Deutsche Rüstungsexporte vor dem Hintergrund der Außenpolitik des NATO-Partners Türkei
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut den Wissenschaftlichen Diensten (WD) des Deutschen Bundestages versteht sich der Staatspräsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, als türkischer Nationalist und Protagonist für einen Wiederaufstieg der islamischen Welt insgesamt, der sich auf die Geschichte und imperiale Größe des Osmanischen Reiches zurückbesinnt. Das beinhaltet eine türkische Außenpolitik, deren zunehmend interventionistischer und damit konfliktbetonter Charakter – beispielsweise im Norden Iraks, in Syrien, in Libyen, in Aserbaidschan – eine neue Qualität erreicht hat (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 101/20, S. 21).
Zuletzt wurden in einer Touristenregion in der Region Kurdistan-Irak nach offiziellen Angaben neun Menschen durch Artilleriebeschuss getötet und 22 weitere verletzt. Die irakische Regierung verurteilte den Angriff durch die Türkei auf das Schärfste und bestellte den türkischen Botschafter ein. Laut einem Bericht der Nachrichtenseite Schafak fordern die Protestler in Bagdad dessen Ausweisung und einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Ankara. Der irakische Geschäftsträger wurde von dort abgezogen. Der Irak forderte nach einer Mitteilung des Außenministeriums auch den Abzug türkischer Truppen. Zudem soll eine Beschwerde beim UN-Sicherheitsrat eingelegt worden sein (dpa vom 21. Juli 2022). Die Bundesregierung erklärte dazu: „Die Bundesregierung misst dem Respekt für staatliche Souveränität Iraks und der Achtung des Völkerrechts größte Bedeutung bei.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/angriff-irak/2543736).
Seit Monaten spricht der Staatspräsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, auch von der Notwendigkeit, erneut im Norden Syriens eine groß angelegte Militäroperation durchzuführen, um gegen die YPG (Volksverteidigungseinheiten) vorzugehen und einen türkisch kontrollierten Grenzstreifen zu etablieren, in den anschließend ein beträchtlicher Teil der syrischen Flüchtlinge aus der Türkei zurückgeführt werden kann. Bereits in den vergangenen Wochen haben türkische Einheiten immer wieder Angriffe auf syrischem Boden geflogen (https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/iran-gipfel-erdogan-abgeblitzt-6089/).
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hatten in der Vergangenheit bei ähnlichen Militäreinsätzen sowohl im Irak als auch in Syrien bezweifelt, dass diese mit dem Völkerrecht vereinbar sind (WD 2 - 3000 - 183/18, S. 8; WD 2 - 3000 - 116/19, S. 12; WD 2 - 3000 - 031/22, S. 18).
Und während die Vorbereitungen für eine fünfte Militärintervention im Norden Syriens auf vollen Touren laufen, stellt der Staatspräsident der Türkei seit Februar 2022 erneut die Souveränität der vor der türkischen Küste gelegenen griechischen Ägäis-Inseln infrage (https://www.swp-berlin.org/publications/products/medienbeitraege/Seufert__Le_Monde_diplomatique_07_2022_Profiteur_Der_Stunde.pdf). Im Mittelpunkt des Territorialstreits steht vor allem die Dodekanes-Inselgruppe, zu der auch Rhodos gehört, aber auch weitere bewohnte Inseln wie Lesbos, Samos und Kos (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/griechenland-tuerkei-117.html).
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts hatte im Juni 2022 zu dem Konflikt zwischen den beiden NATO-Partnern Griechenland und Türkei erklärt, „die aggressive Rhetorik sowie die türkische Verletzung des Luftraums von Griechenland“ würden Anlass zur Sorge geben. EU-Kommissionssprecher Peter Stano hatte die Türkei zur Deeskalation aufgefordert. „Die Türkei muss alle Drohungen und Handlungen einstellen, die den gutnachbarlichen Beziehungen schaden“ und müsse „die Souveränität aller EU-Mitgliedstaaten in deren Hoheitsgewässern und in ihrem Luftraum respektieren“ (dpa vom Juni 2022). Im Juni 2022 soll die Türkei insgesamt 760 Mal mit Kampfbombern und Drohnen den griechischen Luftraum verletzt haben. In neun Fällen seien griechische Inseln überflogen worden. In 17 Fällen sei es im Juni 2022 sogar zu simulierten Angriffen und Kurvenkämpfen zwischen Kampfjets gekommen. Für das bisherige Jahr 2022 stellten die Griechen annähernd 4 000 solcher Verletzungen der Souveränität ihres Landes fest (dpa vom 2. Juli 2022).
