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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

02.11.2022

Aktualisiert

02.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/391511.10.2022

Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fragesteller stellen fest, dass der verbrecherische Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine nicht nur die militärische und außenpolitische Sicherheitslage Deutschlands grundlegend verändert, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf die innere Sicherheit hat. Dabei sind auch gezielte Sabotageangriffe und Spionageaktivitäten, insbesondere gegen Sicherheitsbehörden, kritische Infrastrukturen sowie rüstungsnahe Wirtschaftsunternehmen, einzukalkulieren. Die Sicherheitsbehörden gehen vor diesem Hintergrund von einer erhöhten Bedrohung aus. Gerade der wirksame Schutz kritischer Infrastrukturen aus den Sektoren Energie, Ernährung und Landwirtschaft, Gesundheit, Soziales, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung, Transport und Verkehr ist eine der wichtigsten Kernaufgaben staatlicher, unternehmerischer und bürgerschaftlicher Sicherheitsvorsorge.

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnte erst kürzlich in einem öffentlich gewordenen internen Papier vor Angriffen von sogenannten Aktivisten gegen Kernkraftwerke, Gaspipelines und auf den gesamten Schwerlastverkehr (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-fossile-energiequellen-bundeskriminalamt-warnt-vor-gefahr-linksextremer-attacken-8637625.html). Demnach befürchtet das BKA, dass die „linke Szene“ aus „Themenfeldern, wie beispielsweise Antimilitarismus, Antikapitalismus, Klimaschutz und Nachhaltigkeit“, „Besetzungs- und Blockadeaktionen sowie Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen gegen den Energiesektor“ planen könnten. Es sei von einer „abstrakten Gefährdung der Energie-Infrastruktur auszugehen“, die bei weiterer Verschärfung der Lage „neben zunehmenden und mitunter emotionalisierten Demonstrations- und Protestversammlungen“ auch zu „Straftaten zum Nachteil der Energie-Infrastruktur sowie hiermit assoziierten Institutionen und Entscheidungsträgern“ führen könnte.

Laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ hat eine führende deutsche Vertreterin von Fridays for Future bereits im Sommer 2022 öffentlich mit entsprechenden Gedanken gespielt (vgl. https://www.rnd.de/politik/klimaaktivistin-luisa-neubauer-pipeline-in-die-luft-sprengen-JZLNOWO7HVBELCU7OGJEZZYYAU.html).

Mit den mutmaßlich von staatlichen Akteuren verübten Sabotageakten auf die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 am 27. September 2022 ist nunmehr eine neue Bedrohungsstufe erreicht. Der Vorfall zeigt, wie verwundbar kritische Infrastruktureinrichtungen sind und dass womöglich gezielt zivile kritische Infrastrukturen außerhalb der Ukraine angegriffen werden. Der Inspekteur der Marine teilte in der Welt vom 26. September 2022 auf Seite 2 seine Erkenntnisse über „russische Unter- und Überwassereinheiten“, die sich „über längere Zeit im Bereich dieser Kabel aufhalten“, und warnt vor den Gefahren gegenüber den kritischen Infrastrukturen in Ostsee und Atlantik.

Die deutsche Öffentlichkeit hat daher ein besonderes Informationsinteresse daran, von der Bundesregierung zu erfahren, welche konkreten oder abstrakten Hinweise der Bundesregierung zu potenziellen Anschlagsbedrohungen auf kritische Infrastruktureinrichtungen vorliegen und welche Gegenmaßnahmen sie unternimmt, um dieser Bedrohungslage entgegenzuwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie hat die Bundesregierung die Bedrohungslage für kritische Infrastruktureinrichtungen, insbesondere auch solche zur Sicherstellung der Energieversorgung oder Unterseekommunikationskabel in der Ostsee, durch Sabotageakte, Anschläge oder Cyberangriffe unmittelbar vor Beginn des verbrecherischen Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 bewertet, und inwiefern hat sich die Bewertung danach geändert?

2

Hat die Bundesregierung nach Beginn des Krieges gegen die Ukraine von Sicherheitsbehörden des Bundes, der Länder oder ausländischer Staaten Hinweise konkreter oder abstrakter Art zu Sabotageakten, Anschlägen oder Cyberangriffen auf Gaspipelines, Unterseekommunikationskabel in der Ostsee und andere kritische Infrastruktureinrichtungen erhalten, und inwiefern konnten diese Hinweise genutzt werden, um potenzielle Gefahrenabwehrmaßnahmen anzupassen?

3

Hat die Bundesregierung nach Beginn des Krieges gegen die Ukraine Hinweise konkreter oder abstrakter Art zu Sabotageakten, Anschlägen oder Cyberangriffen auf für den Kohle-, Flüssiggas-, Militär- oder Getreidetransport zu nutzenden bundeseigenen und nicht bundeseigenen Schienenstrecken erhalten, und inwiefern konnten diese Hinweise genutzt werden, um potenzielle Gefahrenabwehrmaßnahmen anzupassen?

