Konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des Startchancen-Programms
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages das „Startchancen-Programm“ für mehr Chancengleichheit in der Bildung vereinbart. Es soll eines der wichtigsten bildungspolitischen Projekte der Koalition sein. Allerdings scheint der Start dieses Programms erst in weiter Ferne (Schuljahr 2024/2025) zu erfolgen.
Ziel des Programms sei es, sozioökonomisch benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Hierzu sollen 4 000 Schulen mit einem hohen Anteil benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders gefördert werden. Darüber hinaus sollen 4 000 Schulen, die sich in benachteiligten Regionen und Quartieren befinden, vom Bund dauerhaft zusätzliche Stellen für die schulische Sozialarbeit erhalten. Laut Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages finden derzeit Bund-Länder-Verhandlungen zur Klärung fachlicher Fragen statt (vgl. Ausschussdrucksache 20(8)1919). Auch wenn der Bericht auf Programmstruktur und Programminhalt, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie den Zeitplan eingeht, bleiben dennoch eine Reihe von Fragen insbesondere zur Finanzierung offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Für welchen Zeitraum sind die weiterführenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sowie der vertiefte fachliche Austausch mit den Ländern und der Wissenschaft zur Konkretisierung des Konzeptes zum Startchancenprogramm vorgesehen, und gibt es einen Zeitplan?
Mit welchem Finanzvolumen soll das Startchancen-Programm insgesamt ausgestattet werden? Werden die Mittel über die zehn Jahre Laufzeit gleichmäßig verteilt werden, oder ist eine Steigerung und/oder Absenkung vorgesehen?
Mit welchen Finanzmitteln, aus welchen Einzelplänen und mit welcher Höhe sollen die drei Säulen jeweils vom Bund ausgestattet werden? Welchen Anteil sollen hierbei die Länder aus welchen Mitteln und in welcher Höhe jeweils tragen?
Aus welchen Gründen steht das Startchancen-Programm unter Haushaltsvorbehalt? Sieht die Bundesregierung die Gefahr der Ausfinanzierung des Startchancen-Programms angesichts der derzeitigen Krisenlage?
Plant die Bundesregierung bereits bestehende bundesfinanzierte Projekte zugunsten des Startchancen-Programms zu integrieren, zugunsten dieses Programms zu streichen oder nicht weiter zu verlängern, und wenn ja, welche bereits laufende Projekte betrifft das?
Welche konkreten Bildungsinvestitionen in die Bildungsinfrastruktur und mit welchem Finanzvolumen sollen im Rahmen des Startchancen-Programms getätigt werden?
Ist vorgesehen, dass mit dem Startchancenprogramm auch zusätzliche Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher finanziert werden sollen, und wenn ja, in welchem Umfang? Ist vorgesehen, dass diese Stellen von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, oder werden die Länder alleine in der Verantwortung stehen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen die Bildungsinvestitionen in die Bildungsinfrastruktur getätigt werden?
Plant die Bundesregierung das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, welches 2025 mit Abschluss letzter Maßnahmen endet, zu verlängern, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, ein Sondervermögen auf der Basis eines Zehnjahresplans zur Sanierung aller Schulgebäude nach den neusten pädagogischen und klimaneutralen Kriterien und zur Schaffung von zeitgemäßen Lernumgebungen einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Bundesmittel nach dem Königsteiner Schlüssel an die Länder zu verteilen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Nach welchen Kriterien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulen, die an dem Programm teilnehmen können, ausgesucht werden? Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang „Schule mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler“ und „Schulen in herausfordernder Lage“ konkret definiert werden?
Plant die Bundesregierung, bei der Festlegung dieser Kriterien diese auch an verschiedenen Belastungsindikatoren wie beispielsweise dem Anteil der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Schülerinnen und Schüler einer Schule, dem Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, dem Anteil an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, der Arbeitslosenquote im Quartier und der Platzdichte von Kindertageseinrichtungen auszurichten, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche weiteren Belastungsindikatoren plant die Bundesregierung zu berücksichtigen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, bei der Festlegung der Kriterien zur Auswahl der zu beteiligenden Schulen Gewerkschaften, Eltern- und Schüler- und Schülerinnenverbände und Jugendhilfeeinrichtungen beispielsweise über einen Beirat zu beteiligen?
Welchen Anteil sollen berufsbildende und allgemeinbildende Schulen an dem Programm einnehmen? Inwiefern wird ein Schwerpunkt auf eine bestimmte Schulform gelegt werden?
Plant die Bundesregierung, das Startchancen-Programm perspektivisch zu erweitern und mehr als die geplanten 4 000 Schulen an dem Projekt teilhaben zu lassen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Investitionen sollen mit den Mitteln aus Säule I (Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren) getätigt werden können (bitte die einzelnen Investitionsmöglichkeiten auflisten)? Wie wird das Antragsstellungsverfahren ausgestaltet sein?
Welche konkreten Investitionen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Mitteln aus Säule II (Chancenbudget) getätigt werden können (bitte die einzelnen Investitionsmöglichkeiten auflisten)? Wie wird das Antragsstellungsverfahren ausgestaltet sein?
Wie hoch soll das Chancenbudget pro Schule ausfallen?
Können mit dem Chancenbudget auch pädagogische Fachkräfte finanziert werden?
Wie hoch soll das in Säule III vorgesehene Förderprogramm zur Stärkung der Schulsozialarbeit ausfallen? Welche Bundesministerien werden inhaltlich und finanziell daran beteiligt sein und in welchem Umfang? Welchen Anteil sollen hierbei die Länder und Kommunen tragen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, inwiefern die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Berufsorientierung als übergreifende Elemente bei der Konzeptionierung Berücksichtigung finden sollen?
Wann soll die Ausschreibung zur Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung erfolgen?