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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum

(insgesamt 106 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.10.2022

Aktualisiert

14.03.2025

BT20/360622.09.2022

Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum Laut Bundeskriminalamt (BKA) sind im Jahr 2021 mehr als 17 700 Kinder sexuell missbraucht worden. Somit werden durchschnittlich 49 Kinder pro Tag Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Corona-Pandemie hat nach Angaben der Nichtregierungsorganisation International Justice Mission (IJM) International die Uploadzahlen von kinderpornographischem Material im Internet um 200 Prozent ansteigen lassen. Die meisten Konsumenten dieses Materials leben in den westlichen Staaten wie Australien, USA bzw. Kanada und Europa. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein, da beim BKA nur die Fälle in die Statistik einfließen, in denen es zur Strafverfolgung gekommen ist. Münster, Lüdge und nun jüngst Wermelskirchen, die Fälle von Kindesmissbrauch nehmen immer grausamere Züge an. Ob zu Hause oder im Netz, die Missbrauchsformen und das Alter der Kinder scheinen keine Grenze zu kennen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein effektiver Kinderschutz muss höchste Priorität haben. Dies bedeutet insbesondere, für adäquate Präventionsmechanismen und Unterstützungs- und Hilfestrukturen zur Intervention und Nachsorge zu sorgen, die stetig evaluiert und weiterentwickelt werden müssen. In der letzten Legislaturperiode haben die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD auf der Grundlage der Positionspapiere der Unionsfraktion viele Maßnahmen in Form von Gesetzesänderungen und Bundesprogrammen, die Gewalt an Kindern verhindern sollen, auf den Weg gebracht. Auch die EU-Kommission hat dem sexuellen Missbrauch von Kindern den Kampf angesagt. Mit einem ersten Gesetzentwurf, der derzeit im Rat und im Europäischen Parlament beraten wird, möchte die Kommission insbesondere auf eine engere Zusammenarbeit der Länder der EU hinwirken und mit einem EU-Zentrum sowie mit technischen Mitteln ein staatlich unterstütztes System aufbauen, das Funktionen übernimmt, wie diese derzeit die private Organisation National Center for Missing & Exploited Children (NCEMEC) in den USA erfüllt. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurzfristig und welche langfristig im Kampf gegen Kinderpornografie bzw. sexuellen Kindesmissbrauch? Deutscher Bundestag Drucksache 20/3606 20. Wahlperiode 22.09.2022   2. Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Kampf gegen Kindesmissbrauch setzen (bitte auflisten und begründen)?   3. Welche Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen werden mit Bundesmitteln gefördert (bitte Projekt erläutern sowie Geschäftsbereich, Projektlaufzeit und Förderhöhe benennen)?   4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits aus dem Modellprojekt Peer-to-Peer-Gewalt vor, und plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zu sexuellem Missbrauch in Peer-to-Peer-Kontexten, wie beispielsweise Forschungsprojekte bzw. Entwicklung von Handlungsoptionen zu seiner Entgegnung?   5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Information und Aufklärung gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Blick auf den Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (kinderpornografische Inhalte) in Form von Bild- oder Videodateien über Mobiltelefone durch Kinder und Jugendliche? a) Wenn ja, welche (bitte konkret auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht?   6. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen, damit die Handlungskompetenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch stärker Pflichtbestandteil relevanter Studiengänge sowie beruflicher Ausbildungsgänge wird? a) Wenn ja, welche (bitte Maßnahmen sowie Studiengänge und Ausbildungsgänge konkret benennen)? b) Wenn nein, warum nicht?   7. Welche Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregierung – ggf. gemeinsam mit den Ländern und Kommunen – zur Qualifizierung und stetigen Fortbildung von im Bereich des Kinderschutzes eingesetzten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (bitte aufschlüsseln)? a) Gibt es Planungen, mit den Ländern und Kommunen gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, und, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? b) Wie können Bund, Länder und Kommunen ggf. zusammenwirken?   8. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen für berufsgruppenübergreifende, interdisziplinäre Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsangebote bzw. Kooperationsmaßnahmen für die am Kinderschutz beteiligten Professionen (z. B. Jugendhilfe, Schule, Eingliederungshilfe, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz)? a) Wenn ja, welche (bitte konkret aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht?   9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Erweiterung der Registereinträge mit Blick auf Straftaten bei sexuellem Kindesmissbrauch? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht?  10. Wie steht die Bundesregierung mit Blick auf nach Ende der Verjährungsfrist zur Anzeige gebrachter Kindesmissbrauchsfälle zur Forderung, die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch an Kindern (§§ 176 bis 176e des Strafgesetzbuchs (StGB)) abzuschaffen?  11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die Bundesländer die mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossene „Fortbildungspflicht“ für Familienrichter, Verfahrensbeistände, Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwälte umsetzen? a) Wenn ja, welche (bitte konkret aufschlüsseln und benennen)? b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit eine entsprechende „Fortbildungspflicht“ flächendeckend und bundesweit sichergestellt werden kann?  12. Plant die Bundesregierung die Einführung einer verbindlichen Fortbildungspflicht bzw. Qualifikation für Familienrichter, Verfahrensbeistände, Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwälte vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit, und wenn ja, welche Überlegungen gibt es dazu bereits, und wann legt die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vor?  13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – ggf. im Zusammenwirken mit den Bundesländern -, um die Qualität der Fortbildungsmaßnahmen bundeseinheitlich sicherzustellen?  14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen ggf. gemeinsam mit den Bundesländern, um verbindliche Vorgaben für die Qualifizierung von Sachverständigen von Familiengutachten sicherzustellen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht?  15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anwendung des „Praxisleitfadens zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Evaluierung, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Gute Kinderschutzverfahren zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz“ vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Evaluation, und wenn ja, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?  17. Plant die Bundesregierung die Fortsetzung oder Weiterentwicklung des Modellprojekts „Gute Kinderschutzverfahren zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz“? a) Wenn ja, in welcher Form (Laufzeit und Höhe der Mittel)? b) Wenn nein, warum nicht?  18. Hat die Bundesregierung mit Bundesmitteln Projekte gefördert, die dem Ziel dienten, die kindschaftsrechtliche Praxis der unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche besser zu verstehen und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen? a) Wenn ja, welche, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Projekte zu fördern?  19. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Bundesländer von der in § 4 Absatz 6 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geregelten Länderbefugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten Gebrauch gemacht haben? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen entsprechenden interkollegialen Austausch bundesweit zu etablieren?  20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die jeweilige Meldekette in den Ländern bei Verdacht auf Kindesmissbrauch vor?  21. Plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen, um zum Schutz der Kinder Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit für die Früherkennung von sexuellem Kindesmissbrauch geben? a) Wenn ja, welche Überlegungen bestehen diesbezüglich, und wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag vor? b) Wenn nein, warum nicht?  22. Knüpft der Bund bei geförderten Bundesprogrammen, Bundesprojekten und Projektvorhaben, die sich in der praktischen Arbeit und Umsetzung an Kinder und Jugendliche richten, die Förderung verbindlich an eine Verpflichtung zur Vorlage und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten, die auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt betreffen? a) Wenn ja, gibt es Ausnahmen, und wenn ja, welche, und warum? b) Wenn nein, warum nicht?  23. Plant die Bundesregierung bundeseinheitliche Standards bei Kinderschutzkonzepten? a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es bereits? b) Wenn nein, warum nicht?  24. Hält die Bundesregierung eine Anhebung der Bundesmittel für Frühe Hilfen erforderlich? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Anpassung von § 3 Absatz 4 KKG?  25. Plant die Bundesregierung die Fortsetzung oder Weiterführung des Projekts „Medizinische Kinderhotline“ nach Ablauf der Projektförderung in 2024?  26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Bedarfe in den Ländern von sogenannten Childhood-Häusern, die als ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeugen von Misshandlungen, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind, vor, und wenn ja, welche (bitte konkret benennen)?  