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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand und Entwicklung des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

16.09.2022

Aktualisiert

19.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/330506.09.2022

Stand und Entwicklung des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung

der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2022 trat erstmals seit 1949 in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz) in Kraft, das auf der Webseite des Deutschen Bundestages (https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite) öffentlich einsehbar ist. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, soll mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik erreicht werden. Firmen und Verbände müssen sich seither öffentlich registrieren lassen, bevor sie zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Bundesregierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen. Für die Teilnahme an Anhörungen existiert jedoch nur eine Soll-Vorschrift, sodass der Eintrag nur regelmäßig erforderlich bzw. grundsätzlich erforderlich, aber keine Voraussetzung ist. Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Das Lobbyregister beinhaltet allerdings keinen legislativen Fußabdruck, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess wann und in welcher Form Einfluss genommen hat bzw. wer sich zu diesem Zweck mit Bundesministern, Staatssekretären oder Ministerialbeamten getroffen hat. Außerdem enthält das Lobbyregister Ausnahmen für die Kirchen des öffentlichen Rechts, für die Presse, für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

Bislang haben sich über 5 000 Unternehmen, Verbände, Organisationen, Netzwerke, Einzelpersonen und andere angemeldet. Die Zahl der benannten Beschäftigten, die die Interessenvertretung unmittelbar ausüben, liegt bei mehr als 12 500. Die Zahl der Personen, die nach dem Register zur Lobbytätigkeit berechtigt sind, beträgt derzeit 28 443. Rein rechnerisch kommen also auf jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete 38 offiziell registrierte Lobbyisten (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/lobbyregister-in-berlin-kommen-38-lobbyisten-auf-jeden-abgeordneten-li.252461).

Nach Berichten der Wochenzeitschrift „Zeit“ und der Transparenzinitiative abgeordnetenwatch.de sind zahlreiche Abgeordnete im Deutschen Bundestag parallel als Funktionäre von Lobbyverbänden im Lobbyregister verzeichnet. Insgesamt seien 28 Parlamentarierinnen und Parlamentarier „im Vorstand, Präsidium oder Beirat von Interessenorganisationen tätig, die sich im Lobbyregister des Bundestages eingetragen haben. Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN engagieren sich unter anderem in Lobbyvereinen der Rüstungsindustrie, der Energiebranche oder einer Handelskammer.“ (zitiert nach: https://www.focus.de/politik/deutschland/bericht-interessenkonflikte-in-einigen-faellen-28-bundestagsabgeordnete-stehen-im-lobbyregister_id_111871804.html).

Die bisherigen Regelungen zum Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag sind nach Auffassung der Fragestellenden unzureichend. Auch die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einige Veränderungen der Lobbyregelungen angekündigt (vgl. Koalitionsvertrag 2021, S. 10).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wird die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, „grundrechtsschonend und differenziert erweitern“, und wenn ja, wann, und in welcher Form (vgl. Koalitionsvertrag 2021, a. a. O.)?

2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der gegenwärtigen – und aus Sicht der Fragestellenden hohen – Anzahl der Personen, die nach dem Register zur Lobbytätigkeit berechtigt sind die aus und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

3

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung schon Fälle gegeben, in denen Lobbyisten trotz bestehender Registrierungspflicht sich nicht ins Lobbyregister eingetragen oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vorgenommen haben?

Wenn ja, in welchem Umfang, und welche Konsequenzen hatte dies jeweils (bitte entsprechend auflisten)?

4

Gibt es schon genauere Planungen hinsichtlich der Einführung eines sogenannten legislativen Fußabdrucks innerhalb der Bundesregierung, wenn ja, in welcher Form soll danach ggf. dabei im Gesetzgebungsverfahren der inhaltliche Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern kenntlich gemacht werden, und wann ist ggf. mit einer entsprechenden Einführung zu rechnen?

5

Wie geht die Bundesregierung mit der Doppelfunktion von Abgeordneten des Deutschen Bundestages um, die sich ggf. im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auch als Verbandsvertreter einbringen, und sieht die Bundesregierung darin ein Problem für den Grundsatz der Gewaltenteilung, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Regierungshandeln und für mögliche Kontakte zu diesen Abgeordneten (bitte begründen)?

6

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Ministerialbeamte der Leitungsebene) mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die neben ihrem Mandat auch als Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter und Lobbyisten tätig sind, in dieser Eigenschaft getroffen bzw. Kontakt gehabt, und wenn ja,

a) wann fanden diese Treffen zwischen welchen Beteiligten statt, und welches Thema wurde dabei jeweils besprochen (bitte entsprechend nach Datum und beteiligten Personen sowie Themen aufführen; im Fall von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem Dokumente ggf. zu dem Kontakt veraktet wurden),

b) wann fanden entsprechende Telefonate oder ein schriftlicher Austausch (z. B. per Brief, E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht) zu jeweils welchen Themen statt, und welche Vereinbarungen wurden dabei ggf. getroffen (bitte entsprechend nach Datum und korrespondierenden Personen sowie Themen aufführen; im Fall von „allgemeinen Themen“ oder „allgemeinem Austausch“ bitte das Sachthema angeben, unter dem Dokumente ggf. zu dem Kontakte veraktet wurden)?

7

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, besondere interne Richtlinien für die Beschäftigten der Bundesministerien im Umgang mit in der Eigenschaft als Lobbyisten unentgeltlich tätigen Abgeordneten zu regeln?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, sollten diese nach Meinung der Bundesregierung auch eine Hinweispflicht für Abgeordnete des Deutschen Bundestages enthalten, wenn diese an die Bundesregierung in der Eigenschaft als Lobbyisten herantreten (bitte begründen)?

8

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass unentgeltliches Lobbyieren von Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Dritte bei der Bundesregierung zukünftig gesetzlich unterbunden werden sollte, und wenn ja, wird sie sich dafür ggf. einsetzen (bitte begründen)?

Berlin, den 15. August 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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