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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Energiekonzept der Bundesregierung - Gebäudesektor

Schwerpunkt Sanierung des Gebäudebestands im Energiekonzept, Finanzierung, Maßnahmen und Programme zur Förderung der energetischen Sanierung, Einsparung von CO2, Sanierungsquote, Sanierungspflicht, Kennwerte für den Energieverbrauch, Änderungen im Steuerrecht und Mietrecht<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

20.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/299517. 09. 2010

Energiekonzept der Bundesregierung – Gebäudesektor

der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Stephan Kühn, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 6./7. September 2010 ihr „Energiekonzept – Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ basierend auf der Studie „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ vorgestellt. Zu Recht konstatiert das Energiekonzept der Bundesregierung die zentrale Schlüsselstellung des Gebäudebestandes zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Betreffend der Ausrichtung des Energiekonzepts und angesichts der Haushaltslage sowie Haushaltsplanung ergeben sich hinsichtlich des Konzepts der Bundesregierung einige Unklarheiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie setzt sich das auf Seite 5 des Energiekonzepts konstatierte Investitionsvolumen von 20 Mrd. Euro jährlich zusammen (bitte aufschlüsseln nach Bund, Bundesländern, Kommunen, private Investoren, Förder- und Marktanreizprogramme)?

2

Welche Summe entfällt auf den zentralen Schwerpunkt der Sanierung des Gebäudebestandes, wie soll diese finanziert werden, und aus welchen Förder- und Marktanreizprogrammen setzt sich diese zusammen?

3

Wird die Bundesregierung eine transparente Kennzeichnung des Energieverbrauchs, wie auf Seite 12 des Energiekonzepts angekündigt, auch für den Gebäudebestand per Gebäudeenergieausweise verbindlich machen und somit die Rolle von Mietern im Gebäudebestand deutlich stärken, und erkennt sie an, dass einheitliche, den Mietern uneingeschränkt zugängliche Ausweise wichtige Faktoren für die Transparenz sind?

4

Wie ist die Aussage „der Schlüssel zu mehr Energieeffizienz ist der Gebäudebereich“ auf Seite 13 des Energiekonzepts mit den Kürzungen im Haushaltsansatz 2011 und der weiterhin unklaren Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms über 2011 hinaus in Einklang zu bringen?

5

Wie will die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage und der Reduzierung sowie der unklaren Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms über 2011 hinaus die Sanierungsquote auf 2 Prozent steigern?

6

Was versteht die Bundesregierung unter einem auf Seite 14 des Energiekonzepts angekündigten aussagekräftigen Energieausweis für Gebäude?

7

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Annahme auf Seite 27 des Energiekonzepts zu Grunde, dass eine Sanierungsquote von 2 Prozent ausreichend ist, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen?

8

Wie begründet die Bundesregierung es, erst nach 2020, also mehrere Legislaturperioden nach der jetzigen Bundesregierung, deutlich verschärfte Einsparziele im Gebäudebereich anzustreben, indem, gerechnet ab 1990, bis 2020 lediglich 20 Prozent des Wärmebedarfs in Gebäuden eingespart werden, bis 2050 dann aber 85 Prozent?

9

Wann und in welcher Höhe wird die Bundesregierung die im Energiekonzept angesprochene deutlich bessere Ausstattung des bewährten CO2-Gebäudesanierungsprogramms realisieren?

10

Wie und wann wird die Bundesregierung die ebenso angesprochene verbesserte Förderung zur energetischen Sanierung – welche neu eingeführt werden soll – umsetzen?

11

Wie schätzt die Bundesregierung den Austausch von Ölheizkesseln als Maßnahme zur Reduzierung des Verbrauchs an fossilen Energieträgern mit Blick auf die auf Seite 26 des Energiekonzepts getroffene Aussage ein, die die energetische Sanierung des Gebäudebestandes als „wichtigste Maßnahme“ bezeichnet, „um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern“?

12

Was ist mit einem langfristigen Sanierungsplan gemeint, erwägt die Bundesregierung eine Sanierungspflicht, und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von 1 Prozent auf 2 Prozent notwendig ist, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen?

14

Wie wird sich der Nullemissionsstandard, den die Bundesregierung bis 2050 im gesamten Gebäudebestand erreicht haben will, bemessen?

15

Welche Kennwerte für den Primärenergieverbrauch sollen in welchen Stufen bis 2050 eingeführt werden, und wie werden diese Kennwerte berechnet?

16

Was ist unter einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand nach Auffassung der Bundesregierung zu verstehen?

17

Worin genau unterscheidet sich ein Gebäudebestand auf Nullemissionsniveau von einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, und was ist unter den beiden Standards genau zu verstehen?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Studie zu den „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ auf Seite 62 des Energiekonzepts, dass effizientere Heizanlagen und der Ersatz von Bestandsgebäuden nachrangig der energetischen Sanierung von Gebäuden zu behandeln ist?

19

Setzt sich die Bundesregierung für eine Fortführung des Marktanreizprogramms zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. Euro pro Jahr ein?

20

Wie schätzt die Bundesregierung ein „haushaltsunabhängiges Instrument“ zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmebereich ein, und was genau ist darunter zu verstehen?

