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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum
(insgesamt 106 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
21.10.2022
Aktualisiert
14.03.2025
BT20/360622.09.2022
Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen
Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum
Laut Bundeskriminalamt (BKA) sind im Jahr 2021 mehr als 17 700 Kinder
sexuell missbraucht worden. Somit werden durchschnittlich 49 Kinder pro Tag
Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Corona-Pandemie hat nach Angaben der
Nichtregierungsorganisation International Justice Mission (IJM) International
die Uploadzahlen von kinderpornographischem Material im Internet um
200 Prozent ansteigen lassen. Die meisten Konsumenten dieses Materials leben
in den westlichen Staaten wie Australien, USA bzw. Kanada und Europa. Die
Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein, da beim BKA nur die Fälle in die
Statistik einfließen, in denen es zur Strafverfolgung gekommen ist.
Münster, Lüdge und nun jüngst Wermelskirchen, die Fälle von
Kindesmissbrauch nehmen immer grausamere Züge an. Ob zu Hause oder im Netz, die
Missbrauchsformen und das Alter der Kinder scheinen keine Grenze zu
kennen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein effektiver Kinderschutz muss höchste
Priorität haben. Dies bedeutet insbesondere, für adäquate
Präventionsmechanismen und Unterstützungs- und Hilfestrukturen zur Intervention und Nachsorge
zu sorgen, die stetig evaluiert und weiterentwickelt werden müssen.
In der letzten Legislaturperiode haben die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU
und SPD auf der Grundlage der Positionspapiere der Unionsfraktion viele
Maßnahmen in Form von Gesetzesänderungen und Bundesprogrammen, die Gewalt
an Kindern verhindern sollen, auf den Weg gebracht.
Auch die EU-Kommission hat dem sexuellen Missbrauch von Kindern den
Kampf angesagt. Mit einem ersten Gesetzentwurf, der derzeit im Rat und im
Europäischen Parlament beraten wird, möchte die Kommission insbesondere
auf eine engere Zusammenarbeit der Länder der EU hinwirken und mit einem
EU-Zentrum sowie mit technischen Mitteln ein staatlich unterstütztes System
aufbauen, das Funktionen übernimmt, wie diese derzeit die private
Organisation National Center for Missing & Exploited Children (NCEMEC) in den USA
erfüllt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurzfristig und welche
langfristig im Kampf gegen Kinderpornografie bzw. sexuellen
Kindesmissbrauch?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3606
20. Wahlperiode 22.09.2022
2. Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Kampf gegen
Kindesmissbrauch setzen (bitte auflisten und begründen)?
3. Welche Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexuellem
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen werden mit Bundesmitteln
gefördert (bitte Projekt erläutern sowie Geschäftsbereich, Projektlaufzeit und
Förderhöhe benennen)?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits aus dem
Modellprojekt Peer-to-Peer-Gewalt vor, und plant die Bundesregierung
weitere Maßnahmen zu sexuellem Missbrauch in Peer-to-Peer-Kontexten,
wie beispielsweise Forschungsprojekte bzw. Entwicklung von
Handlungsoptionen zu seiner Entgegnung?
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Information und Aufklärung
gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Blick auf den Besitz und die
Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (kinderpornografische
Inhalte) in Form von Bild- oder Videodateien über Mobiltelefone durch
Kinder und Jugendliche?
a) Wenn ja, welche (bitte konkret auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen,
damit die Handlungskompetenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexuellem Missbrauch stärker Pflichtbestandteil relevanter
Studiengänge sowie beruflicher Ausbildungsgänge wird?
a) Wenn ja, welche (bitte Maßnahmen sowie Studiengänge und
Ausbildungsgänge konkret benennen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregierung – ggf.
gemeinsam mit den Ländern und Kommunen – zur Qualifizierung und
stetigen Fortbildung von im Bereich des Kinderschutzes eingesetzten
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (bitte aufschlüsseln)?
a) Gibt es Planungen, mit den Ländern und Kommunen gemeinsame
Qualitätsstandards zu entwickeln, und, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
b) Wie können Bund, Länder und Kommunen ggf. zusammenwirken?
8. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen für
berufsgruppenübergreifende, interdisziplinäre Fortbildungs- bzw.
Qualifizierungsangebote bzw. Kooperationsmaßnahmen für die am Kinderschutz
beteiligten Professionen (z. B. Jugendhilfe, Schule, Eingliederungshilfe,
Gesundheitswesen, Polizei, Justiz)?
a) Wenn ja, welche (bitte konkret aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Erweiterung der
Registereinträge mit Blick auf Straftaten bei sexuellem Kindesmissbrauch?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Wie steht die Bundesregierung mit Blick auf nach Ende der
Verjährungsfrist zur Anzeige gebrachter Kindesmissbrauchsfälle zur Forderung, die
Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch an Kindern (§§ 176 bis 176e
des Strafgesetzbuchs (StGB)) abzuschaffen?
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die
Bundesländer die mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen
Kinder beschlossene „Fortbildungspflicht“ für Familienrichter,
Verfahrensbeistände, Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwälte umsetzen?
a) Wenn ja, welche (bitte konkret aufschlüsseln und benennen)?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit
eine entsprechende „Fortbildungspflicht“ flächendeckend und
bundesweit sichergestellt werden kann?
12. Plant die Bundesregierung die Einführung einer verbindlichen
Fortbildungspflicht bzw. Qualifikation für Familienrichter, Verfahrensbeistände,
Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwälte vor Aufnahme der jeweiligen
Tätigkeit, und wenn ja, welche Überlegungen gibt es dazu bereits, und
wann legt die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vor?
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – ggf. im
Zusammenwirken mit den Bundesländern -, um die Qualität der
Fortbildungsmaßnahmen bundeseinheitlich sicherzustellen?
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen ggf. gemeinsam mit den
Bundesländern, um verbindliche Vorgaben für die Qualifizierung von
Sachverständigen von Familiengutachten sicherzustellen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anwendung des
„Praxisleitfadens zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das
Strafverfahren“ vor?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Evaluierung, und wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht?
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Gute
Kinderschutzverfahren zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
für eine kindgerechte Justiz“ vor?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Evaluation, und wenn ja,
wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen, und wenn nein, warum
nicht?
17. Plant die Bundesregierung die Fortsetzung oder Weiterentwicklung des
Modellprojekts „Gute Kinderschutzverfahren zur Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz“?
a) Wenn ja, in welcher Form (Laufzeit und Höhe der Mittel)?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Hat die Bundesregierung mit Bundesmitteln Projekte gefördert, die dem
Ziel dienten, die kindschaftsrechtliche Praxis der unterschiedlichen
Zuständigkeitsbereiche besser zu verstehen und ggf.
Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen?
a) Wenn ja, welche, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
daraus gewonnen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Projekte zu
fördern?
19. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Bundesländer von
der in § 4 Absatz 6 des Gesetzes zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG) geregelten Länderbefugnis zu einem fallbezogenen
interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten Gebrauch gemacht
haben?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
einen entsprechenden interkollegialen Austausch bundesweit zu
etablieren?
20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die jeweilige Meldekette
in den Ländern bei Verdacht auf Kindesmissbrauch vor?
21. Plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen, um zum Schutz der
Kinder Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit für die Früherkennung von
sexuellem Kindesmissbrauch geben?
a) Wenn ja, welche Überlegungen bestehen diesbezüglich, und wann legt
die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden
Vorschlag vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
22. Knüpft der Bund bei geförderten Bundesprogrammen, Bundesprojekten
und Projektvorhaben, die sich in der praktischen Arbeit und Umsetzung
an Kinder und Jugendliche richten, die Förderung verbindlich an eine
Verpflichtung zur Vorlage und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten,
die auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt betreffen?
a) Wenn ja, gibt es Ausnahmen, und wenn ja, welche, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Plant die Bundesregierung bundeseinheitliche Standards bei
Kinderschutzkonzepten?
a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es bereits?
b) Wenn nein, warum nicht?
24. Hält die Bundesregierung eine Anhebung der Bundesmittel für Frühe
Hilfen erforderlich?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Anpassung von § 3 Absatz 4
KKG?
