Stand der Prüfung einer Übergewinnsteuer
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Neben Gesetzentwürfen, die ins Parlament von den Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht werden, gibt es auch Anstöße für gesetzliche Regelungen von anderen gesellschaftlichen Akteuren oder anderen Bundestagsfraktionen. Diese werden unter bestimmten Umständen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien geprüft, um ggf. Gesetzentwürfe abzuleiten. In diesem Prozess werden Stellungnahmen von Interessenverbänden, externen Beratern und akademischen Institutionen eingeholt, auch erfolgt eine Abstimmung mit anderen Bundesministerien.
Im Konkreten wurde durch öffentliche Aussagen vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner bekannt, dass zu dem Thema Übergewinnsteuer eine Prüfung stattfindet (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pressekonferenz-von-bundeskanzler-scholz-bundeswirtschaftsminister-habeck-und-bundesfinanzminister-christian-lindner-zur-klausurtagung-des-bundeskabinetts-am-4-mai-2022-2030500).
Hinsichtlich der Relevanz der Ergebnisse ergeben sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Fragen zum Stand dieser Prüfung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Prüfung einer „Übergewinnsteuer“?
Was war der initiale Auslöser für die Prüfung einer „Übergewinnsteuer“?
Zu welchem Zeitpunkt begann die Arbeit der Prüfung einer „Übergewinnsteuer“?
Welche Bundesministerien waren an der Prüfung einer „Übergewinnsteuer“ beteiligt?
Von welchem Akteur ist die Initiative für die Prüfung einer „Übergewinnsteuer“ ausgegangen?
Gab es in der Vergangenheit bzw. im Vorfeld der Prüfung einer „Übergewinnsteuer“ ähnliche Prüfungen oder Vorgänge, auf denen aufgebaut wurde, und wenn ja, welche?
Wie viel Arbeitszeit wurde für die Prüfung einer „Übergewinnsteuer“ bis heute aufgewendet, und wie viel weitere Arbeitszeit soll ggf. noch in die Prüfung investiert werden (bitte entsprechend nach beteiligten Bundesministerien, Ressorts etc. auflisten)?
Wurden makroökonomische Auswirkungen bei der Prüfung der „Übergewinnsteuer“ betrachtet, und wenn ja, wie lautet deren Bewertung (z. B. Einfluss auf Innovationstätigkeit, Gewinnverwendung, Gewinnhöhe, Steueraufkommen)?
Welche inhaltlichen Hürden (zum Beispiel mit juristischem Hintergrund) traten bei der Prüfung der „Übergewinnsteuer“ auf, und wie können diese aus Sicht der Bundesregierung ggf. überwunden werden?
Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung der „Übergewinnsteuer“?
Wie ist der geplante weitere Ablauf der Prüfung der „Übergewinnsteuer“?
Werden die Ergebnisse der Prüfung der „Übergewinnsteuer“ mit anderen Bundesministerien geteilt?
Wurden externe Beraterinnen und Berater in die Prüfung der „Übergewinnsteuer“ eingebunden, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang geschah dies?
Wenn die Frage 13 mit Ja beantwortet wurde, zu welchen spezifischen Aspekten der „Übergewinnsteuer“ wurden externe Beraterinnen und Berater befragt?
Zu welchem Zeitpunkt wurde das Gutachten zur „Übergewinnsteuer“ beim wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums der Finanzen in Auftrag gegeben?
Wie bewertet die Bundesregierung das Gutachten zur „Übergewinnsteuer“ des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen?
Wenn die Frage 13 mit Ja beantwortet wurde, auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die haushaltswirksamen Ausgaben des Bundes für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Prüfung der „Übergewinnsteuer“?
a) Wie verteilt sich der in Frage 17 genannte Gesamtbetrag ggf. auf die jeweiligen Bundesministerien – inklusive Bundeskanzleramt – (bitte auflisten)?
b) Wie verteilt sich der in Frage 17 genannte Gesamtbetrag ggf. auf die jeweiligen Auftragnehmer (bitte jeweils Auftragnehmer, Auftragssumme, Vergabeverfahren, Leistungszeitraum, Auftragszweck und beauftragendes Bundesministerium nach Höhe der Auftragssumme auflisten)?
c) Resultieren die in Frage 17 genannten Ausgaben ggf. aus Aufträgen, die ausgeschrieben wurden (bitte je Auftragnehmer angeben)?
d) Welches Vergabeverfahren wurde ggf. jeweils für die in Frage 17 genannten geschlossenen Verträge angewendet (bitte auflisten)?
Wurden Lobbygruppen in die Prüfung der „Übergewinnsteuer“ eingebunden, und wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang geschah dies?
Nach welchen Kriterien und durch welche Ministeriumsebene erfolgte ggf. die Auswahl dieser Lobbygruppen?
Zu welchen spezifischen Aspekten der „Übergewinnsteuer“ wurden ggf. Lobbygruppen befragt?
Wurden ggf. Vorschläge und Anmerkungen von Lobbygruppen in die Prüfung der „Übergewinnsteuer“ berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern (ggf. bitte nach Lobbygruppen aufschlüsseln)?
Kommunizierten derzeitige Bundesminister, Staatsekretäre oder Staatsminister mit Lobbygruppen zu einem Meinungsaustausch zur Prüfung der „Übergewinnsteuer“, und wenn ja, welche Bundesminister, Staatsekretäre oder Staatsminister (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?