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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Liste des ukrainischen Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.09.2022

Aktualisiert

19.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/337712.09.2022

Liste des ukrainischen Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Żaklin Nastić, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das ukrainische „Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation“ hat am 14. Juli dieses Jahres eine Liste von Personen veröffentlicht, die es beschuldigt, russische Propagandaerzählungen zu verbreiten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ukraine-setzt-alice-schwarzer-auf-schwarze-liste-li.251348). Die Seite wurde Mitte August 2022 offenbar vom Netz genommen, ist aber über Internetarchive weiter einsehbar.

Diese Liste ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur selbst ein Dokument einer Desinformationspolitik, weil sie etliche Personen zu Unrecht als „prorussisch“ bezeichnet, sie stellt vielmehr auch eine Bedrohung der gelisteten Personen dar, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ukrainische Nationalisten Angriffe auf diese Personen unternehmen, in dem Glauben, es handle sich um „Feinde“ der Ukraine.

Auf der Liste waren einige Dutzend Personen vornehmlich aus dem westlichen Ausland, von denen etliche dem rechtsorientierten politischen Spektrum zuzurechnen sind, so die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen, wie auch Vertreter des sogenannten Schiller-Instituts. Allerdings stehen bzw. standen auf der Liste, teilweise nur zeitweise, auch Personen, die politisch links bzw. Mittelinks oder konservativ verortet sind, etwa der Vorsitzende der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag Dr. Rolf Mützenich, die Feministin Alice Schwarzer, der ehemalige US-Politiker Henry Kissinger (https://tass.com/world/1457055) oder der Publizist Glenn Greenwald (https://www.newsweek.com/tulsi-gabbard-rand-paul-placed-list-russian-propagandists-ukraine-1727831).

Dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Rolf Mützenich wird auf der Liste vorgeworfen, er habe der Ukraine geraten, einen Waffenstillstand zu schließen. Die Feministin Alice Schwarzer steht auf der Liste, weil sie dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vorgeworfen hatte, Russland provoziert zu haben und weil sie sich gegen Waffenexporte in die Ukraine ausgesprochen hat. Nach eigener Darstellung war auch der Politikwissenschaftler und Publizist Edward Luttwak auf der Liste. In der Zeitung „Welt“ reagierte er auf die Beschuldigung mit dem Hinweis, er habe eine ihm untergeschobene Behauptung (Putin sei provoziert worden, einen Krieg gegen die Ukraine zu beginnen) niemals gesagt oder auch nur gedacht. Eine weitere Behauptung (er schlage Referenden in ostukrainischen Provinzen vor) sei grob sinnentstellend zitiert worden, weil unterschlagen worden sei, dass er Plebiszite nur „mit vorheriger Zustimmung Kiews, nach einem vollständigen Waffenstillstand, dem der Verzicht Russlands auf alle anderen Gebietsansprüche vorausgeht, abgehalten werden sollten“ (https://www.welt.de/kultur/plus240214711-Edward-Luttwak-ueber-Kiewer-Desinformation.html). Glenn Greenwald wird auf der Liste vorgehalten, er habe gefordert, Russland dürfe nicht zu einem Atomkrieg provoziert werden, außerdem habe er darauf hingewiesen, dass sich in der Ukraine gefährliche bzw. ungesicherte Biolabore befänden (https://www.newsweek.com/tulsi-gabbard-rand-paul-placed-list-russian-propagandists-ukraine-1727831).

Das „Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation“ verfolgt mit seiner Liste nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller das Ziel, all jene Personen, die nicht vollständig die ukrainische Sicht teilen, als „prorussisch“ zu diffamieren. Das Zentrum erweist sich damit als ein Werkzeug der ukrainischen Propaganda. Mit der Listung ausländischer Personen ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Gefahr für deren Leib und Leben verbunden, weil sie gerade im angespannten politischen Kontext der Ukraine mit gewalttätigen Angriffen ukrainischer Nationalisten oder Rechtsextremisten rechnen müssen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der erste stellvertretende Leiter des Zentrums diejenigen, die aus seiner Sicht Desinformation betreiben, als „Informationsterroristen“ bezeichnet hat, die sich als Kriegsverbrecher verantworten müssten (https://cpd.gov.ua/events/3898/). Ähnliche Drohungen bezüglich eines Kriegsverbrechertribunals hatte auch der noch amtierende Botschafter Andryj Melnyk gegen Politiker der Fraktion DIE LINKE. ausgestoßen (https://www.berliner-zeitung.de/news/krieg-ukrainischer-botschafter-andrij-melnyk-sahra-wagenknecht-und-co-kommen-vor-nuernberger-tribunal-20-li.252760).