25. Plant die Bundesregierung die Fortsetzung oder Weiterführung des
Projekts „Medizinische Kinderhotline“ nach Ablauf der Projektförderung in
2024?
26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Bedarfe in den
Ländern von sogenannten Childhood-Häusern, die als ambulante
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeugen von
Misshandlungen, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind,
vor, und wenn ja, welche (bitte konkret benennen)?
27. Wie viele Childhood-Häuser gibt es inzwischen, und wo befinden sich
diese?
28. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung Childhood-Häuser
(bitte Geschäftsbereich und Förderhöhe benennen)?
29. Plant die Bundesregierung eine weitere Förderung der Childhood-Häuser,
und wenn ja, in welche Höhe, und wenn nein, warum nicht?
30. Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den
Fragen 26 bis 29 vor?
31. Sind die Traumaambulanzen inzwischen in allen Bundesländern
eingerichtet?
a) Wenn ja, wo, und wenn nein, wo noch nicht?
b) Welche ersten Evaluationsergebnisse gibt es?
32. Inwiefern fördert der Bund Traumaambulanzen (bitte ggf. nach
Geschäftsbereich und Förderhöhe aufschlüsseln)?
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur „Offensive
Psychische Gesundheit“ vor?
34. Inwieweit konnten mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG) die Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung reduziert
werden (bitte Erkenntnisse zu durchschnittlichen Wartezeiten – wenn
möglich – länderweise vor Inkrafttreten des TSVG und aktuell
darstellen)?
35. Wie ist die Entwicklung der Zahl der Sitze für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten in den vergangenen drei Jahren (bitte jahresweise und
insgesamt darstellen)?
36. Inwieweit hat die Corona-Pandemie die Bedarfe an
psychotherapeutischer Behandlung bei Kindern verschärft?
37. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Onlineberatung bzw.
Fernbehandlung und internetbasierte Intervention durch ärztliche und
psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für eine geeignete
Therapieform?
38. Wie viele Bilder wurden in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren
in Hinblick auf den Besitz und/oder die Verbreitung von
kinderpornografischem Material gemäß § 184b StGB ausgewertet?
39. Wie viele der Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen kamen aus
Deutschland, und wie viele davon stammten aus eigenen
anlassunabhängigen Recherchen von Ermittlungsbeamten?
40. Wie viele der Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen kamen aus dem
Ausland (bitte nach Ländern und Institutionen bzw. Organisationen
aufschlüsseln)?
41. In wie vielen Fällen war das Material aus dem Ausland nicht für die
weiteren Ermittlungen verwertbar, und was waren die Gründe dafür?
42. In wie vielen Fällen handelte es sich bei dem Material um den Behörden
bereits bekanntes Material, das erneut hochgeladen wurde?
43. In wie vielen Fällen handelte es sich um neues bzw. den deutschen
Behörden noch nicht bekanntes Material?
44. In wie vielen Fällen konnte aufgrund von Hinweisen der Verdächtige
über seine IP-Adresse ermittelt werden?
45. In wie vielen Fällen konnte der Verdächtige über seine IP-Adresse nicht
ermittelt werden,
a) weil diese bereits gelöscht war bzw.
b) aus anderen Gründen (bitte spezifizieren)?
46. Welche Instrumente wird die Bundesregierung den ermittelnden
Behörden zur Verfügung stellen, damit Hinweise zu Missbrauch und
Kinderpornografie im Netz aus den USA auch nach Ablauf der üblichen Sieben-
Tage-Frist für IP-Adressspeicherung hinaus bearbeitet werden können?
47. Wie viele Straftaten in Bezug auf Kindesmissbrauch konnten deutsche
Strafverfolgungsbehörden aufgrund eigener technischer Mittel in den
vergangenen fünf Jahren ermitteln (bitte Fälle pro Jahr und insgesamt
nennen)?
48. Von welchen nationalen und internationalen Institutionen bekommen
BKA bzw. Landeskriminalämter (LKAs) Hinweise zu Kindesmissbrauch
im Internet?
