Aktueller Stand der Nationalen Bildungsplattform sowie der Nationalen Online-Weiterbildungsplattform
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Nationale Bildungsplattform (NBP), die im April 2021 ins Leben gerufen wurde und im zweiten Halbjahr 2023 ans Netz gehen soll, richtet sich laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an die gesamte Bevölkerung und soll jeder bzw. jedem Einzelnen einen leichten Zugang zu digitalen Bildungsangeboten entlang aller Abschnitte des lebensbegleitenden Lernens ermöglichen. Die Bildungsplattform ist als Meta-Plattform vernetzter digitaler Bildungsangebote angelegt. Die Stärke der Plattform läge in der Nutzerzentrierung, weil sie die jeweiligen Bedürfnisse berücksichtige und einen barrierefreien Zugang gewährleiste. Nutzerinnen und Nutzer sollen nach dem Login zu den entsprechenden Anbietern aus dem staatlichen und privatwirtschaftlichen Bereich weitergeleitet werden. Zudem könne jeder seine Zeugnisse und andere Zertifikate verschlüsselt ablegen. Das wirft aus Sicht der Fragesteller datenschutzrechtliche Fragen auf. Sicherlich hat die digitale Zertifikatsverwaltung Potenziale, weil Nutzerinnen und Nutzer bequem in einer Wallet ihre Nachweise ablegen und verwalten können. Auf der anderen Seite wird die strukturell verankerte Vormachtstellung formeller Bildung weiter zementiert und könnte die Anerkennung von Lernleistungen in nicht formellen Kontexten erschweren. Darüber hinaus bleibt offen, welche konkreten Ziele jenseits des individualisierten Lernens die NBP verfolgt und welche der akuten Bedarfe im Bildungssystem angesichts des enormen Haushaltsaufwands genau mit der Plattform adressiert sind, die sich durch andere Lösungsansätze nicht realisieren ließen. Fraglich ist auch, inwieweit durch Anbieterauswahl bzw. Anbieterzugang und technische Entscheidungen (z. B. durch Algorithmen, Schnittstellen oder Datenspeicherung) zu einem frühen Zeitpunkt Pfadentscheidungen getroffen werden, die u. a. die Weichen dafür stellen, wie Bildung definiert und gesteuert wird sowie Lernerfolge geprägt werden. Da die NBP auch kommerzielle Angebote beinhalten wird, stellt sich auch die Frage, inwieweit hier eine Ökonomisierung von Bildung vorangetrieben wird.
Mit der Nationalen Online-Weiterbildungsplattform (NOW) soll den Bürgerinnen und Bürgern nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein einfacherer Zugang zu Förder- und Beratungsmöglichkeiten sowie Informationen zu Berufen und Weiterbildungsangeboten geschaffen werden. Gleichzeitig soll es Unternehmen leichter gemacht werden, passende Qualifizierungsangebote für ihre Beschäftigten zu finden. Auch bei dieser Plattform stellen sich datenschutzrechtliche Fragen, die bisher unbeantwortet sind. Offen ist auch, welche Bildungsangebote konkret eingebunden werden sollen und wie NOW mit der Nationalen Bildungsplattform verknüpft werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den Machbarkeitsstudien gezogen, mit denen drei der vier Prototypen für die Nationale Bildungsplattform abgeschlossen wurden?
a) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Prototypen im weiteren Entwicklungsprozess?
b) Wie und wie viele Nutzerinnen und Nutzer wurden jeweils in die Machbarkeitsstudien einbezogen, und zu welchem Zeitpunkt der Studie (z. B. bei der Vorüberlegung, Planung, Umsetzung, Evaluation etc.)?
c) Wo, und wie werden die Wünsche, Erwartungen und die Rückmeldungen von (potenziellen) Anwenderinnen und Anwendern in den Entwicklungsprozess systematisch eingebaut?
Welche Vorgaben macht nach Kenntnis der Bundesregierung das BMBF den Bewerberinnen und Bewerbern für Lernangebote und auch für die Plattform-Entwicklung bezüglich der Verwendung von Open Source Software (OSS) für die NBP und die NOW (bitte für die jeweilige Plattform getrennt beantworten)?
a) Werden alle Elemente bzw. Funktionsbereiche der jeweiligen Plattform OSS sein?
Falls nein, welche Elemente oder zu welchem Anteil werden Software-Elemente nicht OSS sein?
Warum nicht?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Lernangebote, die für die jeweiligen Plattform infrage kommen, derzeit als OSS angeboten werden?
Falls ja, wie viele Bildungsangebote sind derzeit OSS?
c) Ist OSS ein entscheidendes Kriterium in den öffentlichen Ausschreibungsverfahren für die Entwicklung der jeweiligen Plattform, und wenn ja, mit welcher Gewichtung?
d) Welche Elemente der kürzlich veröffentlichten OER-Strategie der Bundesregierung werden durch diese Vorgaben erfüllt?
