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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Das Projekt "Gegneranalyse" im Lichte der internationalen Beziehungen
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
26.09.2022
Aktualisiert
13.10.2022
BT20/338612.09.2022
Das Projekt "Gegneranalyse" im Lichte der internationalen Beziehungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Żaklin
Nastić, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Das Projekt „Gegneranalyse“ im Lichte der internationalen Beziehungen
Das Zentrum Liberale Moderne (LibMod) wirft dem reichweitenstarken
Medienportal „Nachdenkseiten“ (www.nachdenkseiten.de) sinngemäß vor, den
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen bzw. die Verurteilung
der russischen Politik dadurch zu relativieren, dass ihr auch Verurteilungen von
Angriffskriegen anderer Staaten folgen (https://gegneranalyse.de/). Als Beleg
hierfür wird unter anderem ein Artikel von Oskar Lafontaine angeführt, der
auch auf die Vorgeschichte des Krieges und von ihm bemängelte Versäumnisse
der westlichen Politik im Vorfeld des Krieges eingeht (https://www.nachdenkse
iten.de/?p=81205).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten eine Verurteilung sämtlicher
Angriffskriege für notwendig. Eine Abqualifizierung von Meinungen, die auch
von westlichen Staaten unternommene Angriffskriege verurteilen, halten sie für
unzulässig. Das LibMod führt gegenwärtig ein Projekt mit dem Titel
„Gegneranalyse“ durch, das im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie
von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wird (www.gegneranal
yse.de). Das Ziel des Projektes besteht dem LibMod zufolge darin, in Form
einer Auseinandersetzung mit sogenannten Alternativ- bzw. Gegenmedien „die
selbsterklärten Gegner der liberalen Demokratie zu analysieren“ (https://gegner
analyse.de/ueber-uns/).
Zu diesen werden von dem Projekt „Gegneranalyse“ auch die
„Nachdenkseiten“ gezählt, denen im Rahmen einer Fallstudie vorgeworfen wird, „als
Scharnier für verschwörungstheoretisches Denken“ zu fungieren und sich bei
einzelnen Themen „bewusst in eine fundamentaloppositionelle Querfront“
einzureihen (https://gegneranalyse.de/fallstudie-1-nachdenkseiten/#sub5). Sie seien ein
„Träger von Ideologie, Scharnier für Verschwörungstheorien und Agenda-
Setzer der radikalen Systemopposition“. Die „Nachdenkseiten“ selbst sehen
sich durch diese Wertung „diffamiert“ und werten das Projekt als
„medienpolitischen Skandal“ (https://www.nachdenkseiten.de/?p=85379). Die
Sprachwissenschaftlerin Sabine Schiffer kommt in einer Auseinandersetzung mit dieser
Fallstudie zum Schluss, sie stelle eher „einen Meinungsbeitrag als eine Studie“
dar: „Es geht nicht an, dass man eine Indiziensammlung von
Verschwörungsmythen aufbauscht zu einem ‚wissenschaftlichen Beweis‘, obwohl der
Indiziensammler ähnlich arbeitet, wie es der inkriminierten Website vorgeworfen
wird“, so Schiffer, die dem Autor der Studie sinngemäß vorwirft, seine
Erwartungshaltung nicht wissenschaftlich zu reflektieren und eine „als Wissenschaft
getarnte Delegitimierung unliebsamer Medienakteure“ vorzunehmen (https://m
edien-meinungen.de/2022/06/die-willkommene-botschaft/).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3386
20. Wahlperiode 12.09.2022
Die „Nachdenkseiten“ werden im Schnitt von gut 200 000 Leserinnen und
Lesern täglich aufgerufen und haben auf Facebook über 100 000 Follower. Sie
sind laut Selbstverständnis als „kritische Website“ eine „Anlaufstelle“ für alle,
„die sich über gesellschaftliche, ökonomische und politische Probleme unserer
Zeit noch eigene Gedanken machen“, sowie ein Angebot „für jene, die in den
meinungsprägenden Medien kein ausreichend kritisches Meinungspotential
mehr erkennen“. Das Medienportal will nach eigenen Angaben „hinter die
interessengebundenen Kampagnen der öffentlichen Meinungsbeeinflussung
leuchten und systematisch betriebene Manipulationen aufdecken“ sowie „die
Qualität der öffentlichen Meinungsbildung und damit auch die Qualität der
