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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen der im Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen auf die gesetzlichen Krankenkassen und den Gesundheitsfonds

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.09.2022

Aktualisiert

29.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/326506.09.2022

Auswirkungen der im Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen auf die gesetzlichen Krankenkassen und den Gesundheitsfonds

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die finanzielle Ausstattung des Gesundheitsfonds und seiner Liquiditätsreserve war in den vergangenen Jahren sehr gut und nachhaltig. So konnten die Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen stets vor der garantierten Frist ermöglicht werden, sodass Zahlungen an die Leistungserbringer und an die Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen immer kurzfristig erfolgen konnten. Mit Blick auf den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) und dem hierin u. a. vorgesehenen Vermögensabbau bei den gesetzlichen Krankenkassen ist nach Auffassung der Fragesteller diese bislang stets funktionierende, nachhaltige Finanzierung gefährdet. In der Konsequenz könnte es dazu kommen, dass der Gesundheitsfonds später an die gesetzlichen Krankenkassen überweist und dass diese wegen der vorgesehenen massiven Vermögensabschmelzung und z. B. bei teuren, heute noch nicht absehbaren Leistungsfällen in Liquiditäts- und damit Zahlungsschwierigkeiten kommen. Es droht somit eine fehlende Abfederung von Zahlungsrisiken und ggf. auch die Insolvenz (https://www.finanzen.de/news/reserven-auf-kante-genaeht-droht-krankenkassen-insolvenzwelle).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen? Wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?

2

Ist der Bundesregierung die Anzahl der Krankenkassen bekannt, die im Jahr 2022 ihre Finanzreserven aufgrund der bereits geltenden gesetzlichen Regelungen (§ 260 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) durch Absenkung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages vermindern?

3

Wie wirkt sich die geplante einmalige Vermögensabgabe im Jahr 2023 aus, die auf die Finanzreserven des Jahres 2021 zielt, im Zusammenhang mit der bereits geltenden Pflicht zur Vermögensabschmelzung nach § 260 Absatz 2a SGB V?

4

Wie viele gesetzliche Krankenkassen werden nach Einschätzung der Bundesregierung nach Durchführung der Vermögensabschmelzung unter die gesetzlich vorgegebene Mindestreserve fallen?

5

Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entwickelt?

6

Welches Zahlungsziel wurde im Durchschnitt bei den monatlichen Zuweisungen an die gesetzlichen Krankenkassen erreicht, und wie viele Tage vor dem gesetzlich garantierten Ausschüttungstermin Mitte Juli 2022 erfolgte dieses?

7

Wie würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausschüttungszeitpunkt der monatlichen Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nach dem geplanten Abschmelzen verändern?

8

Welche Konsequenzen hätte dies nach Einschätzung der Bundesregierung in Verbindung mit dem Vermögensabbau bei den gesetzlichen Krankenkassen auf

a) die Zahlungsfähigkeit gegenüber Leistungserbringern,

b) die Gewährung von Anträgen der Versicherten und

c) die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze?

9

Hat die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall geplant, dass die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen trotz der dann umgesetzten Maßnahmen zum Jahresbeginn 2023 signifikant steigen sollten, und wenn ja, welche?

10

Hat die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall geplant, dass die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2023 trotz der dann umgesetzten Maßnahmen volatile Entwicklungen zeigen sollten, und wenn ja, welche?

11

Hat die Bundesregierung Maßnahmen für den Fall vorgesehen, dass Kasseninsolvenzen und Kassenschließungen in erheblichem Umfang das Ergebnis dieser Maßnahmen sein sollten?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, falls sich Zahlungsverzögerungen spürbar negativ auf die Leistungserbringer und Patientinnen und Patienten auswirken sollten?

13

Warum wurde die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Finanzierung höherer Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln im aktuellen Gesetzentwurf zum GKV-FinStG nicht umgesetzt?

14

Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, um welchen Betrag die gesetzlichen Krankenkassen durch diese Maßnahme jährlich entlastet würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

15

Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, welche Entlastung der Beitragszahler (bitte Absenkung in Prozentpunkten angeben) sich durch eine deckende Steuerfinanzierung realisieren ließen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16

Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bundesregierung eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent zur dauerhaften Entlastung des Gesundheitssystems nicht erwogen hat?

17

Um welchen Betrag würden – sofern entsprechende Berechnungen vorliegen – die gesetzlichen Krankenkassen durch diese Maßnahme jährlich entlastet?

18

Welche Entlastung der Beitragszahler (bitte Absenkung in Prozentpunkten angeben) ließe sich – sofern entsprechende Berechnungen vorliegen – über den abgesenkten Mehrwertsteuersatz realisieren?

19

Welche Maßnahmen zur dauerhaften Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel plant die Bundesregierung nach Auslaufen der auf einen kurzen Zeitraum ausgelegten Sparmaßnahmen für Arzneimittel (Erhöhung des Herstellerabschlags, Erhöhung des Apothekenabschlags, Verlängerung des Preismoratoriums)?

20

An welchen „langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen“, wie sie der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach anlässlich des Kabinettsbeschlusses des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes angekündigt hat (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/gkv-finstg.html), arbeitet die Bundesregierung derzeit, und welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung in der Versorgung, wenn solche langfristig wirkenden Strukturreformen ausbleiben?

Berlin, den 31. August 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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