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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung über die mutmaßlich rechtsextreme Vereinigung „Nordbund“ sowie deren Verbindungen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.11.2022

Aktualisiert

18.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/379821.10.2022

Erkenntnisse der Bundesregierung über die mutmaßlich rechtsextreme Vereinigung „Nordbund“ sowie deren Verbindungen

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der nach Ansicht der Fragesteller seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr setzt sich leider fort. Dies belegen die Berichte der Wehrbeauftragten seit dem Jahr 2017 (zuletzt für 2021: Bundestagsdrucksache 20/900). Nach der Enttarnung und Verhaftung des inzwischen verurteilten Rechtsterroristen Franco A. oder den Durchsuchungen und Funden von Waffen, Munition und rechtsextremer Propaganda bei Soldaten (https://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-ksk-bundeswehr-bewaehrungsstrafe-1.5234083) oder nach den Skandalen um entwendete oder verschwundene Munition beim Kommando Spezialkräfte (https://www.tagesschau.de/inland/ksk-affaere-wehrbeauftragte-101.html) ist nun offenbar ein scheinbar neues Kapitel hinzugekommen, denn laut Medienberichten werden seit einigen Monaten Ermittlungen u. a. gegen Angehörige der Feldjägertruppe geführt, die sich zu einer rechtsextremistischen Gruppe zusammen- bzw. sich einer angeschlossen haben sollen (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/militaer-verteidigung/id_100051912/personenschuetzer-unter-extremismusverdacht-mad-chef-soll-klartext-reden.html). Einerseits werden Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und zu Selbstanzeigen von an der Untersuchung beteiligten bzw. hinzugezogenen Beamten gestellt (https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article241192271/Feldjaeger-Einsatz-Staatsanwaltschaft-wird-nicht-ermitteln.html). Viel entscheidender aber scheint nach Ansicht der Fragesteller andererseits doch die Frage zu sein, warum sich erneut und über einen mutmaßlich längeren Zeitraum Angehörige der Sicherheitsorgane – hier der Militärpolizeitruppe der Bundeswehr – ungestört dem Milieu brauner Bruderschaften anschließen und mit verurteilten Rechtsextremisten intensive private und vielleicht sogar berufliche Kontakte knüpfen. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen eine zehnköpfige Gruppe von Reservisten um Jens G., die sogenannte Neigungsgruppe G. (https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/bundeswehr-reservisten-rechtsextremismus-101.html). G. soll seit Jahren in der völkischen, rechtsbündischen Szene aktiv zu sein, ebenso wie andere der Beschuldigten (https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/bundeswehr-reservisten-rechtsextremismus-101.html; https://taz.de/Ermittlungen-gegen-Wehrsportgruppe/!5827375/). Dennoch konnte er im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung in Sachen „Heimatschutz“ Zivilisten an Waffen ausbilden. Bereits 2013 führte G. in Lüneburg eine Regionale Sicherungs- und Unterstützungseinheit (RSU) des Reservistenverbandes mit dem unverdächtigen Namen „Nordheide“ (https://www.landeszeitung.de/lueneburg/stadt-lueneburg/57847-reservisten-helfen-im-notfall/). Medienberichte machten auch darauf aufmerksam, dass G. auch über Kontakte ins Bundesverteidigungsministerium, zu einem Referenten und Mitglied der Burschenschaft „Germania“, Alexander B., verfügte. G. und B. hätten u. a. Treffen der „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger“ oder der völkischen „Artgemeinschaft“. Die Bundeswehr hat eigentlich ein Kontaktverbot für Bundeswehrangehörige gegenüber der „Ordensgemeinschaft“ verhängt, was für die Karriere von B. und G. offenbar kein Problem darstellte (https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/diktaturen/armes_deutschland.html). Die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ vertritt ein völkisch-rassistisches und antisemitisches Gedankengut und fungiert als Schnittstelle zwischen dem völkisch-religiösen Spektrum und der Neonaziszene. Das Anhänger- und Teilnehmerspektrum der „Artgemeinschaft“ überschneidet sich seit deren Gründung mit dem von neonazistischen Gruppierungen (u. a. https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/49807/sonnenwendfeier_in_ilfeld.pdf). Stephan Ernst, der Mörder von Dr. Walter Lübcke, war Mitglied der „Artgemeinschaft“, Beate Zschäpe und andere Personen aus dem NSU-Umfeld nahmen an Veranstaltungen der Gruppierung teil. Auch im Umfeld der Gruppierung „Nordbund“ soll es Verbindungen ins Umfeld der verbotenen Naziorganisation „Blood&Honour“ wie zur „Artgemeinschaft“ geben, wie Medien berichteten (https://www.watson.ch/international/deutschland/816999281-recherche-zeigt-bundeswehr-personenschuetzer-unter-extremismusverdacht; https://netzwerkvonkameraden.noblogs.org/). Über rechtsextreme Aktivitäten innerhalb des Reservistenverbandes wird bereits seit Jahren immer wieder hinweggesehen (https://taz.de/Rechtsextreme-im-Reservistenverband/!5504986/). Letztlich stehen deshalb auch die Ankündigungen der Bundesregierung infrage, dass der Rechtsextremismus die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie und dessen Bekämpfung eine ganzheitliche Aufgabe sei, die unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche von Militärischem Abschirmdienst über der Personalführung bis hin zu den Disziplinarvorgesetzten bzw. Dienstvorgesetzten sowie den Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern und Wehrdisziplinaranwaltschaften binde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1570, dort Vorbemerkung der Bundesregierung).