politischen Entscheidungen fördern“. Mit ihrem journalistischen Angebot will die
Redaktion „die Lebens-, Abhängigkeits- und Einkommensverhältnisse der
überwiegenden Zahl der Menschen wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein
rücken und damit den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität
wieder mehr Geltung verschaffen“. Mit ihren Beiträgen zur politischen
Meinungs- und Willensbildung wollen die „Nachdenkseiten“ nach eigener
Aussage schließlich zeigen, „dass Kriege in aller Regel zur Lösung von Konflikten
nicht geeignet sind und dass der schnelle Griff zur militärischen Intervention
zur gefährlichen Eskalation von Gewalt und Gegengewalt führt“. Die
„Nachdenkseiten“ „werben für das friedliche Zusammenleben der Völker und den
fairen Ausgleich zwischen armen und reichen Ländern“. Die Redaktion betont
ausdrücklich: „Wir wollen nicht Recht haben, aber wir wollen auf diesen Seiten
zum eigenen Nachdenken anregen und Mut zu abweichenden Meinungen
machen. Wir sind überzeugt davon, dass eine breitere und kritischere öffentliche
Debatte auch zu besseren politischen Entscheidungen führen kann.“ (https://ww
w.nachdenkseiten.de/?page_id=4)
Neben „Analysen der Redaktion“ zum Zeitgeschehen bieten die
„Nachdenkseiten“ sechsmal wöchentlich „Hinweise des Tages“ mit Links zu von ihnen als
interessant gewerteten Publikationen anderer Medien inklusive kritischer
Anmerkungen der Autoren der „Nachdenkseiten“ sowie zweimal wöchentlich
Hinweise auf von den „Nachdenkseiten“ als interessant gewertete Videos. Viele
der werktäglich veröffentlichten Hinweise und auch viele andere Tipps und
Texte verdanken die „Nachdenkseiten“ ihren Leserinnen und Lesern, wie die
Redaktion ausdrücklich betont. Diese kommen regelmäßig in
Leserbriefsammlungen zu Wort. Das Informationsangebot der „Nachdenkseiten“ ist kostenlos
und werbefrei. Das Medienportal wird ausschließlich durch Kleinspenden
finanziert (https://www.nachdenkseiten.de/?p=48676). In vielen Städten und
Regionen kommen Leserinnen und Leser der „Nachdenkseiten“ zudem zum
Gedankenaustausch und zur politischen Meinungsbildung in Gesprächskreisen
zusammen (https://www.nachdenkseiten.de/?page_id=3921).
Das Zentrum Liberale Moderne wurde 2017 gegründet von der Grünen-
Politikerin Marieluise Beck, bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages,
von 2002 bis 2005 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie ihrem Ehemann Ralf Fücks,
ebenfalls Grünen-Politiker und von 2001 bis 2017 Vorstand der Grünen-nahen
Heinrich-Böll-Stiftung. Das Zentrum setzt sich laut Wikipedia „für die
Westbindung Deutschlands sowie die transatlantischen Beziehungen zwischen
Europa und Nordamerika“ ein. Und: „Es tritt für ein entschiedenes Auftreten
gegenüber der russischen Regierung unter Wladimir Putin ein und versteht den
Kreml als Gegenspieler des Westens“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrum_
Liberale_Moderne).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für fragwürdig und auch für
rechtlich problematisch, dass mit Bundesmitteln ein Projekt gefördert wird, das
die Einordnung der „Nachdenkseiten“ in den Bereich „alternativer Medien“
belegen will; die Projektbeschreibung von „Demokratie leben“ beschreibt
„alternative Medien“ als Medien, die „auf eine Delegitimierung der demokratischen
Institutionen abzielen“ (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/pr
ojekte-finden-1/projektdetails/gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-radikal
isierungsmaschine-zur-delegitimierung-der-repraesentativen-demokratie-614).
Die alternativen Medien, heißt es in einer „Feldanalyse“ des LibMod, griffen
Debatten und Kritikmotive auf, „radikalisieren sie und wenden sie gegen
demokratische Institutionen und Politik“ (https://gegneranalyse.de/feldanalyse-gegen
medien-als-radikalisierungsmaschine/). Diese Art der Darstellung ist nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller geeignet, den Eindruck zu
erwecken, die „Nachdenkseiten“ seien ein verfassungsfeindliches Medium.
