Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist eine der größten Behörden des Bundes. Im Gegensatz zur Deutschen Bahn AG, die sich von einer Behörde zu einem Unternehmen gewandelt hat, um Personen- und Gütertransporte effizienter zu organisieren, werden die Verwaltung, Instandsetzung, Regelung des Schiffsverkehrs und der Ausbau der Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (Bundeswasserstraßen) weiterhin durch eine Behörde organisiert und sind in der Hand des Bundes. Die WSV gliedert sich in sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, 39 Wasser- und Schifffahrtsämter und sieben Wasserstraßenneubauämter und hat rund 13 000 Beschäftigte (Stand: August 2009). Die Aufgaben, Struktur und Größe der WSV waren in den vergangenen Jahren Gegenstand von politischen Diskussionen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist festgelegt worden, unnötige bürokratische Hindernisse für die Schifffahrt zu beseitigen und ein Gesetz zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorzulegen (S. 40). Die letzte Personalbedarfsermittlung für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde im Jahr 2001 durchgeführt (Bundestagsdrucksache 17/2398, S. 17).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche sind die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP erwähnten unnötigen bürokratischen Hindernisse für die Schifffahrt, die beseitigt werden sollen, und warum ist eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung notwendig?
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit welchen Aufgaben beschäftigt, und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in den letzten zehn Jahren in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Direktionen und Ämtern sowie Zentralaufgaben und Aufgaben für die jeweiligen Wasserstraßen)?
Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen auf den Bundeswasserstraßen in den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Wasser- und Schifffahrtsämter, und wie hat sich das Verkehrsaufkommen in der Zuständigkeit der einzelnen Ämter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Direktion, Amt und Wasserstraße)?
Wie hoch ist der Anteil des Verkehrsaufkommens auf Wasserstraßen im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen auf Schiene, Straße und in der Luft, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Wasserstraßen?
Welche Entwicklungen sind innerhalb der letzten zehn Jahre festzustellen?
Wie viele vom Bund Beschäftigte sind in den übrigen, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angegliederten Behörden, tätig (insbesondere Kraftfahrt-Bundesamt, Luftfahrt-Bundesamt, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bundesamt für Güterverkehr, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen, Bundesanstalt für Wasserbau, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)?
Welche Aufgaben übernehmen die sieben Wasserstraßenneubauämter derzeit, welche Projekte sind durch die Ämter in Helmstedt, Datteln, Aschaffenburg, Berlin, Magdeburg, Heidelberg und Hannover in den letzten zehn Jahren angegangen und auch umgesetzt worden, und wie viele Mitarbeiter sind in den einzelnen Neubauämtern und mit welchen Arbeiten (Neubauten, Ausbauten, Unterhaltung) beschäftigt?
Welche Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden mit eigenem Personal oder in Regiebetrieb erfüllt, welche Aufgaben mit Hilfe von Unternehmen, und nach welchen Kriterien werden Unternehmen mit diesen Aufträgen betraut?
Wie hat sich der Anteil der von Unternehmen übernommenen Leistungen in den einzelnen Aufgabenbereichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und für welche Aufgabenfelder und mit welcher Begründung ist es erforderlich, Leistungen als Bund mit eigenem Personal zu erbringen?
Welche Aufgaben übernimmt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die dem Umweltschutz allgemein und dem Erhalt einer hohen ökologischen Qualität der Gewässer im speziellen dienen?
Welche Organisationseinheit ist mit diesen Aufgaben betraut?
Wie hat sich die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen durch die Einführung und Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verändert?
Welche organisatorischen und personellen Veränderungen haben sich dadurch ergeben?
Wie erfüllt die WSV ihre Aufgaben zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen?
Welche personellen und organisatorischen Veränderungen haben sich durch die neue Zuständigkeit des WSV bis heute ergeben, und welche sind geplant?
Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung des Priorisierungskonzeptes zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen (Bundestagsdrucksache 17/166)?
Inwieweit werden die Vorgaben für zukünftige Wasserstraßenbewirtschaftung des Leitfadens „Ökologische Neuorientierung der Bundeswasserstraßenbewirtschaftung“ des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2007 (insbesondere im Bezug auf Wasserrahmenrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Managementpläne der Natura-2000-Gebiete, Vogelschutzrichtlinie) von der Wasser- und Schifffahrtsbehörde umgesetzt?
Welche Dienststellen sind mit der Umsetzung betraut, und welche ökologischen Entwicklungsziele (bezüglich Gewässerstruktur, Fischfauna, Artenschutz) sind in welchem Zeitraum angestrebt?
Hat die Bundesregierung die Tätigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nach 1996/1997 noch einmal von Unternehmensberatern auf ihre Effizienz prüfen lassen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Form soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung umgesetzt werden, ist für diese Aufgabe eine Arbeitsgruppe zustande gekommen, wer ist ggf. Mitglied dieser Gruppe, und wann tagt sie?
Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, und gibt es bereits Zwischenergebnisse?
Welche Anzahl von Mitarbeitern ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Wahrnehmung der Aufgaben langfristig erforderlich, und ist eine aktuelle Personalbedarfsermittlung geplant, die der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Zielvorgabe dient, und wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Wasserstraßen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bundeswasserstraßennetz zu nehmen, und in welcher Weise ist die Bundesregierung mit diesem Ziel bislang zu welchen Zeitpunkten aktiv geworden?
Welche künftigen Träger dieser Gewässer hält die Bundesregierung für sinnvoll, und welche haushälterischen und rechtlichen Bedingungen sieht die Bundesregierung für die Übertragung als realistisch an?