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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Energiegeschäfte der Bundesregierung mit dem Emirat Katar

(insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.10.2022

Aktualisiert

08.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/314418.08.2022

Die Energiegeschäfte der Bundesregierung mit dem Emirat Katar

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Um von Energieimporten aus Russland unabhängig zu werden, hat die Bundesregierung eine „langfristige Energiepartnerschaft“ mit dem Emirat Katar vereinbart (dpa vom 20. März 2022). Diese soll unter anderem die Lieferung von Flüssiggas (LNG) umfassen, wofür eigene LNG-Terminals etwa in Wilhelmshaven oder in Brunsbüttel errichtet werden sollen. Aufgrund bestehender Lieferverträge und des andauernden Ausbaus der katarischen Gasförderung wird Deutschland laut Medienberichten voraussichtlich erst ab 2026 signifikante Mengen Flüssiggas aus Katar beziehen können (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/katar-erdgas-lng-gasversorgung-101.html).

In ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte die Bundesregierung angekündigt, die deutsche Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik „wertebasiert“ aufstellen zu wollen. Im „Systemwettbewerb mit autoritär regierten Staaten“ bildeten „Menschenrechte als wichtigster Schutzschild der Würde des Einzelnen“ ihren Kompass. Laut Bundesregierung sei der „Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Nachhaltigkeit […] ein unverzichtbarer Teil einer erfolgreichen und glaubwürdigen Außenpolitik für Deutschland und Europa“ (Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 113 f.).

Das von der Bundesregierung als langfristiger Energiepartner auserkorene Emirat Katar gilt als autoritäres Regime und rangiert auf dem internationalen Demokratie-Index auf dem Rang 114 von 167 erfassten Staaten (https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/habeck-und-der-gas-deal-mit-katar-so-platzengruene-traeume-ld.1675613). Die Menschenrechtslage in Katar stand insbesondere seit der Vergabe der Fußball-WM 2022 im Fokus der internationalen Aufmerksamkeit (dpa vom 19. März 2022). Innerhalb der letzten zehn Jahre sind mindestens 15 000 ausländische Personen in Katar gestorben. Ein Großteil der Todesfälle wurde laut Amnesty International nicht aufgeklärt (https://www.amnesty.de/sites/default/files/2021-08/Amnesty-Bericht-Katar-Todesfaelle-Arbeitsmigrant_innen-August-2021.pdf, S. 8 f.). Laut Prof. Dr. Thomas Beschorner, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen, findet die WM in Katar „auf den Gräbern von Arbeitsimmigranten statt“ (https://www.zeit.de/sport/2022-07/thomas-beschorner-wirtschaftsethik-fussball-wm-katar/komplettansicht).

Aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen durch Katar sowie der intensiven Unterstützung der Taliban sendete die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock vor der Bundestagswahl 2021 eine Botschaft an das Emirat: „Wenn ihr weiter die Taliban auf diese massive Art und Weise unterstützt, zu massiven Menschenrechtsverletzungen beitragt, dann können wir nicht bei euch demnächst Fußball spielen.“ (https://www.deutschlandfunk.de/katar-energie-gas-kritik-100.html). Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, ist der Auffassung, dass „angesichts der menschenrechtlichen Defizite Katars die Fußball-WM im Jahr 2010 niemals an diesen Staat hätte vergeben werden dürfen“. Neben den anhaltenden Einschränkungen der Rechte von Arbeitsmigranten bestünden zudem Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Rechte von Frauen und LSBTI-Personen (http://ssvreport.bundestag.btg:7900/volltexte/E2/E2F4DCBAC70728D2E0534EF81AAC8676.pdf).

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stellt fest, dass ungeachtet der angekündigten und häufig nur unzureichend umgesetzten Reformen die schlimmsten Elemente des Vormundschaftssystems (kafala) fortbestünden. Ausbeutung und Missbrauch Tausender Arbeitsmigranten hielten an. Die Einführung des Mindestlohns werde nicht umgesetzt. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 hätten die Behörden zudem das Recht auf Meinungsfreiheit noch stärker eingeschränkt (https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/katar-2021).