Problematisch ist dabei nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht,
dass das LibMod eine solche Einschätzung vornimmt, sondern dass es hierfür
Bundesmittel erhält.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005
(1 BvR 1072/01) aufgezeigt, dass die staatliche Klassifizierung eines
Presseorgans als verfassungsfeindlich einen staatlichen Eingriff in die Pressefreiheit
darstellt, die einer Rechtfertigung bedarf. Es genüge hierfür nicht alleine, sich
auf einzelne Artikel zu stützen. Sinngemäß könnten einzelne Meinungen, die je
für sich als verfassungsfeindlich angesehen werden könnten, nicht in allen
Fällen dem inkriminierten Medium zugerechnet werden. Von der Pressefreiheit sei
„auch die Entscheidung erfasst, ein Forum nur für ein bestimmtes politisches
Spektrum bieten zu wollen, dort aber den Autoren große Freiräume zu
gewähren und sich in der Folge nicht mit allen einzelnen Veröffentlichungen zu
identifizieren“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs200505
24_1bvr107201.html). Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst,
dass das LibMod nicht identisch mit dem Verfassungsschutz ist, aber die
Förderung der Studie ist ihrer Auffassung nach geeignet, die Grundsätze der
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung insofern zu umgehen, als eine staatliche
Behörde die öffentliche Abqualifizierung eines kritischen Mediums nicht selbst
vornimmt, sondern ein Dritter; dieser Dritte jedoch von staatlicher Seite
gefördert wird.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkennen in der Methodik des LibMod
ein ähnliches Vorgehen, wie das LibMod es den „Nachdenkseiten“ vorwirft
(wie Halbwahrheiten, Unterstellungen, Generalisierungen usw.). Eine
regelrechte Verzerrung sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller beispielsweise
in der Behauptung des LibMod, ein Text, der bereits in der Überschrift fordert,
Putin gehöre „wie ehemalige US-Präsidenten vor den Internationalen
Strafgerichtshof“, und der nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine
klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine
vornimmt, entpuppe sich „bei näherem Hinsehen“ als Relativierung (https://geg
neranalyse.de/fallstudie-1-nachdenkseiten/). In dem Text, auf den hier Bezug
genommen wird, wird neben Russland auch insbesondere den USA
vorgeworfen, in der Vergangenheit Völkerrechtsbrüche begangen zu haben (https://www.
nachdenkseiten.de/?p=81623).
Die Kritik des Autors der Einzelfallstudie an den „Nachdenkseiten“ bezieht
sich nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragsteller im Endergebnis
darauf, dass das Medium aus Sicht des Autors einseitig eine
„fundamentaloppositionelle“ Meinungen verbreite, ohne dass jedoch nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller der Nachweis einer vermeintlichen
Demokratiefeindlichkeit gelingt. Als Meinung des Autors wäre dies für die
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht weiter relevant, aber wenn diese Meinung mit
Steuermitteln verbreitet wird, bietet es aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller Anlass zu Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie genau lautete die Ausschreibung, auf die sich das Zentrum Liberale
Moderne für das Projekt mit dem Kurztitel „Gegneranalyse“ beworben
hat?
2. Wurde der Begriff „Gegneranalyse“ als Kurztitel des Projektes zwischen
LibMod und den Förderern abgestimmt, und wenn nein, hat die
Bundesregierung sich eine Position dazu erarbeitet, ob dieser Begriff das Anliegen
des Projektes korrekt wiedergibt, und wenn ja, welche?
3. Was war Inhalt der Projektbeschreibung des LibMod sowie des
Bewilligungsbescheides?
Wurden darin die Begriffe „Gegenmedien“, „Gegenöffentlichkeit“,
„Alternativmedien“, „Systemopposition“, „fundamentale Opposition“ verwendet
und definiert?
Welche Problembeschreibung, welche Arbeitsschritte, Vorgehensweise,
Methodik, welches Ziel, welche Indikatoren für die Zielerreichung werden
darin ggf. genannt?