Es ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein ungeheuerlicher Vorgang, dass deutsche Bundestagsabgeordnete und Akteure der deutschen Zivilgesellschaft von Vertretern eines anderen, noch dazu mit Deutschland befreundeten Staates quasi als „Terroristen“ abgestempelt werden, nur weil sie abweichende Meinungen zu Ursachen oder Konsequenzen des russischen Angriffs haben.

Daher haben die Fragestellerinnen und Fragesteller kein Verständnis dafür, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bei ihrem jüngsten Besuch in der Ukraine diese Liste wenigstens in Hinsicht auf die darauf genannten deutschen Staatsbürger nicht einmal angesprochen hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Andrej Hunkoauf Bundestagsdrucksache 20/3097 sowie https://www.heise.de/tp/features/Deutsche-auf-schwarzer-Liste-der-Ukraine-Fuer-Minister-kein-Thema-bei-Kiew-Besuch-7221702.html). Die Bundesregierung gab lediglich an, die deutsche Botschaft habe die ukrainische Regierung mehrfach aufgefordert, die öffentliche Listung ausländischer Persönlichkeiten zu unterbinden.

Das „Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation“ wurde im März 2021 beim Nationalen Rat für Sicherheit und Verteidigung eingerichtet (https://www.president.gov.ua/documents/1062021-37421). Laut Präsidialdekret dient es u. a. der Umsetzung von Maßnahmen zur Abwehr aktueller und prognostizierter Bedrohungen der nationalen Sicherheit und der nationalen Interessen der Ukraine im Informationsbereich (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/187/2021#Text). Kritiker des Projekts warfen dem ukrainischen Präsidenten schon bei der Gründung vor, dass eine demokratische Kontrolle des Zentrums nicht vorgesehen sei; Wolodymyr Selenskyj wolle vielmehr selbst entscheiden, was als Desinformation anzusehen sei und was nicht (https://www.deutschlandfunk.de/desinformation-in-der-ukraine-zweifel-an-absichten-des-100.html). Die Fragestellerinnen und Fragesteller teilen die Sorge, dass die Aktivitäten des Zentrums zu einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Ukraine führen. So hat es jüngst den Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die dem ukrainischen Militär Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht vorgeworfen hat, als „russische Propaganda“ zurückgewiesen, ohne auf die konkreten Vorwürfe auch nur einzugehen (https://cpd.gov.ua/articles/czpd_analizuye-yak-za-dopomogoyu-zvitu-amnesty-international-rosiya-vypravdovuye-vchyneni-v-ukrayini-zlochyny-proty-lyudstva/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Seit wann ist der Bundesregierung die erwähnte Liste von Personen, die angeblich russische Propaganda verbreiten, bekannt, und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen?

2

Welche Gründe waren für die Bundesregierung entscheidend, die ukrainische Regierung aufzufordern, die öffentliche Listung von Persönlichkeiten zu unterbinden?

3

Wann hat sich die Bundesregierung bei konkret welchen ukrainischen Behörden für die Löschung der Liste bzw. der darauf eingetragenen Persönlichkeiten eingesetzt?

4

Warum hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bei ihrem jüngsten Besuch in der Ukraine gegenüber der ukrainischen Regierung die Liste des „Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation“ nicht angesprochen?

5

Welche jeweiligen Reaktionen gab es seitens der ukrainischen Behörden auf die diesbezüglichen deutschen Vorstöße?

6

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass die Liste – jedenfalls zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Kleinen Anfrage – nicht mehr im Internet abgerufen werden kann?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der stellvertretende Leiter des Zentrums Personen, die aus seiner Sicht Desinformation betreiben, und damit zumindest indirekt auch die auf der Liste befindlichen deutschen Politiker und Akteure der Zivilgesellschaft, als „Informationsterroristen“ bezeichnet, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

8

Geht nach Einschätzung der Bundesregierung mit der öffentlichen Bezeichnung als „Informationsterroristen“ oder Personen, die russische Propagandanarrative verbreiten, eine Gefährdung der betreffenden Personen einher, und falls ja, wie schätzt sie diese ein?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob eine – ggf. auch nur vorübergehende – Nennung auf der genannten Liste praktische Konsequenzen oder eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für den Fall einer Einreise in die Ukraine hat, und wenn ja, welche?

10

Wie viele deutsche Persönlichkeiten waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt (ggf. auch nur zeitweise) auf der Liste genannt worden, und wie viele Bundestagsabgeordnete waren darunter?

