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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Konvention gegen Streumunition

Auslegung und Umsetzung der Bestimmungen der Konvention gegen Streumunition, Vorlage eines Berichts, Entsorgung von Streumunition, Nutzung sogenannter &bdquo;intelligenter Streumunition&ldquo;, deutsche Position, Beurteilung alternativer Streumunition (Punktzielmunition), Medienberichte zur Investition staatlicher Fördergelder für die Riester-Rente über Fonds in die Produktion von Streumunition, ethisches Investment, Bemühungen um ein Protokoll zum Verbot von Antifahrzeugminen, Verhinderung ziviler Opfer<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/297216. 09. 2010

Umsetzung der Konvention gegen Streumunition

der Abgeordneten Agnes Malczak, Dr. Gerhard Schick, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Streumunition ist eine Terrorwaffe. Sie tötet unterschiedslos und hemmt auch noch Jahre nach ihrem Einsatz jegliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den betroffenen Gebieten. Die weit überwiegende Zahl der Opfer sind Zivilistinnen und Zivilisten. Noch heute gefährden Millionen nicht explodierter Minen und Streumunitionen die Bevölkerung vieler Staaten. Neben den vielen Todesopfern hat der Einsatz von Streumunition auch zur Folge, dass viele Menschen mit zum Teil schwersten Behinderungen nach einer Explosion leben müssen.

Das Inkrafttreten der Konvention gegen Streumunition am 1. August 2010 ist ein Meilenstein für den Schutz der Zivilbevölkerung vor dieser grausamen Waffe. Aus der Ratifikation der Konvention ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von umfassenden Verpflichtungen zur Umsetzung des Verbotes des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition.

Hierzu gehört, in allen relevanten Bereichen dafür Sorge zu tragen, dass die Ziele der Konvention nicht unterlaufen werden. Dies schließt insbesondere den Finanzsektor mit ein.

Am 29. August 2010 berichtete jedoch das ARD-Magazin Monitor, dass Gelder aus Riester-Fonds auch in Beteiligungen an Unternehmen, die international geächtete Streumunition herstellen, geflossen sind. Auch ist die Haltung und der Umgang der Bundesregierung mit sogenannter alternativer Streumunition bzw. Punktzielmunition unklar. Somit wirft die Umsetzung der Konvention gegen Streumunition zahlreiche Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welchen genauen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Vernichtung und Entsorgung der Streumunition vor?

2

Verläuft die Vernichtung und Zerstörung reibungslos? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Gibt es im Zeitplan Margen für Störungen, die zu Verzögerungen führen?

4

Wann, wo und von wem wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt Streumunition eingesetzt?

5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 (Aufklärung von Zivilistinnen und Zivilisten, Aufräumen von Gebieten, in denen Streumunition eingesetzt wurde, etc.)?

6

In welcher Größenordnung stellt die Bundesregierung Hilfe und Unterstützung für Streubombenopfer bereit? Inwieweit geht sie dabei alters- und gendersensibel vor?

7

Welchen Ländern und in jeweils welchem Umfang gewährt die Bundesregierung Hilfe bei der Erfüllung der Aufgaben aus der Konvention?

8

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um in betroffenen Ländern die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu unterstützen?

9

Welche Initiativen werden gemäß Artikel 21 der Konvention unternommen, um Bündnispartner vom Einsatz abzuhalten und von der Unterzeichnung der Konvention zu überzeugen?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegenüber Bündnispartnern, die nicht bereit sind, sich an die Oslo-Konvention zu halten?

11

Plant die Bundesregierung, den Bericht über den Fortschritt und die Umsetzungspläne zur Erfüllung der sich aus der Konvention ergebenen Verpflichtungen (Artikel 7) auch gleichzeitig dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine Anlaufstelle, die sich mit der Sorge um Streubombenopfer befasst? Wenn ja, wer ist hierfür zuständig?

12

Was ist der aktuelle Stand der im Jahresabrüstungsbericht 2009 (S. 8) angekündigten Bemühungen der Bundesregierung, auf ein Protokoll zum Verbot von Antifahrzeugminen hinzuwirken?

