Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR = Sustainable Use Regulation) vorgestellt, welcher die bisherige Richtlinie 2009/128/EG ersetzen soll. Die bisher gültige Richtlinie ermöglichte es den EU-Mitgliedstaaten, die Nationalen Aktionspläne (NAP) zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln an die Erfordernisse ihrer landwirtschaftlichen Produktion möglichst praxistauglich anzupassen. Deutschland hat seinen NAP bisher nach Auffassung der Fragesteller erfolgreich und sachgerecht umgesetzt, denn gemessen am europaweit harmonisierten Risikoindikator HRI1 sind bis 2020 in Deutschland im Vergleich zum Referenzraum 2011 bis 2013 die Menge und das Risiko der eingesetzten Pflanzenschutzmittel um rund ein Drittel zurückgegangen (vgl. https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/05_HarmonisierteRisikoindikatoren/psm_HRI_node.html; sowie https://www.iva.de/newsroom/neuigkeiten/pressemitteilung/iva-zum-pestizidatlas-schade-die-debatte-war-schon-weiter). Dennoch plant die EU-Kommission rechtsverbindliche Ziele auf EU- und nationaler Ebene zur Verringerung der Verwendung und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 Prozent bis 2030 vorzugeben. Im Rahmen des europäischen Green Deals und der verfolgten „Farm-to-Fork-Strategie“ soll neben den neuen, rechtsverbindlichen Zielen zur Verwendung der Pflanzenschutzmittel auch ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten sensitiven Bereichen, wie beispielsweise städtischen Grünflächen, Gärten und Parks sowie Sportplätzen, eingeführt werden (https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/sustainable-use-pesticides_en).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Plant die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union den Kommissionsvorschlag vom 22. Juni 2022 für eine Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Einschränkungen zu unterstützen, oder sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarfe beim Kommissionsentwurf vom 22. Juni 2022, und welche Verbesserungen wünscht und erwartet die Bundesregierung ggf.?
Welche Folgenabschätzungen (Impact Assessments) zu den im Verordnungsentwurf genannten Reduktionszielen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz sind der Bundesregierung bekannt?
a) Was ist das geringste Reduktionsziel, das nach Kenntnis der Bundesregierung für Deutschland nach Maßgabe des Verordnungsentwurfs festgelegt werden kann, hat die Bundesregierung bereits Pläne für ein nationales Reduktionsziel für Deutschland, wenn ja, welche, und unterstützt die Bundesregierung die im EU-Entwurf genannte präferierte Option 3 zur Zielerreichung (https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-06/pesticides_sud_eval_2022_reg_2022-305_en.pdf; S. 12)?
b) Wie viel Hektar Nutzfläche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland betroffen, und wie viel Hektar davon sind Ackerbeziehungsweise Grünlandflächen?
c) Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die ggf. entstehenden Ertragseinbußen bei Umsetzung der Reduktionsziele für die Kulturpflanzen Weizen, Roggen, Gerste, Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Kohl, Möhren, Spargel, Zwiebeln, Äpfel und Wein sein, und welche Auswirkungen wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auf die inländischen Nahrungsmittelpreise sowie den Selbstversorgungsgrad bei den aufgezählten Kulturpflanzen haben?
d) Welche Effekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung der Reduktionsziele auf die Import- und Exportmengen der unter Buchstabe c genannten Kulturpflanzen zu erwarten, und sind darüber hinaus Auswirkungen auf die globale Ernährungssituation nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten?
e) Welche konkreten Effekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umsetzung der Reduktionsziele auf die Biodiversität und die Klimawirkung der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland zu erwarten, und in welchem Zeitraum werden diese konkreten Effekte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. messbar sein?
f) Plant die Bundesregierung finanzielle Entschädigungen für die Nutzungseinschränkungen im Rahmen des Totalverbots für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten sensitiven Gebieten, die nach Einschätzung der Fragesteller circa 10 Prozent der deutschen Agrarfläche und sowohl konventionelle als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe betreffen, und wenn ja, welche?
g) Welche alternativen Bekämpfungsmethoden mit demselben Wirkungsgrad stehen den Betreibern und Eigentümern von Sportplätzen und Sportflächen des Spitzen- und Breitensports in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig zur Verfügung, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren der Bedarf an Pflanzenschutzmitteln für die Pflege von Sportplätzen und Sportflächen im Spitzen- und Breitensport?
Plant die Bundesregierung, zusätzliche qualitative Kriterien für die zulässige Menge von Pflanzenschutzmitteln einzuführen, um die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln praxistauglich zu verfolgen, weil die Menge der verwendeten Pflanzenschutzmittel pro Jahr variiert und von einer Vielzahl von (lokalen) Faktoren, wie beispielsweise Schaderregerbefall und Witterung, abhängt, und wenn ja, welche?
a) Plant die Bundesregierung, den Einsatz von innovativen Technologien in landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern, um Reduktionsziele ohne Effektivitäts- und Ertragsverluste zu erreichen, beispielsweise durch Drohnen und Teilflächenapplikationen, und wenn ja, in welchem Umfang?
b) Plant die Bundesregierung die Unterstützung von Entwicklung und Einsatz moderner risikoarmer (Low Risk), insbesondere biologischer, Pflanzenschutzmittel und die Förderung von Maßnahmen zur Risikominimierung für Landwirte, damit diese hochwirksamen Pflanzenschutzmittel in geringeren Mengen und mit risikoreduzierenden Methoden einsetzen, und wenn ja, in welchem Umfang?