49. Wie viele Stellen stehen im BKA und in den LKAs für den Bereich
Aufklärung und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Kindern zur
Verfügung (bitte nach Bund sowie LKA länderweise aufschlüsseln)?
50. Wie viele Stellen sind davon aktuell besetzt und wie viele unbesetzt(bitte
nach Bund sowie LKA länderweise aufschlüsseln)?
51. Wie werden die Mitarbeiter des BKA und der LKAs psychologisch
betreut, die sich dieses Material Tag für Tag zur Auswertung ansehen
müssen?
52. Wie viele Missbrauchsfälle, die das BKA in seiner letzten Statistik
veröffentlicht hat, fanden im häuslich-familiären Bereich statt und wie viele
außerhalb dieser (insbesondere im Internet)?
53. In welchen sozialen Netzwerken und Plattformen findet der Datentransfer
von Kinderpornografie überwiegend statt?
54. Die vom LKA Niedersachsen im Jahr 2020 entwickelte KI (Künstlicher
Intelligenz)-Software sollte im Rahmen eines Pilotprojektes auch in
anderen Bundesländern Anwendung finden (diese Software sichtet das
Bildmaterial und wertet es aus; durch den Einsatz von Künstlicher
Intelligenz könnten mehrere Hundert Terabyte im Jahr überprüft werden und
somit eine weitaus größere Menge als bei einer händischen Auswertung),
hat die Bundesregierung Kenntnis über diese Software?
a) Welche Bundesländer arbeiten mit einer solchen Software?
b) Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in dieser Software?
c) Welche Probleme sind in der Pilotphase aufgetreten und der
Bundesregierung bekannt?
d) Können die Bundesländer über eine solche Software miteinander
kommunizieren und Daten datenschutzkonform austauschen?
e) Ist geplant, diese Software in allen Bundesländern einzusetzen?
f) Wird diese Software auch beim BKA angewandt, und wenn nein,
warum nicht?
55. Wie sind die Erfahrungen des BKA bzw. der LKAs mit sogenannten KI-
Avataren, in denen künstlich kinderpornografisches Material erstellt wird,
um im Darknet als Verdeckte Ermittler mit potenziellen Tätern in
Kontakt zu treten?
a) Wie viele Avatare bzw. wie viel künstliches Filmmaterial wurde
bisher auf diese Weise erstellt?
b) War es mithilfe eines Avatars möglich, sachdienliche Hinweise auf
Täter zu erhalten?
c) Wie helfen diese bei der Fahndung?
d) Wo werden diese eingesetzt?
e) Wie schätzt die Bundesregierung das Aufwand-Nutzen-Verhältnis
ein?
f) Welche Probleme sind der Bundesregierung in Bezug auf die Nutzung
der KI-Avatare bekannt?
56. Wie schätzt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für
eine E-Evidence-Verordnung (Verordnung über Europäische
Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische
Beweismittel in Strafsachen (COM (2018) 225 final) ein, und welche Punkte
sind für die Bundesregierung von prioritärer Bedeutung?
57. Mit welchen Befugnissen, die in Frage 46 nicht erfasst sind, plant die
Bundesregierung die Ermittler des Bundeskriminalamtes in Zukunft, über
den aktuellen Stand hinaus, auszustatten, und welche finanziellen Mittel
zur Beschaffung technischer Fahndungsmittel werden zur Verfügung
gestellt werden?
58. Gibt es bereits Überlegungen seitens der Bundesregierung, wie auf die
wiederholten Forderungen der Experten und Kinderschutzorganisationen
zur verpflichtenden Speicherung der IP-Adressen für einen gewissen
Zeitraum durch die Provider begegnet werden soll?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
59. Wie bewertet die Bundesregierung verfassungsrechtlich die Zulässigkeit
einer Speicherpflicht von IP-Adressen mit Blick auf das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2020 (Verbundene
Rechtssachen C-511/18, C-512/18 und C-520/18)?
60. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zur Regelung von
Mindestspeicherfristen?
Sollen diese eingesetzt werden, und ab wann?
