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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Internationale Ächtung autonomer Waffensysteme

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.09.2022

Aktualisiert

12.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/314719.08.2022

Internationale Ächtung autonomer Waffensysteme

der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Einsatz teilautonomer und autonomer Waffensysteme (AWS), die durch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) verschiedene Prozesse der Kriegsführung automatisieren und so teilweise oder vollständig dem Mitwirken von Menschen entziehen, ist in den globalen Konflikten längst zur Realität geworden. Weitverbreitet sind AWS in Form von Drohnen, die automatisch starten, landen und fliegen, aber auch Ziele verfolgen oder Zieltypen durch KI-basierte Sensorentechnik automatisch identifizieren können, doch werden KI-basierte autonome Komponenten auch in einer Vielzahl anderer Waffensysteme verbaut. So weisen Raketenabwehrsysteme wie das von der Bundeswehr genutzte „Patriot“-System aus US-amerikanischer Produktion in Detektion und Abschuss von Flugkörpern ein hohes Maß an Autonomie auf. Das israelische Militär setzt unbemannte teilautonome Panzerfahrzeuge vom Typ „Jaguar“ zur Patrouille und auch für Kampfhandlungen im Gebiet um den Gazastreifen ein (https://www.military.com/daily-news/2021/09/13/israeli-firm-unveils-armed-robot-patrol-volatile-borders.html).

Im gegenwärtigen Krieg in der Ukraine soll das ukrainische Militär erstmals Anfang Mai teilautonome „Switchblade“-Drohnen aus US-Produktion gegen russische Truppen eingesetzt haben. Auch in der Ukraine sind Angriffe Russlands mit teilautonomen Kamikazedrohnen vom Typ KUB-BLA dokumentiert (https://soldat-und-technik.de/2022/05/bewaffnung/31586/loitering-munition-ukraine/). Aus anderen Kriegen mehren sich Berichte, die auch einen vollautonomen Kampfeinsatz von AWS dokumentieren oder dies nahelegen. So haben 2020 im innerlybischen Krieg laut einem UN-Bericht türkische „Kargu-2“-Kampfdrohnen der international anerkannten Regierung Libyens autonom einen Militärkonvoi und auf dem Rückzug befindliche gegnerische Truppen angegriffen (https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N21/037/72/PDF/N2103772.pdf). Im Krieg um Bergkarabach 2020 hat der Einsatz von bewaffneten Drohnen und „lauernder Munition“ (engl. „loitering munition“) enorm an Bedeutung gewonnen. Laut einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages wurde im Bergkarabach-Krieg die „schon lange als autonomes Waffensystem bekannt[e]“ Kamikazedrohne „Harpy“ aus israelischer Produktion vom aserbaidschanischen Militär eingesetzt (WD 2 - 3000 - 113/20, „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“). Genaue Angaben zu menschlichen Opferzahlen infolge von Angriffen durch autonom abgefeuerte Waffen, sind bislang nicht zweifelsfrei dokumentiert.

