Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Damit sollte laut der damals regierenden Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Gleichzeitig sollte aber auch keine neue Kostendynamik entstehen. Nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller wurden die Bundesländer und Kommunen für die Ausgestaltung der Leistungen sowie der Kriterien für die Anspruchs- und Bedarfsfeststellung verantwortlich gemacht, ohne diesen ausreichende finanzielle Mittel für Teilhabeleistungen bereitzustellen. Deshalb entstanden aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller große Umsetzungsprobleme, insbesondere für die Entwicklung von geeigneten Feststellungsverfahren und in der Leistungsgewährung. Das Ergebnis war und ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Flickenteppich an unterschiedlichen Umsetzungsständen und Verfahren in den Ländern und Kommunen.
„Kosteneinsparungen und die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung stehen im Vordergrund, nicht aber die Selbstbestimmung und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung. Insofern bleibt zu konstatieren, dass in erster Linie ein Kostenbegrenzungsgesetz und weniger ein Inklusionsgesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht wurde“, so Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. „Der Vorwurf der „Unterfinanzierung“ der Reform wurde interessanterweise auch im Bundesrat erhoben.“ (BTHG und seine Folgen – veröffentlicht am 5. Mai 2020: https://berliner-behindertenzeitung.de/2020/05/08/bthg-und-seine-folgen/).
Beispielsweise wurde unter der alten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern (MV) zwar das Umsetzungsgesetz beschlossen, aber bis heute haben sich die betroffenen Akteure wie Landesregierung und Kommunen noch immer nicht über die Finanzierung geeinigt. Am Ende reichten die Kommunen sogar Verfassungsklage ein. Dieser wurde nun stattgegeben und nun muss die Finanzierung neu geregelt werden (Bundesteilhabegesetz: Umsetzung in MV muss neu geregelt werden – veröffentlicht am 19. August 2021: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Bundesteilhabegesetz-Umsetzung-in-MV-muss-neu-geregelt-werden,teilhabe124.html).
Mit dem BTHG wurde die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Das damalige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gesub) mit der Bearbeitung der Förderanträge beauftragt. Viele Beratungsstellen berichten von Problemen bei der Beantragung von finanziellen Mitteln für den Aufbau und Erhalt der Angebote der EUTB. Auch der Paritätische Gesamtverband hat viele Kritikpunkte gesammelt und fordert, diese Hürden zu beseitigen (veröffentlicht am 11. November 2020: https://www.der-paritaetische.de/blog/article/2020/11/11/teilhabeberatung-huerden-abraeumen/).
In Schleswig-Holstein mussten demnach vermutlich fast die Hälfte der Beratungsstellen ihre Arbeit einstellen, obwohl der Bedarf wächst. Oft werden intransparente Bescheide versendet, die nicht selten zeitverzögert eintreffen. Teilweise ist unklar, was förderfähig ist und was nicht.
Große Probleme für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie mit Pflegebedarf bereitet aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Regionalisierung der Teilhabeverfahren und der Teilhabeleistungen. Viele Länder und Kommunen hatten und haben mit der Umsetzung des BTHG erhebliche Mühen ohne Unterstützung des Bundes. Dies läuft zu Lasten der Menschen mit Behinderungen, die notwendige Beratungen und Leistungen nicht erhalten oder Kürzungen hinnehmen müssen. Dies verdeutlichen die folgenden Berichte:
- Ärger um neues Teilhabegesetz in Hamburg (Stand: 23. Oktober 2020): https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Aerger-um-neues-Teilhabegesetz-in-Hamburg,behinderungen104.html,
- Kritik an Bearbeitungsstau bei der Eingliederungshilfe (Stand: 21. September 2020): https://kobinet-nachrichten.org/2020/09/21/kritik-an-bearbeitungsstau-bei-der-eingliederungshilfe/,
Das BTHG und der Bürokratie-Stress – Eppendorfer (Stand: 26. Juni 2020): Corona: Streit um Finanzierung von Bundesteilhabegesetz ruht (Stand: 2. April 2020): https://www.sueddeutsche.de/politik/kommunen-schwerin-corona-streit-um-finanzierung-von-bundesteilhabegesetz-ruht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200402-99-565095,
- Dresdens Sozialamt in Personalnot (Stand: 19. Oktober 2020): https://www.saechsische.de/dresden/wirtschaft/dresden-chaos-im-sozialamt-wegen-eingliederungshilfenreform-5299055-plus.html.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in den unterschiedlichen Bundesländern (bitte jeweils nach Bundesland getrennt ausführen und bitte zusätzliche Informationen angeben zu denen auf https://umsetzungsbegleitung-bthg.de veröffentlichten)?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des BTHG zu Verzögerungen, und wenn ja, in welchem Bundesland, und aus welchen Gründen?
In welcher Form wurde die Zivilgesellschaft beziehungsweise wurden die Vereine, Verbände und Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen in den Prozess einbezogen?
Hat die Bundesregierung im Rahmen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) evaluiert, ob der Kostenvorbehalt in § 104 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen beeinträchtigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? Ist seitens der Bundesregierung geplant, diesen Vorbehalt zu streichen, und wenn ja, wann?
Wann, und wie wird die Bundesregierung ggf. Assistenzleistungen für alle Lebensbereiche und damit auch für ehrenamtliche Tätigkeiten bedarfsdeckend und unbürokratisch garantieren?
