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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Menschenrechtsverletzungen im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.08.2022

Aktualisiert

06.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/305809.08.2022

Menschenrechtsverletzungen im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Ali Al-Dailami, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit der Gründung des Kahuzi-Biega-Nationalparks in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) erscheinen regelmäßig Berichte von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen (NGO) über Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an den dort ansässigen indigenen Batwa. Es wird von Vergewaltigungen, Folter, Niederbrennen von Dörfern bis zu gezielten Tötungen von Kindern und Zivilistinnen berichtet, wie zuletzt durch die Organisation Minority Rights Group (https://minorityrights.org/publications/pnkb/), die sich in dem Bericht auf Menschenrechtsverletzungen zwischen 2018 und 2021 konzentrieren. Die Gewalt wird mutmaßlich von Parkwächtern sowie von Soldaten der kongolesischen Armee (FARDC) ausgeübt. Die Organisation Survival International berichtet, dass schwere Waffen wie Mörser und Panzerabwehrwaffen eingesetzt wurden und dass die Aufrüstung der Parkwächter einem Bericht der Minority Rights Group zufolge „möglicherweise gegen das Waffenembargo des UN-Weltsicherheitsrats für die Demokratische Republik Kongo verstoße“ (https://www.survivalinternational.de/nachrichten/12738).

Deutschland ist seit 1986 ein wichtiger Geldgeber des Kahuzi-Biega-Nationalparks und finanziert nach Berichten der Minority Rights Group auch die Kampfausbildung der Parkwächter. Im Juli 2021 besuchte der deutsche Botschafter im Kongo, Dr. Oliver Schnakenberg, den Nationalpark und brachte laut einem Artikel auf der Park-Webseite seine Anerkennung für die Arbeit der Parkwächter zum Ausdruck (https://medium.com/@ajiunit/mordkomplott-in-weltberühmtem-gorillapark-in-der-demokratischen-republik-kongo-2a5c991af349; https://www.kahuzi-biega.com/visite-de-lambassadeur-dallemagne-en-rdc-au-parc-de-kahuzi-biega/). Al Jazeera berichtet, dass im Vorfeld dieses Besuchs die deutsche Regierung, einschließlich der Kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Entwicklungsbank, der GFA Consulting Group und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) von dem Journalisten Robert Flummerfelt über dessen Vorwürfe von „abscheuliche[n] Gräueltaten“ und der Ermordung von mindestens 20 Batwa informiert worden sei.

Aufgrund der langanhaltenden Gewalt an den Batwa hatte Deutschland zwischenzeitlich seine Zahlungen ausgesetzt, und es wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, um die Vorfälle zu überprüfen. Diese Kommission wurde geleitet von George Muzibaziba, der für Menschenrechte zuständige Beamte des kongolesischen Instituts für Naturschutz (ICCN), also die zuständige Behörde für die Verwaltung des Nationalparks. Beamte dieser Behörde sollen nach Angaben von Al Jazeera bei einem Treffen mit Wachleuten und sympathisierenden Angehörigen die Ermordung von Robert Flummerfelt und seines kongolesischen Partners geplant haben. Seitdem sind Flummerfelt und sein Partner auf der Flucht. Weitere Zeugen, die die Kommission befragt hat, sollen laut Medienberichten durch George Muzibaziba eingeschüchtert und bedroht worden sein (https://taz.de/Naturschutz-im-Kongo/!5863042&s=nationalpark+kongo/).

Die Kommission hat inzwischen erste Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, deren Aussagekraft und Neutralität nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller infrage stehen. Der Journalist Robert Flummerfelt bezeichnet die Ergebnisse laut Al Jazeera als eine „gewalttätige Vertuschung“ (https://medium.com/@ajiunit/mordkomplott-in-weltberühmtem-gorillapark-in-der-demokratischen-republik-kongo-2a5c991af349). Der Bericht soll nach Al Jazeera die Aussage mehrerer Quellen, „die die Parkwächter des ICCN mit den angeblichen Gräueltaten gegen die Batwa in Verbindung bringen, nicht berücksichtigt“ haben. Die französische Zeitung „rfi“ berichtet zudem über Interessenkonflikte des aus deutschen Projektmitteln finanzierten unabhängigen Untersuchungsbeauftragten.

