Entwicklung der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland
der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ermöglicht die Mitbestimmung der Beschäftigten und ihren Gewerkschaften auch bei zentralen Unternehmensentscheidungen. Sie liefert somit nach Ansicht der Fragestellenden zumindest ein klein wenig Demokratie in der Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden von der Bundesregierung wissen, wie es aktuell um die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland steht und wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Hier soll auch der Kenntnisstand der Bundesregierung über die einschlägigen Studien erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In wie vielen Unternehmen und in welchem Anteil der Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitnehmervertreter entsprechend dem Drittelbeteiligungsgesetz im Aufsichtsrat vertreten (bitte, wenn möglich, Entwicklung der letzten 20 Jahre angeben und nach Bundesland aufschlüsseln)?
In wie vielen Unternehmen und in welchem Anteil der Unternehmen mit 2 000 oder mehr Beschäftigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitnehmervertreter entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch im Aufsichtsrat vertreten (bitte, wenn möglich, Entwicklung der letzten 20 Jahre angeben und nach Bundesland aufschlüsseln)?
In wie vielen Unternehmen und in welchem Anteil der Unternehmen mit 1 000 oder mehr Beschäftigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitnehmervertreter entsprechend dem Montanmitbestimmungsgesetz im Aufsichtsrat paritätisch vertreten (bitte, wenn möglich, Entwicklung der letzten 20 Jahre angeben und nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb Unternehmen mit Verwaltungssitz in Deutschland trotz der entsprechenden Anzahl an Beschäftigten nicht oder nicht in vollem Maße durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitbestimmt sind (bitte Gründe nennen)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung zu den unterschiedlichen Gründen in Frage 4 bekannt (bitte auch nach Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz sowie Montanmitbestimmungsgesetz differenzieren und für die letzten 20 Jahre angeben)?
Wie viele Gerichtsprozesse und wie viele Gerichtsentscheidungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Drittelbeteiligungsgesetz, das Montanmitbestimmungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz in den letzten 20 Jahren gegeben (bitte jährlich nach Bundesland und Gesetz aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung einen Grund, die folgenden Ausnahmen der Unternehmensmitbestimmung beizubehalten (wenn ja, bitte begründen):
a) Rechtsformen GmbH & Co. KG sowie Kapitalgesellschaft und Co. KG,
b) fehlende Konzernzurechnung von Beschäftigten in Tochtergesellschaften im Drittelbeteiligungsgesetz,
c) Sonderregelungen für Tendenzunternehmen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Indikatoren in Unternehmen mit 500 Beschäftigten oder mehr mit Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat im Vergleich zu Unternehmen in derselben Größenklasse ohne Arbeitnehmervertretung in den letzten 20 Jahren im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt jährlich entwickelt:
a) Aktienrendite im Verhältnis zum Aktienwert,
b) Beschäftigung,
c) Investitionen,
d) Tarifbindung,
e) mittlere Bruttomonatsentgelte,
f) Anzahl der Auszubildenden und Ausbildungsplätze (absolute Anzahl und Ausbildungsquote),
g) Existenz eines Vorstandspostens für Personalangelegenheiten?
Wie hat sich die durchschnittliche Produktivität in Unternehmen mit mitbestimmtem Aufsichtsrat im Vergleich zu Unternehmen ohne Unternehmensmitbestimmung in derselben Größenklasse in den letzten 20 Jahren jeweils entwickelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Kündigungen und den Anteil der Kündigungen im Verhältnis zu bestehenden Arbeitsplätzen in Rezessionszeiten in Unternehmen mit mitbestimmtem Aufsichtsrat im Vergleich zu Unternehmen ohne Unternehmensmitbestimmung in den gleichen Größenklassen (konkret für die Rezessionen im vierten Quartal 2002 bis zum ersten Quartal 2003, im zweiten Quartal 2008 bis zum ersten Quartal 2009, vom vierten Quartal 2012 bis zum ersten Quartal 2013 und ab dem ersten Quartal 2020 bis heute)?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung durch Absenkung nachfolgender Schwellenwerte, und wenn nein, welcher Grund spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen:
a) im Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte anstatt der bisherigen 500 Beschäftigten,
b) im Mitbestimmungsgesetz auf 1 000 Beschäftigte anstatt der bisherigen 2 000 Beschäftigten?
Kennt die Bundesregierung den Vorschlag der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi, den Schwellenwert für paritätische Mitbestimmung im Unternehmensmitbestimmungsgesetz abzusenken, um die paritätische Mitbestimmung auszuweiten, hat sie hierzu eine Position, und wie lautet diese (Quelle: https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-klare-woerter-bei-der-aufsichtsrate-konferenz-42749.htm)?
Welche Empfehlungen der wissenschaftlichen Mitglieder, der Arbeitnehmervertreter beziehungsweise der Unternehmensvertreter der Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung (Biedenkopf-Kommission), die im Jahr 2006 ihren Abschlussbericht präsentiert hat, wurden gesetzlich umgesetzt und welche nicht?