4. Ist in der Projektbeschreibung bzw. im Bewilligungsbescheid festgelegt,
wie viele Monitoringberichte und wie viele Einzelfallstudien das LibMod
anfertigen soll und wie umfangreich diese sein sollen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass ausweislich der Projekthomepage bis Anfang Juli 2022, erst eine
einzige Fallstudie (diejenige zu den „Nachdenkseiten“) angefertigt wurde,
obwohl diese „regelmäßig“ erfolgen sollten (https://www.demokratie-lebe
n.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/gegen-medien-par
alleloeffentlichkeit-und-radikalisierungsmaschine-zur-delegitimierung-de
r-repraesentativen-demokratie-614)?
5. Ist das Gesamtprojekt in Höhe von rund 310 000 Euro bereits bewilligt
worden, noch bevor die Feldanalyse ausgewertet worden ist, obwohl diese
erst den konkreten Bedarf für eine Untersuchung der „alternativen
Medien“ ermitteln sollte (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/p
rojekte-finden-1/projektdetails/gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-r
adikalisierungsmaschine-zur-delegitimierung-der-repraesentativen-demokr
atie-614), und wenn ja, warum?
Wenn nein, wann lag die Feldanalyse dem BMSFSJ und der
Bundeszentrale für politische Bildung vor, zu welchem Zeitpunkt war sie ausgewertet,
und zu welchem Zeitpunkt wurde die restliche Fördersumme bewilligt?
6. Wie setzt sich die Fördersumme zusammen (bitte wichtigste
Ausgabeposten darstellen)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon,
a) nach welchen Kriterien die laut LibMod „ca. 50 Medien und Kanäle
(…) näher betrachtet und eingeordnet“ wurden,
b) um welche Medien und Kanäle es sich im Einzelnen handelt, und
c) welche 22 Marker zwecks Vergleich und Einordnung entwickelt
worden sind (https://gegneranalyse.de/feldanalyse-gegenmedien-als-radikal
isierungsmaschine/) (bitte ggf. vollständig ausführen)?
Sind diese Kriterien bzw. die Liste der Medien und Kanäle der
Bundesregierung vor Projektbewilligung bekannt gewesen, oder wurden sie im
Bewilligungsbescheid benannt?
8. Wurden in der Projektbeschreibung bereits einzelne Medien konkret
benannt, und wenn ja, welche?
Wurden die „Nachdenkseiten“ darin konkret als Untersuchungsgegenstand
benannt?
9. Haben die „Nachdenkseiten“ nach Kenntnis der Bundesregierung selbst
erklärt, Gegner der liberalen Demokratie zu sein, und wenn ja, an welcher
Stelle (bitte URL oder Quelle angeben), wenn nein, wie ist dann aus Sicht
der Bundesregierung ihre Einbindung in das Projekt des LibMod zu
erklären, dessen Ziel es nach Auskunft des BMFSFJ gegenüber den
„Nachdenkseiten“ ist, „die selbsterklärten Gegner der liberalen Demokratie zu
analysieren“ (https://www.nachdenkseiten.de/?p=85379)?
10. Nimmt die Bundesregierung eine Unterscheidung zwischen
„Alternativmedien“ oder „Gegenmedien“ auf der einen und „etablierten
Qualitätsmedien“ auf der anderen Seite vor, so wie es in der Projektbeschreibung des
LibMod geschieht (https://gegneranalyse.de/ueber-uns/), und wenn ja,
nach welchen Kriterien, wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung ggf. dann aus der Vornahme einer solchen
Unterscheidung durch das LibMod vor dem Hintergrund der Förderung des Projektes
„Gegneranalyse“ mit Bundesmitteln?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob das BMFSFJ eine rechtliche
Prüfung vorgenommen hat, was die Zulässigkeit der staatlichen Förderung
einer Studie angeht, die eine politische Wertung von Medienprodukten
vornimmt und diese als in Opposition zur Demokratie stehend bezeichnet,
und falls eine solche Prüfung erfolgt ist, was waren ihre wesentlichen
Ergebnisse?
12. Inwiefern wurde im Rahmen der Antragsprüfung nach Kenntnis der
Bundesregierung berücksichtigt, dass eine Einstufung der inkriminierten
Medien als „systemoppositionell“ oder die Demokratie ablehnend nach
Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller dazu führen kann,
dass es den „Nachdenkseiten“ schwerer fällt, ihren Leserkreis zu
erweitern, sich ein Teil der Leserschaft von den „Nachdenkseiten“ abwenden
könnte und mithin ein Eingriff in die Pressefreiheit vorliegen könnte?
13. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass
das Projekt der Auseinandersetzung durch „alternative Medien“, die, so
heißt es auf der vom BMSFSJ herausgegebenen Website „Demokratie
leben!“, „auf eine Delegitimierung der demokratischen Institutionen
abzielen“ (https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-
1/projektdetails/gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-radikalisierungs
maschine-zur-delegitimierung-der-repraesentativen-demokratie-614), die
Feststellung getroffen, welche Medien dieses Kriterium erfüllen, und auf
welcher Grundlage?
a) Wurde diese Feststellung alleine dem LibMod überlassen, und wenn ja,
welche Auflagen oder Bedingungen waren damit ggf. verbunden?
b) Wurde der Verfassungsschutz einbezogen?
c) Wurden weitere staatliche oder nichtstaatliche Stellen einbezogen, um
diese Feststellungen zu treffen, oder wurden diese allein dem LibMod
überlassen, und falls Letzteres, teilt die Bundesregierung die
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es rechtlich und
politisch zu sensibel ist, eine Untersuchung einer Organisation, die schon
in ihrem Namen und durch das sie tragende Personal eine bestimmte
politische Auffassung vertritt, staatlich zu fördern und dieser
Organisation die Entscheidung zu überlassen, welche (aus ihrer Sicht
gegnerischen) Medien sie für systemoppositionell hält (bitte begründen)?
14. Hat die Bundesregierung sich zu der Verwendung des Markers „extreme
Polarisierung von Gut und Böse“ eine eigene Position erarbeitet, vor dem
Hintergrund, dass in politischen Debatten häufig zwischen – aus Sicht der
Sprechenden – Gut und Böse unterschieden wird, sowie die Verwendung
des Markers „Personifikation von Feindbildern in realen Personen wie
z. B. Angela Merkel, Bill Gates oder George Soros“, und wenn ja, welche,
und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass eine Personifizierung des russischen Angriffskrieges als
„Putins Krieg“ ebenfalls die Verwendung eines solchen Markers als
tendenziell systemoppositionell bedarf?
15. Hat die Bundesregierung sich zu der vom LibMod mit Steuergeldern
vorgenommene Einschätzung der „systemoppositionellen“ Medien anhand
des Befundes, dass „Gegenmedien“ für sich in Anspruch nähmen, „über
Themen zu berichten und Wahrheiten ans Licht zu bringen, die in den
etablierten Medien nicht zu finden seien“ (https://gegneranalyse.de/feldana
lyse-gegenmedien-als-radikalisierungsmaschine/), vor dem Hintergrund,
dass das Ziel des Projektes eine Analyse mit Medien, die auf eine
„Delegitimierung der demokratischen Institutionen“ abzielen, sein soll (https://ww
w.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/
gegen-medien-paralleloeffentlichkeit-und-radikalisierungsmaschine-zur-de
legitimierung-der-repraesentativen-demokratie-614, eine eigene Position
erarbeitet, und wenn ja, welche, und teilt die Bundesregierung die
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass hier zumindest eine
Abwägung nötig sei, inwiefern der den „Nachdenkseiten“ unterstellte
Anspruch nicht als Versuch einer solchen Delegitimierung zu sehen ist,
sondern eher als Versuch einer Bereicherung des Informations- oder
Meinungsangebotes der bestehenden Medien?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einzelfallstudie zu den
„Nachdenkseiten“, und wenn ja, hat sie sich zu der angewandten Methodik eine
eigene Position erarbeitet, und wenn ja, welche, und teilt sie die darin
vorgenommenen Bewertungen der „Nachdenkseiten“ (bitte begründen)?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Autor der Fallstudie
selbst angibt, er habe „nicht quantitativ, sondern qualitativ gearbeitet“, und
weiter ausführt, es erfolgte „eine repräsentative Auswahl einschlägiger
Beiträge, die ich inhaltsanalytisch ausgewertet habe“ (https://bruchstuecke.
info/2022/05/23/die-nachdenkseiten-ein-scharnier-fuer-verschwoerungside
ologie/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller, eine Auswahl einzelner Beispiele könne
nicht repräsentativ sein, wenn es keine quantitative Komponente gibt (vgl.