Mit der Kleinen Anfrage möchte sich die Fraktion DIE LINKE. bei der Bundesregierung erkundigen, wie sie die Arbeit und die Neutralität der Untersuchungskommission einschätzt, welche Haltung sie zu den Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen an den Batwa hat und wie sie die zukünftige Unterstützung des Nationalparks mit Blick auf die jahrelangen Berichte von massiven Menschenrechtsverletzungen gestalten möchte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Naturschutzprojekte bzw. Weltkulturerbe-Projekte unterstützt die Bundesregierung (ggf. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in der Demokratischen Republik Kongo (bitte nach Projekttiteln und Beträgen aufschlüsseln)?

2

Welche Zahlungen erhält das Institut Congolais pour la Conservacion de la Nature (ICCN) von der Bundesregierung, und für welche Projekte?

a) Finanziert die Bundesregierung die Stabstelle Menschenrechte im ICCN, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren, Sach- und Personalkosten aufschlüsseln)?

b) Finanziert die Bundesregierung die Untersuchungskommission für den Kahuzi-Biega-Nationalpark, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchem Budgettitel des Bundeshaushalts (bitte nach Jahren, Sach- und Personalkosten aufschlüsseln)?

c) Finanziert die Bundesregierung die Gehälter der Parkwächter, und wenn ja, in welcher Höhe?

d) Werden die Parkwächter bzw. Ranger nach Kenntnis der Bundesregierung allein über ein Festgehalt bezahlt oder erhalten sie zusätzlich Prämienzahlungen.

e) Falls Prämienzahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Prämienzahlungen und für welche Leistungen sie ggf. erfolgen (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?

f) Wie steht die Bundesregierung generell zur Finanzierung von Gehältern, die nach entsprechenden Leistungskriterien gezahlt werden?

3

Wie hoch sind die Zahlungen der Bundesregierung für den Kahuzi-Biega-Nationalpark, und aus welchen Gründen wurden Zahlungen zwischenzeitlich eingestellt?

4

Wurden diese Zahlungen inzwischen wieder aufgenommen, und wenn ja, aus welchen Gründen, und auf welcher Basis?

Fallen unter die wieder aufgenommenen Zahlungen auch „Brückenzahlungen im November 2021“ (https://taz.de/Gewalt-gegen-Twa-Pygmaeen-im-Kongo/!5843387/), und wie sind „Brückenzahlungen“ in diesem Fall definiert?

5

Wenn Zahlungen wieder aufgenommen wurden, sind diese an bestimmte Bedingungen geknüpft, und wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich, und was passiert ggf., wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden?

6

Was beinhaltet die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem ICCN (Pressemitteilung 45 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ] vom 6. April 2022)?

Enthält die Vereinbarung auch Regelungen für den Fall, dass dort getroffene Regelungen nicht eingehalten werden, und wenn ja, welche?

7

Erarbeitet die Bundesregierung momentan Richtlinien für Beschwerdemechanismen im Naturschutz, und wenn ja, sind diese inzwischen fertiggestellt, und wenn ja, wie lauten sie?

8

Welche Nichtregierungsorganisationen sind ggf. bei der Entwicklung der Beschwerdemechanismen beteiligt?

9

Wurde die Bundesregierung über erneute Gewaltvorfälle gegen die Batwa im Juli 2021 informiert, und wenn ja, wann, und durch wen?

10

Wurde der deutsche Botschafter im Kongo, Dr. Oliver Schnakenberg, über die Gewaltvorfälle informiert bevor er den Kahuzi-Biega-Nationalpark im August 2021 besuchte, und wenn nein, warum nicht?

11

Wenn Botschafter Dr. Oliver Schnakenberg über die Gewaltvorfälle informiert wurde, hat er sich auch vor Ort über die Opfer informiert, und wenn nein, warum nicht?