Laut Menschenrechtsexperten finanziert Katar mit dem immensen Reichtum aus Rohstoffexporten nicht nur den extravaganten Lebensstil einer winzigen Elite, sondern auch sunnitisch-islamistische Gewalt (Menschenrechtler warnen vor Gasimporten aus Katar, epd vom 17. März 2022). Der CNN-Kommentator und ehemalige Mitarbeiter des US-Geheimdienstes CIA Robert Baer bezeichnet Katar als „das Zentrum der Intrigen am Golf“, in dem „die Spuren der Unterstützung von Al-Qaida und der Taliban, das Sponsoring von dschihadistischen Terrorbanden“ verliefen (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162420.persischer-golf-energie-katar-war-das-zentrum-der-intrigen.html). Katar gilt als einer der Hauptfinanziers der Muslimbruderschaft, deren fundamentalistische Ideologie dem im Scharia-Staat Katar praktizierten Islam sehr ähnlich ist (vgl. Chesnot/Malbrunot, Qatar Papers).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Katar, mit besonderem Bezug auf:

a) Arbeiterrechte, insbesondere für Arbeitsmigranten,

b) Frauenrechte,

c) Pressefreiheit,

d) Meinungsfreiheit,

e) Versammlungsfreiheit,

f) Religionsfreiheit,

g) LSBTI-Rechte,

h) Kinderrechte,

i) sexuelle und reproduktive Rechte,

j) Folter und andere Misshandlungen,

k) Menschenhandel,

l) politische Rechte?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Katar die Vollstreckung der Todesstrafe wieder aufgenommen hat (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/amnesty-hinrichtungen-101.html), und wenn ja, welche?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der 2017 getroffenen Vereinbarung Katars mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), vor dem Hintergrund, dass laut Amnesty International ungeachtet der offiziellen Reformen (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/5948) ausbeuterische Praktiken und die Elemente des Sponsorensystems (kafala) fortbestünden (https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2021/11/MDE2249662021ENGLISH.pdf)?

4

Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die Menschenrechtslage zwischen katarischen Staatsbürgern und Migranten bzw. Gastarbeitern nach wie vor fort (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/5948)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob sich trotz der formellen Abschaffung der Ausreisegenehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (No-Objection Certificate – NOC) in der Praxis ein komplexes und intransparentes NOC-Verfahren herausgebildet hat (https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/katar-fussball-menschenrechte-arbeitsrechte), und wenn ja, welche?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Schritte wie die Einführung eines Mindestlohns oder auch die Abschaffung der Ausreisegenehmigung in der Praxis nicht umgesetzt werden (https://www.deutschlandfunk.de/katar-energie-gas-kritik-100.html)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Arbeitsmigranten nach wie vor kaum Zugang zur Justiz haben, um nicht oder zu spät ausgezahlte Löhne einzufordern (https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/katar-fussball-menschenrechte-arbeitsrechte), und wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob es Arbeitsmigranten weiterhin untersagt ist, eine Gewerkschaft zu gründen oder dieser beizutreten (https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/katar-2021#section-23289225), und wenn ja, welche?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die katarischen Behörden routinemäßig Totenscheine für Arbeitsmigranten ausstellen, ohne angemessene Untersuchungen zur Todesursache durchzuführen, obwohl es Hinweise für einen Zusammenhang zwischen ihrem vorzeitigen Tod und den gefährlichen Arbeitsbedingungen gibt (https://pressecloud.amnesty.de/s/kEGpRp2Hf3JEq3w), und wenn ja, welche?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Frauen in Katar nach wie vor dahin gehend diskriminiert werden, dass sie unter der männlichen Vormundschaft stehen und beispielsweise die Erlaubnis ihres männlichen Vormunds einholen müssen, um zu heiraten, mit staatlichen Stipendien im Ausland zu studieren, in vielen öffentlichen Jobs zu arbeiten, bis zu einem bestimmten Alter ins Ausland zu reisen, diverse Formen der reproduktiven Gesundheitsversorgung zu erhalten oder als primärer Vormund ihrer Kinder zu handeln, selbst wenn sie geschieden sind und das Sorgerecht für die Kinder haben (https://www.hrw.org/de/news/2021/03/29/katar-maennliche-vormundschaft-schraenkt-frauenrechte-stark-ein), und wenn ja, welche?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der offizielle politische Anspruch Katars auf Gleichstellung von Frauen von der Realität abweicht, vor dem Hintergrund, dass Katar bei dem Gender-Gap-Index des Weltwirtschaftsforums in der ökonomischen Teilhabe für Frauen Rang 132, in der weiblichen Gesundheit Platz 142 und in der politischen Selbstbestimmung Rang 143 von insgesamt 153 Staaten belegt (https://www.nzz.ch/sport/fussball-wm-2022-katar-und-die-illusion-der-gleichstellung-ld.1656032), und wenn ja, welche?