27. Wie viele Childhood-Häuser gibt es inzwischen, und wo befinden sich diese?  28. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung Childhood-Häuser (bitte Geschäftsbereich und Förderhöhe benennen)?  29. Plant die Bundesregierung eine weitere Förderung der Childhood-Häuser, und wenn ja, in welche Höhe, und wenn nein, warum nicht?  30. Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den Fragen 26 bis 29 vor?  31. Sind die Traumaambulanzen inzwischen in allen Bundesländern eingerichtet? a) Wenn ja, wo, und wenn nein, wo noch nicht? b) Welche ersten Evaluationsergebnisse gibt es?  32. Inwiefern fördert der Bund Traumaambulanzen (bitte ggf. nach Geschäftsbereich und Förderhöhe aufschlüsseln)?  33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur „Offensive Psychische Gesundheit“ vor?  34. Inwieweit konnten mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung reduziert werden (bitte Erkenntnisse zu durchschnittlichen Wartezeiten – wenn möglich – länderweise vor Inkrafttreten des TSVG und aktuell darstellen)?  35. Wie ist die Entwicklung der Zahl der Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den vergangenen drei Jahren (bitte jahresweise und insgesamt darstellen)?  36. Inwieweit hat die Corona-Pandemie die Bedarfe an psychotherapeutischer Behandlung bei Kindern verschärft?  37. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Onlineberatung bzw. Fernbehandlung und internetbasierte Intervention durch ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für eine geeignete Therapieform?  38. Wie viele Bilder wurden in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren in Hinblick auf den Besitz und/oder die Verbreitung von kinderpornografischem Material gemäß § 184b StGB ausgewertet?  39. Wie viele der Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen kamen aus Deutschland, und wie viele davon stammten aus eigenen anlassunabhängigen Recherchen von Ermittlungsbeamten?  40. Wie viele der Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen kamen aus dem Ausland (bitte nach Ländern und Institutionen bzw. Organisationen aufschlüsseln)?  41. In wie vielen Fällen war das Material aus dem Ausland nicht für die weiteren Ermittlungen verwertbar, und was waren die Gründe dafür?  42. In wie vielen Fällen handelte es sich bei dem Material um den Behörden bereits bekanntes Material, das erneut hochgeladen wurde?  43. In wie vielen Fällen handelte es sich um neues bzw. den deutschen Behörden noch nicht bekanntes Material?  44. In wie vielen Fällen konnte aufgrund von Hinweisen der Verdächtige über seine IP-Adresse ermittelt werden?  45. In wie vielen Fällen konnte der Verdächtige über seine IP-Adresse nicht ermittelt werden, a) weil diese bereits gelöscht war bzw. b) aus anderen Gründen (bitte spezifizieren)?  46. Welche Instrumente wird die Bundesregierung den ermittelnden Behörden zur Verfügung stellen, damit Hinweise zu Missbrauch und Kinderpornografie im Netz aus den USA auch nach Ablauf der üblichen Sieben- Tage-Frist für IP-Adressspeicherung hinaus bearbeitet werden können?  47. Wie viele Straftaten in Bezug auf Kindesmissbrauch konnten deutsche Strafverfolgungsbehörden aufgrund eigener technischer Mittel in den vergangenen fünf Jahren ermitteln (bitte Fälle pro Jahr und insgesamt nennen)?  48. Von welchen nationalen und internationalen Institutionen bekommen BKA bzw. Landeskriminalämter (LKAs) Hinweise zu Kindesmissbrauch im Internet?  49. Wie viele Stellen stehen im BKA und in den LKAs für den Bereich Aufklärung und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Kindern zur Verfügung (bitte nach Bund sowie LKA länderweise aufschlüsseln)?  50. Wie viele Stellen sind davon aktuell besetzt und wie viele unbesetzt(bitte nach Bund sowie LKA länderweise aufschlüsseln)?  51. Wie werden die Mitarbeiter des BKA und der LKAs psychologisch betreut, die sich dieses Material Tag für Tag zur Auswertung ansehen müssen?  52. Wie viele Missbrauchsfälle, die das BKA in seiner letzten Statistik veröffentlicht hat, fanden im häuslich-familiären Bereich statt und wie viele außerhalb dieser (insbesondere im Internet)?  53. In welchen sozialen Netzwerken und Plattformen findet der Datentransfer von Kinderpornografie überwiegend statt?  54. Die vom LKA Niedersachsen im Jahr 2020 entwickelte KI (Künstlicher Intelligenz)-Software sollte im Rahmen eines Pilotprojektes auch in anderen Bundesländern Anwendung finden (diese Software sichtet das Bildmaterial und wertet es aus; durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz könnten mehrere Hundert Terabyte im Jahr überprüft werden und somit eine weitaus größere Menge als bei einer händischen Auswertung), hat die Bundesregierung Kenntnis über diese Software? a) Welche Bundesländer arbeiten mit einer solchen Software? b) Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in dieser Software? c) Welche Probleme sind in der Pilotphase aufgetreten und der Bundesregierung bekannt? d) Können die Bundesländer über eine solche Software miteinander kommunizieren und Daten datenschutzkonform austauschen? e) Ist geplant, diese Software in allen Bundesländern einzusetzen? f) Wird diese Software auch beim BKA angewandt, und wenn nein, warum nicht?  