12

Wurde die Bundesregierung über erneute Gewaltvorfälle gegen die Batwa im November 2021 informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung ggf. aus den erneuten Vorfällen?

13

Hat die Bundesregierung die Einsetzung einer Untersuchungskommission veranlasst, und war sie für die Zusammensetzung der Beteiligten verantwortlich?

14

Welche Organisationen arbeiten oder arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kommission mit (bitte auflisten)?

15

Wenn die Frage 13 mit Ja beantwortet wurde, hat die Bundesregierung sich eine Position zu dem Umstand erarbeitet, dass der Leiter der Kommission, George Muzibaziba, der für Menschenrechte zuständige Beamte des kongolesischen Instituts für Naturschutz (ICCN) ist, also von der zuständigen Behörde für die Verwaltung des Nationalparks?

Wenn ja, welche, und hat sie sich auch eine Position zu der Frage erarbeitet, ob ein ranghoher Beamter der zuständigen Behörde objektiv und unabhängig eine Kommission über Gewaltvorwürfe gegenüber der eigenen Behörde leiten kann, und wenn ja, welche, und sieht sie hier einen Interessenkonflikt?

16

Ist die Bundesregierung darüber informiert, dass der aus deutschen Projektmitteln finanzierte unabhängige Untersuchungsbeauftragte der Kommission gleichzeitig zur Arbeit der Kommission von der französischen Entwicklungsagentur (AfD) mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Unterstützung des Parks beauftragt wurde, wie „rfi“ berichtet (https://www.rfi.fr/en/africa/20220706-drc-congo-france-funding-conservation-murder-rape-immolation-batwa-germany-baptiste-martin-atrocities-conflict-interest-survival-death-threats)?

Wenn ja, hat sie eine eigene Einschätzung der Studienergebnisse im Hinblick auf diesen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bestehenden Interessenkonflikt?

17

Hat die Bundesregierung sich zu den Ergebnissen der Untersuchungskommission eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche?

18

Hat die Bundesregierung sich eine Position zu der Frage gebildet, ob die Kommission unabhängig und neutral gearbeitet hat und die Ergebnisse der Kommission unabhängig und neutral sind, und wenn ja, welche?

19

Welche Konsequenzen zieht sie ggf. aus den Ergebnissen für die weitere Unterstützung des Kahuzi-Biega-Nationalparks?

20

Wenn die Frage 13 mit Ja beantwortet wurde, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der Zusammensetzung der Kommission für zukünftige von ihr veranlasste Untersuchungskommissionen?

21

Hat die Bundesregierung im Januar 2022 einen Report der Organisation Minority Rights Group erhalten, und wenn ja, hat sie sich an die Verpflichtung gehalten, diesen Bericht nicht weiterzugeben, und hat die Bundesregierung Kenntnis von Medienberichten, wonach der kongolesische Geheimdienst eine französische Übersetzung des Berichts der Organisation Minority Rights Group „sowie ein weiteres Dokument mit einem ‚roten GIZ-Logo‘“ bei Verhören von NGO-Vertretern vorgelegt haben soll?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse bezüglich der Vorwürfe von NGO-Vertretern über Einschüchterungsversuche seitens des kongolesischen Geheimdienstes, von denen die Medien berichteten (https://taz.de/Gewalt-gegen-Twa-Pygmaeen-im-Kongo/!5843387/), und wenn ja, welche?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Berichte von Bedrohungen von NGO-Vertreterinnen und NGO-Vertretern und Journalisten und Journalistinnen, die über die Vorfälle im Kahuzi-Biega-Nationalpark berichten?

24

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Menschenrechtsverletzungen im Kahuzi-Biega-Nationalpark für ihr Engagement in weiteren Nationalparks, in denen indigene Menschen leben?

25

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um künftig sicherstellen, dass die Rechte der Menschen in den von ihr finanziell unterstützten Nationalparks geschützt werden, wie es die ILO-Konvention 169 (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) vorgibt, und wenn ja, welche?

Berlin, den 21. Juli 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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