Bei den Vereinten Nationen gibt es seit 2013 vermehrt Bemühungen, AWS zu ächten oder zumindest deren Einsatzmöglichkeiten stark zu beschränken, bis heute jedoch vergeblich. So scheiterten Ende letzten Jahres Bestrebungen der UN-Waffenkonvention, die Nutzung von AWS völkerrechtlich zu verbieten, an den Vetos der USA, Russlands, Großbritanniens und weiterer Staaten (https://www.cnbc.com/2021/12/22/un-talks-to-ban-slaughterbots-collapsed-heres-why-that-matters.html). In der Bevölkerung herrscht eine hohe Ablehnung des Einsatzes letaler AWS vor. In einer Ipsos-Studie von 2019, in der 18 795 Personen in 26 Ländern befragt wurden, sprachen sich 61 Prozent der Befragten gegen den Einsatz tödlicher AWS aus. Allen voran werden ethische Aspekte als Gründe genannt. In Deutschland ist die Ablehnung mit 72 Prozent überdurchschnittlich hoch; am höchsten ist sie in der Türkei mit 78 Prozent (https://www.ipsos.com/en-us/news-polls/human-rights-watch-six-in-ten-oppose-autonomous-weapons). Die Haltung der Bundesregierung zu AWS scheint nach Ansicht der Fragestellenden ambivalent. In den Koalitionsverträgen der vergangenen Regierungen wird deutlich vermittelt, autonome Waffensysteme ablehnen zu wollen. 2017 wollte die damalige Bundesregierung AWS noch „weltweit ächten“. Und auch die jetzige Bundesregierung erklärt im aktuell gültigen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, „letale autonome Waffensysteme“ abzulehnen und eine internationale Ächtung aktiv vorantreiben zu wollen. Dabei ist zu beachten, dass sich im Koalitionsvertrag nur auf jene Waffensysteme bezogen wird, welche „vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind“, was einen großen Interpretationsspielraum zulässt, weil es Auslegungssache ist, ab welchem Grad ein System als „vollständig“ autonom zu kategorisieren ist. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 20/2254 vom 17. Juni 2022 äußerte die Bundesregierung, dass man „weiter aktive Anstrengungen zur internationalen Ächtung von letalen autonomen Waffensystemen“ unternehmen werde, jedoch wieder unter der Bezugnahme lediglich auf jene Waffensysteme, „die vollständig der menschlichen Kontrolle entzogen sind“. Auf dem Expertentreffen der UN Convention on Conventional Weapons (CCW) im März 2022 in Genf verweigerte Deutschland die Unterzeichnung eines Dokuments, welches vorsieht, „autonome Waffensysteme zu verbieten, die nicht ausreichend berechenbar oder kontrollierbar sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen“ (https://www.eda.admin.ch/eda/en/fdfa/foreign-policy/security-policy/disarmament-non-proliferation/klassische-waffen.html).

Ein großes Hindernis, AWS zu ächten, ist der hohe Einfluss von Wirtschaftsinteressen in den zumeist westlichen Staaten. Die großen Tech-Unternehmen, die im Bereich der KI-Forschung arbeiten, sind in wirtschaftlich starken Ländern ansässig. So verwundert es nach Ansicht der Fragestellenden nicht, dass sich Länder wie die USA, Russland, Großbritannien, Israel und Indien gegen ein Verbot autonomer Waffensysteme einsetzen und die Befürworter eines Verbots von AWS überwiegend in den Ländern des Globalen Südens zu verorten sind. Der wirtschaftliche Einfluss bezüglich Forschung und Entwicklung von Rüstungsgütern wurde bereits im Jahr 2006 in einem Bericht der European Defence Agency zu militärstrategischen Szenarien skizziert: „Die Verbreitung von Technologie und Wissen vollzieht sich jenseits der Kontrolle durch Regierungen und wird vollständig vom kommerziellen Sektor beherrscht.“ (https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/esdp/91136.pdf).

In Deutschland werben Rüstungsfirmen wie Rheinmetall mit Nachdruck für den Einsatz von autonomen und unbemannten Militärfahrzeugen. In einer Pressemitteilung bewirbt Rheinmetall das System der Reihe „Mission Master“, autonome, unbemannte Panzerfahrzeuge, die nach Bedarf mit ebenfalls teilautonom operierenden Kamikazedrohnen vom Typ WARMATE ausgestattet werden können, aufgrund der „hochpräzisen Schlagkraft“ und vermeintlich geringer Kollateralschäden: „Being able to observe hidden targets and conduct precise identification before initiating a surgical strike with minimal collateral damage is a real tactical advantage on today's battlefield.“ Das System ist mit mehreren WARMATE-Kamikazedrohnen ausgestattet, um „chirurgische Schwarmangriffe“ durchzuführen (https://www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/public_relations/news/archiv/2019/aktuellesdetailansicht_9_21248.php).

