Auswirkungen der Taxonomie-Verordnung auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Sie muss ihren Beitrag zu den Vorgaben leisten, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu gestalten, die wachsenden gesellschaftlichen Ansprüche an eine nachhaltige Erzeugung von agrarischen Rohstoffen erfüllen und gleichzeitig die Welternährung sicherstellen. Der damit verbundene Transformationsprozess kann aus Sicht der Fragesteller nur dann erfolgreich fortgesetzt werden, wenn die Finanz- und Kreditversorgung der Branche dauerhaft gesichert ist. Dies gilt nach Auffassung der Fragesteller umso mehr, als aufgrund der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und Ankündigungen mit einem steigenden Zinsniveau zu rechnen ist.
Die EU verfolgt nach Ansicht der Fragesteller das Ziel, dass die Finanzwirtschaft eine Lenkungsfunktion zu mehr Nachhaltigkeit übernehmen soll. Ein aus Sicht der Fragesteller zentrales Element ist die Taxonomie-Verordnung (VO [EU] 2020/852), im Rahmen derer festgelegt werden soll, welche unternehmerischen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen sind. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft befürchtet bei einer Umsetzung der aktuell geplanten Regelungen eine Gefährdung der Kreditversorgung, eine Zunahme der Bürokratie insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Einführung eines zweiten Fachrechts durch die Hintertür (https://www.agrarheute.com/management/finanzen/green-deal-taxonomie-bekommen-bald-nur-noch-biobauern-kredit-584818).
Die bisher vorliegenden delegierten Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung legen fest, welche unternehmerischen Aktivitäten der Realwirtschaft als nachhaltig gelten. In der Praxis zeigt sich allerdings nach Einschätzung von Verbänden bereits, dass diese Einstufung Lücken aufweist. So wird zum Beispiel die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen als nachhaltig bewertet, nicht aber dessen Vermarktung (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/widerspruech-bei-eu-taxonomie-wann-ist-eine-investition-nachhaltig-12843033.html). Es besteht nach Ansicht der Fragesteller die Möglichkeit, dass die Regelungen der Taxonomie-Verordnung beispielsweise zu einer Verteuerung der Kredite für Betriebe in der Land- und Ernährungswirtschaft führen können. Darüber hinaus ist nach Auffassung der Fragesteller zu befürchten, dass die überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Agrar- und Ernährungswirtschaft mit überbordenden Berichtspflichten belastet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft vor dem Hintergrund, dass Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzierung ausgebaut werden soll Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 135, und wenn ja, welche?
Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Verbänden, dass die Taxonomie-Verordnung Lücken enthielte, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus für ihr eigenes Handeln?
Welche konkreten Formate plant die Bundesregierung derzeit, um die in der Deutschen Sustainable Finance-Strategie angekündigten „ergebnisoffenen Fachgespräche zum Thema Nachhaltigkeit und Finanzierung“ in den Bundesländern und Kommunen umzusetzen (Deutsche Sustainable Finance-Strategie (bundesfinanzministerium.de), S. 38)?
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um einen regulatorischen Rahmen für Kommunen unterschiedlicher Größe zu schaffen, der unter anderem die Umsetzung von Nachhaltigkeitsnachweisen von Investitionen entsprechend anpasst, damit Mittel von Kapitalgebern für „grüne“ Zwecke vermehrt auch von der öffentlichen Hand genutzt werden können, und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr dafür, dass Investitionen in erneuerbare Energien und deren begleitende Dienstleistungen ins Hintertreffen geraten, wenn Investitionen in Gas- und Atomenergie in die Taxonomie aufgenommen werden, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, damit dem aus Sicht der Fragesteller zum Gelingen der Energiewende erforderlichen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien ausreichend Kapital zur Verfügung steht, und wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung zu der Forderung von Verbänden, dass durch die Taxonomie-Verordnung kein weiteres landwirtschaftliches Fachrecht über die Finanzwirtschaft eingeführt werden dürfe, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus für ihr eigenes Handeln?
Hat sich die Bundesregierung zu der Warnung von Verbänden vor einer überbordenden Bürokratie aufgrund der Taxonomie-Verordnung, durch die insbesondere kleinere landwirtschaftliche Betriebe belastet würden, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus ggf. für ihr eigenes Handeln?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass eine Kreditklemme für kleine und mittelständische land- und ernährungswirtschaftliche Unternehmen in Deutschland entstehen könnte, weil an sie zu vergebende Kredite aus Sicht der Fragesteller nicht von Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung erfasst werden?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese Unternehmen, wenn sie freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen, von den Kreditinstituten bei der Berechnung des Anteils an Grünen Investitionen nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden können?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass unter anderem Landmaschinen, die Verbrennungsmotoren nutzen, zukünftig unter die Taxonomie fallen?
Hat sich die Bundesregierung zu den derzeit diskutierten Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung eine eigene Position, insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse der jeweiligen Stakeholder (z. B. Mitarbeiter, Anteilseigner) und die Leistungsfähigkeit der überwiegend kleinen und mittelständisch geprägten Land- und Agrarwirtschaft in Deutschland, erarbeitet, und wenn ja, welche, und wo sieht die Bundesregierung ggf. Nachbesserungsbedarf?
Wird sich die Bundesregierung darüber hinaus auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass zeitnah eigenständige und auf die Leistungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnittene Standards für die Berichterstattung nach Artikel 19c der CSR-Richtlinie (CSRD; Entwurf) geschaffen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und ggf. für wann die EU Maßnahmen zur Taxonomie im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft plant, und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die EU plant, auch die Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft in die Regulatorik der Taxonomie aufzunehmen?
Vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, dass „Bio das Leitbild der Landwirtschaft“ sei und „es braucht jetzt mehr Bio, nicht weniger“ (Özdemir sieht Bio als Leitbild der Landwirtschaft | top agrar online), wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass sowohl ökologische als auch konventionelle landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland unter die Regulatorik der Taxonomie fallen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich die Kreditvergabe an konventionell wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Taxonomie erschweren könnte, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung Vorsorgemaßnahmen, um künftig sicherzustellen, dass die Banken nicht nur an ökologische Landwirtschaftsbetriebe, sondern auch an konventionell wirtschaftende Betriebe Kredite vergeben, und wenn ja, welche?