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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die diplomatischen Beziehungen zu Mali und die Fortsetzung der deutschen Bundeswehreinsätze

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.12.2022

Aktualisiert

09.12.2022

BT20/427003.11.2022

Die diplomatischen Beziehungen zu Mali und die Fortsetzung der deutschen Bundeswehreinsätze

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Żaklin Nastić, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE. Die diplomatischen Beziehungen zu Mali und die Fortsetzung der deutschen Bundeswehreinsätze Am 20. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag die Einsatzmandate der Bundeswehr im Sahel im Rahmen der UN-Mission (MINUSMA) in Mali und der EU- Ausbildungsmission (EUTM) in Mali und Niger um ein weiteres Jahr verlängert. Offiziell verfolgen die Missionen seit ihrem Beginn im Jahr 2013 die Stabilisierung des Landes, die Umsetzung eines 2015 ausgehandelten Friedensabkommens sowie die Ausbildung der malischen Streitkräfte. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, aber auch vieler Beobachter, werden diese Ziele nicht erreicht. Die Bundesregierung nimmt eine Einschätzung der dramatischen Entwicklung der Sicherheits- und Bedrohungslage sowie der strukturellen Konfliktursachen in Mali lediglich als Verschlusssache vor (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215). Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) bilanziert die deutsche und französische Politik in Mali und den angrenzenden Sahelstaaten vor diesem Hintergrund als „enttäuschend“. Angesichts der seit 2017 stark gestiegenen Intensität und Ausbreitung der Konflikte drohe Mali, „zum Negativbeispiel dafür zu werden, dass auch massives internationales Engagement in Form von VN- und EU- Missionen kaum Stabilisierungserfolge bringt“ (https://www.swp-berlin.org/pu blications/products/studien/2021S03_deutschland_frankreich_libyen_mali.pdf). Die Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) spricht angesichts der Putsche in Mali und Burkina Faso, des massiven Anstiegs der Gewalt, des unzureichenden Menschenrechtsschutzes sowie der politischen Verwerfungen zwischen Malis militärischer Übergangsregierung und ihren westlichen Partnern von einem „weitestgehende[n] Scheitern“ der Maßnahmen zur Stabilisierung und Friedensförderung in der Region (https://blog.prif.org/2022/ 09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-und-nig er-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregierung/). Ungeachtet dessen wurde im Zuge der Mandatsverlängerung der deutsche Beitrag zu MINUSMA nun auf 1 400 Soldaten aufgestockt. Das EUTM- Engagement der Bundeswehr in Mali wird bis auf eine Minimalpräsenz deutscher Soldaten zur fachlichen Beratung in Bamako eingestellt und der neue Schwerpunkt der deutschen Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der EU im Sahel auf Niger gelegt (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundestag-verlaengert-min usma-und-eutm-schwerpunkt-niger-5431548). Seit dem endgültigen Abzug der französischen Militäroperation „Barkhane“ aus Mali am 15. August 2022 hat sich die ohnehin prekäre Sicherheitslage in Mali für die deutschen Bundeswehrsoldaten weiter verschlechtert. Nachdem Deutscher Bundestag Drucksache 20/4270 20. Wahlperiode 03.11.2022 die niederländische Regierung die Bitte der Bundesregierung, den deutschen Militäreinsatz in Mali mittels Apache-Kampfhubschraubern zu sichern, unter Verweis auf die Sicherheitsrisiken durch die politischen Instabilität in Mali und die Unberechenbarkeit der malischen Übergangsregierung abgelehnt hat (https://www.defensie.nl/actueel/nieuws/2022/06/17/nederland-pakt-verantwoo rdelijkheid-om-vrijheid-veiligheid-en-welvaart-te-beschermen), werden für das deutsche Feldlager in Gao seit Mitte August 2022 lediglich temporär zwei bewaffnete leichte Mehrzweckhubschrauber des Typs MD500 von El Salvador zur Verfügung gestellt (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus24120660 3/Bundeswehr-in-Afrika-Regierung-vernachlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-M ali.html). Die Luftnahunterstützung zum Schutz deutscher Soldaten ist damit nicht mehr „durchgängig gewährleistet“, wie es im Einsatzmandat als Bedingung für die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an MINUSMA festgelegt ist (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie haben sich die diplomatischen Beziehungen der Bundesregierung zu der malischen Militärregierung in den letzten Monaten entwickelt?