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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unfallhäufung auf den Autobahnen 24 und 14 durch Wildunfälle

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

23.08.2022

Aktualisiert

24.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/307410.08.2022

Unfallhäufung auf den Autobahnen 24 und 14 durch Wildunfälle

der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Christian Leye, Thomas Lutze, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Janine Wissler, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der Wildunfälle, die es auf den Autobahnen (A) 14 und 24 im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) gegeben hat, ist vergleichsweise hoch. Auf der A 14 und der A 24 registrierte die Polizei 2019 insgesamt 306 und im Jahr 2020 insgesamt 283 Wildunfälle. Fast alle dieser Unfälle passierten in den Bereichen, wo es keine Wildzäune gibt (vgl. https://www.svz.de/lokales/wittenburg-stralendorf/artikel/fast-die-haelfte-aller-unfaelle-im-landkreis-hat-mit-wild-zu-tun-21014873).

Allein an der A 24 quer durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es an einer Strecke von ca. 60 km Autobahn keine Wildschutzzäune.

Aus der Polizeiinspektion Ludwigslust hieß es auf Nachfrage der „Schweriner Volkszeitung“ im Mai 2022, dass die Quote der Wildunfälle unverhältnismäßig hoch sei (vgl. Presseportal der Polizeiinspektion Ludwigslust vom 30. Mai 2022).

Laut Auskunft der Bundesregierung vom April 2022 würden Wildschutzzäune entlang von bestehenden Bundesautobahnen dann errichtet, wenn eine besondere Gefährdung für Tiere bzw. für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dies erfordert. Die Autobahn GmbH des Bundes prüfe fortlaufend, ob weitere Wildschutzzäune erforderlich sind und schaffe an der A 24 und der A 14 die erforderlichen Voraussetzungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 181 auf Bundestagsdrucksache 20/1679 und 128 auf Bundestagsdrucksache 20/2692).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche konkreten Prüfungen haben vor und seit April 2022 an den genannten Autobahnabschnitten stattgefunden?

2

Welche Unfallzahlen wurden zu Wildunfällen in den Bereichen der A 24 und A 14 erhoben, an denen es keine Wildzäune gibt?

3

Liegen der Bundesregierung Vergleichszahlen zu Wildunfällen in Bereichen mit Wildschutzzäunen vor?

4

Ab welchen Unfallzahlen pro Kilometer Autobahn hält die Bundesregierung Wildschutzzäune für erforderlich?

5

Falls Wildschutzzäune nicht errichtet werden sollen, sind andere Maßnahmen vorgesehen, um Wildunfälle zu verhindern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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