61. Sind der Bundesregierung Technologien zum Schutz von Minderjährigen
vor kriminellen Aktivitäten, sexueller Ausbeutung, Drogenmissbrauch
oder Ähnlichem bekannt (bitte benennen und erläutern)?
a) In welchem Maße werden diese von Eltern bzw. Usern nach Kenntnis
der Bundesregierung angewandt?
b) Sollten Telekommunikationsanbieter aus Sicht der Bundesregierung
zur Bereitstellung von Sicherheitssystemen für Kinder zum Schutz
vor sexuell explizitem oder strafrechtlich relevantem Material
verpflichtet werden?
c) Sollten Plattform- und Cloud-Anbieter, sowie Anbieter von sozialen
Netzwerken aus Sicht der Bundesregierung zur Bereitstellung von
Sicherheitssystemen für Kinder zum Schutz vor sexuell explizitem oder
strafrechtlich relevantem Material verpflichtet werden?
62. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer neuen
Technologie auf Endgeräten, die durch Apple auf iPhones in den USA und
Australien geplant ist, um durch verschiedene Mechanismen Kinder vor sexuell
explizitem Material und Nacktbildern zu schützen (https://www.heise.de/
news/Apple-plant-iPhone-Scanning-auf-Kinderpornos-Sicherheitsforsche
r-alarmiert-6156542.html)?
a) Plant die Bundesregierung, eine solche oder vergleichbare
Technologien auch auf dem deutschen Markt zu unterstützen bzw. für Anbieter
von Endgeräten oder Diensten vorzuschreiben, und wenn nein,
welche Gründe sprechen dagegen?
b) Wie kann dabei aus Sicht der Bundesregierung die Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung geschützt werden?
c) Welchen weiteren Gesetzgebungsbedarf gibt es in diesem Kontext aus
Sicht der Bundesregierung?
63. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf
Cybergrooming bei Kindern in privaten wie auch in nichtregistrierten
Chats?
64. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Registrierung aller
Messengerdienste am Markt ergreifen?
65. Wie viele Plattformen im Darknet, auf denen illegale Aktivitäten
stattfanden, konnten in den letzten fünf Jahren durch die Ermittler aufgespürt
und unwiderruflich außer Gefecht gesetzt werden?
66. Hat die Bundesregierung Kenntnis über sogenannte Livestream-Chats im
In- und Ausland und mit Beteiligung deutscher Staatsbürger, in denen
sexueller Kindesmissbrauch durch Anweisung Dritter an Kindern vollzogen
wird?
a) Wie viele Fälle konnten in den letzten fünf Jahren durch das BKA
aufgedeckt werden?
b) Inwiefern bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung, um Täter im
Livestream zu identifizieren bzw. zu ermitteln?
c) Wie wird die Teilnahme an sexuellen Livestreams an und mit Kindern
derzeit rechtlich eingestuft und geahndet?
d) Wie wird der Tatbestand von Livestream-Usern, die Anweisungen an
Dritte zu sexuellen Handlungen an Kindern geben, derzeit rechtlich
eingestuft, und sieht die Bundesregierung dieses Strafmaß als
ausreichend?
67. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über internationale
kriminelle Finanzströme, die dem Austausch von kinderpornografischem Material
zugrunde liegen?
a) Wie viele Fälle gibt es nach Schätzungen der Bundesregierung?
b) Gibt es auffällige Transaktionen in bestimmte Länder, und wenn ja, in
welche?
c) Wie werden solche Transaktionen ermittelt und verfolgt?
d) Ist es in den vergangenen fünf Jahren durch Nachverfolgung solcher
Finanzströme gelungen, Downloads mit kinderpornografischem Inhalt
aufzudecken und Täter damit zu überführen bzw. sachdienliche
Hinweise auf Täter zu erhalten?
Welche Beispiele können dazu benannt werden?
68. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Hosting-
und Messengerdienste selbstständig kinderpornografisches Material
gelöscht?