Plant die Bundesregierung, die kurz vor Ende der 19. Wahlperiode verabschiedeten Regelungen zur Mitnahme von Assistenzkräften in Krankenhäuser zu überarbeiten, um allen Menschen mit Assistenz- und Pflegebedarf die Mitnahme ihrer Assistenz- und Pflegekräfte in alle Krankenhäuser, Rehabilitations- und Vorsorge-Einrichtungen zu garantieren, und wenn ja, wann, und wie?
Wann, und wie wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, „weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen“?
Plant die Bundesregierung, alle Teilhabeleistungen bedarfsdeckend und vollständig unabhängig von Einkommen und Vermögen auszugestalten und zu garantieren, und wenn ja, wann, und wie?
Wie viele Anträge auf ein Budget für Arbeit wurden seit Einführung der Leistungsform nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit bzw. landesweit gewährt, und wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Aus welchen Gründen wird das Budget für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht flächendeckend und konsequent in Anspruch genommen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass das aktuelle Budget für Arbeit eine bedarfsdeckende Gewährung nicht garantiert und zu wenige Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln? Plant die Bundesregierung in diesem Kontext die Streichung des Deckels bei den Lohnkostenzuschüssen und die Einführung des Arbeitslosenversicherungsschutzes?
Welche Länder haben den Finanzierungsdeckel (der Bezugsgröße) bei den Lohnzuschüssen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Budgets für Arbeit nach oben geöffnet, und welche Länder haben diesen beibehalten (bitte pro Bundesland die vereinbarte Regelung aufführen)?
Wie viele Anträge auf ein Budget für Ausbildung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit bzw. landesweit seit Einführung der neuen Leistungsform gewährt und wie viele abgelehnt?
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung des Budgets für Ausbildung zu steigern und den leistungsberechtigten Personenkreis zu erweitern, und wenn ja, welche?
Wie viele gewährte persönliche Budgets gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit bzw. landesweit, und wie viele davon als trägerübergreifendes Persönliches Budget?
Wie viele Klageverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung dieser Leistungsform dazu geführt, und wie viele davon wurden vom Kläger nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich abgeschlossen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Leistungsform des Persönlichen Budgets gestärkt, entbürokratisiert und bedarfsdeckender ausgestaltet werden sollte? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Wie viele Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit bzw. landesweit seit Einführung der Förderung geschaffen (bitte pro Jahr und nach Bundesländern getrennt auflisten)?
Hat die Bundesregierung sich zu der Einschätzung einiger Antragstellerinnen und Antragsteller, dass das Beantragungsverfahren für eine Förderung für die Einrichtung einer EUTB immer noch zu bürokratisch und nicht barrierefrei gestaltet sei (https://www.sonntagsblatt.de/artikel/epd/behindertenberatung-sozialpaedagogen), eine eigene Position erarbeitet? Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Warum mussten nach Kenntnis der Bundesregierung einige Beratungsstellen in einigen Bundesländern schließen, obwohl sie nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller schon gute Arbeit geleistet und dafür entsprechende Zuschüsse in der Vergangenheit erhalten hatten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass der Bestand an EUTB geschützt werden sollte? Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln, und wer entscheidet, ob eine bereits existierende EUTB weitergeführt werden kann?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Anträge auf Förderung positiv beschieden werden und welche nicht, und welche Stelle entscheidet dies?
Welche Erfahrungen wurden mit der gemeinschaftlichen Leistungserbringung nach Kenntnis der Bundesregierung gemacht, und welche Probleme gibt es damit ggf. aus Sicht der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) evaluiert, ob die gemeinschaftliche Leistungserbringung im Einklang mit dem Wunsch- und Wahlrecht sowie dem Selbstbestimmungsrecht der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention steht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Wie viele Fälle der gemeinschaftlichen Leistungserbringung sind der Bundesregierung bekannt seit Verabschiedung des BTHG?
Plant die Bundesregierung, die Regelung zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung nicht mehr anzuwenden und zu streichen?
Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit bzw. landesweit auf die Leistung Schulassistenz gestellt, und wie viele davon wurden gewährt und wie viele abgelehnt (bitte pro Jahr und Bundesland getrennt auflisten)?
Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Leistung Schulassistenz gemacht, und welche Probleme liegen ggf. aus Sicht der Bundesregierung zur Leistung Schulassistenz vor?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es bezüglich der Leistung Schulassistenz Verbesserungen und Weiterentwicklungen bedürfte, um die Leistung unbürokratische, zügige und bedarfsdeckende Angebote zu gewährleisten? Wenn ja, plant die Bundesregierung solche Verbesserungen und Weiterentwicklungen, und wenn ja, welche?
Inwieweit ist die Frühförderung nach Kenntnis der Bundesregierung als Komplexleistung bundesweit bzw. landesweit flächendeckend verankert, und werden bedarfsdeckende Angebote unbürokratisch bereitgestellt?
Welche sind die Gründe im Falle einer Umsetzungsverzögerung bzw. eines gänzlichen Scheiterns der Komplexleistung?
Welche finanziellen Mittel werden bereitgestellt, um interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren, in denen Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen zusammenarbeiten, flächendeckend und bedarfsdeckend anbieten zu können?