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitslage in Mali seit dem vollständigen Abzug der französischen Truppen entwickelt (https://www.spiegel.de/ausland/mali-frankreich-zieht-letzte-soldaten-ab- a-0ba4ab33-c0d6-4dc3-83d2-088aea466df4)?  3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein „ausreichendes Schutz- und Versorgungsniveau“ für die deutschen Soldaten gewährleistet (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8), und wenn ja, wie wird dieses sichergestellt? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus vor dem Hintergrund, dass bei Nichtvorliegen dieser Bedingung laut MINUSMA-Mandat „Maßnahmen zur Anpassung des deutschen Beitrags einzuleiten bis hin zur Beendigung des Einsatzes“ zu ergreifen sind (ebd.)?  4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Wegfall der französischen Kampfhubschrauber die Luftnahunterstützung zum Schutz Soldaten „durchgängig gewährleistet“ (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8), vor dem Hintergrund, dass die Niederlande mit Verweis auf die politische Instabilität in Mali und die Unberechenbarkeit der malischen Übergangsregierung die Anfrage der Bundesregierung, den deutschen Militäreinsatz in Mali mittels Apache-Kampfhubschraubern zu sichern, abgesagt hat (https://www.defensie.nl/actueel/nieuws/2022/06/17/nederland-pakt-verant woordelijkheid-om-vrijheid-veiligheid-en-welvaart-te-beschermen) und für das deutsche Feldlager in Gao seit Mitte August 2022 lediglich zwei bewaffnete leichte Mehrzweckhubschrauber des Typs MD500 von El Salvador gestellt werden, die nur temporär und nicht durchgängig zur Verfügung stehen (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241206603/Bun deswehr-in-Afrika-Regierung-vernachlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-Mal i.html)? Wenn ja, wie wird dies sichergestellt? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?  5. Ist der Deutsche Bundestag aus Sicht der Bundesregierung mandatsgemäß „zeitnah“ über die Entwicklung des Versorgungs- und Schutzniveaus unterrichtet worden (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8) vor dem Hintergrund, dass die Mitteilung über die Luftnahunterstützung für das deutsche Feldlager in Gao erst auf Nachfrage im Verteidigungsausschuss erfolgt sein soll (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241206603/Bundes wehr-in-Afrika-Regierung-vernachlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-Mal i.html), und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?  6. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von MINUSMA eingeleitete Prüfung der potenziellen Risiken, die sich aus dem Abzug der Barkhane-Mission für die Sicherheit der MINUSMA-Mission ergeben, welche Risiken wurden dabei identifiziert, welche Maßnahmen zu ihrer Reduzierung empfohlen und bereits umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (https://minusma.unmissions.org/sites/default/files/n2236094eng.pdf; S. 9)?  7. Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Frankreich außerdem Großbritannien, Schweden oder die Niederlande ihren Rückzug aus MINUSMA angekündigt bzw. eingeleitet (https://www.z eit.de/politik/ausland/2022-09/bundeswehr-mali-einsatz- wehrbeauftragtehogl), und welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Sicherheitslage in Mali vor dem Hintergrund, dass Mali laut Bundesregierung auf Unterstützung durch internationale Partner unter anderem zur Schaffung von Frieden im Inneren und Stabilität angewiesen ist (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 6 bis 7)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf die deutsche Militärpräsenz vor Ort?  8. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen MINUSMA und EUTM mit der malischen Putschregierung sowie das Agieren der malischen Putschregierung auf die Bewegungsfreiheit deutscher Soldaten sowie notwendige Maßnahmen für den Schutz dieser in den letzten Monaten (Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)?  9. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückzug Malis aus der gemeinsamen Eingreiftruppe der „G5-Sahel-Staaten“ auf die Sicherheitslage in der Region, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf das deutsche Engagement (https:// www.dw.com/de/mali-steigt-aus-g5-sahel-truppe-aus/a-61808825)? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für den Rückzug Malis aus der gemeinsamen Eingreiftruppe der „G5-Sahel- Staaten“ vor dem Hintergrund, dass die malische Militärregierung „Manöver eines Staates außerhalb der Region“ für die Verhinderung der Übertragung der Präsidentschaft der Gruppe auf Mali verantwortlich macht (https://www.dw.com/de/mali-steigt-aus-g5-sahel-truppe-aus/a-6180 8825)? 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die konkreten Inhalte der von dem malischen Interimspremierminister Abdoulaye Maïga erhobene Forderung nach einer Anpassung der MINUSMA an die aktuelle Lage (Unterrichtung des Parlaments (UdP) 39/2022, S. 12)? 12. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die malische Putschregierung der Bundeswehr zum wiederholten Mal Überflugrechte verweigert, und welche Auswirkungen hat dies auf Planbarkeit und Zuverlässigkeit der Flüge zur Personalrotation, die zivilen und militärischen Fracht- und Versorgungsflüge und die Sicherheit der Soldaten (https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/mali-einsatz-ausgesetzt-10 1.html) vor dem Hintergrund, dass es dadurch in der Vergangenheit zu Unterbrechungen der Rettungskette gekommen ist (https://www.sueddeutsch e.de/politik/bundeswehr-mali-einsatz-debatte-1.5659265)? 13. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es das Recht Malis ist, die Ein- und Ausreise bewaffneter Kräfte und Angehöriger bewaffneter Streitkräfte zu überwachen und einzuschränken (https://w ww.imi-online.de/2022/07/15/erste-einschaetzung-zum-eklat-in-mali/)? 14. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich westliche Streitkräfte und deren lokale Verbündete durch ein komplexes Netzwerk internationaler Truppenkontingente, grenzüberschreitender Militäroperationen und multilateraler Einsatzformationen eine grenzüberschreitende Mobilität erschlossen haben, die eben jene Souveränität und Stabilität Malis gefährdet, die vorgeblich Ziel des UN-Einsatzes ist (https://www.heise.de/tp/feat ures/Mali-Ende-einer-gescheiterten-Militaerpraesenz-7224003.html?seit e=all), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 15. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang der malischen Putschregierung mit Berichten über Menschenrechtsverletzungen durch Regierungs- oder regierungsfreundliche Kräfte, und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die malische Putschregierung der seitens der Bundesregierung vorgetragenen Forderung nach Aufklärung nachgekommen (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)? 16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ergebnis der von MINUSMA in der Vergangenheit eingeleiteten Untersuchungen über mutmaßlich von staatlichen Sicherheitskräften verübte Menschenrechtsverletzungen (bitte möglichst ausführlich darstellen)? 17. Wie viele Verdachtsfälle von Menschenrechtsverstößen durch malische Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der malischen Justiz bzw. Militärjustiz zu a) Ermittlungen, b) Anklage, c) Verurteilungen geführt? 18. Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse über die mutmaßlichen Verbrechen der malischen Sicherheitskräfte an der malischen Zivilbevölkerung vor, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Aufklärung ergriffen (Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)? 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das malische Militär laut Vierteljahresbericht der UN-Mission MINUSMA unter Beteiligung von „ausländischem Militärpersonal“ am 19. April 2022 bei einer Razzia in der Kleinstadt Hombori 50 Zivilisten getötet und 500 Menschen gefangen genommen haben soll, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem mutmaßlich von der malischen Regierung begangenen Massaker mit Blick auf die Fortführung der Beteiligung der Bundeswehr an den Militäreinsätzen in Mali (https://www.tagesschau.de/a usland/afrika/mali-kaempfe-flucht-101.html)? 20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an dem mutmaßlichen Massaker in Hombori malische Sicherheitskräfte beteiligt waren, die in der Vergangenheit von Kräften von EUTM Mali oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet worden sind, oder dass sie Fahrzeuge oder Infrastruktur genutzt haben, die von internationalen Partnern gestellt worden sind, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um Informationen über eine etwaige Beteiligung malischer Sicherheitskräfte, die in der Vergangenheit von Kräften von EUTM Mali oder EUCAP Sahel Mali ausgebildet worden sind, zu sammeln? 