69. Hat sich die Anzahl der durch Hosting- und Messengerdienste gelöschten
Bilder aufgrund von veränderter oder neuer Gesetzgebung geändert, und
wenn ja, hat sich diese Zahl erhöht oder verringert, und welche
Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
70. Wie versucht die Bundesregierung einen geringstmöglichen Eingriff in
die Privatsphäre von Nutzern bei gleichzeitigem Schutz der Kinder
grundgesetzkonform und verhältnismäßig umzusetzen?
71. In welcher Bundesbehörde plant die Bundesregierung den sogenannten
nationalen Koordinator im Sinne des Digital Services Act anzusiedeln,
und welche Vorüberlegungen in der Bundesregierung existieren
bezüglich der Zusammenarbeit mit dem von der Europäischen Kommission
geplanten EU-Zentrum für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs?
72. Welche Kontrollmechanismen der EU-Kommission plant die
Bundesregierung zu unterstützen, um Verletzungen des Rechts durch Plattform-
und Hosting-Anbieter zu sanktionieren?
73. Wird die Bundesregierung auch eine anlassunabhängige Überprüfung von
Kommunikation unterstützen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
warum nicht?
74. Unterstützt die Bundesregierung die Überprüfung von Kommunikation
auf der Grundlage von Hashes, und wird sie sich bei der EU-Kommission
auch für die Nutzung von „Image Classification Programmes“ und
Künstlicher Intelligenz einsetzen?
75. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Modellversuchs,
die jugendschutz.net ermöglichten, die grundlegenden Funktionen des
kanadischen Modells Arachnid zu testen?
76. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von jugendschutz.net und
Arachnid nach Kenntnis der Bundesregierung?
77. Wird eine Zusammenarbeit von Arachnid und jugendschutz.net weiterhin
durch die Bundesregierung gefördert, und wenn ja, in welchem Umfang?
78. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf einen Austausch auf nationaler
von jugendschutz.net (als Kompetenzzentrum für Jugendschutz im
Internet) und den Beschwerdestellen von FSM (Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter) e. V. und eco – Verband der
Internetwirtschaft e. V. hin?
a) Wie oft findet ein entsprechender Austausch statt?
b) Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den
Zusammenkünften gewonnen, und welche Maßnahme hat sie ergriffen?
79. Inwiefern plant die Bundesregierung das Modellprojekt Arachnid weiter
zu führen, zu entwickeln und zu finanzieren (bitte konkret
aufschlüsseln)?
80. Wie hoch ist die Bundesförderung seit 2013 für jugendschutz.net, aus
welchen Geschäftsbereichen innerhalb der Bundesregierung wird jugends
chutz.net gefördert, und plant die Bundesregierung eine Förderung über
2022 hinaus (bitte einzeln benennen und aufschlüsseln)?
81. Wie hoch ist die Bundesförderung der Beschwerdestellen von FSM e. V.
und eco e. V., aus welchen Geschäftsbereichen innerhalb der
Bundesregierung werden die Beschwerdestellen gefördert, und plant die
Bundesregierung eine Förderung über 2022 hinaus (bitte einzeln benennen und
aufschlüsseln)?
82. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Umsetzung der
Reform des Jugendschutzgesetzes 2021 dahin gehend vor, ob und in
welchem Umfang Internetdienste Hilfs- und Beschwerdesysteme eingerichtet
haben, damit minderjährige Nutzer und Nutzerinnen Beeinträchtigungen
ihrer persönlichen Integrität dem Diensteanbieter schnellstmöglich und
auf einfachem Weg melden können?
Wie viele minderjährige Nutzerinnen und Nutzer haben bereits davon
Gebrauch gemacht?
83. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Umsetzung der
Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 2021 vor, ob und in welchem
Umfang Diensteanbieter wirksame und angemessene
Vorsorgemaßnahmen getroffen haben (sogenannte Anbietervorsorge, § 24a JuSchG), um
die unbeschwerte Teilhabe im digitalen Raum für Kinder und Jugendliche
zu ermöglichen?
84. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und in welchem
Umfang Diensteanbieter die nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen
Voreinstellungen vorgenommen haben, um Kinder und Jugendliche vor
sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache
(„Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen zu schützen?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor?
b) Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um
die relevanten Erkenntnisse zu erlangen?