Soweit hinsichtlich bestimmter Fragestellungen derzeit beispielsweise Ermittlungsverfahren der (Landes-)Justizbehörden anhängig sind oder allgemeine Informationen betreffend Standorte oder Angehörige der Bundeswehr erfragt werden, ist die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller nicht (grundsätzlich) an der Beantwortung gehindert. Einerseits werden lediglich allgemeine Informationen zur „Betroffenheit“ von Angehörigen bzw. Standorten der Bundeswehr erbeten, sodass beispielsweise ein Rückschluss auf die Art des Bezugs oder der Betroffenheit nicht möglich ist. Andererseits ist eine Beeinträchtigung der Ermittlungen daher ebenso ausgeschlossen wie eine Identifizierbarkeit bzw. Personenbeziehbarkeit (vgl. u. a. „Parlamentarisches Fragerecht – Verhältnis zu § 9 der Wehrdisziplinarordnung [WDO], Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 3 – 3000 - 116/22“). Eine Einschränkung des parlamentarischen Fragerechtes scheint mithin fernliegend, ungeachtet des Umstandes einer ansonsten vorrangig vorzunehmenden VS-Einstufung (VS = Verschlussache) bestimmter Antwortteile.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Feldjägerregimenter mit welchen Standorten in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ berührt (bitte unter Angabe einer allgemeinen Beschreibung des jeweiligen Berührungspunktes aufschlüsseln)?

2

Welche Feldjägerregimenter mit welchen Standorten außerhalb Deutschlands sind von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ berührt (bitte unter Angabe einer allgemeinen Beschreibung des jeweiligen Berührungspunktes aufschlüsseln)?

3

Welche weiteren Waffengattungen und Standorte der Bundeswehr in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ berührt (bitte unter Angabe einer allgemeinen Beschreibung des jeweiligen Berührungspunktes aufschlüsseln)?

4

Welche weiteren Waffengattungen und Standorte der Bundeswehr außerhalb Deutschlands sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ berührt (bitte unter Angabe einer allgemeinen Beschreibung des jeweiligen Berührungspunktes aufschlüsseln)?

5

Bei welchen der in den Fragen 1 bis 4 erfragten Standorten wurden seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Verluste von Waffen, Waffenteilen, Munition oder Sprengmitteln verzeichnet (bitte nach Standort, Anzahl auflisten und die jeweils als Verlust festgestellten Gegenstände sowie etwaige Rückgewinnung bzw. etwaiges Auffinden angeben)?

6

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen, Waffenteile, Munition oder Sprengmitteln, die aus den in den Fragen 1 und 2 erfragten Standorten stammen, unter den bei der Gruppierung „Nordkreuz“ bzw. den in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsmaßnahmen sichergestellten Gegenständen aufgefunden, und wenn ja, welche im Einzelnen?

7

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen, Waffenteile, Munition oder Sprengmitteln, die aus den in den Fragen 3 und 4 erfragten Standorten stammen, unter den bei der Gruppierung „Nordkreuz“ bzw. den in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsmaßnahmen sichergestellten Gegenständen aufgefunden, und wenn ja, welche im Einzelnen?

8

In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffenen Personen vormals Angehörige der Bundeswehr, und liegen aus der Zeit dieser früheren Tätigkeit bereits Erkenntnisse bei den Sicherheitsbehörden des Bundes vor (bitte die früheren Waffengattung bzw. die Verwendung der Betreffenden und die Anzahl und den Zeitpunkt der Erkenntnisse und den jeweiligen Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität [PMK] angeben)?

9

Welche Behörden des Bundes und welche Standorte von Bundesbehörden in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ berührt (bitte unter Angabe einer allgemeinen Beschreibung des jeweiligen Berührungspunktes aufschlüsseln)?

10

Bei welchen der in Frage 9 erfragten Standorten wurden seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Verluste von Waffen, Waffenteilen, Munition oder Sprengmitteln verzeichnet (bitte nach Standort, Anzahl auflisten und die jeweils als Verlust festgestellten Gegenstände sowie etwaige Rückgewinnung bzw. etwaiges Auffinden angeben)?