Eine klare Abgrenzung zwischen teilautonomen Waffensystemen und solchen, die vollständig der menschlichen Kontrolle entzogen sind, ist nicht gegeben. Bereits heute sind teilautonome Waffensysteme im Einsatz, die Daten zur Aufklärung liefern und feindliche Kombattanten identifizieren. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zitieren einen Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag vom Oktober 2020: „Zur Entscheidung, ob eine Person bzw. ein Objekt ein legitimes militärisches Ziel darstellt, reicht dessen bloße Identifizierung bei Weitem nicht aus. Hierfür ist ein umfassenderes Lagebild erforderlich sowie die Einschätzung von Verhaltensweisen und letzten Endes der Intentionen des Gegners. Beispielsweise ist schwer vorstellbar, auf welche Weise sich ein verwundeter Soldat einem AWS ergeben könnte.“ (WD 2 - 3000 - 113/20, „Zum Drohneneinsatz im Krieg um Bergkarabach im Jahre 2020“). Insbesondere bei hochmodernen, hochkomplexen Waffensystemen kann die Unterscheidung in autonom und teilautonom nicht trennscharf erfolgen, weil bereits einzelne Komponenten eines militärischen Systems vollständig autonom agieren können, während andere weiterhin menschlicher Kontrolle unterliegen. Dies zeigt sich etwa beim gegenwärtig von Deutschland, Frankreich und Spanien entwickelten „Future Combat Air System“ (FCAS). Dieses neuartige Waffensystem – ein Verbund aus Kampfflugzeugen, Drohnenschwärmen, Kampfschiffen und Satelliten, in dem Einheiten der Luftwaffe, des Heeres und der Marine vernetzt sind, die wiederum autonom agieren können – stellt die Einteilung von Kampfsystemen, die sich vollständig oder teilweise der menschlichen Kontrolle entziehen, infrage.

Nach Ansicht der Fragestellenden ist die Verwendung autonomer Waffensysteme aus ethischen und völkerrechtlichen Beweggründen abzulehnen und völkerrechtlich zu ächten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung in bewaffneten Konflikten bereits Menschen durch den Einsatz vollautonomer Waffensysteme ums Leben gekommen, wenn ja, in welchem Konflikt, und wann?

2

Mit welcher Begründung wurde die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag 2017 zwischen CDU, CSU und SPD zu AWS („Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten.“) im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung nur um die Wörter „letal“ („Letale Autonome Waffensysteme“) und „vollständig“ („die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen“) ergänzt übernommen?

3

Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „vollständig der Verfügung des Menschen entzogen“, und wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Verfügung über autonome Waffensysteme behalten, wenn Informationen über eine Zielauswahl gefiltert und danach automatisiert übermittelt werden?

4

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung in Abstimmung mit anderen Ländern, um eine allgemeingültige Definition über AWS zu erarbeiten?

5

Strebt die Bundesregierung in den bilateralen Gesprächen mit Frankreich sowie im fortlaufenden Prozess der Gespräche über die UN-Waffenübereinkommen bezüglich AWS ein völkerrechtlich verbindliches Ergebnis an?

6

Warum gehörte Deutschland nicht zu den 23 Ländern, die am 11. März 2022 auf dem Expertentreffen der UN Convention on Conventional Weapons (CCW) ein Dokument unterzeichneten, in dem sie die Expertengruppe aufforderten, „zusammenzuarbeiten, um autonome Waffensysteme zu verbieten, die nicht ausreichend berechenbar oder kontrollierbar sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen“?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen bei der CCW bezüglich autonomer Waffensysteme seit 2013, und mit welchen verbindlichen Schritten sollen AWS nach Ansicht der Bundesregierung verboten werden, damit Deutschland der im Koalitionsvertrag zugesagten internationalen Ächtung nachkommt?

8

Warum hält die Bundesregierung bei den Gesprächen der CCW an dem Begriff der Letalität als Kriterium und an einer Unterscheidung von tödlichen und nichttödlichen Waffen fest?

9

Sollte sich innerhalb der CCW auf ein Verbot oder eine Regulierung von autonomen Waffensystemen geeinigt werden können, würden autonome Funktionen in Waffensystemen nach Ansicht der Bundesregierung auch für Anwendungsbereiche außerhalb des humanitären Völkerrechts (z. B. Grenzschutz bzw. Strafverfolgung) Geltung haben?