85. Wie bewertet die Bundesregierung den im Mai 2022 von der EU-
Kommission vorgelegten Vorschlag für europaweit einheitliche
Regelungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern (COM(2022)2
09 final)?
86. Inwieweit wurden die Mittel aus dem Fonds Sexueller Missbrauch in den
letzten drei Jahren abgerufen (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
87. Plant die Bundesregierung, den Fonds Sexueller Missbrauch zu
verstetigen?
a) Wenn ja, wann, und mit welcher Summe soll dieser dauerhalt
ausgestattet werden (Höhe der Mittel bitte benennen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
88. Welche speziellen Hilfsangebote für misshandelte Kinder und
Jugendliche gibt es in ländlichen Strukturen, und wie hat sich das Angebot in den
letzten drei Jahren entwickelt?
89. Liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele Fälle bislang durch das
Amt der bzw. des Unabhängigen Beauftragten zu Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Aufarbeitungskommission
aufgearbeitet werden konnten?
a) Wenn ja, bitte nach Jahr aufschlüsseln?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
entsprechende Daten zu gewinnen?
90. Liegen der Bundesregierung zu Frage 89 Erkenntnisse vor, in welchen
Organisationen bzw. Einrichtungen derzeit eine Aufarbeitung
vorangetrieben wird?
91. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über zeitliche Dauer der
Aufarbeitung eines Falls sowie zu bestehenden Problemen für Betroffene?
a) Wenn ja, bitte konkret benennen?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen?
92. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Archive den
Betroffenen für die Aufarbeitung ihrer persönlichen Fälle zur Verfügung
stehen, und wenn ja, bitte erläutern, und wenn nein, welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung, um entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen?
93. Gibt es bereits in allen Bundesländern eine Anlaufstelle für Betroffene,
und wenn nein, in welchen Bundesländern wurden diese Anlaufstellen
noch nicht eingerichtet (bitte nach Ländern aufstellen), und was plant die
Bundesregierung, um dies sicherzustellen?
94. Plant die Bundesregierung eine verbindliche gesetzliche Grundlage für
das UBSKM-Amt?
a) Wenn ja welche konkreten Überlegungen gibt es bereit, und wann
plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen
entsprechenden Vorschlag vorzulegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
95. Plant die Bundesregierung ein gesetzlich verankertes Recht für
Betroffene auf Aufarbeitung?
a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es dazu bereits, und
werden auch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte erfasst?
b) Wenn nein, warum nicht?
96. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der
Kommission?
a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es bereits, und wann
plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen
entsprechenden Vorschlag vorzulegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
97. Plant die Bundesregierung eine gesetzlich geregelte Berichtsplicht des
UBSKM gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Stand der
Prävention, Intervention und Aufarbeitung?
a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es bereits, und wann
plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen
entsprechenden Vorschlag vorzulegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
98. Inwiefern plant die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die
vorherigen Fragen eine finanzielle Unterstützung der Vorhaben mit
Bundesmitteln (bitte konkret aufschlüsseln)?
99. Wie wird sichergestellt, dass eine Aufarbeitung in Heimen, Kirchen und
Jugendeinrichtungen auch nach Ende der Verjährungsfrist möglich ist?
100. Wie wird unter Bezugnahme auf die vorherigen Fragen sichergestellt,
dass Betroffene an ihre Informationen gelangen?
101. Ist in Planung, die Länder bei ihrer Aufarbeitungsarbeit finanziell zu
unterstützen?
102. Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse zur Evaluation des
Pilotprojektes „Kein Täter werden“ vor?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wann werden die Ergebnisse zur Verfügung stehen?
103. Plant die Bundesregierung, das Pilotprojekt „Kein Täter werden“
fortzusetzen bzw. weiterzuentwickeln?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
104. Wie viele Fälle von Kindesmissbrauch sind der Bundesregierung in
Zusammenhang mit der Flucht aus der Ukraine bekannt?
105. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geflüchtete Kinder
und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen?
106. Wie werden missbrauchte Kinder, die aus der Ukraine stammen, in
Deutschland betreut?
Berlin, den 21. September 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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