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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten mit besonderer Schutzbedürftigkeit

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.11.2022

Aktualisiert

01.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/438810.11.2022

Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten mit besonderer Schutzbedürftigkeit

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind mehr als 967 000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet (Stand: 21. August 2022, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/08/ukraine_gefluechtete.html). Darunter befindet sich eine Vielzahl von Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit aufgrund einer Behinderung oder wegen Pflegebedürftigkeit. Gerade in den ersten Kriegswochen wurden in der Ukraine Einrichtungen und Unterkünfte für Menschen mit Behinderung evakuiert, wobei auch deutsche Verbände und Organisationen Unterstützung leisteten (https://www.mdr.de/religion/gefluechtete-ukraine-behinderungen-100.html; https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/kontaktstelle-fuer-gefluechtete-ukrainer-mit-behinderungen.html).

Nach Schätzungen der WHO leben rund 15 Prozent der Weltbevölkerung mit einer Behinderung, mehrere Millionen Menschen mit Behinderung sind auf der Flucht (https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/fluechtlingsschutz/fluechtlinge-mit-behinderung). Meist treffen Menschen mit Behinderungen die Folgen von Vertriebenwerden und einer strapaziösen Flucht besonders hart: Als ohnehin schon marginalisierte Gruppe laufen sie besonders Gefahr, Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung zu werden (vgl. ebd.). Weiter können die Aufnahmeländer – auch Deutschland – den heterogenen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen häufig nicht gerecht werden und angemessene Unterstützungsangebote fehlen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Position_16_Gefluechtete_mit_Behinderungen.pdf; https://www.dw.com/de/ukrainische-flüchtlinge-mit-behinderung-brauchen-besondere-hilfe/a-61636374).

Medienberichten zufolge sehen sich geflüchtete Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine nach ihrer Ankunft in Deutschland erheblichen Problemen ausgesetzt. So gibt es am Berliner Hauptbahnhof keine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen, Sammelunterkünfte sind nicht inklusiv ausgestaltet und die ohnehin schon überstrapazierten Betreuungsstrukturen kollabieren unter der hohen Anzahl von Geflüchteten (https://taz.de/Gefluechtete-aus-Ukraine-mit-Behinderung/!5843376/).

Als Reaktion darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit am 4. Mai 2022 unter Federführung des Deutschen Roten Kreuzes eine Bundeskontaktstelle für aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige geschaffen (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/kontaktstelle-fuer-gefluechtete-ukrainer-mit-behinderungen.html). Die Kontaktstelle stellt neben der Identifizierung der Unterstützungsbedarfe einerseits über eine Hotline und den Internetauftritt Informationen zum Thema Flucht/Behinderung/Pflegebedarf zur Verfügung und fungiert andererseits als Schaltstelle zwischen verschiedenen am Fluchtgeschehen beteiligten Akteuren und Initiativen (vgl. ebd., https://drk-wohlfahrt.de/bundeskontaktstelle/). Mit Errichtung der Bundeskontaktstelle wurden bei den Bundesländern Landeskoordinierungsstellen errichtet, die die Betroffenen in konkrete Unterbringungs- und Pflegeeinrichtungen vermitteln sollen.

An die Fragestellenden wurde von zivilgesellschaftlichen Akteuren jedoch herangetragen, dass insbesondere die Landeskoordinierungsstellen allenfalls defizitär arbeiteten. Eine Verteilung von z. B. in Berlin ankommenden Geflüchteten mit Behinderung in passende Angebote der anderen Länder sei wegen der nicht oder nur mangelhaft erfolgenden Meldung freier Kapazitäten durch die Landeskoordinierungsstellen nicht möglich. Weiterhin wurde als problematisch mitgeteilt, dass eine Identifizierung der besonderen Schutzbedürftigkeit häufig nicht oder zu spät erfolge.

Nach wie vor hat Deutschland nach Einschätzung der Fragestellenden kein geordnetes Identifizierungsverfahren für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen, wie es in Artikel 22 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) vorgesehen ist (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0033&from=DE). Nach Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie zählen zu den besonders vulnerablen Personen auch Menschen mit Behinderung. Die Umsetzungsfrist der EU-Aufnahmerichtlinie lief bereits am 20. Juli 2015 ab.

Die ehemalige Bundesregierung verwies hinsichtlich der Identifikation vulnerabler Personen auf die Zuständigkeit der Länder (https://dserver.bundestag.de/btd/19/116/1911666.pdf; https://www.baff-zentren.de/wp-content/uploads/2020/11/BAfF_Reader_Identifizierung.pdf, S. 21). Auf Bundesebene könnten jedoch aus Sicht der Fragestellenden ein einheitliches Konzept zur Identifizierung von Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit entwickelt und gesetzliche Mindeststandards festgelegt werden. So hat die derzeitige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entschieden, sie wolle „vulnerable Gruppen […] von Anfang an identifizieren und besonders unterstützen“ (vgl. Koalitionsvertrag der Bundesregierung, S. 140, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele zum Teil mit Hilfe deutscher Verbände oder Organisationen aus der Ukraine evakuierte ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit konnten bisher erfolgreich über die Bundeskontaktstelle in Angebote der stationären Pflege oder der Eingliederungshilfe in die Bundesländer vermittelt werden (bitte nach Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit differenzieren und jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele zum Teil mit Hilfe deutscher Verbände oder Organisationen aus der Ukraine evakuierte Drittstaatsangehörige mit Behinderung oder besonderer Pflegebedürftigkeit konnten bisher erfolgreich über die Bundeskontaktstelle in Angebote der stationären Pflege oder der Eingliederungshilfe in die Bundesländer vermittelt werden (bitte nach Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit differenzieren und jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie viele eigenständig aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die sich zum Zeitpunkt ihrer Anfrage an die Bundeskontaktstelle bereits in der Bundesrepublik Deutschland befunden haben, konnten in Angebote der stationären Pflege oder der Eingliederungshilfe in die Bundesländer vermittelt werden (bitte nach Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit differenzieren und jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)?

4

Wie viele eigenständig aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die sich zum Zeitpunkt ihrer Anfrage an die Bundeskontaktstelle bereits in der Bundesrepublik Deutschland befunden haben, konnten in Angebote der stationären Pflege oder der Eingliederungshilfe in die Bundesländer vermittelt werden (bitte nach Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit differenzieren und jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)?

5

An welche Ministerien sind die Landeskoordinierungsstellen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern strukturell angegliedert, und wie viele Mitarbeitende sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Landeskoordinierungsstellen angestellt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

6

Welche Kapazitäten in der stationären Pflege oder der Eingliederungshilfe wurden von den Landeskoordinierungsstellen an die Bundeskontaktstelle gemeldet (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

7

Werden behinderungs- und pflegebedürftigkeitsspezifische Schutzbedarfe nach Kenntnis der Bundesregierung an den Drehkreuzen für die Verteilung von Ukraine-Geflüchteten Berlin, Hannover und Cottbus systematisch identifiziert (https://www.tagesspiegel.de/berlin/cottbus-soll-weiteres-drehkreuz-fuer-ukraine-fluechtlinge-werden-4785289.html)?

8

Falls ja, wie werden die identifizierten behinderungs- und pflegebedürftigkeitsspezifischen Bedarfe im Rahmen des FREE Systems zur Verteilung auf die Bundesländer berücksichtigt (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/22060x-am-free-bericht-behoerdenspiegel.html?nn=282772)?

9

Wie werden Assistenzbedarfe von Menschen mit Behinderung (z. B. im Fall von gehörlosen, mobilitäts- oder sehbeeinträchtigten Menschen oder Personen mit kognitiver Beeinträchtigung) bei ihrer Beförderung von den Drehkreuzen für die Verteilung von Ukraine-Geflüchteten Berlin, Hannover und Cottbus an die Orte der Unterbringung berücksichtigt?

10

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, und wenn ja, welche, und falls nein, warum nicht?

11

Wie soll das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben, „vulnerable Gruppen […] von Anfang an [zu] identifizieren und besonders [zu] unterstützen“, in die Praxis umgesetzt werden?

Berlin, den 2. November 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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