Doch nicht nur gegenüber Griechenland stellt die Türkei seit langem Punkte in Bezug auf den Luftraum sowie die Seegrenzen und die Reichweite ihrer Festlandsockel einschließlich der Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ), infrage, sondern auch gegenüber Zypern, das von der Türkei nicht anerkannt wird. So soll der Luftraum der Republik Zypern allein von September bis Dezember 2021 etwa 470 Mal durch die Türkei verletzt worden sein, davon 129 Mal durch unbemannte Drohnen des Typs Bayraktar TB2 (Zeitung Kathimerini vom 5. Januar 2022, S. 4).
Die Türkei verletzt vor dem Hintergrund des Londoner-Garantievertrages und den VN-Resolutionen als dessen Konkretisierung seit der Besetzung des Nordens Zyperns dauerhaft Völkerrecht. Vor dem Hintergrund der sich aus dem Garantievertrag von 1960 ergebenden Rechtswidrigkeit der Teilung Zyperns ist auch die Öffnung von Teilen der „Geisterstadt“ Varosha 2020 auf Zypern durch die Türkei und die international nicht anerkannte Türkische Republik Nordzypern völkerrechtswidrig und folgt der Forderung Recep Tayyip Erdoğans nach einer Zwei-Staaten-Lösung (WD 2 - 3000 - 096/20, S. 6 und 23).
Trotz all dieser Umstände erhält die Türkei Unterstützung durch die NATO-Mitgliedstaaten. Zuletzt konnte die Türkei im Gegenzug zu ihrer Zustimmung zum NATO-Beitritt von Schweden und Finnland erreichen, dass diese ihre Beschränkungen von Rüstungsexporten gegen die Türkei aufheben. US-Präsident Joe Biden versprach, der Türkei modernisierte F-16-Kampfjets zu liefern und Schweden wird ein verschärftes Antiterrorgesetz erlassen (https://www.berliner-zeitung.de/news/joe-biden-recep-tayyip-erdogan-us-regierung-unterstuetzt-modernisierung-der-tuerkischen-f-16-flotte-li.241740). Insgesamt erhofft sich die Türkei Zugriff auf tatsächliche oder vermeintliche Mitglieder und Unterstützer der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans), der YPG und der sogenannten FETÖ („Fethullahistische Terrororganisation“) sowie auf Oppositionelle (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/nato-schweden-finnland-109.html).
Seit Jahren spitzt sich der Konflikt zwischen den Staaten immer weiter zu. Griechenland und die Türkei liefern sich einen riskanten Rüstungswettlauf, auch mit Waffen aus Deutschland. Seit dem Jahr 2000 haben die Bundesregierungen Rüstungsexporte sowohl an Griechenland (2,5 Mrd. Euro) als auch an die Türkei (2,6 Mrd. Euro) genehmigt (Rüstungsexportberichte).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für die Türkei erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Gesamtwert der von der Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend dem jeweiligen Gesamtwert unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen nennen)?
In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Anträge auf Erteilung von Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern in die Türkei abgelehnt (bitte einschließlich der Anzahl der Ablehnungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche sonstigen Rüstungsgüter einschließlich Herstellungsausrüstung dafür wurden bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 durch die Bundesregierung für die Türkei genehmigt (bitte nach Re-Export-Land unter Angabe der Ausfuhrlistenposition (AL-Pos.) und Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welchem Gesamtwert sind bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei erteilt worden (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei (bitte unter Angabe des Monats der Genehmigung, der Laufzeit, des Gesamtwertes und der Stückzahl des Rüstungsguts, der AL-Pos., Güterbeschreibung sowie des jeweiligen Inhabers der Sammelausfuhrgenehmigung auflisten)?