12

Hat sich die Bundesregierung zu dem Bericht „Everything I Have to Do is Tied to a Man“ von Human Rights Watch, wonach die Frauen in Katar durch das System der Vormundschaft unterdrückt werden, eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche (https://www.nzz.ch/international/katar-frauen-leben-ihr-ganzes-leben-in-quarantaene-ld.1609132?reduced=true)?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Katar den Terrorismus des sogenannten Islamischen Staates (IS) und Terrorgruppen im saudischen Osten in der Katif-Region und in Bahrain unterstützt (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/13204), und wenn ja, welche?

14

Hat sich nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die katarische Unterstützung für die Hamas und die Muslimbruderschaft in den letzten Jahren verändert (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/13204), und wenn ja, inwiefern?

15

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob Katar als einer der Finanziers der Muslimbruderschaft deren Aktivitäten in Deutschland und Europa finanziert (vgl. Chesnot/Malbrunot, Qatar Papers: So beeinflusst der Golfstaat den Islam in Europa: Wie Katar den Islam in Europa finanziert), vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz von einem auf 1 450 Anhänger im Jahr 2020 gestiegenen Personenpotenzial ausgeht (Verfassungsschutzbericht 2020, S. 197)?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Katar in Syrien militante Islamisten gefördert hat, die gegen Assad kämpfen (https://www.deutschlandfunk.de/zwischen-den-fronten-katar-und-die-folgen-der-saudischen-100.html), und wenn ja, welche?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Katar Dschihadisten finanziert oder eine solche Unterstützung durch private Geldgeber geduldet hat (https://www.deutschlandfunk.de/zwischen-den-fronten-katar-und-die-folgen-der-saudischen-100.html), und wenn ja, welche?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob Katar ein Geldgeber und ausländischer Verbündeter für die Hamas ist (https://www.dw.com/de/wer-ist-die-hamas-und-wer-unterst%C3%BCtzt-sie/a-57536236), und wenn ja, welche?

19

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Beziehungen zwischen den Taliban und Katar, vor dem Hintergrund, dass Katar der Taliban-Führung mutmaßlich jahrelang Exil gewährt, Dohas Luftwaffe 2020 Taliban-Führer Mullah Abdul Ghani Baradar mit einer Delegation der Taliban nach Kandahar eingeflogen und der in Doha ansässige Fernsehsender Al Jazeera den Einzug der Taliban in den Präsidentenpalast in Kabul ausgestrahlt hat (https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-warum-das-kleine-katar-eine-grosse-vermittlerrolle-einnimmt-a-1f6a5c21-beb3-40b7-86f6-92ff2b51a4c6)?

20

Bis wann plant die Bundesregierung, von russischen Erdgasimporten unabhängig zu sein, und welche Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung Katar als Lieferant von verflüssigtem Erdgas dabei zu?

21

Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung eines Experten für die Golfregion, laut der Katar kaum in der Lage sein werde, die europäische Gasversorgung langfristig zu sichern (https://www.spiegel.de/ausland/katar-und-der-westen-das-reiche-golfemirat-das-in-krisenzeiten-auf-die-bildflaechen-tritt-a-9c473107-f4eb-4ce9-b705-4184b8de9ee9), eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln?

