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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Bundesregierung und die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko
(insgesamt 40 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
16.11.2022
Aktualisiert
12.10.2023
BT20/406919.10.2022
Die Bundesregierung und die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia
Möhring, Żaklin Nastić, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.
Die Bundesregierung und die völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara
durch Marokko
Die Westsahara ist von den Vereinten Nationen (VN) seit 1963 als sogenanntes
Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung („non-selfgoverning territory“) anerkannt
und somit völkerrechtlich ein eigenständiges Hoheitsgebiet. Doch seit dem
Überfall der Westsahara durch marokkanische Truppen 1975 ist die Westsahara
illegal okkupiert. Diese illegale Okkupation dauert bis heute an
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 063/16, S. 8).
Marokko hält große Teile der Westsahara besetzt und verweigert dem Volk der
Sahrawis die Unabhängigkeit. In der besetzten Westsahara sind europäische
Firmen etwa durch Import, Export oder technische Dienstleistungen, am
Phosphatabbau, an Windkraftprojekten sowie in der Land- und Fischereiwirtschaft
beteiligt (https://www.ecchr.eu/fall/europas-profit-in-der-besetzten-westsah
ara/). Auch mehrere deutsche Unternehmen beteiligen sich in der illegal
besetzten Westsahara an der Ausbeutung natürlicher Ressourcen (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27150).
Nachdem der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen im
Dezember 2020 das Festhalten am Selbstbestimmungsrecht der Sahrawis und dem
UN-Friedensprozess in Abgrenzung zur US-amerikanischen Anerkennung der
Hoheitsansprüche Marokkos auf die Westsahara unterstrichen hatte, rief
Marokko seine Botschafterin in Deutschland im Mai 2021 zu Konsultationen nach
Rabat zurück. Begründet wurde dieser Schritt mit „feindlichen Aktionen“
Deutschlands, mit denen es die „übergeordneten Interessen“ Marokkos verletzt
habe (AFP vom 6. Mai 2021).
Bereits Ende 2021 änderte das Auswärtige Amt auf seiner Homepage die am
9. Februar 2021 veröffentlichten Informationen zu den bilateralen Beziehungen
zu Marokko. Auf der Homepage fand sich nun seit dem 13. Dezember 2021 der
Verweis, dass Marokko „eine wichtige Rolle für die Stabilität und nachhaltige
Entwicklung in der Region“ spiele. Darüber hinaus habe Marokko „mit einem
Autonomie-Plan einen wichtigen Beitrag“ für eine Einigung eingebracht, die
nach „einem gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen politischen
Ergebnis aufgrundlage der Resolution des VN-Sicherheitsrats 2602 (2021)“
strebe (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-no
de/bilaterale-beziehungen/224064).
Im Rahmen ihres Antrittsbesuchs in Marokko Ende August 2022 hat die
Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, mit der Regierung
Marokkos die Wiederaufnahme und Vertiefung der deutsch-marokkanischen
Beziehungen vereinbart. Damit bewegte sich die Bundesregierung seit ihrem Regie-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4069
20. Wahlperiode 19.10.2022
rungsantritt weiter auf Marokko zu (https://www.dw.com/de/deutschland-bewe
gt-sich-diplomatisch-auf-marokko-zu/a-60133416). Und das, obwohl die
marokkanische Seite zuvor klargestellt hatte, dass es sich bei der Westsahara-
Frage um „das Prisma [handelt], durch das Marokko seine internationale
Umgebung sieht“ und die Haltung dazu der „klare und einfache Maßstab“ für die
Zusammenarbeit mit anderen Staaten sei (https://www.sueddeutsche.de/politik/
baerbock-marokko-westsahara-1.5645346). Bundesaußenministerin Annalena
Baerbock beteuerte, dass es zwischen der deutschen und marokkanischen
Sichtweise hinsichtlich der Westsahara nur „in Nuancen Unterschiede“ gebe (https://
www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-marokko-westsahara-100.html).
Die Bundesregierung hat insbesondere seit Beginn des Ukraine-Kriegs ein
besonderes Interesse an der Kooperation mit Marokko im Bereich der
erneuerbaren Energien (dpa vom 25. August 2022). Die seit 2012 bestehende
deutschmarokkanische Energiepartnerschaft sei laut Bundesregierung „angesichts
aktueller Entwicklungen wieder in den Fokus“ gerückt (Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 20/1984). Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
ihrem marokkanischen Amtskollegen Nasser Bourita stellte
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in diesem Zusammenhang fest, dass die
Bundesregierung dort Energiepartnerschaften ausbauen wolle, „wo Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte, Respekt für das Völkerrecht ernst genommen werden“.