55. Wie sind die Erfahrungen des BKA bzw. der LKAs mit sogenannten KI- Avataren, in denen künstlich kinderpornografisches Material erstellt wird, um im Darknet als Verdeckte Ermittler mit potenziellen Tätern in Kontakt zu treten? a) Wie viele Avatare bzw. wie viel künstliches Filmmaterial wurde bisher auf diese Weise erstellt? b) War es mithilfe eines Avatars möglich, sachdienliche Hinweise auf Täter zu erhalten? c) Wie helfen diese bei der Fahndung? d) Wo werden diese eingesetzt? e) Wie schätzt die Bundesregierung das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ein? f) Welche Probleme sind der Bundesregierung in Bezug auf die Nutzung der KI-Avatare bekannt?  56. Wie schätzt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für eine E-Evidence-Verordnung (Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM (2018) 225 final) ein, und welche Punkte sind für die Bundesregierung von prioritärer Bedeutung?  57. Mit welchen Befugnissen, die in Frage 46 nicht erfasst sind, plant die Bundesregierung die Ermittler des Bundeskriminalamtes in Zukunft, über den aktuellen Stand hinaus, auszustatten, und welche finanziellen Mittel zur Beschaffung technischer Fahndungsmittel werden zur Verfügung gestellt werden?  58. Gibt es bereits Überlegungen seitens der Bundesregierung, wie auf die wiederholten Forderungen der Experten und Kinderschutzorganisationen zur verpflichtenden Speicherung der IP-Adressen für einen gewissen Zeitraum durch die Provider begegnet werden soll? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht?  59. Wie bewertet die Bundesregierung verfassungsrechtlich die Zulässigkeit einer Speicherpflicht von IP-Adressen mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2020 (Verbundene Rechtssachen C-511/18, C-512/18 und C-520/18)?  60. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zur Regelung von Mindestspeicherfristen? Sollen diese eingesetzt werden, und ab wann?  61. Sind der Bundesregierung Technologien zum Schutz von Minderjährigen vor kriminellen Aktivitäten, sexueller Ausbeutung, Drogenmissbrauch oder Ähnlichem bekannt (bitte benennen und erläutern)? a) In welchem Maße werden diese von Eltern bzw. Usern nach Kenntnis der Bundesregierung angewandt? b) Sollten Telekommunikationsanbieter aus Sicht der Bundesregierung zur Bereitstellung von Sicherheitssystemen für Kinder zum Schutz vor sexuell explizitem oder strafrechtlich relevantem Material verpflichtet werden? c) Sollten Plattform- und Cloud-Anbieter, sowie Anbieter von sozialen Netzwerken aus Sicht der Bundesregierung zur Bereitstellung von Sicherheitssystemen für Kinder zum Schutz vor sexuell explizitem oder strafrechtlich relevantem Material verpflichtet werden?  62. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer neuen Technologie auf Endgeräten, die durch Apple auf iPhones in den USA und Australien geplant ist, um durch verschiedene Mechanismen Kinder vor sexuell explizitem Material und Nacktbildern zu schützen (https://www.heise.de/ news/Apple-plant-iPhone-Scanning-auf-Kinderpornos-Sicherheitsforsche r-alarmiert-6156542.html)? a) Plant die Bundesregierung, eine solche oder vergleichbare Technologien auch auf dem deutschen Markt zu unterstützen bzw. für Anbieter von Endgeräten oder Diensten vorzuschreiben, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? b) Wie kann dabei aus Sicht der Bundesregierung die Ende-zu-Ende- Verschlüsselung geschützt werden? c) Welchen weiteren Gesetzgebungsbedarf gibt es in diesem Kontext aus Sicht der Bundesregierung?  63. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf Cybergrooming bei Kindern in privaten wie auch in nichtregistrierten Chats?  64. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Registrierung aller Messengerdienste am Markt ergreifen?  65. Wie viele Plattformen im Darknet, auf denen illegale Aktivitäten stattfanden, konnten in den letzten fünf Jahren durch die Ermittler aufgespürt und unwiderruflich außer Gefecht gesetzt werden?  66. Hat die Bundesregierung Kenntnis über sogenannte Livestream-Chats im In- und Ausland und mit Beteiligung deutscher Staatsbürger, in denen sexueller Kindesmissbrauch durch Anweisung Dritter an Kindern vollzogen wird? a) Wie viele Fälle konnten in den letzten fünf Jahren durch das BKA aufgedeckt werden? b) Inwiefern bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung, um Täter im Livestream zu identifizieren bzw. zu ermitteln? c) Wie wird die Teilnahme an sexuellen Livestreams an und mit Kindern derzeit rechtlich eingestuft und geahndet? d) Wie wird der Tatbestand von Livestream-Usern, die Anweisungen an Dritte zu sexuellen Handlungen an Kindern geben, derzeit rechtlich eingestuft, und sieht die Bundesregierung dieses Strafmaß als ausreichend?  67. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über internationale kriminelle Finanzströme, die dem Austausch von kinderpornografischem Material zugrunde liegen? a) Wie viele Fälle gibt es nach Schätzungen der Bundesregierung? b) Gibt es auffällige Transaktionen in bestimmte Länder, und wenn ja, in welche? c) Wie werden solche Transaktionen ermittelt und verfolgt? d) Ist es in den vergangenen fünf Jahren durch Nachverfolgung solcher Finanzströme gelungen, Downloads mit kinderpornografischem Inhalt aufzudecken und Täter damit zu überführen bzw. sachdienliche Hinweise auf Täter zu erhalten? Welche Beispiele können dazu benannt werden?  68. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Hosting- und Messengerdienste selbstständig kinderpornografisches Material gelöscht?  69. Hat sich die Anzahl der durch Hosting- und Messengerdienste gelöschten Bilder aufgrund von veränderter oder neuer Gesetzgebung geändert, und wenn ja, hat sich diese Zahl erhöht oder verringert, und welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor?  70. Wie versucht die Bundesregierung einen geringstmöglichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern bei gleichzeitigem Schutz der Kinder grundgesetzkonform und verhältnismäßig umzusetzen?  71. In welcher Bundesbehörde plant die Bundesregierung den sogenannten nationalen Koordinator im Sinne des Digital Services Act anzusiedeln, und welche Vorüberlegungen in der Bundesregierung existieren bezüglich der Zusammenarbeit mit dem von der Europäischen Kommission geplanten EU-Zentrum für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs?  72. Welche Kontrollmechanismen der EU-Kommission plant die Bundesregierung zu unterstützen, um Verletzungen des Rechts durch Plattform- und Hosting-Anbieter zu sanktionieren?  73. Wird die Bundesregierung auch eine anlassunabhängige Überprüfung von Kommunikation unterstützen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?  74. Unterstützt die Bundesregierung die Überprüfung von Kommunikation auf der Grundlage von Hashes, und wird sie sich bei der EU-Kommission auch für die Nutzung von „Image Classification Programmes“ und Künstlicher Intelligenz einsetzen?  75. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Modellversuchs, die jugendschutz.net ermöglichten, die grundlegenden Funktionen des kanadischen Modells Arachnid zu testen?  76. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von jugendschutz.net und Arachnid nach Kenntnis der Bundesregierung?  77. Wird eine Zusammenarbeit von Arachnid und jugendschutz.net weiterhin durch die Bundesregierung gefördert, und wenn ja, in welchem Umfang?  78. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf einen Austausch auf nationaler von jugendschutz.net (als Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet) und den Beschwerdestellen von FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) e. V. und eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. hin? a) Wie oft findet ein entsprechender Austausch statt? b) Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den Zusammenkünften gewonnen, und welche Maßnahme hat sie ergriffen?  79. Inwiefern plant die Bundesregierung das Modellprojekt Arachnid weiter zu führen, zu entwickeln und zu finanzieren (bitte konkret aufschlüsseln)?  80. Wie hoch ist die Bundesförderung seit 2013 für jugendschutz.net, aus welchen Geschäftsbereichen innerhalb der Bundesregierung wird jugends chutz.net gefördert, und plant die Bundesregierung eine Förderung über 2022 hinaus (bitte einzeln benennen und aufschlüsseln)?  81. Wie hoch ist die Bundesförderung der Beschwerdestellen von FSM e. V. und eco e. V., aus welchen Geschäftsbereichen innerhalb der Bundesregierung werden die Beschwerdestellen gefördert, und plant die Bundesregierung eine Förderung über 2022 hinaus (bitte einzeln benennen und aufschlüsseln)?  82. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Umsetzung der Reform des Jugendschutzgesetzes 2021 dahin gehend vor, ob und in welchem Umfang Internetdienste Hilfs- und Beschwerdesysteme eingerichtet haben, damit minderjährige Nutzer und Nutzerinnen Beeinträchtigungen ihrer persönlichen Integrität dem Diensteanbieter schnellstmöglich und auf einfachem Weg melden können? Wie viele minderjährige Nutzerinnen und Nutzer haben bereits davon Gebrauch gemacht?  83. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Umsetzung der Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 2021 vor, ob und in welchem Umfang Diensteanbieter wirksame und angemessene Vorsorgemaßnahmen getroffen haben (sogenannte Anbietervorsorge, § 24a JuSchG), um die unbeschwerte Teilhabe im digitalen Raum für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen?  84. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang Diensteanbieter die nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen Voreinstellungen vorgenommen haben, um Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen zu schützen? a) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor? b) Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die relevanten Erkenntnisse zu erlangen?  85. Wie bewertet die Bundesregierung den im Mai 2022 von der EU- Kommission vorgelegten Vorschlag für europaweit einheitliche Regelungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern (COM(2022)2 09 final)?  86. Inwieweit wurden die Mittel aus dem Fonds Sexueller Missbrauch in den letzten drei Jahren abgerufen (bitte jahresweise aufschlüsseln)?  87. Plant die Bundesregierung, den Fonds Sexueller Missbrauch zu verstetigen? a) Wenn ja, wann, und mit welcher Summe soll dieser dauerhalt ausgestattet werden (Höhe der Mittel bitte benennen)? b) Wenn nein, warum nicht?  88. Welche speziellen Hilfsangebote für misshandelte Kinder und Jugendliche gibt es in ländlichen Strukturen, und wie hat sich das Angebot in den letzten drei Jahren entwickelt?  89. Liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele Fälle bislang durch das Amt der bzw. des Unabhängigen Beauftragten zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Aufarbeitungskommission aufgearbeitet werden konnten? a) Wenn ja, bitte nach Jahr aufschlüsseln? b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um entsprechende Daten zu gewinnen?  90. Liegen der Bundesregierung zu Frage 89 Erkenntnisse vor, in welchen Organisationen bzw. Einrichtungen derzeit eine Aufarbeitung vorangetrieben wird?  91. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über zeitliche Dauer der Aufarbeitung eines Falls sowie zu bestehenden Problemen für Betroffene? a) Wenn ja, bitte konkret benennen? b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen?  92. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Archive den Betroffenen für die Aufarbeitung ihrer persönlichen Fälle zur Verfügung stehen, und wenn ja, bitte erläutern, und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen?  93. Gibt es bereits in allen Bundesländern eine Anlaufstelle für Betroffene, und wenn nein, in welchen Bundesländern wurden diese Anlaufstellen noch nicht eingerichtet (bitte nach Ländern aufstellen), und was plant die Bundesregierung, um dies sicherzustellen?  94. Plant die Bundesregierung eine verbindliche gesetzliche Grundlage für das UBSKM-Amt? a) Wenn ja welche konkreten Überlegungen gibt es bereit, und wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen? b) Wenn nein, warum nicht?  95. Plant die Bundesregierung ein gesetzlich verankertes Recht für Betroffene auf Aufarbeitung? a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es dazu bereits, und werden auch Akteneinsichts- und Auskunftsrechte erfasst? b) Wenn nein, warum nicht?  96. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kommission? a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es bereits, und wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen? b) Wenn nein, warum nicht?  97. Plant die Bundesregierung eine gesetzlich geregelte Berichtsplicht des UBSKM gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Stand der Prävention, Intervention und Aufarbeitung? a) Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es bereits, und wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen? b) Wenn nein, warum nicht?  98. Inwiefern plant die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die vorherigen Fragen eine finanzielle Unterstützung der Vorhaben mit Bundesmitteln (bitte konkret aufschlüsseln)?  99. Wie wird sichergestellt, dass eine Aufarbeitung in Heimen, Kirchen und Jugendeinrichtungen auch nach Ende der Verjährungsfrist möglich ist? 100. Wie wird unter Bezugnahme auf die vorherigen Fragen sichergestellt, dass Betroffene an ihre Informationen gelangen? 101. Ist in Planung, die Länder bei ihrer Aufarbeitungsarbeit finanziell zu unterstützen? 102. Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse zur Evaluation des Pilotprojektes „Kein Täter werden“ vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wann werden die Ergebnisse zur Verfügung stehen? 103. Plant die Bundesregierung, das Pilotprojekt „Kein Täter werden“ fortzusetzen bzw. weiterzuentwickeln? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht? 104. Wie viele Fälle von Kindesmissbrauch sind der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Flucht aus der Ukraine bekannt? 105. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geflüchtete Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen? 106. Wie werden missbrauchte Kinder, die aus der Ukraine stammen, in Deutschland betreut? Berlin, den 21. September 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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