22

Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung des Energieministers von Katar, laut der der Staatskonzern Qatar Energy erst ab 2025 die Möglichkeit haben werde, maßgebliche Mengen für den europäischen Markt bereitzustellen, weil 80 Prozent der katarischen Gaskapazitäten bis 2026 durch bestehende Lieferverträge gebunden seien (https://www.welt.de/wirtschaft/article237791677/Nach-Habeck-Reise-Katar-daempft-Hoffnung-auf-schnelle-Gaslieferungen-Wird-nicht-passieren.html), eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln?

23

Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung in Medienberichten, laut der Katar Deutschland erst mit großen Mengen beliefern könne, wenn Qatar Energy die Förderung wie geplant bis 2026 auf 126 Millionen Tonnen LNG jährlich erhöht haben wird (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/katar-erdgas-lng-gasversorgung-101.html), eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln?

24

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der Flüssiggaslieferungen aus Katar, vor dem Hintergrund, dass Katar frühestens ab 2024 Gas nach Deutschland liefern will und voraussichtlich erst nach der Erweiterung der Förderung im Gasfeld North Dome im Jahr 2025 bzw. 2026 in der Lage sein wird, größere Mengen für den Export nach Deutschland bereitzustellen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/katar-erdgas-lng-gasversorgung-101.html)?

25

In welcher Höhe und ab wann hat die katarische Regierung im Rahmen der Gespräche mit der Bundesregierung über die deutsch-katarische Energiepartnerschaft Flüssiggasimporte in Aussicht gestellt (bitte in Tonnen pro Jahr auflisten)?

26

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der im Jahr 2026 voraussichtlich 126 Millionen Tonnen LNG umfassenden katarischen Gasförderung (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/katar-erdgas-lng-gasversorgung-101.html), der potenziell für Exporte nach Deutschland zur Verfügung stünde (bitte in Tonnen pro Jahr auflisten)?

27

Welcher Menge an Flüssiggasimporten aus Katar bedarf es nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren, um ihr Ziel einer Unabhängigkeit von russischen Energieimporten zu erreichen (bitte in Tonnen pro Jahr auflisten)?

28

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die vereinbarte langfristige Energiepartnerschaft mit Katar auf die Erreichung der im Rahmen der Weltklimakonferenz beschlossenen Klimaziele bis 2030 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/globaler-klimaschutz-1974042), vor dem Hintergrund, dass Katar auf langfristige Lieferverträge zu vorteilhaften Bedingungen mit Europa setzt (https://www.spiegel.de/ausland/robert-habeck-und-der-gas-deal-mit-katar-bittsteller-in-der-wueste-a-ee7c05db-2348-4c37-914f-87539578be5d), dass Katar voraussichtlich erst ab 2026 die Möglichkeit hat, größere Mengen für den Export nach Deutschland bereitzustellen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/katar-erdgas-lng-gasversorgung-101.html) und dass laut einer Studie des Karlsruher Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung „[a]us klimapolitischer Sicht und unter Energieeffizienzaspekten […] ein verstärkter Einsatz von LNG insbesondere im Vergleich zu per Pipeline transportiertem Gas nicht begründbar“ ist (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wie-klimafreundlich-ist-lng)?

29

Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung eines Energieexperten, dass Katar mit der angekündigten Energiepartnerschaft an seinem Image, ein wichtiger Standort zu sein, arbeite, eine eigene Position erarbeitet (https://www.spiegel.de/ausland/nord-stream-2-kann-katar-unsere-luecke-bei-der-gasversorgung-decken-a-85e80521-febb-4f64-a37b-b36984d24e92), und wenn ja, welche?

30

Verfügt die im Jahr 2022 vereinbarte Energiepartnerschaft zwischen der Bundesregierung und der katarischen Seite über eine schriftliche Grundlage, und wenn ja, welche?

31

Welche Rolle hat die Bundesregierung dem CO2-Fußabdruck von LNG-Lieferungen aus Katar bei ihrer Entscheidung beigemessen, mit diesem Land eine Energiepartnerschaft zu vereinbaren?

32

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich der CO2-Fußabdruck des LNG aus Katar vom russischen konventionell geförderten und über die Pipelines transportierten Erdgas aus Russland unterscheidet, und wenn ja, welche (bitte in Gramm [g] CO2eq./GJ angeben und nach Pipelines differenzieren)?