Deutschland und die EU dürften sich nie wieder abhängig machen „von
Ländern, die unsere Werte nicht teilen“ (https://www.youtube.com/watch?v=ccpo8
4HAc9U).
Marokko und Nigeria wollen eine neue Gas-Pipeline entlang der afrikanischen
Atlantikküste bauen. Sie soll am Tag rund 85 Millionen Kubikmeter Gas
transportieren – für Westafrika, aber auch für Europa (AFP vom 15. September
2022). Auch mit Nigeria besteht seit 2008 eine Energiepartnerschaft (https://w
ww.bmwk.de/Redaktion/DE/Wasserstoff/Internationale-Wasserstoffzusammen
arbeit-Beispiele/wasserstoffzusammenarbeit-mit-nigeria.html). Auf Twitter
veröffentlichte Nigerias Nationale Erdölgesellschaft NNPC eine grafische
Darstellung des Verlaufs der Pipeline, die die Westsahara als Teil Marokkos zeigt
(https://twitter.com/nnpclimited/status/1570387004411740160).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Unterstützung für die
Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen
Resolutionen des Sicherheitsrats, zu einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und
für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen (Antworten
zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1984), sowie ihre
Unterstützung für die Resolution 2602 des VN-Sicherheitsrats, die auf die
Rolle und die Verantwortlichkeiten der Parteien bei der Suche nach einer
realistischen, praktikablen, dauerhaften und kompromissbasierten
politischen Lösung hinweist, mit der Unterstützung des von Marokko 2007
vorgestellten Autonomie-Plans vereinbar (https://www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/reise-marokko/2548272), vor dem Hintergrund, dass
a) der vorgeschlagene Autonomieplan Marokkos entgegen der
Resolution 690 des VN-Sicherheitsrats vom 29. April 1991 keine Durchführung
eines Referendums über die Selbstbestimmung der saharauischen
Bevölkerung, sondern lediglich über eine Autonomie der Westsahara
innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht und
b) von der Polisario (Frente Popular para la Liberación de Saguia Al
Hamra y Rio de Oro) abgelehnt wird, da der Vorschlag Marokkos
entgegen der VN-Resolution kein Referendum auch mit der Option
Unabhängigkeit vorsieht (WD 2 – 3010 – 129/11, S. 8)?
2. Sind die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 10 auf
Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass
a) die Bundesregierung der Auffassung ist, dass der Vorschlag Marokkos
von 2007 für ein Referendum, das ausschließlich eine Autonomie der
Westsahara innerhalb des marokkanischen Staates vorsieht, mit den
VN-Resolutionen vereinbar ist, obwohl eine Abstimmung auch über
die Unabhängigkeit der Westsahara ausdrücklich nicht vorgesehen ist
oder
b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen und keine
konkrete Stellung beziehen will?
3. Mit welcher Begründung hat die Bundesministerin des Auswärtigen,
Annalena Baerbock, im Zusammenhang mit der Suche nach einer
realistischen, praktikablen, dauerhaften und kompromissbasierten politischen
Lösung der Westsahara-Frage nur den im Jahr 2007 vorgestellten
Autonomieplan Marokkos, nicht aber auch den ebenfalls 2007 eingebrachten und von
der UNO zur Kenntnis genommenen Vorschlag der Polisario als eine
ernsthafte und glaubwürdige Bemühung und eine gute Grundlage, um zu einer
Einigung beider Seiten zu kommen, in der Deutsch-Marokkanischen
Gemeinsamen Erklärung vom 25. August 2022 erwähnt (https://www.auswae
rtiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272)?
4. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der 2007 eingebrachte und von
der UNO zur Kenntnis genommene Vorschlag der Polisario im
Zusammenhang mit der Suche nach einer realistischen, praktikablen, dauerhaften
und kompromissbasierten politischen Lösung der Westsahara-Frage eine
ernsthafte und glaubwürdige Bemühung und eine gute Grundlage, um zu
einer Einigung beider Seiten zu kommen?
5. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass die Bundesregierung der Auffassung
ist, dass der Vorschlag der Polisario keinen wichtigen Beitrag im Streben
nach einem gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen
politischen Ergebnis auf Grundlage der Resolution 2602 (2021) des VN-
Sicherheitsrats darstellt?