auch die bereits zitierte Kritik von Sabine Schiffer auf https://medien-mein
ungen.de/2022/06/die-willkommene-botschaft/; bitte ggf. begründen)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchem Verhältnis die
Zahl derjenigen Artikel auf den „Nachdenkseiten“, die eine
vermeintlich „systemoppositionelle“ Haltung belegen sollen, zur Gesamtzahl
der Artikel auf den „Nachdenkseiten“ steht (bitte ggf. ausführen)?
b) Sofern im Rahmen des Projektes bzw. der Einzelfallstudie infolge
fehlender quantitativer Auswertung nicht eingeordnet werden kann,
welchen Anteil „einschlägige“ Artikel am Gesamtaufkommen von Texten
auf den „Nachdenkseiten“ haben, hat die Bundesregierung sich eine
Position dazu erarbeitet, welche Aussagekraft der Studie zukommen
kann, und wenn ja, welche?
c) War der Bundesregierung bereits vor Maßnahmebeginn, ausweislich
der Projektbeschreibung oder des Bewilligungsbescheides, bewusst,
dass es keine repräsentative Auswertung geben wird?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Einzelfallstudie
ausgeführt wird, die „Nachdenkseiten“ hätten die Annexion der Krim und die
russische Teilbesetzung der Ostukraine legitimiert, obwohl im als Beleg
angeführten Artikel der „Nachdenkseiten“ aus dem Jahr 2014 (https://ww
w.nachdenkseiten.de/?p=24014) die russische Politik in der Ostukraine
nicht erwähnt wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus hinsichtlich der Projektdurchführung durch das LibMod?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Einzelfallstudie
ausgeführt wird, ein Autor der „Nachdenkseiten“ behaupte, Geheimdienste
seien am Anschlag am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016
„entscheidend beteiligt gewesen“, obwohl im inkriminierten Artikel
(https://www.nachdenkseiten.de/?p=79159) lediglich ausgeführt wird, dass
„Agenten in staatlichen Diensten, Spitzel, V-Leute, verwickelt“ waren,
was nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller im
Wesentlichen der Einschätzung des Sondervotums zum Abschlussbericht des
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses entspricht, in dem die Fraktionen
DIE LINKE. sowie die heutigen Regierungsfraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schluss kamen, dass der Attentäter
Anis Amri „unter den Augen verschiedener Sicherheitsbehörden agiert“
habe, die „ihn observierten, sein Umfeld infiltriert, V-Leute an ihn
herangespielt“ haben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw
25-pa-1ua-uebergabe-bericht-848876), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der
Projektdurchführung durch das LibMod?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Fallstudie einerseits
behauptet wird, die „Nachdenkseiten“ nähmen eine „Parteinahme für die
Politik des Putin-Regimes in Russland“ vor, andererseits darauf verwiesen
wird, dass der russische Angriffskrieg mehrfach verurteilt wurde, und als
Beleg für die behauptete Parteinahme darauf verwiesen wird, es würden
vorrangig „Versäumnisse des Westens“ thematisiert (https://gegneranalys
e.de/fallstudie-1-nachdenkseiten/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung
die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass eine
Thematisierung möglicher westlicher Versäumnisse im Vorfeld des russischen
Angriffs nicht automatisch mit einer „Parteinahme“ für Putin gleichzusetzen
ist (bitte begründen)?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Fallstudie als Beleg
für die Behauptung, die „Nachdenkseiten“ hätten auch angesichts des
russischen Angriffs auf die Ukraine „Putin-freundliche Positionen“, u. a. ein
Artikel angeführt wird, dem eine Relativierung des russischen
Völkerrechtsbruchs vorgeworfen wird, obwohl in diesem Artikel (https://www.na
chdenkseiten.de/?p=81623) schon in der Überschrift gefordert wird, Putin
„wie ehemalige US-Präsidenten“ gehörten vor den Strafgerichtshof, und
wenn ja, teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der
Fragestellerinnen und Fragesteller, dass damit in der Fallstudien die Einschätzung
getroffen wird, es sei eine Relativierung des russischen Völkerrechtsbruchs,
wenn man fordert, dass auch mögliche Völkerrechtsbrüche anderer
Staatsoberhäupter juristisch aufgeklärt werden sollen, und macht sie sich diese
Einschätzung zu eigen?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass im Monitoring März des
Projektes „Gegneranalyse“ (https://gegneranalyse.de/monitoring-maerz/)
ausgeführt wird, es herrsche „bei vielen Autoren Verständnis und zum Teil
gar Rechtfertigung für das Vorgehen des russischen Präsidenten Wladimir
Putin vor“, und als Beleg dafür u. a. ein Artikel von Oskar Lafontaine
angeführt wird (https://www.nachdenkseiten.de/?p=81205), in dem dieser
den russischen Angriffskrieg als „brutalen Bruch des Völkerrechts“
bezeichnet und explizit darauf hinweist, dass dies auch durch
„völkerrechtswidrige Kriege der USA und ihrer Verbündeten“ nicht zu rechtfertigen sei,
und des Weiteren auf die von ihm konstatierte Ausblendung des „Vorlaufs
transatlantischer und auch militärischer Tätigkeit in der Ukraine“ verweist,
und wenn ja, teilt sie die Auffassung des Projektes „Gegneranalyse“, dass
in diesen Ausführungen eine „Rechtfertigung“ oder ein „Verständnis“ für
den russischen Angriffskrieg zu sehen ist?