11

Hat die Bundesregierung, oder haben ihrer Kenntnis nach deutsche Sicherheitsbehörden, sämtliche auf der Liste genannten Deutschen von ihrer Listung unterrichtet, damit diese ggf. ihre Sicherheitsmaßnahmen, allfällige Reiseplanungen usw. anpassen konnten, und wenn nein, warum nicht?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit deutscher Behörden mit dem ukrainischen „Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation“, und wenn ja, wie gestaltet sich diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der genannten Personenliste für diese Zusammenarbeit?

13

Wurde das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit von deutschen Behörden in irgendeiner Form gefördert, und wenn ja, worin bestand diese Förderung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich aus der genannten Personenliste?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Fördermittel, die andere Regierungsstellen aus Deutschland erhalten haben, an das Zentrum weitergeleitet wurden, und wenn ja, wie genau?

14

Wurde oder wird das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln internationaler Organisationen, in denen Deutschland Mitglied ist (z. B. EU), oder der USA gefördert, und wenn ja, wie gestaltet sich diese Förderung?

15

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit des Zentrums mit Gremien der Europäischen Union oder Behörden der USA, und wenn ja, wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit?

16

Trifft es zu, dass das Zentrum an einer von der NATO Cooperative Cyber Defence of Excellence, einem laut Selbstbeschreibung bei der NATO akkreditierten „Cyber Defense Hub“ (https://ccdcoe.org/about-us/), durchgeführten Tagung am 31. Mai 2022 in Tallinn teilgenommen hat bzw. an der vorangegangenen Sitzung des Lenkungsausschusses (https://cpd.gov.ua/events/цпд_інформує-2/), und falls ja, inwiefern war die Einladung an das ukrainische Zentrum mit der Bundesregierung abgestimmt?

Waren deutsche Stellen bei dieser Konferenz bzw. der Sitzung des Lenkungsausschusses vertreten, und wenn ja, welche?

Wurden bei dieser Tagung auch die Arbeitsweise und das Vorgehen des ukrainischen Zentrums besprochen, und wenn ja, inwiefern, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

17

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der NATO eine Förderung des ukrainischen Zentrums oder eine Zusammenarbeit mit diesem, und wenn ja, wie gestaltet sich diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der genannten Personenliste für die weitere diesbezügliche Zusammenarbeit?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass personenbezogene Daten, die seitens deutscher Sicherheitsbehörden mit ukrainischen Sicherheitsbehörden geteilt werden, auch an das „Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation“ oder an den Nationalen Rat für Sicherheit und Verteidigung als dessen vorgesetzte Instanz gelangen?

Falls ja, wie genau, vor dem Hintergrund, dass das Zentrum laut Reglement zur Erfüllung seiner Aufgaben Daten und andere Informationen „von Exekutivbehörden, Strafverfolgungs- und Geheimdiensten, Staatsanwaltschaften, Organen der lokalen Selbstverwaltung, Unternehmen, Institutionen und Organisationen“ erhält (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/187/2021#Text), falls nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der genannten Personenliste für den Datenaustausch mit der Ukraine?

19

Drängt die Bundesregierung gegenüber den ukrainischen Behörden darauf, dass die Liste nicht nur dauerhaft vom Netz genommen wird, sondern dass das Zentrum bzw. der Nationale Rat für Sicherheit und Verteidigung sich explizit für die Nennung zumindest der deutschen Persönlichkeiten auf der Liste entschuldigt und diese als Fehler benennt, um so eine mögliche Sicherheitsgefährdung durch ukrainische Nationalisten zu reduzieren, und wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht?

20

Haben die Tätigkeiten des ukrainischen Zentrums nach Kenntnis der Bundesregierung einen negativen Einfluss auf die Meinungsfreiheit in der Ukraine (z. B. vor dem Hintergrund, dass das Zentrum den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bericht von Amnesty International als russische Propaganda abtut, oder vor dem Hintergrund, dass das Zentrum ein „Glossar“ entwickelt hat mit einem expliziten Wording für bestimmte Begriffe, so wurde beispielsweise im vergangenen Jahr gesagt, man solle nicht von einer seitens der Ukraine betriebenen „Blockade der Krim“ sprechen, sondern von einer „vorübergehenden Aussetzung des Handels, der Strom- und Wasserversorgung“, vgl. https://cpd.gov.ua/events/рнбо-та-цпд-розробили-глосарій-для-бор/), und wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 8. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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