4

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, im August 2022 öffentlich vor Attacken auf die Energieinfrastruktur in Deutschland warnt (vgl. Berichterstattung auf https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik/faeser-muessen-gegen-moegliche-attacken-auf-gas-terminals-geruestet-sein-80997976.bild.html), auf parlamentarische Nachfrage aber mitteilen lässt, dass die Bundesregierung keine konkreten Informationen zu geplanten Straftaten gegen die Energieinfrastruktur habe (siehe Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 20/3429)?

5

Sind der Bundesregierung die Aktivitäten vorgeblicher Forschungsschiffe aus Russland bekannt (vgl. Berichterstattung auf https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/aussenpolitik/id_100059064/nord-stream-lecks-europas-achillesfersen-so-angreifbar-ist-unsere-infrastruktur.html), die immer wieder vor der Westküste Irlands im Umfeld transatlantischer Kommunikationsinfrastruktur gesichtet werden, und gibt es nach Kenntnis solche Aktivitäten auch in der Ost- und Nordsee vor deutschen Küsten?

6

Welche Aufklärungsergebnisse, Informationen und Erkenntnisse lagen der Bundesregierung zu den mutmaßlichen Sabotageakten auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 am 27. September 2022 vor?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Aussagen des Inspekteurs der Marine über Flottenbewegungen der russischen Marine (vgl. Ausgabe der Welt vom 26. September 2022, S. 2)?

8

Welche Bedrohung leitet die Bundesregierung für Angriffe auf kritische Infrastrukturen ab?

9

Welche (örtlich begrenzten) Vorsorgemaßnahmen sieht die Bundesregierung vor?

10

Wenn keine Aufklärungsergebnisse, Informationen oder Erkenntnisse vorlagen: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ein valides Lagebild zu generieren und eine sachgerechte Bedrohungslage bewerten zu können?

11

Welche Rolle wird die Deutsche Marine konkret in Kooperation insbesondere mit den neuen NATO-Partnern Schweden und Finnland bei der Sicherung Übersee wie Untersee im Ostseeraum übernehmen, und welche Fähigkeiten sind hierfür erforderlich bzw. müssen noch geschaffen werden?

12

Inwieweit gibt es Verabredungen oder Pläne der NATO, Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, die nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates stehen oder im Eigentum eines Angehörigen eines Mitgliedstaates sind, vor Angriffen zu schützen und erforderlichenfalls zu verteidigen, und wie ist die Haltung der Bundesregierung hierzu?

13

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Beginn des Krieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 wann genau konkret unternommen, um kritische Infrastruktureinrichtungen, insbesondere solche zur Sicherstellung der Energieversorgung oder Unterseekommunikationskabel in der Ostsee, vor Sabotageakten, Anschlägen und Cyberangriffen zu schützen (bitte jeweils nach Datum, Art der Maßnahme und Begründung aufschlüsseln)?

a) Welche oberste Bundesbehörde und welche Behörde ist in der Bundesregierung federführend für die Aufklärung der Hintergründe zu den mutmaßlichen Sabotageakten auf Nord Stream 1 und 2 am 27. September 2022 zuständig?

b) Welche oberste Bundesbehörde und welche Behörde ist in der Bundesrepublik Deutschland federführend für die Sicherheit von Unterseekommunikationskabeln zuständig?

c) Verfügt die Bundesregierung über ein aktuelles Gesamtmonitoring aller Unterseekommunikationskabel im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?

d) Über welche Kapazitäten (wie z. B. Unterwasserdrohnen, Unterwasserroboter etc.) verfügt die federführend zuständige Behörde zum Schutz der Unterseekommunikationskabel?

14

Welche Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge hat die Bundesregierung konkret unternommen, wie dies Bundesinnenministerin Nancy Faeser im April 2022 gefordert hat (vgl. Berichterstattung auf https://www.tagesschau.de/inland/zivilschutz-staerkung-faeser-101.html)?

15

Welche Maßnahmen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe hat die Bundesregierung konkret unternommen, und wie passt dies mit den geplanten Etatkürzungen für den Bundeshaushalt 2023 in diesem Bereich zusammen?

16

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Thematik in der Nationalen Sicherheitsstrategie zu verankern und eine Umsetzungsstrategie zu ermöglichen?

Welche Zeiträume sind bis zur Umsetzung vorgesehen?

17

Inwieweit ist das Bundesministerium der Verteidigung und die Kommandoinfrastruktur der Bundeswehr einschließlich ihrer Operationszentralen, Lagezentren und Gefechtsstände als kritische Infrastruktur eingestuft, und inwieweit ist die Betriebsbereitschaft auch im Katastrophen- oder Zivilschutzfall sichergestellt?

