zwingend sozialverträglich erfolgen müssen, und wenn ja, welche Maßnahmen plant sie zur sozialverträglichen Abfederung der Kosten für energetische Sanierungen?

6

Inwiefern plant die Bundesregierung, künftig die Vergabe von Fördermitteln an soziale Bedingungen zu knüpfen, und wenn ja, an welche, bzw. wenn nein, warum nicht?

7

Inwiefern plant die Bundesregierung, künftig einen Mindestanteil der Fördersumme für Quartiere vorzuhalten, in denen vornehmlich Menschen mit niedrigen Einkommen leben, und wenn ja, wie hoch ist dieser Mindestanteil bzw. wenn nein, warum nicht?

8

Inwiefern plant die Bundesregierung, künftig einen Mindestanteil der Fördersumme für kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften vorzuhalten, und wenn ja, wie hoch ist dieser Mindestanteil bzw. wenn nein, warum nicht?

9

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Umlage der Kosten für die energetische Sanierung auf Mieterinnen und Mieter (u. a. über die Modernisierungsumlage) zu begrenzen, und wenn ja, welche?

10

Werden von der Bundesregierung Daten der Länder zur Innovationsklausel nach § 103 Absatz 2 GEG angefordert (bitte den Stand darlegen), und wenn ja, wie?

11

Wie hoch ist die Summe der für die BEG-Förderung jeweils im Jahr 2021 und im Jahr 2022 insgesamt bereitgestellten Mittel (bitte differenzieren nach BEG-Programmen Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Einzelmaßnahmen)?

12

Wie verteilen sich die Anzahl der Anträge und der Fördermittel auf die Maßnahmen in der BEG-EM-Förderung (jeweils für Hauseigentümer und Unternehmer getrennt angeben) auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen (Anlagen Wärmeerzeugung, Öl-Austauschprämie, Heizungsoptimierung, Gebäudehülle, Fenstererneuerung, Wärmeschutz, Anlagentechnik, Fachplanung und Baubegleitung, Individueller Sanierungsfahrplan-Bonus)?

13

Wie verteilen sich die Fördermittel der Bundesförderung effiziente Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 (bitte nach Effizienzstandard und Jahr jeweils einzeln aufschlüsseln)?

14

Wie verteilen sich die Anträge nach Antragstellenden (Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen, Kommunen und Anstalten des öffentlichen Rechts etc.) in der BEG – Wohngebäude (nach Neubau und Sanierung aufschlüsseln) und der BEG – Einzelmaßnahme?

Berlin, den 26. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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