Strafverfolgung von Verantwortlichen für Kriegsverbrechen in Italien und Entschädigungszahlungen für italienische Militärinternierte
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Kersten Naumann, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem im Sommer 1943 die Mussolini-Regierung gestürzt worden und Italien aus dem Kriegsbündnis mit dem Deutschen Reich ausgeschert war, wurden über 600 000 italienische Soldaten in deutsche Gefangenschaft genommen. Ihnen wurde der Status als Kriegsgefangene verweigert, sie galten vielmehr als „Italienische Militärinternierte“ (IMI). „Damit wurde den Gefangenen der Schutz der Genfer Konvention verweigert. Sie waren jeder Willkür ausgesetzt“, beschreibt der Freiburger Historiker Gerhard Schreiber die Situation dieser Gefangenen (taz, 19. Februar 2004). Die Sterblichkeitsrate war aufgrund der Haftbedingungen extrem hoch.
Die Gefangenen mussten Zwangsarbeit leisten, mehrere Zehntausend wurden in der Rüstungsindustrie oder für andere, direkt mit militärischen Zwecken verbundene Arbeiten eingesetzt, was nach den Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts ebenfalls widerrechtlich war.
Obwohl den italienischen Gefangenen weder formal noch materiell der Status von Kriegsgefangenen zuerkannt wurde, haben sie bis heute keine Entschädigung erhalten. Entsprechende Anträge an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft wurden abgelehnt, eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. Juni 2004 wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine zentrale Rolle spielte dabei ein im Juli 2001 erstelltes Gutachten des an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrenden Rechtswissenschaftlers Christian Tomuschat, das im Auftrag des BMF erstellt worden war. Darin wird die Umwandlung des Status der IMI in Zivilisten für völkerrechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Das Gutachten geht demzufolge von der fiktiven Annahme aus, die IMI seien rechtlich Kriegsgefangene geblieben, obwohl ihnen deren Rechte verweigert worden sind. Als Kriegsgefangene jedoch sind sie laut Stiftungsgesetz von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen.
An dieser Entscheidung ist heftige Kritik geübt worden. Der überlebende ehemalige IMI Serafino Gasperini erklärte im Deutschlandfunk in einer Sendung vom 25. Juni 2002:
- Die deutsche Entscheidung halte ich für skandalös. Wenn sie uns als Kriegsgefangene behandelt hätten, dann wäre ja alles okay gewesen. Aber sie haben uns nicht als Kriegsgefangene behandelt. Wir waren Sklaven. Daher ist das deutsche Rechtsgutachten, wonach wir keine Zwangsarbeiter waren, nicht korrekt.
Der Historiker Gerhard Schreiber kritisierte in der gleichen Sendung ebenfalls die Argumentation des Gutachters als „zynisch gegenüber den Betroffenen und außerhalb der historischen Realität. Er berücksichtigt einfach nicht die Wirklichkeit […]. Für mich ist das ein Skandal und ich habe den Eindruck, dass es sich dabei um eine große Heuchelei handelt; dass man auf diese Weise der Verpflichtung entgehen will, die Italiener zu entschädigen […]“.
Der Rechtsanwalt Joachim Lau bezeichnet dieses Verfahren als „eine äußerst bedenkliche Verdrehung der rechtshistorischen Tatsachen“ (junge Welt, 24. Juli 2004).
In Italien dagegen hat sich eine andere Rechtslage entwickelt; so hat der italienische Kassationsgerichtshof in Rom im Jahr 2004 entschieden, dass in Italien Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht werden können, da bei internationalen Verbrechen der Grundsatz der Staatenimmunität nicht gelte (DER SPIEGEL 41/2004).
Zehntausende Überlebende warten bis heute auf eine Entschädigung; angesichts ihres hohen Alters ist eine rasche Regelung unbedingt erforderlich.
Völlig unzureichend ist auch die politische und juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen, die zwischen 1943 und 1945 von deutschen Truppen in Italien verübt worden sind. In diesem Zeitraum wurden mindestens 150 Massaker verübt.
