Brückenmodernisierung an Bundesautobahnen
der Abgeordneten Thomas Lutze, Bernd Riexinger, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Victor Perli, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Fast 40 000 Brücken in Deutschland befinden sich in der Bau- bzw. Unterhaltungslast des Bundes, fast 28 000 davon im Netz der Bundesautobahnen, wovon 20 693 Teilbauwerke im Zuge einer Bundesautobahnstrecke bestehen, also direkt durch mehrstreifigen Autoverkehr belastet werden (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/bruecken-an-bundesfernstrassen-bilanz-und-ausblick.pdf?__blob=publicationFile, S. 3).
Auf dem sogenannten 1. Brückengipfel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10. März 2022 wurde verkündet, dass im Netz der Bundesautobahnen „etwa 4 000 Brückenbauwerke ermittelt (wurden), die modernisierungsbedürftig (seien)“, wovon „bereits 1 300 Bauwerke in Bearbeitung“ seien. Zudem habe sich die „Autobahn GmbH (…) das Ziel gesetzt, schrittweise die Zahl der fertig modernisierten Brücken von bisher 200 auf 400 Brücken pro Jahr zu erhöhen. Ziel ist es, in weniger als zehn Jahren alle rund 4 000 Brücken des Brückenmodernisierungsnetzes zu verstärken oder zu erneuern“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftspaket-leistungsfaehige-autobahnbruecken.pdf?__blob=publicationFile).
Neben der Prüfung, ob eine Brücke saniert oder ersetzt werden muss, wird geprüft, welche der folgenden Genehmigungen nach § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die jeweiligen Planverfahren erforderlich sind, eine Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Absätzen 1 bis 5, eine Plangenehmigung nach Absatz 6, die nach Bundesfernstraßengesetz § 17b mit oder ohne UVP durchgeführt werden kann. In den in § 74 Absatz 7 VwVfG skizzierten Ausnahmefällen einer „unwesentlichen Bedeutung“ kann sowohl auf Planfeststellung als auch auf eine Plangenehmigung verzichtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Planverfahren für die Sanierung bzw. den Ersatz von Brücken, die in der Bau- bzw. Unterhaltungslast des Bundes liegen, wurden in den Jahren 2011 bis 2021 beantragt?
a) Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt (bitte getrennt nach Bundesländern, Art der Ertüchtigung [Sanierung oder Ersatzneubau], Jahr und Art der Genehmigung [Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigung mit oder ohne UVP] sowie Straßenkategorie [Autobahn bzw. Bundesstraße] angeben)?
b) Wie viele Anträge wurden als sogenannte Fälle unwesentlicher Bedeutung gemäß § 74 Absatz 7 VwVfG beantragt (bitte getrennt nach Bundesländern, Art der Ertüchtigung [Sanierung oder Ersatzneubau], Jahr und Straßenkategorie [Autobahn bzw. Bundesstraße] angeben)?
c) Wie viele Anträge wurden als sogenannte Fälle unwesentlicher Bedeutung gemäß § 74 Absatz 7 VwVfG bewilligt (bitte getrennt nach Bundesländern, Art der Ertüchtigung [Sanierung oder Ersatzneubau], Jahr und Straßenkategorie [Autobahn bzw. Bundesstraße] angeben)?
d) Bei wie vielen der Ersatzbauten wurde jeweils ein – Ersatz als Wiederaufbau (1 : 1-Ersatz), – Ersatzneubau mit konstruktiven Anpassungen, – Ersatzneubau mit baulicher Erweiterung, – Ersatzneubau bzw. Erweiterungsbau im Rahmen des Ausbaus des jeweiligen Straßenabschnittes genehmigt?
Bei wie vielen der vom BMDV ermittelten 4 000 dringlich zu modernisierenden Brückenbauwerke an Bundesautobahnen soll nach derzeitigem Stand
a) eine Sanierung erfolgen, oder ist
b) ein Ersatzneubau angezeigt?
Bei wie vielen dieser Ersatzneubauten (Frage 2b) soll ein
a) Ersatz als Wiederaufbau (1 : 1-Ersatz),
b) Ersatzneubau mit konstruktiven Anpassungen,
c) Ersatzneubau mit baulicher Erweiterung,
d) Ersatzneubau bzw. Erweiterungsbau im Rahmen des Ausbaus des jeweiligen Straßenabschnittes erfolgen?
Bei wie vielen dieser Brückenbauwerke (Frage 2) soll
a) ein Planfeststellungsverfahren,
b) eine Plangenehmigung mit UVP,
c) eine Plangenehmigung ohne UVP durchgeführt werden, oder
d) die Sanierung als Fall unwesentlicher Bedeutung beantragt werden?
Erfolgt bei den vom BMDV ermittelten 4 000 dringlich zu modernisierenden Brückenbauwerken an Bundesautobahnen eine weitere Priorisierung?
Wenn ja, inwiefern, und anhand welcher Kriterien?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Form wird das BMDV den Deutschen Bundestag regelmäßig über die Fortschritte bei der Modernisierung der vom BMDV ermittelten 4 000 dringlich zu modernisierenden Brückenbauwerke an Bundesautobahnen informieren?
a) Wird das BMDV dabei auch darlegen, warum eine Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Ersatzbauwerk angezeigt ist, darlegen (bitte begründen)?
b) Wird das BMDV dabei auch darlegen, welcher Art (vgl. Frage 3a bis 3d) erfolgt (bitte begründen)?
c) Wird das BMDV dabei auch darlegen, welches Genehmigungsverfahren (vgl. Frage 4a bis 4 d) angewendet wird, und jeweils warum (bitte begründen)?
Wie viele Brücken an Bundesstraßen sind in den nächsten zehn Jahren und insgesamt modernisierungsbedürftig mit welchen geschätzten Gesamtkosten?
a) In welchen Schritten und bis zu welchem Jahr wird der notwendige Sanierungsbedarf an Bundesstraßenbrücken ermittelt und abgearbeitet?
b) Welche Gesamtkosten fallen dafür voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren an?
c) Wie hoch ist dabei der Anteil von notwendigen Ersatzneubauten (in Prozent aller zu sanierenden Brücken an Bundesstraßen und absolut)?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Belastung der Brücken an Bundesfernstraßen durch den zunehmenden Verkehr zu reduzieren und so präventiv einem weiteren Anstieg des Modernisierungsbedarfes vorzubeugen?
Wie soll insbesondere die Belastung der Brücken durch den Schwerlastverkehr reduziert werden?
a) Welche Präventivmaßnahmen verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich?
b) Wie sollen insbesondere Überladungen oder falsche Beladungen zukünftig unterbunden werden, und ist beabsichtigt, zusätzliches Personal einzustellen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben besser zu kontrollieren und durchzusetzen (bitte begründen)?