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die fortgesetzte
völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko Ausdruck der
ausschlaggebenden Bedeutung der regelbasierten internationalen Ordnung
und der fundamentalen Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen als
Grundlage für die Regelung der Beziehungen zwischen Staaten seitens
Marokkos ist (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marok
ko/2548272, Punkt 7)?
7. Ist die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass
a) es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Westsahara nicht
um eine illegale Okkupation durch Marokko sowie einen Verstoß
gegen das Gewaltverbot handelt oder
b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen und keine
konkrete Stellung beziehen will?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die fortgesetzte
völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko eine Verletzung der
fundamentalen Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen darstellt
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272,
Punkt 7)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die völkerrechtswidrige
Besetzung der Westsahara nur durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt
aufrechterhalten wird?
10. Gehört nach Auffassung der Bundesregierung die Nichteinhaltung der
völkerrechtlich bindenden Resolutionen, nach denen den Sahrawis die
Entscheidung auch über eine mögliche Unabhängigkeit im Rahmen eines
Referendums zugesprochen wird, zu einer der Nuancen Unterschiede, die
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock meinte (https://www.zdf.de/na
chrichten/politik/baerbock-marokko-westsahara-100.html)?
11. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die laut
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nur in „Nuancen“ vorhandenen
Unterschiede in der deutschen und marokkanischen Sichtweise hinsichtlich des
Westsahara-Konflikts (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/baerbock-m
arokko-westsahara-100.html)?
12. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/1984 so zu verstehen, dass
a) die Ansiedlungspolitik der marokkanischen Staatsführung von eigenen
Staatsangehörigen im Gebiet der Westsahara nach Auffassung der
Bundesregierung weder eine Verletzung von Artikel 85 Absatz 4
Buchstabe a des Zusatzprotokolls I i. V. m. Artikel 49 Absatz 6 der IV.
Genfer Konvention (GK IV) noch einen Verstoß gegen das in Artikel 49
Absatz 6 der IV. Genfer Konvention normierte und auch
gewohnheitsrechtliche verfestigte Verbot der Überführung eines Teils der eigenen
Bevölkerung in besetzte Gebiete begründet (Wissenschaftliche Dienste
des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 025/19, S. 18) oder
b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen und keine
konkrete Stellung beziehen will?
13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ansiedlungspolitik der
marokkanischen Staatsführung von eigenen Staatsangehörigen im Gebiet
der Westsahara dazu beiträgt, zu „einer gerechten, praktikablen,
dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen“
(Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1984),
und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es sich bei der
Westsahara-Frage um „das Prisma [handelt], durch das Marokko seine
internationale Umgebung sieht“ und daher die Haltung dazu der „klare und
einfache Maßstab“ für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist
(https://www.sueddeutsche.de/politik/baerbock-marokko-westsahara-1.564
5346), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hieraus für die diplomatischen Beziehungen mit Marokko, und wenn nein,
warum nicht?
15. Hat die Bundesregierung die Basisinformation auf der Internetseite des
Auswärtigen Amts am 13. Dezember 2021 verändert und den
marokkanischen Autonomieplan 14 Jahre nach dessen Bekanntwerden darin
erstmalig lobend erwähnt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/lae
nder/marokko-node/bilaterale-beziehungen/224064), um die
diplomatischen Beziehungen zu Marokko nach Monaten der Krise zu verbessern,
vor dem Hintergrund, dass das marokkanische Außenministerium
infolgedessen eine Wiederbelebung der bilateralen Zusammenarbeit und
Rückkehr zur Normalität in Aussicht gestellt hat (https://www.gtai.de/de/trade/
marokko/branchen/investitionen-in-die-wasserstoffindustrie-sollen-starten-
782678), und wenn nein, aus welchem anderen Grund ist dieser
ungewöhnliche Schritt erfolgt?
16. Bezieht sich die Feststellung des Auswärtigen Amts vom November 2021,
man werde sich für die Fortsetzung der diplomatischen Beziehungen mit
Marokko „nicht unter Druck setzen lassen, dafür rechtsstaatliche und
völkerrechtliche Prinzipien aufzugeben“ (https://www.maghreb-post.de/kom
mentar/marokko-diplomatisches-schweigen-zw-deutschland-und-maro
kko/), darauf, die Ablehnung der völkerrechtswidrigen Besetzung der
Westsahara durch Marokko sowie die Unterstützung für ein Referendum
über die Selbstbestimmung der Bevölkerung der Westsahara gemäß der
UN-Resolutionen trotz diplomatischen Drucks Marokkos nicht aufgeben
zu wollen, und inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die
Würdigung von Marokkos Autonomieplan durch die Bundesregierung seit
Dezember 2021 mit diesem Versprechen vereinbar?
17. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Europäische
Union (EU) als bei weitem größter Handelspartner Marokkos eigentlich genug
Einfluss hätte, um Marokko politische Kompromisse in der Westsahara-
Frage abzuringen, jedoch wirtschaftliche Erwägungen und die
Bekämpfung der Migration aus Afrika für die EU einen höheren Stellenwert haben
(https://katapult-magazin.de/de/artikel/wie-die-westsahara-gepluendert-
wird)?
18. Ist das Königreich Marokko nach Kenntnis der Bundesregierung auch vor
dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara ein
Staat, in dem Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Respekt für das
Völkerrecht ernst genommen und „unsere Werte“ geteilt werden (https://w
ww.youtube.com/watch?v=ccpo84HAc9U)?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Marokko, wie
unabhängigen Menschenrechtsorganisationen bestätigen, die Inhaftierung
von kritischen Journalisten aus der Westsahara sowie willkürliche
Festnahmen und Folter von Aktivisten, die sich für die Unabhängigkeit der Region
einsetzen, zu verantworten hat (https://www.deutschlandfunk.de/hintergru
nd-spanien-interessen-westsahara-100.html), und inwieweit ist dieses
Vorgehen nach Kenntnis der Bundesregierung Ausdruck der „gemeinsamen
Werte“, die Grundlage der deutsch-marokkanischen Beziehungen bilden
sollen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/254
8272)?
20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Marokko
„Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Respekt für das Völkerrecht ernst genommen“, und
zählt Marokko nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu den
„Ländern, die unsere Werte nicht teilen“ und von denen sich Deutschland und
die EU laut Bundesaußenministerin Baerbock nicht abh��ngig machen
dürften (https://www.youtube.com/watch?v=ccpo84HAc9U)?
21. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich in Marokko seit
dem Autonomievorschlag im Jahr 2007 Demokratie und Rechtsstaat nicht
konsolidiert haben, sondern sich Marokko im Gegenteil zunehmend zu
einem autoritären Staat ohne funktionierende Gewaltenteilung entwickelt hat
(https://www.deutschlandfunk.de/hintergrund-spanien-interessen-westsaha
ra-100.html)?
22. Verfolgt die Bundesregierung gegenüber Marokko eine feministische
Außenpolitik, die kein Anhängsel ist, sondern eine Handlungsweise, die sich
durch unsere gesamte Außen- und Sicherheitspolitik zieht und die die
drei R (Rechte, Ressourcen und Repräsentanz) „mainstreamen“ will
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/feministische-aussenpolit
ik/2551358), vor dem Hintergrund, dass sahrauische Frauen Repressionen
und Vergewaltigungen durch marokkanische Sicherheitskräfte ausgesetzt
sind (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/marokko-gewalt-g
egen-aktivistin-untersuchen-2022-04-07)?
23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem das Vorgehen gegen
etwa 2 000 überwiegend sudanesischen Migrantinnen und Migranten, die
am 24. Juni 2022 versucht hatten, die Grenzanlage zwischen Marokko und
Melilla zu überwinden, und bei dem mindestens 23 Menschen getötet
wurden (AFP vom 19. Juli 2022), ein Ausdruck davon, dass
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Respekt für das Völkerrecht sowie gemeinsame
Werte ernst genommen werden, vor dem Hintergrund, dass die UNO das
Vorgehen als unangemessene Gewalt kritisiert hat, die zum Tod der
Menschen geführt hat (AFP vom 28. Juni 2022)?
24. Entspricht das Vorgehen der marokkanischen Sicherheitskräfte gegen die
etwa 2 000 überwiegend sudanesischen Migrantinnen und Migranten für
die menschliche Verantwortung und Pflichten, wie sie in der Genfer
Flüchtlingskonvention niedergelegt sind (https://www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272, Punkt 7)?
25. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sie wie Spanien und
die anderen EU-Staaten hauptsächlich deswegen Marokko die
völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durchgehen lassen, damit
Marokko die Migrantinnen und Migranten von der EU fernhält („Ohne Aussicht
auf Selbstbestimmung“, in: Frankfurter Rundschau vom 1. September
2022, S. 16)?
26. Schließt die Würdigung „von Marokkos Anstrengungen bei der
Reduzierung irregulärer Migration“ durch die Bundesregierung (https://www.ausw
aertiges-amt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272) den gewaltsamen
Umgang marokkanischer Sicherheitskräfte mit Migranten und
Asylsuchenden wie im Fall des Melilla-Massakers Ende Juni 2022 ein, vor dem
Hintergrund, dass diese Menschenrechtsverletzungen im Zuge der
Marokko-Reise von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock keinerlei
Erwähnung fanden?
27. Inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber der marokkanischen
Regierung dafür eingesetzt, die Ereignisse und Vorwürfe lückenlos
aufzuklären und ist die von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am
28. Juni 2022 geforderte Aufklärung inzwischen erfolgt (https:// twi t te
r.com/ABaerbock/status/1541776280386953217), und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Pläne der
EU, mindestens 500 Mio. Euro und damit mehr Geld als je zuvor an
Marokko zu zahlen, „um die Bemühungen Rabats zur Bekämpfung der
irregulären Einwanderung zu finanzieren“ (https://elpais.com/espana/2022-08-1
5/marruecos-recibira-500-millones-de-la-ue-para-que-controle-sus-fronter
as.html)?
29. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sie sich mit der
Anerkennung des Autonomieplans Marokkos von 2007 als eine vermeintlich
„ernsthafte und glaubwürdige Bemühung Marokkos und eine gute
Grundlage, um zu einer Einigung beider Seiten zu kommen“ mit dem
Wohlverhalten Marokkos bezüglich der Kooperation in der Antiterror- und der
Antimigrationspolitik belohnt wird („Ohne Aussicht auf Selbstbestimmung“,
in: Frankfurter Rundschau vom 1. September 2022, S. 16)?
30. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Aufbau einer
Partnerschaft im Bereich Grüner Wasserstoff durch die diplomatische
Krise zwischen Deutschland und Marokko verzögert wurde (https://www.tage
sschau.de/ausland/afrika/baerbock-marokko-101.html)?
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beziehungen
zwischen Spanien und Algerien seit dem spanischen Kurswechsel in der
Westsahara-Frage entwickelt, vor dem Hintergrund, dass Ende Juni 2022
die zunehmend reduzierten algerischen Gaslieferungen vorübergehend
ganz abgestellt wurden und Algerien Vereinbarungen über vermehrte
Gaslieferungen mit anderen Abnehmerländern wie Italien geschlossen hat
(https://www.rnd.de/politik/warum-liefert-ein-deutsches-unternehmen-gas-
nach-marokko-F56IDGMKAJALZGBYUIO4MQMLYU.html), und
welche Auswirkungen hat dies auf die Realisierung der von Bundeskanzler
Olaf Scholz befürworteten und vom französischen Präsidenten Emmanuel
Macron abgelehnten Fertigstellung der Midcat-Pipeline (https://www.t-onl
ine.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/konjunktur/id_100046454/olaf-s
cholz-fordert-bau-von-gaspipeline-zwischen-frankreich-und-spanie
n.html)?
32. Aus welchen formalen oder nichtformalen Gründen kam die Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie mit den betroffenen Bundesministerien am 8. November 2021 zu
dem Ergebnis, der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die beiden Urteile
des Europäischen Gerichts vom 29. September 2021 einerseits in der
Rechtssache T-279/19, andererseits in den verbundenen Rechtssachen
T-344/19 und T-356/19 im Rat zuzustimmen (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/428), vor
dem Hintergrund, dass eine solche Entscheidung schon alleine angesichts
der stattgefundenen Abstimmung nicht grundlos erfolgt sein kann
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 20/428)?
33. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 19/27150 so zu verstehen, dass auch deutsche Unternehmen wie
Köster Marine Proteins GmbH, welches im großen Umfang Handel mit
Fischmehl aus der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara betreibt,
Siemens, DHL International GmbH, HeidelbergCement, Continental AG und
ThyssenKrupp von Aktivitäten zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in
der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara profitieren?
34. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die direkte oder indirekte
Beteiligung deutscher Unternehmen bei der ohne Zustimmung der lokalen
Bevölkerung und ohne dass dieser die Gewinne zugutekommen erfolgenden
Ausbeutung und beim illegalen Export von Phosphatgestein, vor dem
Hintergrund, dass beispielsweise deutsche Frachter sowie Gerätschaften von
Unternehmen wie Siemens oder Thyssen Krupp dabei zum Einsatz
kommen (https://www.derstandard.de/story/2000134851055/wie-international
e-konzerne-von-der-illegalen-pluenderung-der-westsahara-profitieren) und
der Energiebedarf der Phosphatmine von Phosbbuccra in der Westsahara
zu 95 Prozent durch Gamesa – eine Tochterfirma des deutschen
Technikunternehmens Siemens – gedeckt wird sowie ContiTech, eine
Tochtergesellschaft der deutschen Continental AG, für die Instandhaltung des
100 Kilometer langen Transportbands, auf dem das Phosphat illegal nach
Marokko exportiert wird, sowie die Bereitstellung von Systemen zu,
Transport von Phospahtgestein aus der Mine im sahrauischen Gebiet ans
marokkanische Meer zuständig ist (https://www.facing-finance.org/de/202
0/11/westsahara-besetzung-unter-deutschen-windkraftanlagen/), und wenn
ja, welche?
35. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das deutsche
Unternehmen HeidelbergCement, das laut Bundesregierung eine
Tochtergesellschaft „Ciments du Maroc S.A.“ mit mehreren Standorten in der illegal
okkupierten Westsahara hat (Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache
19/27150), durch seine Zementproduktion ein wichtiger Partner der
illegalen Annexions- und Siedlungspraktiken Marokkos ist, vor dem
Hintergrund, dass die Zementindustrie von grundlegender Bedeutung für die
marokkanische Besetzung des Territoriums einschließlich der
Siedlungspolitik und dem Ausbau der Schlüsselindustrien ist (https://wsrw.org/de/nachri
chten/heidelbergcement-expandiert-in-der-besetzten-westsahara)?
36. Sieht die im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung vereinbarte Fortsetzung
und Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der Marokkanisch-
Deutschen Energiepartnerschaft (PAREMA) (https://www.auswaertiges-a
mt.de/de/newsroom/reise-marokko/2548272) Projekte jedweder Art,
darunter solche zur Entwicklung und Förderung eines Grünen Wasserstoff-
und Power-to-X-Sektors, auf dem Gebiet der Westsahara vor (Antwort zu
Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/1984), und wenn ja, welche?
37. Schließt die Bundesregierung die Unterstützung bzw. Umsetzung von
Projekten im Rahmen der Marokkanisch-Deutschen Energiepartnerschaft auf
dem Gebiet der Westsahara grundsätzlich aus?
38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass das deutsche Ingenieur-
und Beratungsunternehmen ILF Consulting Engineers mit Sitz in
München an der Planung der 5 600 Kilometer langen Pipeline, die im Zuge der
unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung von Vertretern Nigerias,
Marokkos (beides Energiepartner Deutschlands) und der
Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) durch 13 afrikanische Länder
entlang der Atlantikküste führen soll (AFP vom 15. September 2022), mit
Projektmanagementberatungsleistungen beauftragt wurde (https://www.il
f.com/de/aktuelles/?show-all=true#ilf-news-article-1141405?
39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die geplante 5 600
Kilometer lange Pipeline entsprechend veröffentlichter Grafiken auch durch
die völkerrechtswidrig durch Marokko besetzte Westsahara verlaufen soll
(https://twitter.com/nnpclimited/status/1570387004411740160), und wenn
ja, welche?
40. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass im
Zuge der Energiewende die Abhängigkeit von ölexportierenden Ländern
durch eine Abhängigkeit von Wasserstoff exportierenden Länder abgelöst
werden könnte, vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für
Bildung und Forschung davon ausgeht, dass schon 2030 mehr als 10
Millionen Tonnen Wasserstoff aus dem Ausland beschafft werden müssen, und
inwieweit handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung vor dem
Hintergrund der jüngsten diplomatischen Krise mit Marokko rund um den
Westsahara-Konflikt bei Marokko um einen zuverlässigen Lieferanten für
Grünen Wasserstoff und verlässlichen Partner zur Stärkung der
Energiesicherheit in Deutschland (https://www.t-online.de/nachhaltigkeit/id_906867
16/wasserstoff-deutschland-will-es-gruen-und-guenstig.html)?
Berlin, den 17. Oktober 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]