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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung und Streichung der Mittel des Maßnahmenkatalogs

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.10.2022

Aktualisiert

05.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/364626.09.2022

Förderung und Streichung der Mittel des Maßnahmenkatalogs

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die rassistischen Ausschreitungen vor 30 Jahren in Rostock-Lichtenhagen, die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor allem in den 2000er-Jahren, die 2014 entstandene islamfeindliche, rassistische Pegida-Bewegung, die hohe Zahl gewaltsamer Übergriffe auf Geflüchtete, insbesondere ab 2015/2016, die brutale, rassistische Mordserie in Hanau am 20. Februar 2020, rassistische Chatgruppen der hessischen Polizei – um nur einige Beispiele zu nennen – zeigen, dass Deutschland ein erhebliches Rassismus- und Rechtsextremismusproblem hat (https://www.dw.com/de/deutschland-hat-ein-rassismusproblem/a-52804368; https://www.interkulturellewoche.de/goodpractice/aktionenprojekte/2020/rassismus-als-gesellschaftliches-problem).

Angesichts immer lauter werdender rechter Stimmen im Lande, gerade auch mit Blick auf die rechtsextremistischen Gruppierungen bzw. Organisationen, die Demonstrationen gegen die Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie für ihre Zwecke nutzen (https://www.watson.ch/schweiz/international/173540680-warum-rechtsextreme-an-corona-demonstrationen-mitlaufen), hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden trotz später Einsicht dringenden Handlungsbedarf sowie die Notwendigkeit erkannt, die Bereiche Rassismus und Rechtsextremismus aus wissenschaftlicher Perspektive intensiv zu erforschen (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/06/3675_bekanntmachung.html); https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/medien/presse/pressemitteilungen/-deutschland-weiss-um-sein-rassismusproblem-jetzt-ist-zeit-zu-handeln--2030648).

Die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP selbst bezeichnen in ihrem Koalitionsvertrag den Rechtsextremismus als „die derzeit größte Bedrohung unserer Demokratie“ und kündigen die Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus an (vgl. S. 85 des Koalitionsvertrages 2021 – 2025).

Auf Unverständnis stößt bei den Fragestellenden daher die Entscheidung, dass die im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenkatalogs (vgl. die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“, Bundesanzeiger vom 24. Juni 2021; https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/06/3675_bekanntmachung.html) zur Bekämpfung des Rassismus und Rechtsextremismus zugesagten 150 Mio. Euro bisher nicht vollständig an Projekte ausgeschüttet wurden, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 54 der Abgeordneten Clara Bünger, Plenarprotokoll 20/30 mitgeteilt hat, dass „sie beabsichtigt, die einzelnen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen“.

Eine zuvor beabsichtigte Umsetzung der Projektförderung vom 1. Juli 2022 erfolgte für eine Vielzahl der Projekte nicht. Stattdessen wurden Projekte am 27. Juni 2022 völlig unerwartet darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie zum 1. Juli 2022 keine Mittel erhalten werden bzw. die Förderprojekte teils gekürzt auf das nächste Jahr verschoben werden sollen (https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bildung-kuerzungen-im-budget-deutscher-imageverlust-mit-ansage-a-870d9a61-fbd9-4129-9ff2-18a017e58516#r[%E2%80%A6]ss; https://www.zeit.de/2022/31/forschungsfoerderung-bmbf-geld-wissenschaft?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2Fvgl).

Erst auf öffentlichen Druck hin hat sich die Bundesregierung zu einzelnen Forschungsvorhaben und deren Weiterfinanzierung geäußert: Einige Forschungsprojekte verzögern sich um ein halbes Jahr und sollen nun ab dem 1. Januar 2023 starten, wobei mit Kürzungen in Höhe von 5 Prozent zu rechnen ist; einige andere Vorhaben erhielten eine endgültige Absage der Fördermittel.

Betroffen von der kompletten Streichung der Förderung ist vor allem eine „Nachwuchsgruppe im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung“ (https://www.tagesspiegel.de/wissen/kuerzungen-bei-sozialwissenschaftlicher-forschung-bmbf-streicht-die-haelfte-der-corona-projekte/28550268.html).