21. Wie viele Angehörige der malischen Streit- und Sicherheitskräfte, die im Rahmen von EUTM Mali ausgebildet wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewaffneten islamistischen Gruppierungen übergelaufen, und welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um dies zu verhindern? 22. Wie viele Angehörige der malischen Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde, die im Rahmen von EUCAP Sahel Mali ausgebildet wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewaffneten islamistischen Gruppierungen übergelaufen und welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um dies zu verhindern? 23. Wie viele Zivilisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 im Mali-Konflikt ums Leben gekommen (bitte nach Jahren, für 2022 bis zum aktuellsten Stichtag, auflisten)? 24. Wie viele Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 durch malische Sicherheitskräfte getötet (bitte nach Jahren, für 2022 bis zum aktuellsten Stichtag, auflisten)? 25. Kommt nach Auffassung der Bundesregierung die malische Militärregierung der Aufforderung der Bundesregierung nach Aufklärung und Strafverfolgung in allen begründeten Verdachtsfällen von Menschenrechtsverletzungen ausreichend nach (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/2215), und wenn ja, wie geschieht dies, und wenn nein, warum nicht? 26. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17b auf Bundestagsdrucksache 20/2215 so zu verstehen, dass a) die Bundesregierung nicht ausschließen kann, dass MINUSMA Einsätze koordiniert bzw. unterstützt hat, die in Menschenrechtsverletzungen oder Tötungen von Zivilisten resultierten oder b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen will? 27. Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Pressefreiheit in Mali zunehmend eingeschränkt ist (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/2215), und wie hat sich die Situation mit Blick auf die Pressefreiheit in den letzten Monaten entwickelt? 28. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von EUTM Mali von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß EU Ratsbeschluss vom 23. März 2020 (2020/434/GASP) zum Zwecke der Verbesserung der operativen Fähigkeit der malischen Streitkräfte und der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel und den nationalen Streitkräfte u. a. Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene zur Verfügung stellen, damit die EUTM Mali in der Lage ist, die Tätigkeiten der malischen Streitkräfte zu verfolgen und ihre Leistung und ihr Verhalten auch im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu überwachen, vor dem Hintergrund, dass dies angesichts der fehlenden Gewährleistung des dafür erforderlichen Schutz- und Versorgungsniveaus nicht möglich gewesen sei (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/2215), und hat EUTM Mali inzwischen Mittel und Zugänge, „um Wirkung und Effekte der eigenen Trainingsmaßnahmen beobachten und systematisch erfassen zu können“ (https://www.swp-berlin.org/publications/products/fach publikationen/MTA-KA01_2022_Tull_Mali_Gibt_es_noch_Zukunftspers pektiven_f%C3%BCr_die_Intervention.pdf), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 29. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des deutschen Militäreinsatzes in Mali vor dem Hintergrund, dass sich seit 2015 die Sicherheits- und Bedrohungslage in Mali stetig verschlechtert hat (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus vor dem Hintergrund, dass laut Bundesregierung die Entwicklung der Sicherheitslage und das Verhalten der malischen Sicherheitskräfte ein zentraler Faktor bei der Bewertung des Erfolgs bzw. Misserfolgs der Missionen darstellt und für die Entscheidungen der Bundesregierung maßgeblich sind (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)? 30. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang bei der Bewertung des Erfolgs des deutschen Militäreinsatzes bzw. von MINUSMA durch die Bundesregierung dem Umstand zu, dass infolge der Intensivierung der Aktivitäten der malischen Streitkräfte mehr Zivilisten als jemals zuvor getötet oder verletzt worden sind und sich die Sicherheitslage in mehreren Regionen erneut verschlechtert hat (vgl. Quartalsbericht MINUSMA, https://min usma.unmissions.org/sites/default/files/n2236094eng.pdf, insbesondere S. 7 und S. 10)? Wie viele Menschenrechtsverletzungen und Massaker kann das malische Militär nach Ansicht der Bundesregierung noch begehen, ehe die Bundesregierung den Bundeswehreinsatz für gescheitert erklärt? 31. Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung dem Umstand zu, dass die meisten von MINUSMA im Quartalsbericht vom Juni 2022 erfassten Menschenrechtsverletzungen von staatlichen Kräften bzw. von Justizbehörden begangen worden sind (S. 11 f.), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf den Bundeswehreinsatz? 32. Hat sich nach Auffassung der Bundeswehr die Warnung renommierter Institutionen wie der International Crisis Group aus dem Jahr 2015 bewahrheitet, dass die vielfältigen Probleme in Mali nicht dadurch gelöst, sondern vielleicht sogar verschärft würden, die Region einfach weiter zu militarisieren (https://www.crisisgroup.org/africa/west-africa/niger/central-sahel-p erfect-sandstorm), vor dem Hintergrund der Einschätzung der dramatischen Entwicklung der Sicherheits- und Bedrohungslage sowie des Fortbestehens der strukturellen Konfliktursachen in Mali durch die Bundesregierung (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)? 33. Inwiefern kann die Bundesregierung, angesichts der Putsche in Mali und Burkina Faso, des massiven Anstiegs der Gewalt, des unzureichenden Menschenrechtsschutzes sowie der politischen Verwerfungen zwischen Malis militärischer Übergangsregierung und ihren westlichen Partnern, die Einschätzung der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung und Friedensförderung in der Region weitestgehend gescheitert sind (https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2021S03_ deutschland_frankreich_libyen_mali.pdf) ? 34. Worin besteht die regionalpolitische, sicherheitspolitische und VN- politische Zielsetzung der Bundesregierung mit Blick auf die Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA (Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/2215), und inwieweit trifft es zu, dass diese wenig mit dem Ziel „Stabilisierung vor Ort“ zu tun hatte, sondern vielmehr dazu diente, die „deutsche Bereitschaft zu unterstreichen, internationale Verantwortung zu übernehmen“ (https://www.swp-berlin.org/publications/products/studie n/2021S03_deutschland_frankreich_libyen_mali.pdf)? 35. Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung weder für Mali noch für Niger bisher länderspezifische politische Gesamtstrategien formuliert wurden, die das Ziel der Förderung nachhaltigen Friedens operationalisieren (https://blog.prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutsche n-engagement-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-b undesregierung/), und wenn ja, warum nicht, und wenn nein, worin bestehen diese? 36. Inwiefern kann die Bundesregierung die Einschätzung der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) bestätigen, dass das deutsche Regierungshandeln in Mali und Niger die in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ formulierten prozeduralen und inhaltlichen Ziele nur unzureichend umsetzt, vor dem Hintergrund, dass hiernach sowohl Defizite im Bereich der ressortübergreifenden Generierung und Bereitstellung von (Kontext-)Wissen, einschließlich zur Frühwarnung, sowie in der ressortgemeinsamen Evaluierung bestehen als auch die vorliegenden offiziellen Dokumente, die die Ziele und Strategien der Bundesregierung zusammenfassen, nur teilweise die in den Leitlinien festgeschriebenen inhaltlichen Prinzipien widerspiegeln (https://blog. prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutschen-engageme nt-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-bundesregier ung/), und die Bundesregierung für sich in Anspruch nimmt, im Zuge ihres Engagements in der Sahelregion gemäß der Leitlinien zu handeln (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8)? 37. Inwiefern kann die Bundesregierung die Einschätzung der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung bestätigen, dass das deutsche Engagement im Staatsaufbau die flächendeckende Stärkung staatlicher Justiz vernachlässigt (https://blog.prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-k ohaerenz-im-deutschen-engagement-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsem pfehlungen-fuer-die-bundesregierung/)? 38. Inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung das deutsche Engagement in Mali dem Handlungsprinzip 4 der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, nämlich dem Anspruch, das Primat der Politik und den Vorrang der Prävention zu verfolgen, gerecht (https://blog.prif.org/2022/09/08/friedenspolitische-kohaerenz-im-deutsche n-engagement-in-mali-und-niger-fuenf-handlungsempfehlungen-fuer-die-b undesregierung/)? 39. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an dem Bundeswehreinsatz in Mali im Rahmen von MINUSMA fest vor dem Hintergrund, dass angesichts der Verschlechterung der Sicherheits- und Bedrohungslage in Mali die Mandatsziele der Vergangenheit offensichtlich nicht erfüllt wurden (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/2215) und zunehmend Zweifel über das Vorliegen eines ausreichenden Schutz- und Versorgungsniveau für die deutschen Soldaten bestehen (https://www.welt.de/pol itik/deutschland/plus241206603/Bundeswehr-in-Afrika-Regierung-vernac hlaessigt-Schutz-der-Soldaten-in-Mali.html)? 40. Lehnt die Bundesregierung einen Abzug der Bundeswehr auch deshalb ab, dass Deutschland „vor allem Russland nicht auch noch diese Region überlassen“ dürfe (https://www.n-tv.de/politik/Baerbock-haelt-Bundeswehr-Ab zug-aus-Mali-fuer-falsch-ueberlassen-wir-Region-damit-Russland-article2 3551955.html), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 41. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/2215 so zu verstehen, dass a) die deutsche Beteiligung an den Militärmissionen in Mali nicht durch geostrategische Überlegungen und die Konkurrenz mit Russland bestimmt wird oder b) die Bundesregierung die Frage unbeantwortet lassen will vor dem Hintergrund, dass in dem Mandatstext, auf den die Bundesregierung in ihrer Antwort verweist, keine Ausführungen im Sinne der Fragestellung zu der Bedeutung der Konkurrenz mit Russland für die deutsche Fortsetzung der Beteiligung an den Militärmissionen in Mali enthalten sind? 42. Aus welchen Gründen stockt nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzungsprozess des Friedensabkommens von Algier zuletzt seit Oktober 2021, und inwieweit verfolgt die malische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung den Friedensprozess entschlossen als wesentlichen Teil des Regierungsprogramms (Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/2215)? 43. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung des malischen Militärs, sich nicht dem internationalen Druck zu beugen und erst bis Ende 2024 Wahlen abzuhalten (https://www.tagesschau.de/ausland/mali-27 1.html), vor dem Hintergrund, dass für die Bundesregierung die zügige Rückkehr Malis zur demokratischen Ordnung prioritär ist (Bundestagsdrucksache 20/1761, S. 8), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? 44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Präsenz russischer Sicherheitskräfte und russischen militärischen Materials sowie von Angehörigen der Wagner-Söldnergruppe in Mali nach dem französischen Truppenabzug entwickelt vor dem Hintergrund, dass Bundeswehrsoldaten Stunden nach dem Ende des französischen Einsatzes russische Soldaten auf dem Flughafen Gao gesehen haben wollen (https://www.spiegel.de/ausland/mal i-bundeswehr-entdeckt-offenbar-russische-einsatzkraefte-auf-flughafen-a- 6a065216-ccba-48fd-a2ef-f4fdf3f421ad), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf die deutsche Beteiligung an den Militärmissionen in Mali? 45. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Maßnahmen aus der „Ertüchtigungsinitiative“ nun auch der malischen Militärregierung und/ oder russischen bewaffneten Kräften zugutekommen? Welche Vorkehrungen wurden seitens der Bundesregierung getroffen, um dies zu verhindern? 46. Seit wann und aus welchen die aktuelle politischen Lage betreffenden Gründen ist das operative Training der malischen Nationalgarde im Rahmen von EUCAP Sahel Mali ausgesetzt (https://www.auswaertiges-am t.de/de/aussenpolitik/europa/aussenpolitik/-/249558)? 47. Welche Ausbildungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putsch in Mali im Mai 2021 im Rahmen von EUCAP Sahel Mali durchgeführt? 48. Wie viele Einsatzkräfte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Rahmen von EUCAP Sahel Mali in Mali? Wie viele deutsche Polizeibeamte befinden sich derzeit im Rahmen von EUCAP Sahel Mali in Mali? 49. Plant die Bundesregierung, das operative Training der malischen Nationalgarde durch deutsche Polizeibeamte im Rahmen von EUCAP Sahel Mali wiederaufzunehmen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/eu ropa/aussenpolitik/-/249558), und wenn ja, welche Bedingungen müssen hierfür gegeben sein, und wenn nein, warum nicht? 50. Bestehen seitens der Bundesregierungen Überlegungen oder Pläne für einen möglichen Abzug der an EUCAP Sahel Mali beteiligten deutschen Polizeibeamten, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 2. November 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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