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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gute Arbeit mit Tarifvertrag - Tarifbindung in Deutschland

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.10.2022

Aktualisiert

20.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/362623.09.2022

Gute Arbeit mit Tarifvertrag – Tarifbindung in Deutschland

der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das deutsche System der Arbeitsbeziehungen wird durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Tarifautonomie und zur betrieblichen Interessenvertretung durch Betriebsräte getragen. Überbetriebliche Branchen- oder Flächentarifverträge, bei denen der Verhandlungs- und Koordinationsaufwand bei den Verbänden liegt, spielen eine wesentliche Rolle bei der Regelung von Arbeitsbedingungen und der Lohnfindung. Sie sorgen dort vom Grundsatz her für einheitliche Wettbewerbsbedingungen während der Laufzeit der Verträge, für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. So stehen Beschäftigte, deren Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag geregelt sind, in der Regel besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung.

Tarifvertragliche Regelungen haben auch in der Corona-Pandemie vielerorts zu einem besseren Schutz für die Beschäftigten geführt, und sie werden nach Ansicht der Fragestellenden auch angesichts der aktuellen Herausforderungen infolge steigender Preise und der Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine weiter dringend gebraucht. Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt (bitte gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, jeweils die Tarifbindung der Betriebe und deren Beschäftigte absolut und relativ ausweisen sowie die Tarifbindung nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie wenn möglich nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; bitte die Daten für 2002, 2007, 2012, 2017, 2020 und 2021 ausweisen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren nach Betriebsgröße entwickelt (bitte gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag, nach Wirtschaftszweigen sowie nach 1 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 199, 200 bis 499, 500 und mehr Beschäftigten differenzieren; bitte die Daten für 2002, 2007, 2012, 2017, 2020 und 2021 ausweisen)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Tarifverdienste im Vergleich zu nichttariflichen Verdiensten entwickelt (bitte die Daten für 2002, 2007, 2012, 2017, 2020 und 2021 ausweisen, gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Real- und Nominalverdienst differenzieren; bitte wenn möglich nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; hilfsweise unter Angabe der Indexveränderungen)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl an Urlaubstagen von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und nicht tarifgebundenen Betrieben (bitte gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie wenn möglich nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Höhe tariflicher Sonderzahlungen von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und nicht tarifgebundenen Betrieben (bitte gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie wenn möglich nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Betriebe in der Privatwirtschaft, die tarifgebunden sind und zugleich über einen Betriebsrat verfügen (bitte gesamt ausweisen und nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen sowie

a) nach Betrieben mit Betriebsräten, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträge bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen,

b) nach Betrieben ohne Betriebsräte, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträgen bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen, aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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