Bei welchen der bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei handelt es sich um
a) Gemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multinationale Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und Rüstungsgüter, an denen die Bundesregierung beteiligt ist,
b) regierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind,
c) Technologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms,
d) Ausfuhren im Rahmen von EDA-Studien außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/217)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Pos. A0009 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“
a) insgesamt und
b) für das Empfängerland Türkei
erteilt (bitte unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Pos. A0004 „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und Sprengladungen sowie zugehörige Ausrüstung und Zubehör wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür“, die die AL-Pos. A0009 betrafen,
a) insgesamt und
b) für das Empfängerland Türkei
erteilt (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Genehmigungen für den Export von Gütern, die zweifelsfrei für die Verwendung in U-Booten oder mit U-Booten bestimmt oder geeignet waren bzw. sind
a) insgesamt und
b) für das Empfängerland Türkei
erteilt (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Genehmigungen für den Export von Gütern, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind
a) insgesamt und
b) für die Türkei
erteilt (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung in 2021 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 Kriegswaffen
a) insgesamt und
b) in die Türkei
tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den Jahren getrennt unter Angabe der Anzahl der Einzelgenehmigungen, Kriegswaffenlistennummern und Güterbeschreibung sowie der jeweiligen Stückzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe bemisst sich der Gesamtwert der von den Unternehmen getätigten Meldungen bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022 für Warenexporte
a) insgesamt und
b) für das Empfängerland Türkei,
die von den Auskunftspflichtigen mit der Warennummer 8906 1000 (Kriegsschiffe) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik angemeldet wurden (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen von den Auskunftspflichtigen mit Unterpositionen der WA-Nummer 88 (Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2022
a) insgesamt und
b) für das Empfängerland Türkei
angemeldet (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Hat sich die Bundesregierung inzwischen als Minderheitsaktionär der Hensoldt AG um die Gewinnung von Erkenntnissen zu etwaigen Verkäufen der Hensoldt-Konzerngesellschaften an die Türkei bzw. türkischen Streitkräfte bezüglich des Zielerfassungssystems ARGOS II (Teil I A der Ausfuhrliste, A0015D) bemüht (Antwort zu den Fragen 24 bis 28 auf Bundestagsdrucksache 20/513)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Republik Zypern vor der Beschaffung des in Israel entwickelten Iron Dome („Eiserne Kuppel“) – ein bodengestütztes System zur Abwehr von Kurzstreckenraketen, Artillerie- und Mörsergranaten sowie Drohnen – steht, um sich gegen befürchtete Raketen- und Drohnenangriffe der Türkei, insbesondere aus dem türkisch besetzten Teil der Republik, wehren (https://www.rnd.de/politik/zypern-iron-dome-zum-schutz-vor-raketen-aus-der-tuerkei-TATV65MDF5GFRKRWLZ3RP5BFPA.html)?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Republik Zypern im Gegenzug zur Beschaffung von Iron Dome russische Systeme des Typs Tor-M1 und Buk-M1, über die sie bisher zur Luftabwehr verfügt, an die Ukraine abgibt (https://www.rnd.de/politik/zypern-iron-dome-zum-schutz-vor-raketen-aus-der-tuerkei-TATV65MDF5GFRKRWLZ3RP5BFP A.html)?
Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Beschaffung der Republik Zypern von 175 Lenkflugkörpern Spike zur Panzerabwehr von Diehl Defence sowie Zubehör (dpa vom 31. August 2022) mit der Bedrohung durch die Türkei, insbesondere aus dem türkisch besetzten Teil der Republik, in Verbindung steht?
Wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung im Sinne der am 10. Dezember 2020 vom Repräsentantenhaus der Republik Zypern einstimmig verabschiedeten Resolution, in der sie aufgefordert wird, sich unverzüglich für den Abzug der Kampfpanzer vom Typ Leopard 2A4 aus dem von der Türkei völkerrechtswidrig besetzten Teil der Republik Zypern einzusetzen, gegenüber der Türkei initiativ geworden (Antwort zur Mündlichen Frage 76 auf Plenarprotokoll 19/203, S. 25618)?
Wenn ja, in welcher Form. und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse dazu (auch nachrichtendienstliche), ob Leopard 2A4-Kampfpanzer durch die Türkei in dem von ihr besetzten Teil der Republik Zypern stationiert sind, vor dem Hintergrund, dass im Juli 2019 damit begonnen worden sein soll, M48-Patton-Panzer durch Leopard 2A4-Kampfpanzer zu ersetzen, wobei 42 der in Deutschland hergestellten Panzer noch 2019 auf die Insel verlegt wurden (https://www.key.aero/article/cypriot-national-guard-air-command-and-its-anti-tank-capabilities)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum hat sie keine Informationen beim NATO-Partner Türkei angefragt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob acht weitere Leopard 2A4 der türkischen Armee durch das Unterstützungsschiff der türkischen Marine Iskenderun (A1600) am 6. Oktober 2021 aus dem Hafen von Mersin in den Hafen von Famagusta in den türkisch besetzten Teil der Republik Zypern verlegt wurden (https://www.key.aero/article/cypriot-national-guard-air-command-and-its-anti-tank-capabi lities)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, welche Bedeutung hat für die Bundesregierung der Einsatz der von ihr genehmigten deutschen Rüstungsexporte durch die Türkei im türkisch besetzten Teil der Republik Zypern?