Der Vertrauensverlust der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist aus Sicht der Fragestellenden durch diesen Vorgang erheblich und für den Start einer jahrzehntelang unterfinanzierten Forschung im Bereich Rechtsextremismus- und Rassismusforschung verheerend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sind bereits zugesagte Mittel des Maßnahmenkatalogs (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/636) im Jahr 2022 und 2023 nicht ausgezahlt bzw. Finanzierungszusagen wieder zurückgezogen worden (bitte nach entsprechenden Zielen der Richtlinie [vgl. Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung vom 27. Juli 2021, BAnz AT 16.08.2021 B5], unterstützten Organisationen und Forschungsprojekten etc. auflisten)?

2

Welche Projekte aus dem Bereich Rechtsextremismusforschung und Rassismusforschung, die im Jahr 2021 gefördert wurden, werden im Jahr 2022 und 2023 nicht mehr gefördert?

3

Was sind die veränderten Rahmenbedingungen des laufenden Haushaltsjahres, welche die eingestellten Förderungen begründen?

4

Aus welchen Gründen erfolgt die Einstellung der Förderungen, wenn nicht aus Kostengründen (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/3240)?

5

Inwieweit haben die COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg Einfluss auf die Fortführung von Projektförderungen innerhalb der Rassismusforschung?

6

Wie genau erklärt die Bundesregierung die Notwendigkeit von Rücknahmen der Zusagen, von Budgetkürzungen oder Streichung ganzer Projekte?

7

Wie viele der zurückgenommenen Förderungen beruhen auf Förderungszusagen von der Vorgängerregierung?

8

Warum bezieht sich das BMBF in seinem an eine Nachwuchsgruppe adressierten Schreiben vom 25. Juli 2022, das den Fragestellenden vorliegt, beim angekündigten Förderstopp nun wieder auf eine frühere, abgeschlossene Stufe des Verfahrens, obwohl die wissenschaftliche Begutachtung der Projekte bereits im März 2022 abgeschlossen war, alle sechs Nachwuchsgruppen-Projekte daraufhin zur Förderung empfohlen und zur Vollantragstellung aufgefordert wurden und noch im Juni 2022 bei allen Projekten von einer Laufzeitverzögerung die Rede war, die suggerierte, dass alle Projekte unverändert durchgeführt werden können (so auch im Schreiben vom 27. Juni 2022 an die Nachwuchsgruppe, die dann später eine Absage erhielt)?

9

Inwiefern hat das Kriterium, dass Nachwuchsgruppen laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. August 2021 priorisiert gefördert werden sollten, für die an den Universitäten Juniorprofessuren geschaffen werden, im Rahmen der aktuellen Kürzungen bzw. Verschiebungen Berücksichtigung gefunden (vgl. Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung vom 27. Juli 2021 aus der Bekanntmachung vom Bundesanzeiger vom 16. August 2021, Banz AT 16.08.2021 B5)?

10

Inwieweit wurden bei der Entscheidung zur Kürzung der Förderung von Nachwuchsgruppen Gleichstellungskriterien zur Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Karriere berücksichtigt, welche aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. August 2021 zu entnehmen sind (vgl. Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung vom 27. Juli 2021, Banz AT 16.08.2021 B5)?

11

Weshalb erfolgt die vollständige Streichung der Fördermittel für eine der betroffenen Nachwuchsgruppen, wohingegen bei den anderen fünf Nachwuchsgruppen lediglich eine Kürzung von 5 Prozent erfolgt, somit 95 Prozent der Fördersumme bei diesen bestehen bleibt (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2022/07/260722-Projektfoerderung.html)? Welche Gründe gibt es für diese unterschiedliche Handhabung?

12

Wie begründet es die Bundesregierung, dass laut selbiger Pressemitteilung auf der einen Seite für die Förderung von Rassismusforschung in den kommenden Jahren eine Fördersumme von etwa 27 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden und somit das bekannte Fördervolumen für die Projektförderungen (11 Mio. Euro) und die Förderungen von Nachwuchsgruppen (10,5 Mio. Euro) im Bereich der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung sogar deutlich übersteigt, aber auf der anderen Seite genau beide Förderlinien gekürzt werden (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2022/07/260722-Projektfoerderung.html)?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass durch die Verschiebung sowie Kürzung der Fördermittel bzw. sogar die gänzliche Streichung der Fördermittel für eine komplette Nachwuchsgruppe bereits eingestelltes Personal in die Arbeitslosigkeit getrieben wird, und wenn ja, wie beurteilt sie dies?

14

Wie viel Prozent der in dem Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erwähnten Mittel sind bisher tatsächlich verausgabt worden, und welche Berechnungsgrundlage liegt dem zugrunde (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-rechtsextremismus-1819828)?

Berlin, den 14. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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