33

Haben bei der Entscheidung der Bundesregierung, eine langfristige Energiepartnerschaft mit Katar abzuschließen (dpa vom 20. März 2022), die dortige Menschenrechtslage sowie die mutmaßliche Finanzierung und Unterstützung von Al-Qaida und der Taliban, das mutmaßlich Sponsoring von dschihadistischen Terrorbanden (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162420.persischer-golf-energie-katar-war-das-zentrum-der-intrigen.html), der Muslimbruderschaft (vgl. Chesnot/Malbrunot, Qatar Papers: So beeinflusst der Golfstaat den Islam in Europa: Wie Katar den Islam in Europa finanziert) sowie militanter Islamisten in Syrien (https://www.deutschlandfunk.de/zwischen-den-fronten-katar-und-die-folgen-der-saudischen-100.html) eine Rolle gespielt, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

34

Welche Menschenrechtsthemen und Einzelfälle sprach der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck während seines Besuches in Katar im März 2022 an (https://twitter.com/BMWK/status/1505601614048120832)?

35

Hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Rahmen dieser Gespräche die mutmaßliche Finanzierung und Unterstützung von Al-Qaida und der Taliban, das mutmaßliche Sponsoring von dschihadistischen Terrorbanden (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162420.persischer-golf-energie-katar-war-das-zentrum-der-intrigen.html), der Muslimbruderschaft (vgl. Chesnot/Malbrunot, Qatar Papers: So beeinflusst der Golfstaat den Islam in Europa: Wie Katar den Islam in Europa finanziert) sowie militanter Islamisten in Syrien (https://www.deutschlandfunk.de/zwischen-den-fronten-katar-und-die-folgen-der-saudischen-100.html) angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

36

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, sich durch die langfristige Energiepartnerschaft mit Katar in eine erneute Abhängigkeit zu begeben, und wenn ja, inwieweit?

37

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der mutmaßlichen Terrorismusförderung durch Katar konkret für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit sowie die strategische Partnerschaft mit dem Land?

38

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Menschenrechtslage in Katar konkret für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit sowie die strategische Partnerschaft mit dem Land?

39

Unterstützt die Bundesregierung die von Menschenrechtsorganisationen und Fußballfans gegenüber der FIFA erhobene Forderung von Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe für Arbeitsmigranten in Katar, vor dem Hintergrund der Einschätzung dieser Organisationen, dass die FIFA schon vor der WM-Vergabe von massiven Verletzungen der Rechte von Migranten in Katar gewusst habe und durch die Vergabe zu den Menschenrechtsverstößen beigetragen habe (https://www.tagesschau.de/ausland/fifa-wm-katar-menschenrechtsverstoesse-101.html)?

40

Setzt sich die Bundesregierung angesichts der Menschenrechtslage in und der mutmaßlichen Terrorismusförderung durch Katar für einen Boykott der Fußball-WM 2022 in Katar ein, vor dem Hintergrund, dass Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vor der Bundestagswahl an Katar gerichtet feststellte, dass „[w]enn ihr weiter die Taliban auf diese massive Art und Weise unterstützt, zu massiven Menschenrechtsverletzungen beitragt, […] wir nicht bei euch demnächst Fußball spielen“ können (https://www.deutschlandfunk.de/katar-energie-gas-kritik-100.html), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

41

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Menschenrechtslage in und der mutmaßlichen Terrorismusförderung durch Katar für ihre Teilnahme an Spielen der Fußball-WM 2022 in Katar, vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, „angesichts der menschenrechtlichen Defizite Katars die Fußball-WM im Jahr 2010 niemals an diesen Staat hätte vergeben werden dürfen“ (http://ssvreport.bundestag.btg:7900/volltexte/E2/E2F4DCBAC70728D2E0534EF81AAC8676.pdf)?

42

Werden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung anlässlich der Fußball-WM 2022 nach Katar reisen und an Spielen der deutschen Fußballnationalmannschaft teilnehmen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

43

Werden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung die Fußball-WM 2022 in Katar diplomatisch boykottieren, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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