Zuletzt wurden im Juni 2005 zehn ehemalige SS-Angehörige wegen der Ermordung von Bewohnern des Toscana-Dorfes Sant´Anna zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Dem Massaker waren am 12. August 1944 560 Kinder, Frauen und alte Männer zum Opfer gefallen. Die Verurteilten leben alle in der Bundesrepublik Deutschland. Gegen sie wird erst seit dem Jahr 2002 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt. Der Verein der Opfer von Sant´Anna hat die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke beauftragt, Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zu nehmen und im Fall der Anklageerhebung die Nebenklage zu betreiben. Dem Akteneinsichtsbegehren wurde über mehrere Monate hinweg seitens der Staatsanwaltschaft mit wechselnden Begründungen bis heute nicht stattgegeben, wie die Rechtsanwältin den Fragestellern mitgeteilt hat. Erst Anfang Juni dieses Jahres konnte die Anwältin die Akten einsehen.
Unterlagen zu deutschen Kriegsverbrechen sind in Italien unter anderem im sogenannten „Schrank der Schande“ enthalten, der 1995 am Sitz der italienischen Militärgeneralstaatsanwaltschaft in Rom geöffnet wurde. Seither wurden rund 700 Akten an zuständige Militärstaatsanwaltschaften geleitet.
Die Zahl der bis heute durchgeführten Ermittlungs- und Strafverfahren, sowohl jene in Italien als auch in Deutschland, steht in keinem Verhältnis zur Dimension des vom Dritten Reich geführten Vernichtungskriegs. Die geringe Zahl der Verfahren dokumentiert das Fehlen einer systematischen Aufarbeitung dieser Verbrechen sowohl in juristischer als auch politischer Hinsicht. Dieser fehlende Wille zeigt sich auch in der unzureichenden Kooperation der deutschen Behörden mit italienischen Stellen, wie oben im Fall der abgelehnten Akteneinsicht beispielhaft beschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Italienische Militär-Internierte (IMI)
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Haager Landkriegsordnung individuelle Entschädigungen für Verletzungen des Abkommens zwar nicht zwingend vorschreibt, aber gleichwohl zulässt, und wenn nein, warum nicht?
2. Ist den IMI nach Auffassung der Bundesregierung der Status als Kriegsgefangene incl. der damit verbundenen Rechte vom Deutschen Reich tatsächlich gewährt worden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
3. Muss nach Auffassung der Bundesregierung bei der Frage, ob die italienischen Gefangenen als Kriegsgefangene zu betrachten seien, außer ihrer formaljuristischen Stellung nicht auch deren tatsächliche materielle Situation herangezogen werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Stellung hierzu?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die italienischen Militärinternierten faktisch nicht als Kriegsgefangene behandelt wurden, und wenn nein, warum nicht?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Behandlung der italienischen Militärinternierten schweres Unrecht war, und wenn ja, warum lehnt sie deren Entschädigung bisher ab?
6. Wie viele ehemalige IMI sind heute nach Kenntnis der Bundesregierung oder nach Angaben der italienischen Regierung bzw. italienischer Opferverbände noch am Leben?
7. Treffen die Angaben von Rechtsanwalt Joachim Lau gegenüber den Fragestellern zu, denen zufolge von 110 000 Anträgen italienischer Zwangsarbeiter bei der Internationalen Organisation für Migration 100 000 abgelehnt wurden?
8. Wie viele Klagen wie vieler ehemaliger IMI auf Entschädigung sind derzeit eingereicht a) vor deutschen Gerichten, b) vor ausländischen Gerichten (bitte nach Ländern auflisten), c) vor internationalen Gerichtshöfen?
9. Wie haben sich diese Gerichtsverfahren aus Sicht der Bundesregierung entwickelt, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?
10. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung ein Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof in Rom entwickelt, in dem es unter anderem um die Frage der Staatenimmunität ging?
- a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?
- b) Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus diesem Urteil?
11. Wie viele Arbeitsstunden wurden von den IMI in deutscher Gefangenschaft erbracht, wie viele davon in der Rüstungsindustrie?
12. Welches Entgelt wäre für die gesamte Dauer der Zwangsarbeit für sämtliche IMI insgesamt ungefähr zu zahlen gewesen, wären die Arbeitskräfte nach den damals üblichen Löhnen bezahlt worden?