Welche Elemente werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfüllt?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, noch fehlende Elemente in der Entwicklung der jeweiligen Plattform bis wann umzusetzen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten, die die Bundesregierung für die Entwicklung der Nationalen Bildungsplattform veranschlagt? Welche Kosten sind bisher wofür angefallen? Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Bestandteile der Kernarchitektur?
Mit welchen jährlichen Betriebs- und Folgekosten rechnet die Bundesregierung beim Betrieb der NBP und NOW für den Bund und für die Länder (bitte zwischen Plattform und Zuständigkeit bei Bund oder Ländern differenzieren)?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung bei der jeweiligen Plattform entschieden werden, welche Inhalte eingebunden werden? Wie soll die Qualitätsprüfung konkret gestaltet werden?
Wie definiert die Bundesregierung den Standard für die Schnittstelle oder Schnittstellen, über die externe Lernangebote Zugang zur jeweiligen Plattform finden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über alle infrage kommenden Lernangebote und ihre technische Architektur in Bezug auf Schnittstellenfähigkeit der jeweiligen Plattform?
Welche finanziellen Mittel veranschlagt die Bundesregierung für die Herstellung von Schnittstellenfähigkeit sowohl seitens der jeweiligen Plattform als auch seitens der Anbieter? Fördert die Bundesregierung die Entwicklung von Schnittstellenfähigkeit?
Falls ja, in welcher Höhe?
Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Server, auf denen die personenbezogenen Daten von Lernenden, die die jeweilige Plattform nutzen, verarbeitet und/oder gespeichert werden? Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen, mit denen die Daten geschützt werden, sind der Bundesregierung bekannt?
Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Server, auf denen die personenbezogenen Daten von Lernenden, die die Angebote der jeweiligen Plattform nutzen, verarbeitet und/oder gespeichert werden? Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen, mit denen die Daten geschützt werden, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche organisatorischen und welche technischen Datenschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die jeweilige Plattform und auch für die externen Lernangebote vorgesehen? Wo sieht die Bundesregierung die juristische und technische Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten der Lernenden, die die jeweilige Plattform und die damit verbundenen Lernangebote nutzen?
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass keine personenbezogenen Daten von Lernenden, die die jeweilige Plattform und ihre Angebote nutzen, für Behörden in Drittstaaten zugänglich gemacht werden?
Falls ja, wie?
Falls nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Umstand?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass minderjährige Lernende und ihre vertretungsberechtigten Angehörigen in ausreichendem Maß über die Verwendung ihrer Daten durch die NBP und die darin enthaltenden Lernangebote informiert werden, sodass von einem informierten Einverständnis zur Nutzung ihrer Daten ausgegangen werden kann?
Wie definiert die Bundesregierung eine ausreichende Information gegenüber Minderjährigen und ihren vertretungsberechtigten Angehörigen zur Nutzung ihrer Daten durch die NBP und die darin enthaltenden Lernangebote?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Einsatz von Maschinellem Lernen (ML) bei der Entwicklung der jeweiligen Plattform?
a) An welcher Stelle auf der jeweiligen Plattform wird ML mit welchem Ziel eingesetzt?
Ist ML ein entscheidendes Kriterium in den Ausschreibungsverfahren zur Entwicklung der jeweiligen Plattform, und wenn ja, mit welcher Gewichtung?
b) Wie viele Lernangebote, die in die jeweilige Plattform eingebunden werden sollen, wenden ML mit welchem Ziel an?
c) Führt die Bundesregierung eine Risikoklassifizierung oder Technikfolgenabschätzung für den Einsatz von ML auf der jeweiligen Plattform und bei den eingebundenen Lernangeboten durch?
Falls ja, an welchem Risikoklassenmodell orientiert sich die Bundesregierung?
Falls nein, warum nicht?
Welche Überlegungen bzw. Vorgaben seitens der Bundesregierung gibt es zum Zugangsmanagement bei der jeweiligen Plattform (bitte für die jeweilige Plattform beantworten)?
a) An welcher Stelle wird eine ID generiert, auf der Plattform oder bei der nutzenden Person?
b) Folgt die ID-Generierung dem SSI-Ansatz, und wie wird eine unberechtigte Weitergabe verhindert?
c) Zieht die Bundesregierung in Betracht, die eID zu nutzen?
Welche Rolle spielt der Prozess der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bei der Entwicklung der jeweiligen Plattform? Welche Erkenntnisse aus der Umsetzung des OZG fließen wie in die Entwicklung der jeweiligen Plattform ein?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Ziel 2 der NBP geförderten Bildungsinhalte im weiteren Prozess? Auf welchen Inhalten lag und liegt hier der Schwerpunkt?