Falls die Bundesregierung Kenntnis hat, teilt sie die Einschätzung des
Projekts „Gegneranalyse“, dass der Artikel von Oskar Lafontaine eine
Relativierung der Verurteilung des russischen Angriffs darstelle, obwohl der
Artikel nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller den Versuch
darstellt, die Entscheidung des russischen Präsidenten zu analysieren,
darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit auch andere, darunter
westliche Staaten, Kriege begonnen haben, die zum Teil als völkerrechtswidrig
angesehen werden und der gegenwärtige Krieg eine Vorgeschichte hat
(bitte begründen)?
23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass es problematisch sei, dass „alternative Medien“, wie es in der
Feldanalyse des LibMod heißt, eine „Abgrenzung von etablierten
öffentlich-rechtlichen und privaten Medien“ vornehmen (https://gegnerana
lyse.de/feldanalyse-gegenmedien-als-radikalisierungsmaschine/), und
wenn ja, aus welchem Grund?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Feldanalyse des Lib-
Mod die „Gegenöffentlichkeit“ als heterogenes Feld bezeichnet wird, auf
dem sich sowohl verschwörungstheoretische Positionen fänden als auch
„sich gemäßigt präsentierende Medien, die eine Scharnierfunktion
zwischen legitimer politischer Kritik und radikalisierter Gegenöffentlichkeit
einnehmen“, was aber nach Meinung der Fragestellerinnen und
Fragesteller im Endeffekt bedeutete, dass jegliche „Gegenöffentlichkeit“ für die
Demokratie als bedrohlich dargestellt werde, ohne sich mit der Frage
auseinanderzusetzen, inwiefern „Gegenöffentlichkeit“ eine Bereicherung im
demokratischen Meinungsaustausch sein könne, und wenn ja, inwiefern teilt
sie die skizzierte Position der Feldanalyse (bitte begründen)?
25. Wie begründet die Bundesregierung, dass eine Evaluation des Projektes
durch sozialpädagogische Organisationen vorgesehen ist (https://www.de
mokratie-leben.de/das-programm/programmevaluation), obwohl es sich
beim Projekt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht um ein
sozialpädagogisches, sondern ein medienpolitisches handelt, und inwiefern
haben die mit der Evaluation beauftragten Organisationen hierfür
Expertise, bzw. inwiefern wird weitere Expertise eingeholt?
26. In welcher Höhe hat das Zentrum Liberale Moderne seit seiner Gründung
Förderungen bzw. Zuwendung aus Bundesmitteln erhalten (bitte
vollständig anführen unter Aufschlüsselung der einzelnen Ressorts und Angabe
des jeweiligen Verwendungszwecks), und was war der Grund für die
Förderungen?
27. Wie begründet die Bundesregierung die laut einem Medienbericht für das
Jahr 2022 vorgesehene Steigerung der Zuwendung auf 500 000 Euro, auch
vor dem Hintergrund, dass das Zentrum Liberale Moderne in den
vergangenen Jahren stets einen Gewinn in Höhe von mehreren Hunderttausend
Euro verbuchte (https://www.youtube.com/watch?v=iZ-iEEfBGt0)?
Berlin, den 25. August 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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