13. Wie hoch ist die Summe, die das Deutsche Reich und die Industrie eingespart haben, indem sie diese Zwangsarbeiter eingesetzt haben (unter Einrechung der seither anzurechnenden Zinsen)?
14. Trifft es zu, dass für die zur Zwangsarbeit gezwungenen Italienischen Militärinternierten Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, diese aber bis heute nicht an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
15. Falls die Bundesregierung keine Kenntnis zu den vorangegangenen Fragen hat, beabsichtigt sie, sich Kenntnisse dazu zu beschaffen, um dieses Verbrechen aufzuarbeiten und Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
16. Erwägt oder beabsichtigt die Bundesregierung, den überlebenden ehemaligen IMI eine Entschädigung zukommen zu lassen und diesbezüglich in Verhandlungen mit den Opferverbänden einzutreten, und wenn ja, was konkret will sie unternehmen und bis wann?
II. Entschädigung für Überlebende und Angehörige von Massakern und Strafverfolgung der Täter
17. a) Wie viele Massenerschießungen von Zivilisten, Partisanenverdächtigen, gefangenen oder sich ergebenden Soldaten haben deutsche Truppen zwischen 1943 und 1945 in Italien vorgenommen (bitte einzeln auflisten)?
b) Wie viele Massenerschießungen an italienischen Kriegsgefangenen bzw. IMI haben deutsche Truppen außerhalb Italiens vorgenommen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie sind diese Massenerschießungen nach Auffassung der Bundesregierung aus völkerrechtlicher Sicht zu bewerten?
18. Wie viele Entschädigungsklagen sind derzeit wegen Kriegsverbrechen und Massakern in Italien vor deutschen und italienischen sowie weiteren Gerichten anhängig, um welche Kriegsverbrechen geht es dabei, was ist Gegenstand der Klage, und welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein (bitte jeweils nach Art, Ort und Datum des Kriegsverbrechens aufschlüsseln)?
19. Wurden bisher Entschädigungszahlungen an Überlebende oder Angehörige von Deutschen begangener Massaker in Italien geleistet, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
20. Wie viele Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Italien sind nach Kenntnis der Bundesregierung sowie nach Angaben italienischer Opferverbände heute noch am Leben?
- a) Wie viele von diesen haben Entschädigungszahlungen von der Bundesrepublik erhalten und in welcher Höhe?
- b) Wie viele von diesen haben keine Entschädigungszahlungen von der Bundesrepublik Deutschland erhalten und warum nicht?
- c) Beabsichtigt die Bundesregierung, (weitere) Entschädigungszahlungen zu leisten, wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?
21. Wie viele Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Italien sind nach dem 8. Mai 1945 verstorben, ohne jemals eine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland erhalten zu haben?
22. Falls die Bundesregierung zu den vorangegangenen Fragen keine Erkenntnisse hat, warum hat sie keine Erkenntnisse hierzu, beabsichtigt sie, sich welche zu beschaffen, und wenn nein, warum nicht?
23. a) Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an Massakern in Italien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach 1945 vor deutschen Gerichten gegeben (bitte einzeln auflisten)?
b) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Massakern wurden nach 1945 gegen wie viele Personen eröffnet und ohne Verurteilung der Beschuldigten wieder eingestellt?
c) Aus welchen Gründen erfolgten die Einstellungen dieser Verfahren (bitte nach Gründen auflisten)?
d) Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit in der Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen in der Zeit des Zweiten Weltkriegs geführt?
24. Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an Massakern in Italien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung vor italienischen Gerichten gegeben (bitte einzeln auflisten)?
- a) Wie viele davon ergingen in Abwesenheit?
- b) Wie viele der noch lebenden Verurteilten haben bislang ihre Strafe nicht angetreten und warum?
- c) Wie viele der noch lebenden Verurteilten, die ihre Strafe bislang nicht angetreten haben, halten sich in Deutschland auf (bitte detailliert darlegen)?
- d) Was unternehmen die deutschen Justizbehörden, um diese Täter zur Verantwortung zu ziehen?
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass manche Kriegsverbrecher in Deutschland bis heute unbestraft geblieben sind?
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass italienische Gerichte das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen des Massakers in Sant´Anna abgeschlossen haben, während die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit nunmehr rund vier Jahren nicht über ein Ermittlungsverfahren hinauskommt, und teilt sie die Ansicht der Fragesteller, hier liege ein gravierendes Versagen der deutschen Justiz vor?
27. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein italienisches Gericht im Jahr 2005 Verantwortliche des Massakers in Sant´Anna wegen Mordes verurteilt hat?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die noch lebenden Täter allesamt in der Bundesrepublik leben, und wenn ja, wie bewertet sie den Umstand, dass die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
28. Ist die Bundesanwaltschaft gemäß § 120 i. V. m. 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) mit Ermittlungen von Kriegsverbrechen in Italien betraut worden, und wenn ja:
- a) in welchen Fällen?
- b) In welchen Fällen ist bislang eine Anklageerhebung erfolgt?
- c) Was unternimmt die Bundesregierung, um der Gefahr zu begegnen, dass durch unkoordinierte Aufnahme von Ermittlungen durch die einzelnen Staatsanwaltschaften der Länder eine systematische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Massakern in Italien erschwert wird?
29. Ist den Überlebenden oder Angehörigen der deutschen Kriegsverbrechen und Massaker in Italien in den Fällen der Aufnahme von Ermittlungen durch deutsche Justizbehörden diese Tatsache stets bekannt gemacht worden?
30. Sind die Überlebenden oder Angehörigen über ihre rechtlichen Möglichkeiten der Teilhabe an dem Verfahren in der BRD stets unterrichtet worden, und wenn nein, in welchen Fällen nicht und warum nicht?
31. Welche Schritte haben deutsche Justizbehörden bei Ermittlungen wegen in Italien begangener Kriegsverbrechen und Massakern unternommen, die Überlebenden oder Angehörigen in die Verfahren mit einzubeziehen und sie über Möglichkeiten der Teilhabe daran zu informieren?
- a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kenntnis der Überlebenden und Angehörigen über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an solchen Verfahren?
- b) Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen, um Überlebende und Angehörige von Deutschen begangener Kriegsverbrechen über ihre Rechte in den Verfahren besser aufzuklären, und wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine juristische Aufarbeitung von Deutschen begangener Kriegsverbrechen bislang nicht ausreichend stattgefunden hat, und will sie Maßnahmen ergreifen, um die noch nicht aufgearbeiteten Fälle einer Erledigung zuzuführen, und wenn ja:
- a) was will die Bundesregierung konkret unternehmen?
- b) Welche Mittel sollen dafür bereitgestellt und wie sollen diese eingesetzt werden?
33. Hat die Bundesregierung Mittel zur Verfügung gestellt, um nach der Öffnung des so genannten Schranks der Schande in Italien die darin liegenden Akten aufzuarbeiten bzw. die italienischen Behörden bei der Aufarbeitung zu unterstützen, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Zwecke, wenn nein, warum nicht?
- a) Hat die Bundesregierung den italienischen Behörden entsprechende Angebote unterbreitet, und wenn ja, wann, welcher Art waren die Angebote, und wie haben die italienischen Behörden darauf reagiert? Wenn keine solchen Angebote gemacht wurden: warum nicht?
- b) Beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin bzw. in Zukunft Mittel bereitzustellen, um die italienischen Behörden bei der Aufarbeitung der Kriegsverbrechen zu unterstützen, und wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?
Fragen33
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Haager Landkriegsordnung individuelle Entschädigungen für Verletzungen des Abkommens zwar nicht zwingend vorschreibt, aber gleichwohl zulässt, und wenn nein, warum nicht?
Ist den IMI nach Auffassung der Bundesregierung der Status als Kriegsgefangene incl. der damit verbundenen Rechte vom Deutschen Reich tatsächlich gewährt worden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Muss nach Auffassung der Bundesregierung bei der Frage, ob die italienischen Gefangenen als Kriegsgefangene zu betrachten seien, außer ihrer formaljuristischen Stellung nicht auch deren tatsächliche materielle Situation herangezogen werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Stellung hierzu?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die italienischen Militärinternierten faktisch nicht als Kriegsgefangene behandelt wurden, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Behandlung der italienischen Militärinternierten schweres Unrecht war, und wenn ja, warum lehnt sie deren Entschädigung bisher ab?
Wie viele ehemalige IMI sind heute nach Kenntnis der Bundesregierung oder nach Angaben der italienischen Regierung bzw. italienischer Opferverbände noch am Leben?