18

Wie und mit welchen Kräften erfolgt die Absicherung der kritischen Infrastruktur einschließlich militärischer Liegenschaften, und wer koordiniert diese?

19

Inwieweit wurden im Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr Vorsorgemaßnahmen getroffen, um möglichen Sabotageakten vorzubeugen bzw. reaktionsfähig zu begegnen?

20

Ist der Internetknoten DE-CIX inklusive seiner Rechenzentren nach Auffassung der Bundesregierung Teil der kritischen Infrastruktur in Deutschland?

a) Ab welcher Datendurchsatzrate stuft die Bundesregierung Internetknoten als kritische Infrastruktur ein?

b) Hat die Bundesregierung die Sicherheitsmaßnahmen nach dem 24. Februar 2022 sowohl auf Cybersicherheitsebene als auch auf physischer Ebene für die Internetknoten und zentralen Telekommunikationskabel in Deutschland verstärkt?

c) Verfügt die Bundesregierung über ein aktuelles Gesamtmonitoring aller Internetknotenpunkte und zentralen Telekommunikationskabel im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?

21

Inwieweit ist der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben als kritische Infrastruktur eingestuft, und ist dessen Betriebsbereitschaft auch im Katastrophen- oder Zivilschutzfall, z. B. im Fall eines großflächigen und länger anhaltenden Stromausfalls, sichergestellt (z. B. über ein redundantes Kommunikationssystem)?

22

Inwieweit sind die Zivile Notfallreserve für Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch sowie die Bundesreserve Getreide als kritische Infrastrukturen eingestuft, und inwieweit sind diese Reserven auch im Katastrophen- oder Zivilschutzfall, z. B. im Fall eines großflächigen und länger anhaltenden Stromausfalls, sichergestellt und funktionsfähig?

23

Nach welchen Kriterien und Priorisierungen wird kritische Infrastruktur besonders geschützt, und welche Stelle nimmt diese Priorisierung vor?

24

Inwieweit wurde bei der kritischen Infrastruktur die Überprüfung von vulnerablen (Schnitt)stellen und Akteuren seit dem 24. Februar 2022 durchgeführt?

Erfolgte dies intensiviert?

25

Wann werden der Evaluationsbericht sowie der Fortschrittsbericht zur KRITIS (kritische Infrastrukturen)-Strategie vorgelegt, von denen auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat die Rede ist (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/schutz-kritischer-infrastrukturen/schutz-kritischer-infrastrukturen-node.html), und kann die Bundesregierung angesichts der Dringlichkeit bereits erste Schwerpunkte nennen?

26

Wurden zusätzliche Maßnahmen zur Resilienzstärkung kritischer IT-Infrastruktur seit dem 24. Februar 2022 unternommen (bitte einzeln auflisten, welche Maßnahmen wo mit welchem Ziel verfolgt werden)?

27

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung für die Responsive-Space-Fähigkeit (Fähigkeit, Zugang zu Informationen und Kommunikationswegen über Satellitensysteme im Falle einer Störung oder eines Angriffs aufrechtzuerhalten) Deutschlands?

28

Welche Vorsorgemaßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. in Planung, um im Fall eines Anschlags, einer Sabotage oder eines Cyberangriffes auf bzw. von Energieinfrastruktur negative Auswirkungen zu minimieren?

29

Welche Maßnahmen werden für den Fall eines großflächigen und länger andauernden Stromausfalls vonseiten der Bundesregierung ergriffen, um die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, insbesondere auch der Sicherheitsbehörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens, aufrechtzuerhalten?

30

Inwieweit ist die Kontrolle der deutschen Hoheitsgewässer durch die Bundespolizei und/oder Bundeswehr intensiviert worden, und erfolgt in diesem Zusammenhang eine stärkere Aufklärung und Beobachtung entsprechender Routen der kritischen Infrastruktur?

31

Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Pläne und Vereinbarungen mit den Ländern, den Schutz der deutschen Küstengebiete an Nord- und Ostsee zu verstärken?

32

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen, um präventiv gegen mögliche Straftaten von Extremisten und „Aktivisten“ auf hochsensible Bereiche der kritischen Infrastruktur vorzugehen?

33

Inwieweit stimmt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Maßnahmenplanung zum Schutz kritischer Infrastrukturen mit anderen Staaten und innerhalb der EU ab?

34

Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf europäischer Ebene in Planung, um sich auf großflächige und länger andauernde Stromausfälle sowie andere Notlagen vorzubereiten?

35

Mit welcher Kommunikationsstrategie sensibilisiert die Bundesregierung die deutsche Bevölkerung über hybride Bedrohungslagen, wie das gezielte Verbreiten von Desinformationen von ausländischen Akteuren, und wie stärkt sie konkret die Resilienz der Bevölkerung?

Berlin, den 6. Oktober 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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