Ausgleich der kalten Progression und alternative Maßnahmen
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Zeiten einer höheren Inflation wird das Thema der kalten Progression bei der Einkommensteuer wieder deutlich relevanter, weil diese ohne Ausgleich ein deutlich höheres Maß annimmt. Aus diesem Umstand heraus ergibt sich für den Ausgleich ein deutlich höheres Entlastungsvolumen, dessen Verteilung den politischen Mehrheitsverhältnissen folgt.
Angesichts des aktuellen Vorschlags des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner zum Ausgleich der kalten Progression ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller Fragen hinsichtlich der Entlastungswirkung sowie alternativer Instrumente zur Entlastung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie bewertet die Bundesregierung die ausbleibende „Rechtsverschiebung“ des Reichensteuersatzes bei den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesministeriums der Finanzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorgenommene „Rechtsverschiebung“ des Reichensteuersatzes zum Abbau der kalten Progression der Vorgängerregierung?
Welche Höhe müsste – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – der Reichensteuersatz haben, um die Mindereinnahmen bei den restlichen Maßnahmen zum Abbau der kalten Progression nach den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums auszugleichen?
Welche Mehrbelastungen ergäben sich, sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen, wenn die kalte Progression in den Jahren 2023 und 2024 nicht ausgeglichen werden würde (bitte in individuelle Durchschnittsbelastung in 5-Prozent-Abschnitten der Bevölkerung sowie die Volumenverteilung angeben)?
Welche Mehrbelastungen hätten sich – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – ergeben, wenn die kalte Progression seit 2020 nicht ausgeglichen werden würde (bitte in individuelle Durchschnittsbelastung in 5-Prozent-Abschnitten der Bevölkerung sowie die Volumenverteilung angeben)?
Wie verteilen sich – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – die Entlastungen, die im Zuge des Abbaus der kalten Progression seit 2010 stattfand, auf die Bevölkerung (bitte in individuelle Durchschnittsbelastung in 5-Prozent-Abschnitten der Bevölkerung sowie die Volumenverteilung angeben)?
Welche Mehrbelastungen ergeben sich – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – durch die steigenden Energiepreise (bitte in individuelle Durchschnittsbelastung in 5-Prozent-Abschnitten der Bevölkerung angeben)?
Wie verteilen sich – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – das Entlastungsvolumen sowie die durchschnittliche Entlastung pro Person nach den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums auf die Bevölkerung (bitte in 5-Prozent-Abschnitten angeben)?
Um wie viele Prozentpunkte könnte – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – der Normalsatz der Mehrwertsteuer gesenkt werden bei einem Gesamtentlastungsvolumen wie nach den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums (bitte auch die individuelle Durchschnittsentlastung in 5-Prozent-Abschnitten der Bevölkerung sowie die Volumenverteilung angeben)?
Um wie viele Prozentpunkte könnte – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – der ermäßigte Satz der Mehrwertsteuer gesenkt werden bei einem Gesamtentlastungsvolumen wie nach den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums (bitte in individuelle Durchschnittsentlastung in 5-Prozent-Abschnitten der Bevölkerung sowie die Volumenverteilung angeben)?
Wie verteilen sich – sofern entsprechende Berechnungen der Bundesregierung vorliegen – das Entlastungsvolumen sowie die Durchschnittsentlastungen, wenn man das Gesamtentlastungsvolumen nach den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums nur für die Erhöhung des Grundfreibetrags verwenden würde (bitte in 5-Prozent-Abschnitten angeben)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einer Verzerrung entgegenzuwirken, falls die Inflation höher oder geringer als geplant ausfällt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass bei einer 2023 möglicherweise auftretenden Deflation der Abbau der kalten Progression eine effektive Entlastung wird?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Differenzierung beim Abbau der kalten Progression, wenn es sich um angebots- statt nachfrageseitige Inflation handelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die geringere prozentuale Anhebung des Grundfreibetrags und des Kindergelds im Vergleich zu den restlichen Tarifverschiebungen in den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums?
Wie steht die Bundesregierung zu einem „Tarif auf Rädern“?
Wie bewertet die Bundesregierung den Ausgleich der kalten Progression bei Spitzeneinkommen vor dem Hintergrund einer geringeren Konsumquote?
Hat die Bundesregierung bereits Eckpunkte für den Abbau der kalten Progression für die Jahre 2025 und 2026 festgehalten, und wenn ja, welche sind dies?
Plant die Bundesregierung weitere steuerliche Anpassungsmaßnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der Inflation (zum Beispiel bei der Verbrauch- oder Energiesteuer)?
Wurden externe Beraterinnen und Berater in die Prüfung der Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums eingebunden, und wenn ja, welche, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Umfang geschah dies?
Zu welchen spezifischen Aspekten der Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums wurden externe Beraterinnen und Berater befragt?
Wurden Lobbygruppen in die Prüfung der Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums eingebunden, und wenn ja, welche, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Umfang geschah dies?
Nach welchen Kriterien und durch welche Bundesministeriumsebene erfolgte ggf. die Auswahl dieser Lobbygruppen?
Zu welchen spezifischen Aspekten der Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums wurden Lobbygruppen befragt?
Inwiefern wurden Vorschläge und Anmerkungen von Lobbygruppen in die Prüfung der Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums berücksichtigt (ggf. bitte nach Lobbygruppen aufschlüsseln)?
Welche der derzeitigen Bundesminister, Staatsekretäre oder Staatsminister kommunizierten mit Lobbygruppen zu einem Meinungsaustausch zur Prüfung der Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministeriums (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [ Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?