Wirkung des Transparenzregisters
der Abgeordneten Pascal Meiser, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Geprägt durch den Ukraine-Krieg und den Versuch, russisches Vermögen zu sanktionieren, betonen die Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrem Abschlusskommuniqué vom 28. Juni 2022 die Wichtigkeit von Transparenzregistern für die Integrität der Demokratie, für Freiheit und nationale Sicherheit (abrufbar unter: https://www.g7germany.de/resource/blob/974430/2062292/9c213e6b4b36ed1bd687e82480040399/2022-07-14-leaders-communique-data.pdf?download=1). Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21051 zeigte bereits 2020, dass das Transparenzregister in Deutschland bis dahin nur sehr lückenhaft umgesetzt wurde und viele eintragungspflichtige Gesellschaften sich gar nicht oder nur durch den Druck von Ordnungswidrigkeitenverfahren eintrugen. Eine systematische Überprüfung der Eintragung durch das Bundesverwaltungsamt wurde nicht durchgeführt. Wegen vieler Altfälle wurden 2020 bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage kaum neue Verfahren eingeleitet.
Mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 (vgl. Bundesgesetzblatt, Teil 1 2021, Nummer 37) erfolgte eine Umstellung auf ein Vollregister. Bis dahin nicht eintragungspflichtige Gesellschaften müssen sich demnach bis zum 31. März 2022 (AG, SE, KGaA), zum 30. Juni 2022 (u. a. GmbH) bzw. zum 31. Dezember 2022 (u. a. KG) eintragen. Bußgelder wurden nur für die bis 2021 nicht eintragungspflichtigen Gesellschaften nach Ablauf der Frist für ein weiteres Jahr ausgesetzt. Analysen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) zeigen, dass auch im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung möglicherweise auffällige Gesellschaften weiterhin nicht im Transparenzregister eingetragen waren. (vgl. „Russland-Sanktionen prallen an Berliner Immobilienmarkt ab“ vom 4. April 2022, abrufbar unter: https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/russland-sanktionen-immobilienmarkt-berlin-krieg-ukraine.html). Eine Anfrage der Journalisten der ARD ergab, dass bis zum 26. Juni 2022 nur etwa 850 000 von 1,7 Millionen Unternehmen eingetragen waren und 37 227 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden – also etwa 16 000 mehr als bis Mitte 2020 (vgl. „Die mühsame Jagd nach Oligarchenvermögen“ vom 8. Juli 2022, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/sanktionen-russland-immobilien-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Organisationen bzw. Vereinigungen sind insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Transparenzregister eingetragen (bitte zum Stand Ende Juni 2021 und darauffolgend für jeden Monat bis zum aktuellen Datum aufschlüsseln)?
Wie viele eintragungspflichtige Organisationen bzw. Vereinigungen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt, und wie viele davon sind bisher jeweils eingetragen (bitte nach Rechtsform oder ersatzweise entsprechend der Klassifizierung in § 59 Absatz 8 des Geldwäschegesetzes [GwG] aufschlüsseln)?
Bei wie vielen der bestehenden Eintragungen liegt lediglich ein oder liegen mehrere Einträge zu einer Person in der Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners (§ 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c GwG) vor?
Bei wie vielen der bestehenden Eintragungen liegt lediglich ein oder liegen mehrere Einträge zu einer Person mit der Ausübung von Kontrolle auf sonstige Weise (§ 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b GwG) vor?
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit den Aufsichtsaufgaben über das Transparenzregister, einschließlich der aktuellen Bearbeitung befasst, und wurden seit der Novelle im Jahr 2021 und der Umstellung auf ein Vollregister zusätzliche Personalstellen geschaffen, um die Richtigkeit der Einträge zu kontrollieren (wenn ja, bitte beziffern wie viele)?
Wie häufig wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Transparenzregister zugegriffen (bitte nach Einsichtnehmenden – also Behörde, Verpflichtete nach GwG, Öffentlichkeit – und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bisher eröffnet (bitte seit Juli 2020 nach Monat aufschlüsseln)?
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bisher rechtskräftig abgeschlossen (bitte für die Jahre 2018 und 2019 und seit Januar 2020 bis zum aktuellen Datum nach Monat aufschlüsseln)?
Mit welchem Ergebnis wurden die abgeschlossenen Verfahren beendet, und wie hoch waren die bisher verhängten Bußgelder (bitte mindestens aufschlüsseln nach „eingestellt oder nicht eröffnet“, „Verwarnungsgeldern“, Bußgeldern unter 1 000 Euro und Bußgeldern über 1 000 Euro)?
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Bundesverwaltungsamt mit der Durchführung von Bußgeldverfahren befasst?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits bis zur Umstellung auf ein Vollregister im Juni 2021 eintragspflichtige Organisationen und Vereinigungen zeitnah erkannt und sanktioniert werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass seit Juli 2021 erstmals eintragungspflichtige Organisationen und Vereinigungen sich auch innerhalb der Frist der nach § 56 Absatz 1 Nummer 55 und 58 bis 60 GwG bis 2023 ausgesetzten Bußgeldvorschriften entsprechend ihrer Verpflichtung eintragen?
Wie viele Unstimmigkeitsmeldungen wurden bisher abgegeben (bitte nach Jahr und Meldendem – also Verpflichtete und Behörden – aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, die Eintragungsfähigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), mit denen geschäftliche Aktivitäten möglich sind, entsprechend zu verbreitern und zu reformieren, dergestalt, dass zumindest alle gewerblich tätigen GbRs eintragungspflichtig werden können und Transparenz zu deren Eigentümern und Hintermännern hergestellt werden kann?
a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit dem am 25. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts die systemischen Lücken in Bezug auf die Publizität von Rechtsformen beseitigt werden?
b) Haben gewerblich tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts bereits von der Möglichkeit im Rahmen des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes Gebrauch gemacht, sich als offene Handelsgesellschaft (OHG) ins Handelsregister einzutragen (wenn ja, wie viele)?
Welche Möglichkeiten gibt es bereits und welche Möglichkeiten prüft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften im Transparenzregister eingetragen sind?
Kennt die Bundesregierung den Vorschlag, die Erlaubnis für die Geschäftstätigkeit oder eine Eintragung im Handelsregister abhängig zu machen von einer Eintragung im Transparenzregister, und hat sie hierzu eine Bewertung?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag eines zivilrechtlichen Vertragsschließungsverbots mit juristischen Personen, die nicht im Transparenzregister eingetragen sind?
Wann plant die Bundesregierung, Daten für die zentrale europäische Plattform „BORIS“ zur Verfügung zu stellen?
Wie plant die Bundesregierung die im G7-Kommuniqué angekündigten Bemühungen zur Sicherstellung von „accuracy, adequacy, and timeliness“ der Daten im Transparenzregister für Deutschland umzusetzen?