21

Wie schätzt die Bundesregierung eine verschärfte Ordnungspolitik und Sanktionen für Haushalte mit zu alten Heizungen ein, und wie sollen diese ausgestaltet werden?

22

Plant die Bundesregierung eine „Modernisierungsoffensive für Gebäude“, und was sind deren Kerninhalte?

23

Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung für die Sanierung des Gebäudebestandes nach dem Muster des alten § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, und wenn ja, soll diese Sonderabschreibung nur auf energetische Sanierungsmaßnahmen oder auf alle Sanierungsmaßnahmen bezogen werden?

24

Sind weitere Steuermodelle zur Unterstützung der energetischen Sanierung geplant, und wenn ja, welche?

25

Plant die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der KfW Bankengruppe, und wenn ja, welche Mittel werden dafür im Haushalt 2011 bereitgestellt?

26

Wie soll das Programm „Energetische Städtebausanierung“ inhaltlich und finanziell ausgestaltet werden?

27

Aus welchen anderen Förderlinien und Haushaltspositionen kommen vor dem Hintergrund der Schuldenbremse die Mittel für das neue Programm?

28

Inwiefern plant die Bundesregierung, wie auf Seite 29 des Energiekonzepts formuliert, das Mietrecht für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher zu gestalten und zu novellieren?

29

Welche Fehlanreize sieht die Bundesregierung, wie auf Seite 29 des Energiekonzepts formuliert, in Bezug auf energetische Gebäudesanierungen in der derzeitigen Vergleichsmietenregelung nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)?

30

Mit welchen zusätzlichen Belastungen für die Mieterinnen und Mieter rechnet die Bundesregierung durch die Umlagemöglichkeit der Kosten von energetischen Sanierungen?

31

Welche Konzepte bestehen seitens der Bundesregierung, mit denen mögliche zusätzliche Belastungen gerade für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter abgefedert werden könnten?

32

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass für die umfassenden Kosten der notwendigen energetischen Gebäudesanierungen der Staat, die Eigentümer und die Mieter aufkommen sollten?

33

Mit welchen gesetzlichen Regelungen und in welchem Zeitfenster möchte die Bundesregierung das Energie-Contracting erleichtern und, analog dazu, einheitliche Regelungen schaffen?

34

Was versteht die Bundesregierung unter der auf Seite 28 des Energiekonzepts angeführte Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), und wie soll diese Weiterentwicklung ausgestaltet werden?

35

Welche Kennwerte für den Primärenergieverbrauch sowie Endenergieverbrauch sollen in welchen Stufen bis 2050 eingeführt werden, und wie werden diese Kennwerte berechnet?

36

Wie steht das Zielszenario der Bundesregierung für den Primärenergieverbrauch mit dem Endenergieverbrauch in Zusammenhang?

37

Plant die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ im Rahmen der Programme der KfW Bankengruppe, und wie soll das inhaltlich und finanziell ausgestaltet werden?

38

Plant die Bundesregierung die Energiesteuern im Wärmemarkt stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger auszurichten, und wenn ja, was würde dies z. B. für die Besteuerung von (fossilem) Heizöl und Erdgas bedeuten?

39

Plant die Bundesregierung bei eigenen künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einzunehmen, und wenn ja, welchen Gebäudestandard sollen Neubauten und Sanierungen im Bestand dann konkret mindestens ab 2011 erfüllen, und welche weiteren Stufen sind geplant?

40

Wird die Bundesregierung sektorspezifische CO2-Minderungsziele für den Gebäudebereich bis 2020 und darüber hinaus benennen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

41

Wann wird das im Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Nachbereitung der Klimakonferenz in Kopenhagen und den zu ziehenden Konsequenzen (Ausschussdrucksache 17(15)19), vom BMVBS angekündigte „sektorspezifische Energie- und Klimakonzept für die Bereiche Verkehr und Gebäude“ aufgestellt, oder sind der Verkehrs- und der Gebäudeteil des Energiekonzepts, das unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erarbeitet wird, als dieses angekündigte Konzept zu verstehen?

42

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine eigene öffentliche Positionierung des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem sektorspezifischen Energie- und Klimakonzept deutlich vor der Verabschiedung eines allgemeinen Energiekonzepts sinnvoll gewesen wäre, um die Bedeutung des Verkehrs- und Gebäudebereichs für den Energiebereich zu unterstreichen und in den anstehenden Ressortabstimmungen mit den federführenden Bundesministerien mit mehr eigenem Gewicht auftreten zu können?

43

In welchem Maße wurde die im August 2009 durch das Umweltbundesamt erstellte Studie „Gesamtwirtschaftliche Wirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Verkehr“ im Energiekonzept der Bundesregierung berücksichtigt?

44

In welchem Maße wurde die in 2008 durch das Umweltbundesamt erstellte Studie „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“, in der konstatiert wurde, dass eine Reduktion umweltschädlicher Subventionen ein Finanzvolumen von bis zu 42 Mrd. Euro jährlich ergeben würde, im Energiekonzept der Bundesregierung berücksichtigt?

Berlin, den 17. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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