Überprüfung von Demokratieprojekten durch Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Während die staatlich geförderten Demokratieprojekte auf der einen Seite hohe öffentliche Anerkennung genießen und in den letzten Jahren mit wachsenden Mitteln gefördert werden, findet gleichzeitig eine Überprüfung dieser Projekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes statt, die von den betroffenen Projekten als Ausdruck des Misstrauens gegen ihre Arbeit gewertet wird (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/2086, 19/3563 und 19/21848).
Obwohl sich die Träger der staatlichen Förderung mit der Projektbewilligung dazu verpflichten müssen, keine „extremistischen“ Strukturen zu unterstützen, wurden und werden sie weiterhin einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden unterzogen – insbesondere dann, wenn sie erstmalig einen Förderantrag stellen. In den Jahren 2015 bis 2017 sind allein 51 Projektträger auf „mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ hin überprüft worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2086).
Weder wurde eines der überprüften Projekte vorab von der anstehenden Überprüfung informiert noch gab es Möglichkeiten für sie, zu etwaigen Beanstandungen Stellung zu nehmen und auch nach Bekanntwerden der Überprüfungen sah die Bundesregierung keine Veranlassung, die betroffenen Projekte darüber zu informieren. „Verwaltungsrechtlich“ gäbe es „hierfür keinen Anlass“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3563.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wandte sich 2018 gegen die Offenlegung der betroffenen Projekte, weil dadurch die Funktionsfähigkeit des BMFSFJ beeinträchtigt würde. Man befürchtete im Bundesministerium, dass bei einer Offenlegung „die überprüften, aber auch die anderen geförderten Projektträger misstrauisch gegenüber dem BMFSFJ“ werden könnten (vgl. Julika Bürgin: Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung, Weinheim, Basel 2021, S. 32).
Während die Bundesregierung auf der einen Seite eine immer engere Verzahnung von zivilgesellschaftlichen Projekten und den Sicherheitsbehörden anstrebt, drückt auf der anderen Seite die fortgesetzte geheimdienstliche Überprüfung der Demokratieprojekte nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nach wie vor ein generelles Misstrauen gegenüber unabhängigen Akteuren der Demokratiearbeit aus.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus könnten nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Reihe weiterer Träger einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden unterworfen werden, denen dieses Verfahren bisher völlig unbekannt war. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit der Einführung der Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eine Ausweitung des Extremismuskonzeptes vorgenommen, die zu einer Ausweitung der Überprüfungen führen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden, wurden seit 2018 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft?
a) Zu welchen Themenbereichen arbeiten die überprüften Projekte bzw. Projektträger (Rechtsextremismus, Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus)?
b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bzw. des BMFSFJ veranlasst?
In wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Fälle kam es zu Einschränkungen oder Beendigungen der Förderung, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen der in Fragen 1 aufgeführten Fälle kam es zu Hinweisen an oder Nachfragen beim Projektträger, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2018 wurde eine Förderung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und/oder zurückverlangt, und was war der konkrete Grund dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?
Wurden die seit 2018 von den Sicherheitsbehörden überprüften Träger der Demokratieprojekte vorab über eine anstehende Überprüfung informiert, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Wurde den Projekten, bei denen es gegebenenfalls zu einer Beanstandung seitens der Sicherheitsbehörden gekommen ist, die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und wenn nein, warum wurde diese Möglichkeit nicht eingeräumt?
Sind von den Überprüfungen der Demokratieprojekte nur Träger betroffen, die über das Programm „Demokratie leben!“ gefördert werden oder ist es auch zu Überprüfungen von Trägern aus anderen Programmen gekommen (bitte gegebenenfalls angeben, welche anderen Programme betroffen sind)?
In welcher Form werden Projekte und/oder Träger auf „mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ (Bundestagsdrucksache 19/2086) hin überprüft, die über die Umsetzung der Maßnahmen des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gefördert werden?
a) Kam es zu Einschränkungen oder Beendigungen von Förderungen, und was waren die jeweiligen konkreten Anlässe dafür?
b) Wurden die Antragsteller zur Umsetzung der Maßnahmen des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vorab über die Möglichkeit einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden informiert?
Wir wirkt sich die Einführung des neuen Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ auf die Überprüfung der Demokratieprojekte aus?
a) Wird dieses Kriterium für alle überprüften Projekte und Träger angewandt, und werden auch die Projekte, die schon länger eine Förderung im Rahmen der Demokratieprojekte erhalten nach diesem neuen Kriterium überprüft?
b) Kam es zu Hinweisen oder Nachfragen bzw. Einschränkungen oder Beendigungen der Förderung aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates“, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen?