Realisierung der zweiten Staffel von Projekten nach dem A-Modell bei Bundesfernstraßen
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei den Betreibermodellen für den mehrstufigen Autobahnausbau (A-Modell), die den Haushaltsgesetzgeber für 30 Jahre binden, ist auf größtmögliche Transparenz zu achten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Projekte sind im Rahmen der zweiten Staffel der A-Modell-/PPP-Projekte (PPP – Public Private Partnership) nach aktuellem Stand geplant?
Wie ist der Stand der Vorbereitung bzw. des Vergabeverfahrens und wie ist die weitere Planung für die Durchführung der Vergabe bei den A-Modell-/PPP-Projekten auf der A 8 (Bayern, 2. Abschnitt) und der A 9 (Thüringen)?
Welche Vergütungsmechanismen werden nach derzeitigem Planungsstand bei den geplanten weiteren A-Modell-Projekten (einschließlich A 8, 2. Abschnitt und A 9) angewendet?
Welche Leistungsbestandteile sollen nach derzeitigem Planungsstand bei den weiteren A-Modell-Projekten einbezogen werden?
Sind oder werden im Rahmen der zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Vor- und Nachteile des Einbezugs der Bereiche „Lärmschutzwände“ und „Beschilderung“ ausgewertet?
Welcher Anteil (Prozentzahl) des Autobahnnetzes wird von den bisher vergebenen vier A-Modell-Projekten, den in der Vergabephase befindlichen A-Modell-Projekten (A 9 und A 8 – 2. Bauabschnitt) und den geplanten weiteren A-Modell-Projekten abgedeckt?
Welcher Anteil an den zukünftigen Lkw-Mauteinnahmen wird bei Durchführung der oben genannten Projekte in den Jahren 2015, 2020 und 2025 durch Vergütungszahlungen bei diesen Projekten nach derzeitigen Prognosen gebunden sein?
Inwieweit wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verfolgt, welche internationalen Erfahrungen mit der Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten im Autobahnbau gesammelt werden?
Welche Bedeutung misst das BMVBS veröffentlichten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie wissenschaftlichen Analysen zur Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten bei, und inwieweit finden diese Anwendung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit dem A-Modell Vorhaben zu realisieren, die aufgrund von Haushalts- und Schuldenregeln durch eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln nicht realisierbar sind?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass beim A-Modell langfristige staatliche Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden, die sich der politischen Selbstbeschränkung durch Haushalts-/Schuldenregeln weitgehend entziehen?
Inwieweit trifft es zu, dass gemäß der Anfang Februar 2010 veröffentlichten Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ (ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft) Beratungsunternehmen bzw. einzelne Mitglieder eines Beratungskonsortiums bei anderen als den vom ausgeschriebenen Auftrag abgedeckten Projekten auch für Unternehmen (ggf. als Mitglieder von Konsortien) arbeiten dürfen, welche als Bieter (ggf. in Konsortien) bei den A-Modell-Projekten beteiligt sind?
Trifft es zu, dass ein im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ausgewähltes Beratungsunternehmen beispielsweise bei kommunalen PPP-Projekten ein Bauunternehmen beraten darf, welches als Bieter (ggf. im Rahmen eines Konsortiums) an den Ausschreibungsverfahren für die A-Modell-Projekte teilnimmt?
Inwieweit sieht das BMVBS bei der Leistungserbringung für die Anfang Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ das Problem, dass das beauftragte Beratungsunternehmen/-konsortium bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einem Fehlanreiz unterliegt, da lediglich bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die eine Vorteilhaftigkeit für PPP anzeigen, das Beratungsunternehmen/-konsortium die Leistungen bei der weiteren Vergabe-/Projektbetreuung erbringen kann?
Welche Maßnahmen werden vom BMBVS ergriffen, um dem aufgezeigten Fehlanreiz entgegenzuwirken?
Verfügt das BMVBS über das erforderliche eigene Know-how im ingenieurwissenschaftlichen, finanztechnischen und im betriebswirtschaftlichen Bereich, um die vom Beratungsunternehmen/-konsortium zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu überprüfen?
Wie viele Mitarbeiter des BMVBS (mit wie viel Projekt- und Berufserfahrung) sind in den zuständigen Organisationseinheiten des BMVBS tätig, um die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu prüfen?
Welche Regelungen sind im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung für die vom BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ vorgesehen, das Beratungsunternehmen/-konsortium zu vergüten/ kompensieren, wenn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anzeigen, dass keine Vorteilhaftigkeit für PPP vorliegt, und damit keine weiteren Beratungsleistungen bei der weiteren Vergabe-/Projektbetreuung durch das Beratungsunternehmen/-konsortium zu erbringen sind?
Inwieweit sind im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung für die vom BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Begleitung/ Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ Kündigungsrechte für das BMVBS vorgesehen, wenn die bisherigen Projekterfahrungen oder die Erfahrungen bei einem der ersten der geplanten weiteren A-Modell-Projekte anzeigen, dass die PPP-Projekte unwirtschaftlich sind?
Wird die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) bei der vom BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichten Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ bei der Auswahl der Auftragnehmer einbezogen, und welche Rolle kommt ihr dabei zu?
Werden die Leistungsbeschreibung sowie die weiteren der zur Angebotsabgabe eingeforderten Dokumente bei der vom BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichten Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ für Bundestagsabgeordnete und Bürger zugänglich gemacht, und wenn nicht, mit welcher Begründung?