10

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von folgenden Einheiten und Behörden teilautonome oder vollständig autonome Waffensysteme eingesetzt:

a) Bundespolizei,

b) Polizeieinheiten der Länder (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern),

c) Spezialeinheiten der Polizei,

d) Spezialeinheiten der Bundeswehr,

e) Grenzschutzagentur Frontex, und wenn ja, welche?

11

Sind weitere Konferenzen wie die in den Jahren 2019 und 2020 vom Auswärtigen Amt organisierten Konferenzen mit dem Titel „Capturing Technology. Rethinking Arms Control“ oder einem vergleichbaren Themenfokus geplant?

12

Ist die Bundeswehr im Besitz von teilautonomen oder autonomen Waffensystemen (bitte nach Waffensystemen auflisten)?

13

Plant die Bundesregierung, die Bundeswehr mit „loitering munition“ auszustatten, wenn ja, welche Modelle von welchen Rüstungsherstellern sollen beschafft werden?

14

Gibt es Bestrebungen, die Bundeswehr mit intelligenten Lenkflugkörpern „Joint Fire Support Missile“ der Rüstungsfirma MBDA für Artilleriesysteme auszustatten, und gibt es bereits bilaterale Übereinkünfte, die eine derartige Beschaffung vorsehen?

15

Sind die Bodenroboter des Typs „Packbot 525“, welche die Bundeswehr im Juli 2022 erhalten haben soll, für Auslandseinsätze der Bundeswehr vorgesehen, in denen sich die Bundeswehr aktuell befindet, und wenn ja, welche?

16

Welche teilautonomen oder autonomen Komponenten sind im neuartigen Waffensystem FCAS vorgesehen, und welche Grenzen setzt die Bundesregierung an Forschung und Entwicklung in dieser Hinsicht?

17

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des Einsatzes von „loitering munition“ durch Russland und die Ukraine im gegenwärtigen Krieg?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Drohnen, welche im Ukraine-Krieg im Einsatz sind, mit folgenden Komponenten ausgestattet sind (bitte nach Drohnentyp aufschlüsseln):

a) Datenempfänger von AnyLink,

b) Sender von Municom,

c) Motoren oder Motorenteile von 3W-Modellmotoren Weinhold GmbH,

d) Motoren oder Motorenteile von Hacker Motor, und in welchem Umfang und Handelswert wurden seit 2012 entsprechende Einzelausfuhrgenehmigungen nach Russland erteilt (bitte nach Firma und Jahr aufschlüsseln)?

19

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Russland im aktuellen Ukraine-Krieg Drohnen vom Typ „Orlan 10“, „Forpost“ oder „Zastava“ als Kamikazedrohnen einsetzte oder einsetzt?

20

In welcher Höhe wurden seit 2012 bis einschließlich 2022 (Stichtag: 31. Juli) Ausfuhrgenehmigungen von Gütern der Firmen AnyLink, Municom, 3W-Modellmotoren Weinhold GmbH an Russland erteilt (bitte nach Jahr und Firma aufschlüsseln)?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Lieferungen von Motorteilen der Firma 3W-Modellmotoren Weinhold GmbH an die von drei russischen Staatsbürgern geführte tschechische Firma World Logistics Group, die in einer in der Ukraine abgestürzten russischen Drohne gefunden wurden (https://www.tagesschau.de/investigativ/russland-dronen-bauteile-deutschland-101.html)?

22

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von „loitering munition“ in den Kriegen um Bergkarabach und der Ukraine durch autonome Waffensysteme, insbesondere durch unbemannte Drohnen, eine neue Gefahr des Wettrüstens?

23

Wie hoch waren in den Jahren 2018 bis 2022 die Ausgaben aus Bundesmitteln für die Erforschung von Künstlicher Intelligenz in AWS?

24

Plant die Bundesregierung den weiteren Ausbau der zivil-militärischen Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von AWS an folgenden Einrichtungen:

a) öffentliche Universitäten,

b) private Forschungsinstitute,

c) staatliche Unternehmen,

d) private Unternehmen?

Berlin, den 9. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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