11

In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffenen Personen vormals Angehörige einer Bundessicherheitsbehörde, und liegen aus der Zeit dieser früheren Tätigkeit bereits Erkenntnisse bei den Sicherheitsbehörden des Bundes vor (bitte die frühere Verwendung der Betreffenden und die Anzahl und den Zeitpunkt der Erkenntnisse und den jeweiligen Phänomenbereich der PMK angeben)?

12

Sind der Bundesregierung Kennverhältnisse zwischen den von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffenen Personen und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern von Bundesministerien bzw. diesen nachgeordneten Behörden bekannt (bitte nach Bundesministerium, Anzahl der Kennverhältnisse je Bundesministerium bzw. nachgeordneter Behörde und Angabe dienstlich bzw. privat aufschlüsseln)?

13

Welche Behörden des Bundes wurden seitens der ermittelnden Landesbehörden im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ um Unterstützung, Auskunft oder Amtshilfe gebeten oder sind proaktiv an die ermittelnden Landesbehörden herangetreten (bitte jeweils unter Angabe des Zeitpunktes benennen)?

14

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ auch Reservistinnen oder Reservisten betroffen, die zu einer Dienstleistung im Sinne des Soldatengesetzes herangezogen wurden oder in einem Reservistendienstverhältnis im Sinne des § 4 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Reservisten standen bzw. stehen, und wenn ja, wie viele?

15

Lagen oder liegen dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) bzw. dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) hinsichtlich Reservistinnen oder Reservisten, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffen sind, ungeachtet dieser Ermittlungen Hinweise auf mutmaßlich extremistische Bezüge vor (bitte nach der Zahl der Reservisten, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Hinweise und dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?

16

Lagen oder liegen anderen Behörden des Bundes hinsichtlich Reservistinnen oder Reservisten, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffen sind, ungeachtet dieser Ermittlungen Hinweise auf mutmaßlich extremistische Bezüge vor (bitte nach der Zahl der Reservisten, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Hinweise und dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?

17

Wie viele bereits laufende Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ berührt?

18

Wie viele Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ neu eingeleitet worden?

19

Lagen oder liegen dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst bzw. dem Militärischen Abschirmdienst hinsichtlich Soldatinnen oder Soldaten, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffen sind, ungeachtet dieser Ermittlungen Hinweise auf mutmaßlich extremistische Bezüge vor (bitte nach der Zahl der Soldaten, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Hinweise und dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?

20

Lagen oder liegen anderen Behörden des Bundes hinsichtlich Soldatinnen oder Soldaten, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffen sind, ungeachtet dieser Ermittlungen Hinweise auf mutmaßlich extremistische Bezüge vor (bitte nach der Zahl der Soldaten, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Hinweise und dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?

21

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffenen Soldatinnen und Soldaten Kennverhältnisse oder Kontakte zu Personen, die Mitglied verfassungsfeindlicher Gruppen, Organisationen oder Bestrebungen sind (bitte unter Angabe der verfassungsfeindlichen Gruppen, Organisationen oder Bestrebungen sowie der Anzahl der jeweils in Kontakt mit diesen stehenden Soldaten und, soweit bekannt, des Zeitraums aufschlüsseln)?

22

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Neigungsgruppe G.“ auch Reservistinnen oder Reservisten betroffen, die zu einer Dienstleistung im Sinne des Soldatengesetzes herangezogen wurden oder in einem Reservistendienstverhältnis im Sinne des § 4 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Reservisten standen bzw. stehen, und wenn ja, wie viele?

23

Lagen oder liegen dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst bzw. dem Militärischen Abschirmdienst hinsichtlich Reservistinnen oder Reservisten, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Neigungsgruppe G.“ betroffen sind, ungeachtet dieser Ermittlungen Hinweise auf mutmaßlich extremistische Bezüge vor (bitte nach der Zahl der Reservisten, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Hinweise und dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?

24

Lagen oder liegen anderen Behörden des Bundes hinsichtlich Reservistinnen oder Reservisten, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Neigungsgruppe G.“ betroffen sind, ungeachtet dieser Ermittlungen Hinweise auf mutmaßlich extremistische Bezüge vor (bitte nach der Zahl der Reservisten, der Anzahl und dem Zeitpunkt der Hinweise und dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?

25

Waren oder sind Personen, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Neigungsgruppe G.“ betroffen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung in Unternehmen des privaten Sicherheitsgewerbes im In- oder Ausland tätig (bitte nach Unternehmen und Zeitraum der Tätigkeit auflisten)?

26

Waren oder sind Personen, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung in Unternehmen des privaten Sicherheitsgewerbes im Inoder Ausland tätig (bitte nach Unternehmen und Zeitraum der Tätigkeit auflisten)?

27

Waren oder sind Personen, die von den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gruppierung „Nordbund“ betroffen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse einschließlich solcher für gewerbsmäßige Herstellung oder Handel (bitte nach Anzahl sowie Art der erteilten Erlaubnisse auflisten)?

Berlin, den 17. Oktober 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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