Werden die bereits etablierten Lernplattformen der Länder in die NBP eingebunden?
Falls nein, warum nicht?
Welche Funktionen soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Beta-Version der NBP haben, die im kommenden Jahr fertiggestellt werden soll? Wer soll Zugang zu dieser haben, und wie wird die weitere Evaluation organisiert?
Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der jeweiligen Plattform Lernerfolge dokumentierbar werden, die in nichtformellen Kontexten oder kollektiv erbracht wurden?
Wie soll angesichts des Aufkommens hochsensibler Daten sichergestellt werden, dass die Plattformen dauerhaft in öffentlicher Hand verbleiben, um die Datennutzung für kommerzielle Zwecke auszuschließen?
Wer ist die angestrebte Nutzendengruppe für die jeweilige Plattform? Sind öffentliche Bildungseinrichtungen verpflichtet, die NPB zu nutzen?
Welche Rechte haben Lernende in öffentlichen Schulen oder in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, der Nutzung der Plattformen zu widersprechen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Lernende, die die jeweilige Plattform nicht nutzen, keinen Nachteilen im Bildungsprozess ausgesetzt sind?
Differenziert die Bundesregierung die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Daten auf den jeweiligen Plattformen für verschiedene Gruppen von Nutzenden wie Minderjährige, abhängig Beschäftigte und Lehrkräfte?
Falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine mögliche Kostenpflichtigkeit und Ökonomisierung von Bildung durch kommerzielle Anbieter, die ihre Dienstleistungen auf der jeweiligen Plattform anbieten können, zu verhindern?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Konzeption und Entwicklung der NOW?
Welchen inhaltlichen Mehrwert und welche Zusatzfunktionen hat die geplante NOW gegenüber der NBP?
a) Worin unterscheiden sich die Plattformen, wenn die NBP bereits die digitalen Bildungsangebote entlang aller Abschnitte des lebensbegleitenden Lernens abbilden soll?
b) Mit welchem zusätzlichen finanziellen Aufwand rechnet die Bundesregierung für die Entwicklung einer weiteren Plattform für Bildung?
c) Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Online-Weiterbildung im Rahmen der NBP möglich ist, und aufgrund welcher Erkenntnisse wurde eine weitere Plattform angestrebt?
Welche Bildungsangebote sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in die NOW eingebunden werden? Wie und durch wen soll die Auswahl dieser Angebote erfolgen?
Welche Eigenschaften soll nach Kenntnis der Bundesregierung die NOW haben? Welche Applikationen und Schnittstellen sind geplant? Wie soll die Verknüpfung mit der Nationalen Bildungsplattform gestaltet werden?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang an der Entwicklung der NOW beteiligt, und für welchen konkreten Bereich zuständig?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Plattform weitere Ausschreibungen geplant? Für welche Teilbereiche, und an wen richten sich diese?
Mit welchen Kosten rechnet das BMAS insgesamt für die Entwicklung der NOW?
Welche Lösungen bzw. Konzepte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Zugangsmanagement bei NOW angedacht?
Steht die Bundesregierung während der Planung und Entwicklung der NBP und der NOW in Verbindung mit Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Interessengruppen:
a) Schülerinnen und Schüler,
b) Eltern,
c) Lehrkräfte,
d) Studierende,
e) Hochschullehrende,
f) Lehrende der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
g) Lernende der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
h) Datenschutzinteressierte, Datenschutzfachleute oder Datenschutzbeauftragte,
i) KI- und/oder KI-Automatisierungsinteressierte oder KI- und/oder KI-Automatisierungsfachleute,
j) Forschende zu Pädagogik oder e-Learning oder Datenschutz oder Datensicherheit oder Machine Learning,
k) EdTech-Start-ups,
l) Sonstige Bildungsunternehmen wie zum Beispiel Schulbuchverlage (bitte pro Interessensgruppe antworten)?
Falls ja, mit welchen Gremien?
Falls nein, warum nicht?
Welche Beteiligungsverfahren sind im Prozess der Entwicklung der NBP und der NOW vorgesehen? Wer sind die geplanten Adressaten von möglichen Beteiligungsprozessen?
Ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung Mehrfachfinanzierungen in Bildungs-Cloud-Projekte, wenn nach der Entwicklung der HPI Schulcloud auch im Rahmen des Digitalpakts Schule als länderübergreifende Maßnahme gemeinsame Bildungs-Clouds entwickelt werden, wie zum Beispiel der Cloud der Länder Niedersachsen, Brandenburg und Thüringen?
Falls nein, wie unterscheiden sich die Finanzierungen der HPI Schulcloud und der gemeinsamen Clouds der Länder von der Investition in die NBP?