13

Wie garantiert die Bundesregierung, dass beim Einsatz von wirkzeitbegrenzten Antifahrzeugminen zivile Opfer ausgeschlossen sind? Welche Einsatzregeln gibt es hierzu?

14

Präferiert die Bundesregierung eine enge Auslegung der Konvention oder eine weite, wonach Hersteller von alternativer Streumunition die Konvention unterlaufen können, da sie gemäß Artikel 2 Absatz 2 keine Streumunition im Sinne der Konvention herstellen?

15

Wie beantwortet die Bundesregierung die völkerrechtlich umstrittene Frage, ob die sogenannte alternative Streumunition eine Waffe ist, die zuverlässig zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden kann?

16

Wie (mit welchen Maßnahmen), wann und mit welchem Resultat hat die Bundesregierung diese Frage überprüft?

17

Zählt die Bundesregierung mit Suchköpfen ausgestattete, sogenannte Punktzielmunition zur Streumunition?

18

Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung in ihrer Haltung gegenüber sogenannter intelligenter Streumunition daraus, dass in Herstellerangaben die Einsatzfähigkeit besonders in urbanen Gebieten hervorgehoben wird?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, sogenannte intelligente Streumunition weiter zu nutzen?

20

Wird in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin alternative Streumunition (Punktzielmunition) getestet? Wenn ja, werden diese Testergebnisse öffentlich gemacht? Wenn ja, wann?

21

Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einem Investitionsverbot, und wie begründet sie diese?

22

Teilt die Bundesregierung die Interpretation, dass das Verbot der Unterstützung des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition jegliche Form von Unterstützung umfasst, also auch Investitionen in Firmen, die Streumunition in ihrem Portfolio haben? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für Fragen des ethischen Investments?

23

Beinhaltet das im Kriegswaffenkontrollgesetz enthaltene Förderungsverbot von Entwicklung, Produktion und Handel von Streumunition aus Sicht der Bundesregierung auch ein Investitionsverbot?

24

Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese Gesetzeslücke im Sinne einer effektiven Umsetzung des Verbotes von Streumunition zu schließen?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung staatlicher Fördergelder für die Riester-Rente für Investitionen in Unternehmen, die Streumunition herstellen?

26

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Medienberichten, nach denen Gelder der staatlichen Förderung für die Riester-Rente über Fonds auch in die Herstellung von Streumunition investiert werden?

27

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Offenlegung der Verflechtungen von Firmenbeteiligungen, damit sich Bürgerinnen und Bürger transparenter und umfassender informieren können?

28

Auf Grundlage welcher Informationen und durch welches Prüfungsverfahren kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass das amerikanische Unternehmen L3-Communications, von dem das Bundesministerium des Innern Körperscanner erwerben will, keine Streumunition herstellt?

29

Unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Bundesregierung international anerkannten Normen des ethischen und nachhaltigen Investments? Wenn ja, welchen?

30

Kann die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Antwort auf die Kleine Anfrage „Nachhaltigkeit bei der Anlagestrategie der öffentlichen Hand“ (Bundestagsdrucksache 16/12018) – ausschließen, dass über das ERP-Sondervermögen (ERP = Europäisches Wiederaufbauprogramm „Marshallplan“), Bundeseisenbahnvermögen, den Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, die Versorgungsrücklage, den Versorgungsfonds, das Kinderbetreuungs-Sondervermögen, die Postbeamtenversorgungskasse sowie Anlagen in den Sozialversicherungen öffentliche Gelder aus Deutschland in Unternehmen investiert sind, die Streumunition herstellen? Wenn ja, wie wird das bei den jeweiligen Institutionen sichergestellt? Wenn nein, hält die Bundesregierung eine Investition öffentlicher Gelder in solche Unternehmen angesichts der Konvention gegen Streumunition für vertretbar?

31

Wie beurteilt es die Bundesregierung, wenn Fonds, die neben ökonomischen auch ethische, soziale oder ökologische Anlagekriterien berücksichtigen (sogenanntes nachhaltiges oder ethisches Investment) eine Investition in Unternehmen, die Streumunition herstellen oder vertreiben, nicht ausschließen können? Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Mindeststandards für ethisches oder nachhaltiges Investment für erforderlich?

Berlin, den 16. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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