Treffen die Angaben von Rechtsanwalt Joachim Lau gegenüber den Fragestellern zu, denen zufolge von 110 000 Anträgen italienischer Zwangsarbeiter bei der Internationalen Organisation für Migration 100 000 abgelehnt wurden?
Wie viele Klagen wie vieler ehemaliger IMI auf Entschädigung sind derzeit eingereicht
a) vor deutschen Gerichten,
b) vor ausländischen Gerichten (bitte nach Ländern auflisten),
c) vor internationalen Gerichtshöfen?
Wie haben sich diese Gerichtsverfahren aus Sicht der Bundesregierung entwickelt, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Verfahren?
Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung ein Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof in Rom entwickelt, in dem es unter anderem um die Frage der Staatenimmunität ging?
a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?
b) Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus diesem Urteil?
Wie viele Arbeitsstunden wurden von den IMI in deutscher Gefangenschaft erbracht, wie viele davon in der Rüstungsindustrie?
Welches Entgelt wäre für die gesamte Dauer der Zwangsarbeit für sämtliche IMI insgesamt ungefähr zu zahlen gewesen, wären die Arbeitskräfte nach den damals üblichen Löhnen bezahlt worden?
Wie hoch ist die Summe, die das Deutsche Reich und die Industrie eingespart haben, indem sie diese Zwangsarbeiter eingesetzt haben (unter Einrechung der seither anzurechnenden Zinsen)?
Trifft es zu, dass für die zur Zwangsarbeit gezwungenen Italienischen Militärinternierten Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, diese aber bis heute nicht an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Falls die Bundesregierung keine Kenntnis zu den vorangegangenen Fragen hat, beabsichtigt sie, sich Kenntnisse dazu zu beschaffen, um dieses Verbrechen aufzuarbeiten und Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
Erwägt oder beabsichtigt die Bundesregierung, den überlebenden ehemaligen IMI eine Entschädigung zukommen zu lassen und diesbezüglich in Verhandlungen mit den Opferverbänden einzutreten, und wenn ja, was konkret will sie unternehmen und bis wann?
a) Wie viele Massenerschießungen von Zivilisten, Partisanenverdächtigen, gefangenen oder sich ergebenden Soldaten haben deutsche Truppen zwischen 1943 und 1945 in Italien vorgenommen (bitte einzeln auflisten)?
b) Wie viele Massenerschießungen an italienischen Kriegsgefangenen bzw. IMI haben deutsche Truppen außerhalb Italiens vorgenommen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie sind diese Massenerschießungen nach Auffassung der Bundesregierung aus völkerrechtlicher Sicht zu bewerten?
Wie viele Entschädigungsklagen sind derzeit wegen Kriegsverbrechen und Massakern in Italien vor deutschen und italienischen sowie weiteren Gerichten anhängig, um welche Kriegsverbrechen geht es dabei, was ist Gegenstand der Klage, und welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein (bitte jeweils nach Art, Ort und Datum des Kriegsverbrechens aufschlüsseln)?
Wurden bisher Entschädigungszahlungen an Überlebende oder Angehörige von Deutschen begangener Massaker in Italien geleistet, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Wie viele Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Italien sind nach Kenntnis der Bundesregierung sowie nach Angaben italienischer Opferverbände heute noch am Leben?
a) Wie viele von diesen haben Entschädigungszahlungen von der Bundesrepublik erhalten und in welcher Höhe?
b) Wie viele von diesen haben keine Entschädigungszahlungen von der Bundesrepublik Deutschland erhalten und warum nicht?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, (weitere) Entschädigungszahlungen zu leisten, wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?
Wie viele Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Italien sind nach dem 8. Mai 1945 verstorben, ohne jemals eine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland erhalten zu haben?
Falls die Bundesregierung zu den vorangegangenen Fragen keine Erkenntnisse hat, warum hat sie keine Erkenntnisse hierzu, beabsichtigt sie, sich welche zu beschaffen, und wenn nein, warum nicht?
a) Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an Massakern in Italien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach 1945 vor deutschen Gerichten gegeben (bitte einzeln auflisten)?
b) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Massakern wurden nach 1945 gegen wie viele Personen eröffnet und ohne Verurteilung der Beschuldigten wieder eingestellt?
c) Aus welchen Gründen erfolgten die Einstellungen dieser Verfahren (bitte nach Gründen auflisten)?
d) Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit in der Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen in der Zeit des Zweiten Weltkriegs geführt?
Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an Massakern in Italien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung vor italienischen Gerichten gegeben (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie viele davon ergingen in Abwesenheit?
b) Wie viele der noch lebenden Verurteilten haben bislang ihre Strafe nicht angetreten und warum?
c) Wie viele der noch lebenden Verurteilten, die ihre Strafe bislang nicht angetreten haben, halten sich in Deutschland auf (bitte detailliert darlegen)?
d) Was unternehmen die deutschen Justizbehörden, um diese Täter zur Verantwortung zu ziehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass manche Kriegsverbrecher in Deutschland bis heute unbestraft geblieben sind?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass italienische Gerichte das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen des Massakers in Sant´Anna abgeschlossen haben, während die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit nunmehr rund vier Jahren nicht über ein Ermittlungsverfahren hinauskommt, und teilt sie die Ansicht der Fragesteller, hier liege ein gravierendes Versagen der deutschen Justiz vor?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein italienisches Gericht im Jahr 2005 Verantwortliche des Massakers in Sant´Anna wegen Mordes verurteilt hat?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die noch lebenden Täter allesamt in der Bundesrepublik leben, und wenn ja, wie bewertet sie den Umstand, dass die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
Ist die Bundesanwaltschaft gemäß § 120 i. V. m. 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) mit Ermittlungen von Kriegsverbrechen in Italien betraut worden, und wenn ja:
a) in welchen Fällen?
b) In welchen Fällen ist bislang eine Anklageerhebung erfolgt?
c) Was unternimmt die Bundesregierung, um der Gefahr zu begegnen, dass durch unkoordinierte Aufnahme von Ermittlungen durch die einzelnen Staatsanwaltschaften der Länder eine systematische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Massakern in Italien erschwert wird?
Ist den Überlebenden oder Angehörigen der deutschen Kriegsverbrechen und Massaker in Italien in den Fällen der Aufnahme von Ermittlungen durch deutsche Justizbehörden diese Tatsache stets bekannt gemacht worden?
Sind die Überlebenden oder Angehörigen über ihre rechtlichen Möglichkeiten der Teilhabe an dem Verfahren in der BRD stets unterrichtet worden, und wenn nein, in welchen Fällen nicht und warum nicht?
Welche Schritte haben deutsche Justizbehörden bei Ermittlungen wegen in Italien begangener Kriegsverbrechen und Massakern unternommen, die Überlebenden oder Angehörigen in die Verfahren mit einzubeziehen und sie über Möglichkeiten der Teilhabe daran zu informieren?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kenntnis der Überlebenden und Angehörigen über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an solchen Verfahren?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen, um Überlebende und Angehörige von Deutschen begangener Kriegsverbrechen über ihre Rechte in den Verfahren besser aufzuklären, und wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine juristische Aufarbeitung von Deutschen begangener Kriegsverbrechen bislang nicht ausreichend stattgefunden hat, und will sie Maßnahmen ergreifen, um die noch nicht aufgearbeiteten Fälle einer Erledigung zuzuführen, und wenn ja:
a) was will die Bundesregierung konkret unternehmen?
b) Welche Mittel sollen dafür bereitgestellt und wie sollen diese eingesetzt werden?
Hat die Bundesregierung Mittel zur Verfügung gestellt, um nach der Öffnung des so genannten Schranks der Schande in Italien die darin liegenden Akten aufzuarbeiten bzw. die italienischen Behörden bei der Aufarbeitung zu unterstützen, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Zwecke, wenn nein, warum nicht?
a) Hat die Bundesregierung den italienischen Behörden entsprechende Angebote unterbreitet, und wenn ja, wann, welcher Art waren die Angebote, und wie haben die italienischen Behörden darauf reagiert? Wenn keine solchen Angebote gemacht wurden: warum nicht?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin bzw. in Zukunft Mittel bereitzustellen, um die italienischen Behörden bei der Aufarbeitung der Kriegsverbrechen zu unterstützen, und wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?