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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berichte über Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

20.09.2022

Aktualisiert

27.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/325105.09.2022

Berichte über Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Berichten zufolge kam es Anfang Juli 2022 an der deutsch-polnischen Grenze in Görlitz zu einer Einreiseverweigerung und anschließenden Zurückweisung von mindestens zwei jemenitischen Staatsbürgern durch die Polizeidirektion Görlitz (https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-presseerklaerung-pushback-vorwurf-an-der-polnisch-deutschen-grenze-muss-aufgeklaert-werden/?cn-reloaded=1). Die Bundespolizei gab hierzu gegenüber der „taz“ auf Nachfrage an, sie habe eine Einreisebefragung durchgeführt, dabei hätten sich aber keine Hinweise auf das Vorliegen eines Schutzgesuchs ergeben. Ein Betroffener berichtet indessen, er habe mehrfach gesagt, er wolle einen Asylantrag stellen. Dies sei jedoch nicht berücksichtigt worden, stattdessen habe man ihn dazu gedrängt, mehrere Dokumente zu unterzeichnen. Der Ton während der Befragung sei „rau und unhöflich“ gewesen, die anwesende Sprachmittlerin habe ihn angewiesen, nicht zu viele Fragen zu stellen, denn dazu habe er kein Recht. Außerdem habe sie ihm mitgeteilt, er habe keine Chance auf Asyl in Deutschland. Innerhalb von 24 Stunden wurden die Betroffenen anschließend zurück nach Polen gebracht. Gegen sie wurde zudem ein Einreiseverbot ausgesprochen (https://taz.de/Zurueckgewiesene-Gefluechtete-in-Goerlitz/!5871254/).

Die Landesflüchtlingsräte Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung die Zurückweisungen und fordern Aufklärung. Sie hätten zudem Hinweise, dass es sich nicht um Einzelfälle handele, und seien dabei, weitere Betroffene ausfindig zu machen (https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-presseerklaerung-pushback-vorwurf-an-der-polnisch-deutschen-grenze-muss-aufgeklaert-werden/?cn-reloaded=1).

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist das beschriebene Vorgehen der Bundespolizei europarechtswidrig: In der EU regelt die Dublin-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Wenn Personen an der deutsch-polnischen Grenze ein Asylgesuch äußern, müssten sie demnach zunächst registriert werden. Anschließend müsste in einem Dublin-Verfahren ermittelt werden, ob Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat das Asylverfahren durchführen muss.

Auf die Schriftliche Frage 50 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/3097 zu den oben dargelegten Vorgängen antwortete Staatssekretär Mahmut Özdemir am 10. August 2022, dass die Bundespolizei bei Einreisebefragungen prüfe, ob eine Person ein Schutzgesuch stellen wolle, und in einem solchen Fall die Betroffenen grundsätzlich an die zuständigen Erstaufnahmeeinrichtungen vermittele. Auf den konkreten Vorfall bzw. die Berichterstattung und Kritik hierzu wurde bei der Beantwortung nicht eingegangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in mehreren Fällen an der deutsch-polnischen Grenze in Görlitz Schutzsuchende, die in Deutschland einen Asylantrag stellen wollten, von der Bundespolizei nach Polen zurückgeschoben und mit einem Einreiseverbot belegt worden sein sollen, was die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Berichte nahelegen?

2

Hat die Bundesregierung entsprechende Medienberichte zum Anlass genommen, um den gegen die Bundespolizeidirektion Görlitz erhobenen Vorwürfen nachzugehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

3

Wie stellt die Bundesregierung im Einzelnen sicher, dass Artikel 6 der EU-Asylverfahrensrichtlinie (2013/32/EU) angewendet wird, wonach das Personal der Behörden, bei denen wahrscheinlich Asylanträge gestellt werden, „das erforderliche, seinen Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechende Schulungsniveau und Anweisungen erhält, um die Antragsteller darüber zu informieren, wo und wie Anträge auf internationalen Schutz gestellt werden können“?

a) Welche konkreten Vorschriften und Anweisungen an die Bundespolizei existieren hierzu (bitte einzeln mit Datum auflisten)?

b) Auf welche Weise und in welchen Abständen werden Bedienstete der Bundespolizei und bei der Bundespolizei eingesetzte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler entsprechend geschult, und durch wen erfolgen diese Schulungen? Gibt es Erfolgskontrollen?

c) Wird den im Grenzgebiet aufgegriffenen Personen in der Praxis und laut den entsprechenden internen Anweisungen klar und eindeutig vermittelt, dass sie ohne eine Asylprüfung in das durchreiste Transitland zurückgewiesen werden, wenn sie kein Schutzgesuch stellen, und wenn nein, warum nicht?

4

Wird die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass es zu keinen rechtswidrigen Zurückweisungen von Schutzsuchenden durch die Bundespolizei kommt, etwa durch die Anordnung einer Regelung, wonach es in solchen Situationen einer ausdrücklichen Nachfrage durch die Bundespolizei bedarf, ob ein Asylgesuch geäußert werden soll, zumindest bei Personen, die aus typischen Asylherkunftsländern kommen und bei denen sich kein anderes schlüssiges Einreisemotiv aufdrängt, und wenn nein, warum nicht?

5

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine schlüssige Erklärung dafür, warum jemenitische Geflüchtete nach einem Aufgriff durch die Bundespolizei kein Schutzgesuch stellen sollten, obwohl sie in Deutschland um Schutz nachsuchen wollen, und inwieweit hält sie die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Berichte vor diesem Hintergrund für glaubwürdig?

6

Wenn die Bundesregierung in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Antwort auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/3097 erklärt, bei einem Schutzgesuch würden Betroffene nach Abschluss der Maßnahmen „grundsätzlich“ an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung „vermittelt“ – in welchen Fallkonstellationen geschieht dies abweichend zum „grundsätzlichen“ Vorgehen nicht (bitte auflisten und erläutern)?

7

Wie viele Feststellungen einer unerlaubten Einreise oder eines unerlaubten Aufenthalts von Personen aus den 15 wichtigsten Asylherkunftsländern gab es an der deutsch-polnischen Grenze seit 2021 (bitte nach Bundespolizeidirektionen, Monaten und Herkunftsländern differenzieren und in jedem Fall Angaben zu Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit machen)?

8

Wie viele Zurückweisungen von Personen aus den 15 wichtigsten Asylherkunftsländern gab es an der deutsch-polnischen Grenze seit 2021 (bitte nach Bundespolizeidirektionen, Monaten und Herkunftsländern differenzieren und in jedem Fall Angaben zu Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit machen)?

9

Wie viele Zurückschiebungen von Personen aus den 15 wichtigsten Asylherkunftsländern gab es an der deutsch-polnischen Grenze seit 2021 (bitte nach Bundespolizeidirektionen, Monaten und Herkunftsländern differenzieren und in jedem Fall Angaben zu Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit machen)?

10

In wie vielen Fällen wurden schutzsuchende Personen, die an der deutschpolnischen Grenze seit 2021 von der Bundespolizei aufgegriffen wurden, an zuständige Erstaufnahmeeinrichtungen „vermittelt“ (bitte nach Bundespolizeidirektionen, Monaten und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und in jedem Fall Angaben zu Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit machen), und wie genau erfolgt eine solche „Vermittlung“ praktisch?

Berlin, den 25. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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