Nachrüstanforderungen im Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Anfang des Jahres arbeitet eine Gruppe von Fachbeamten aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und den Atomaufsichtsbehörden der fünf Bundesländer mit Atomkraftwerken an einer Liste von Nachrüstanforderungen oder -maßnahmen für Atomkraftwerke im Falle einer Laufzeitverlängerung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1535, Antwort auf die Schriftliche Frage 104). Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe (im Weiteren auch kurz Arbeitsgruppe oder Gruppe) hat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit gearbeitet; auf der Webseite des BMU finden sich zu ihr keine Angaben. Offiziell bestätigt ist bislang nur ihre Existenz und das Datum eines ihrer Treffen am 7./8. Juni 2010 (vgl. Plenarprotokoll 17/45).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Besprechungen der Arbeitsgruppe gab es insgesamt, und wann genau fanden sie statt?
Wann hat sie zuletzt ein Ergebnis vorgelegt?
Wurde die Gruppe vom BMU ins Leben gerufen?
Gab es konkretere Aufgaben und Arbeitsaufträge für die Arbeitsgruppe als „technische Möglichkeiten, die Sicherheitsreserven der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke weiter zu erhöhen,“ zu diskutieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1535, Antwort auf die Schriftliche Frage 104), und falls ja, welche?
Wie war die Organisation der Arbeitsgruppe geregelt?
Auf welche Quellen hat sich die Gruppe bei ihrer Arbeit gestützt?
Wurden die Besprechungen der Arbeitsgruppe protokolliert?
Falls nein, weshalb nicht?
Gab es (eine) mündliche oder schriftliche Anweisung(en), die Besprechungen nicht zu protokollieren, und falls ja, von wem?
Werden Besprechungen des BMU mit den Landesatomaufsichtsbehörden zu Reaktorsicherheitsfragen üblicherweise protokolliert oder nicht?
Wurden beispielsweise von den Besprechungen des BMU mit der Landesatomaufsicht Schleswig-Holstein nach den Trafobrandvorfällen im Atomkraftwerk Krümmel im Sommer 2007 und im Sommer 2009 (Ergebnis-)Protokolle angefertigt?
Werden von den Sitzungen des Länderhauptausschusses für Atomkernenergie und seiner Unterausschüsse (Ergebnis-)Protokolle angefertigt?
Wie wurde sichergestellt, dass am Ende nachvollziehbar ist, wie die Arbeitsgruppe zu ihrem Ergebnis kam?
Wie wurde insbesondere sichergestellt, dass nachvollziehbar ist, welche Teilnehmer der Arbeitsgruppe im Laufe des Prozesses bestimmte weitergehende Anforderungen definieren wollten, hinter denen das Endergebnis der Gruppe zurückblieb?
War es Ziel der Gruppe, einen möglichst systematischen und vollständigen Katalog von Anforderungen (im Unterschied zu Maßnahmen) zu erarbeiten, aus denen dann systematisch einzelne Nachrüstmaßnahmen abgeleitet wurden bzw. abgeleitet werden können?
Falls nein, weshalb nicht?
Kann das BMU die „SPIEGEL“-Meldung (Ausgabe 28/2010) bestätigen, dass die Landesatomaufsicht Schleswig-Holstein in einem Brief Kritik an der Arbeit der Gruppe äußerte und die eigene Weiterarbeit in der Gruppe infrage stellte?
Von wann stammt das Schreiben, und was waren die wesentlichen Kritikpunkte des Schreibens?
Welche Kritikpunkte des Schreibens teilt das BMU, und inwiefern ging es auf sie ein?
An welchen Besprechungen der Arbeitsgruppe hat die Landesatomaufsicht Schleswig-Holstein nicht teilgenommen?
Nach welchen Besprechungen der Arbeitsgruppe gab es schriftliche Zwischenergebnisse?
Welche behördenexternen Sachverständigen und Experten welcher Institutionen und Organisationen wurden in welchem Zeitraum in die Arbeit der Arbeitsgruppe mit einbezogen (bitte vollständige Angabe aller nichtbehördlichen Experten, die einbezogen wurden)?
Von welchen dieser Sachverständigen und Experten liegen dem BMU in diesem Zusammenhang welche schriftlichen Stellungnahmen welchen Datums vor?
In welcher Weise wurde ermittelt, in welchen Anlagen die von der Arbeitsgruppe festgelegten Maßnahmen zum Teil bereits umgesetzt sind?
Gibt es eine Übersicht, welche der von der Arbeitsgruppe festgelegten Maßnahmen in welchen Anlagen bereits umgesetzt sind und welche nicht?
Welche von der Gruppe erarbeiteten Maßnahmen gehen über die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden hinaus?
Kann das BMU bestätigen, dass es bislang nur bei den Atomkraftwerken Grohnde und Biblis einsatzfähige Vernebelungsanlagen gibt?
Wann wird voraussichtlich die Vernebelungsanlage am Atomkraftwerk Philippsburg 1 in Betrieb gehen, und befindet sie sich bereits im Bau?
Weshalb gibt es an den anderen Standorten noch keine einsatzfähigen Vernebelungsanlagen?
An welchen anderen Standorten ist der Bau und Einsatz entsprechender Vernebelungsanlagen zumindest schon beantragt?
Liegen dem BMU von allen 17 Atomkraftwerken die Lastfallzähllisten vor, die den jeweiligen damaligen Betriebsgenehmigungen direkt oder indirekt zugrunde lagen?